Kommentar der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband München (RPV München) und zum Bericht im Merkur vom 11,/12.05.2024.
Hintergrundmaterial:
OFFENER BRIEF AN DEN RPV ZUM VORABENTWURF ZUR REGIONALEN STEUERUNG DER WINDENERGIENUTZUNG
ANSCHREIBEN AN DEN GEMEINDERAT GAUTING ZUR GEMEINDERATSSITZUNG VOM 07. MAI 2024
Die Kritik des Gemeinderats Gauting am Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbands München (RPV München) ist entlarvend. Gescholten wird der Entwurf des RPV München, obwohl der Gemeinderat doch eigentlich allen Grund dazu hätte, sich an die eigene Nase zu fassen und offen einzuräumen, dass er unter Missachtung der übergreifenden Zielsetzung des Regionalen Planungsverbands die eigenen Windkraftpläne unabgestimmt umsetzen wollte und offenbar immer noch so umsetzen will.
Es ist mitnichten so, dass durch die Planungen des RPV München die kommunale Planungshoheit in unzulässiger Weise eingeschränkt wird. Die kommunale Selbstverwaltung operiert nicht im luftleeren Raum, sie muss doch ganz selbstverständlich innerhalb der Grenzen der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen agieren und den erlassenen Regularien Rechnung tragen. Konkret bedarf die Errichtung von Windkraftanlagen in der Region ohne jeden Zweifel der übergreifenden Steuerung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Windräder ohne Berücksichtigung der wohlverstandenen regionalen und interkommunalen öffentlichen Belange nach der einseitigen Interessenlage jeder Gemeinde gebaut werden. Und dies potenziell zum Schaden der gesamten Region. Um dies zu verhindern, wurden bayernweit die Regionalen Planungsverbände ins Leben gerufen und mit einem belastbaren Mandat ausgestattet. So auch der RPV München.
Zudem darf darauf verwiesen werden, dass im Jahre 2012, als die Gautinger Konzentrationsflächen ausgewiesen wurden, die betreffenden umweltrechtlichen Prüfungen allenfalls rudimentär vorgenommen worden sind. Bevor nun tatsächlich Windräder auf diesen Flächen gebaut werden können, ist daher die diesbezügliche Prüfung der öffentlichen Belange unabdingbar. Auf diesen regulären und völlig gesetzesmäßigen Prozess zu drängen ist das Bestreben des RPV München. Hier werden also nicht Rechte eingeschränkt, sondern Recht und Gesetz hochgehalten.
Der Hinweis auf die potenziell erschwerte Wertschöpfung der Gemeinde ist haltlos. Die angegebenen 24.000 Euro pro Windrad und Jahr rechtfertigen selbstredend kein Aushebeln der übergreifenden Planung. Im Übrigen ist die Feststellung der Frau Bürgermeisterin, die Einkommenssteuer (der Windkraft-Anteilseigner) bleibe in Gauting nicht mehr als Augenwischerei und sachlich unzutreffend. Genau 15 % der veranlagten Einkommenssteuer erhält die Gemeinde. Es sind keine 100 %, wie die Aussage der Bürgermeisterin glauben machen will. Im Hinblick auf die Argumentationskette kann es dabei indessen nur um die zusätzliche Einkommenssteuer aufgrund von Ausschüttungen aus der Windkraft-Beteiligung gehen.
Die kleine Rechnung dazu: Ein Anteilseigner investiert 10.000 Euro und erhält aus dieser Beteiligung eine jährliche Verzinsung von 6 %. Demnach werden 600 Euro ausgeschüttet. Der Steueranteil darauf beläuft sich bei einer Progression von 33,33% (Stichwort Bürgerbeteiligung: man möchte ja, dass sich ganz normale Bürger beteiligen, keine Großinvestoren) auf 200 Euro. Von diesen 200 Euro fließen demnach 15 %, also 30 Euro an die Gemeinde. Das sind die Einkommenssteuereinnahmen, von denen die Bürgermeisterin spricht. Wenn sich 100 Bürger finden, die diesem Modell folgen und somit in Summe 1 Million Euro investieren, so darf die Gemeinde mit 3.000 Euro Mehreinnahmen rechnen. Ist diese Einnahme denn überhaupt erwähnenswert? Lohnt es sich, dafür Kompetenzstreitigkeiten mit dem speziell für die übergreifende Steuerung der Windenergie eingesetzten Planungsverband vom Zaun zu brechen?
Zudem soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die solchermaßen ausgeschütteten Gewinne, je nach Börsenstrompreis und Stromertrag der Windräder potenziell zu einem erheblichen Anteil aus Steuersubventionen querfinanziert werden. Die obengenannten, an sich schon eher marginalen Einnahmen könnten daher teilweise oder sogar ganz aus dem Steuersäckel stammen und werden somit an anderer Stelle fehlen.
Unabhängig von der finanziellen Fragwürdigkeit des gesamten Vorhabens ist auch die Behauptung des Gemeinderats Heinz Moser (Grüne), eine Windkraftanlage könne 2000 Tonnen CO2 im Jahr sparen völlig aus der Luft gegriffen. Richtig ist, dass Windkraftanlagen im Betrieb kein CO2 emittieren. Die angegebene Einsparung ist ein fiktiver Wert, dessen Höhe davon abhängt, womit man die Windstromproduktion vergleicht. Nimmt man Kohle als Vergleichsmaßstab, sieht die fiktive Einsparung numerisch gesehen groß aus, im Ergebnis ist sie aber irrelevant. Vergleich man hingegen mit Solarstrom oder Atomstrom, ist die Einsparung praktisch null. Davon abgesehen ist die Flächeneffizienz von Windkraft ausnehmend gering. Die nötigen Abstandsflächen (500 m Distanz bzw. 4 Windräder pro Quadratkilometer) muss man mit berücksichtigen, daher ergibt sich im Mittel eine Stromproduktion von 40 kWh pro Quadratmeter und Jahr entsprechend einer durchschnittlichen Leistungsdichte von 4 – 5 W/qm. In der Photovoltaik auf Dächern sind es 5-mal so viel. Nur zum Vergleich: Ein Kernkraftwerk mit einem angenommenen Flächenbedarf von einem Quadratkilometer leistet mehr als 1000 W/qm.
Der Bau von Windkraftanlagen im Schwachwindgebiet um Gauting macht ersichtlich keinen Sinn, selbst wenn man Windkraft grundsätzlich für eine sinnvolle ergänzende Technologie bei der Stromproduktion hält. Der Betrieb ist zweckmäßig und energetisch tauglich dort, wo der Wind halbwegs verlässlich und in nennenswerter Stärke weht, vor allem dann, wenn die hochvolatile, also schwankende Stromproduktion mittels geeigneter Speicher geglättet werden kann. Technologisch ist das, Stand heute, nicht möglich und in absehbarer Zeit auch nicht bezahlbar.
Bei alledem nützt daher auch der Hinweis auf die Klimakrise nichts. Denn auch dem Klima helfen am Ende nur funktionierende Lösungen. Mit Blendwerk – nichts sonst sind Windräder in Schwachwindgebieten – das nur Kapital bindet aber ansonsten die Stromversorgung nicht sicherstellen kann, ist niemand gedient. Damit schadet man am Ende dem ansonsten richtigen und wichtigen Anliegen der effektiven Reduzierung der CO2-Emissionen, weil das an anderer und besser geeigneter Stelle investierte Kapital einen echten Nutzen stiften könnte.