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Wald- und Naturschutz-Stammtisch

Am Mittwoch, 17. Juli 2024, trafen sich die Wald- und Naturschützer der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) beim Sportlerwirt Pentenried zu ihrem ersten Stammtisch. Zusätzlich eingeladen waren die von der BUEG per E-Mail angeschriebenen Natur-und Waldfreunde aus dem Würmtal und Umgebung.

Schon gegen 18:30 Uhr trafen die ersten Gäste ein. Der Sportlerwirt war mit seinem Mittwoch-Schnitzeltag gut vorbereitet, die ernsten Gespräche über die Windkraftkraftprojekte im Gautinger Wald mit Speis und Trank zu „unterfüttern“.

Gegen 19:30 Uhr begann der offizielle Teil. Zunächst wurde ein Film über Windkraftprojekte im Wald gezeigt. Sehr eindrucksvoll darin die Aussagen der Fachleute über den Schutzbedarf des Waldes und die teilweise fatalen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Ökosystem Wald. Auch die betroffenen Anwohner kommen im Filmbeitrag zu Wort. Anmerkung: Wer sich grundsätzlich zur Thematik informieren möchte, der sei auf das öffentlich verfügbare Video Streitfall Windenergie aus der ZDF-Mediathek verwiesen.

Danach berichtete Bernhard Fliedner von der BUEG über die Anfänge der Bürgerinitiative und zeigte in einem Folienvortrag die Meilensteine der bisherigen Aktivitäten auf. Im Folgenden ein kurzer Abriss dazu:

2021/22

  • Start der Bürgerinitiativen (Kraillinger u. Forstenrieder Windräder)

2022

  • Gründung Bürgerinitiative Umwelt–Energie–Gauting (BUEG)

2023


2024


Aktueller Stand

  • Juli: Eil-Antrag gegen die Unzulässigkeitserklärung der Gemeinde ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht
  • Akteneinsicht beim Landratsamt bzgl. Flugsicherheit ist erfolgt
    6 der 7 der eingereichten Standorte sind (vorläufig) abgelehnt
    – Königswiesen: „Gutachter soll Alternativen klären“ (Sing)
    – Buchendorf: Unklar, wie umgeplant wird und wann „Bauantrag“ eingereicht wird
  • Akteneinsicht bei Gemeinde ist abgelehnt,
    schriftliche Begründung ist offen
    Fristen sind verstrichen – wir fassen jetzt nach
  • Infostände jeden Samstag vor der HypoBank
  • Plakataushänge in Geschäften
  • Regelmäßige Webseiten-Updates und Info-Newsletter per Email.

Ausblick auf künftige Stammtische und die allgemeine politische Situation

  • Präsentationen zu ausgewählten Themen:
    „Energiewende“
    „Wirtschaftlichkeit“
  • Politische Unsicherheit bezüglich Förderung der Erneuerbaren Energien

In der anschließenden lebhaften Diskussion ging es vor allem um die Themen Waldschutz und Artenschutz. Den Teilnehmern war es sehr wichtig, dass wir als Bürgerinitiative die Themen weiterverfolgen und uns nicht darauf einlassen, zugunsten der kurzsichtigen finanziellen Interessen der Gemeinde und für eine gleichermaßen unzuverlässige und teure Windstromproduktion Wald und Natur zu opfern.

Es wurde beschlossen, dass künftig

  • jeden 2. Mittwoch im Monat, ab 18:30 bis ca 21:30 Uhr

ein solcher Stammtisch in Pentenried stattfinden soll. Der nächste Stammtisch ist somit für den 14. August 2024 geplant.

Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting

Wie berichtet, hat uns ZukunftGauting einen Offenen Brief geschickt und uns aufgefordert, das Bürgerbegehren nicht weiter zu verfolgen (s. Querverweise unten). Darauf haben wir mit diesem Schreiben geantwortet:

Sehr geehrter Herr Albath, sehr geehrter Herr Proksch, sehr geehrter Herr Körner,

der Inhalt Ihres Offenen Briefes hat uns überrascht. Von einem Verein, der selbst einmal als Bürgerinitiative gestartet ist, hätten wir zuletzt den Ratschlag erwartet, wir sollten die Vertretung demokratischer Bürgerinteressen aufgeben, um der Polarisierung zwischen Befürwortern und Kritikern der Windkraftprojekte entgegenzuwirken und die vorgeblich „aufgeheizte“ Stimmung in Gauting zu befrieden.

Die von Ihnen als ZukunftGauting beobachtete Polarisierung in der Debatte geht mitnichten auf unsere Aktivitäten zurück, die sich zu 100 % im Rahmen eines rechtstaatlichen Vorgehens bewegen. Wir weisen daher jegliche Verantwortung für die Überschuss­reaktionen Einzelner mit dem gebotenen Nachdruck zurück.

Wir haben in der Sache die besseren Argumente auf unserer Seite und pflegen einen Stil des kritisch-rationalen Dialogs. Persönliche Drohungen gegen Windkraftbefürworter oder Sachbeschädigungen lehnen wir strikt ab!

Unterschiedliche Meinungen gehören zur Demokratie wie das Salz zur Suppe. Es ist nachgerade ein Kennzeichen der Demokratie, trotz bestehender Meinungsverschieden­heiten im Diskurs zu konsensfähigen Lösungen zu finden. Dazu gehört im Minimum, dass man sich gegenseitig zuhört und alle Seiten am Meinungsbildungsprozess beteiligt. Besonders dann, wenn Entscheidungen von großer Tragweite anstehen, ist es angebracht, die Bürger frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. Genau das ist in Gauting nicht geschehen. Angesichts dessen wundert uns Ihr Ansinnen ganz besonders, wir sollten die Sache auf sich beruhen lassen und sozusagen die Abläufe in der Gemeinde­verwaltung nicht weiter “erschweren“.

Der Kerngedanke unseres von der Gemeinde für nicht zulässig erklärten Bürgerbegehrens ist die Beteiligung der Bürger. Punkt. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des Bürgerentscheids zielt genau daraufhin ab: demokratische Teilhabe der Bürger am Entscheidungsprozess.

Wir können nicht vorhersagen, ob die Gautinger Bürgerschaft die unserer Ansicht nach in fast jeder Beziehung ungeeigneten Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen in Gauting ablehnen oder unterstützen wird. Anmerkung: Ungeeignet aus vielerlei Gründen, u.a. Schwachwind, keine Versorgungssicherheit, hohe Strompreise, fehlende Speicher, Unwirtschaftlichkeit, hohe Subventionen, Natureingriffe, Landschaftsbild, Flugsicherheit und andere immissions- und genehmigungsrechtliche Bedenken.

Wir wissen nicht, wie sich die Bürger mehrheitlich entscheiden werden. Dennoch stellen wir uns diesem demokratischen Votum. Es ist eigentlich eine Selbstverständlich­keit, dass sich auch die Gemeinde dem Urteil der Bürger beugt und ihm jedenfalls nicht aus dem Weg zu gehen versucht.

An dieser Stelle gestatten Sie uns bitte die Anmerkung, Herr Dr. Albath, dass Sie anlässlich der betreffenden Gemeinderatsitzung für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und damit doch auch für die Durchführung des Bürgerentscheids votiert haben.

Es ist eine Verdrehung der Tatsachen, uns als Bürgerinitiative eine Täuschung der Unterzeichner des Bürgerbegehrens anzulasten. Zur Laufzeit der Unterschriftensammlung hatten wir – ebenso wie die Gautinger Bürger – keine Detailkenntnis über den von der Gemeinde bereits weit vorangetriebenen und hinter dem Rücken der Bürger vertraglich geregelten Prozess zur Errichtung der Windkraft­anlagen. Wir hatten das Wissen deshalb nicht, weil die Gemeinde die entsprechenden Vereinbarungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen hatte und sie auf unsere mehrfache schriftliche Anfrage hin (dreimal im Laufe von 2023 und wiederholt auch im ersten Halbjahr 2024) nicht bereit war, uns Einsicht in die Vereinbarungen zu ermöglichen. Trotz anwaltlicher Forderung nach Akteneinsicht lehnt die Gemeinde dies bis heute ab.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Gemeinde hat den Bürgern und damit auch uns als Bürgerinitiative wesentliche Informationen über ihre Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen vorenthalten und tut dies noch immer.

Die von Ihnen als ZukunftGauting in den Raum gestellte Täuschung geht somit auf das Konto der Gemeinde und ist eine direkte Folge dieser auch von StM a.D. Martin Zeil bereits mehrfach beklagten Geheimniskrämerei. Es ist ein Unding, dass sich die Gemeinde fortgesetzt weigert, Akteneinsicht zu gewähren, obwohl wir einen Rechtsanspruch darauf haben. Die Gemeinde Gauting behandelt die Mitbürger und auch uns als Bürgerinitiative nicht wie mündige Staatsbürger.

Es stünde ZukunftGauting als einer bürgerlichen Interessenvertretung gut zu Gesicht, uns in der demokratischen Auseinandersetzung um eine offene und bürgernahe Informations­politik seitens der Gemeinde Gauting aktiv zu unterstützen.

Den ernsthaften und konstruktiven Dialog mit der Gemeinde haben wir mehrfach angeboten und er ist immer noch möglich. Allerdings setzt dieser Diskurs unabdingbar eine offene kommunale Informationspolitik voraus. An dieser Stelle ist also die Gemeinde am Zug.

Wenn die Gemeinde Gauting nichts dafür tut, dann bleibt uns als letzte Option tatsächlich nur der Rechtsweg.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting


Hier der Brief zum Download:

Bueg Antwort Auf Den Offenen Brief Von Zukunftgauting S1
Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting – Zum Öffnen klicken.

Querverweise:

Grafik Pressebericht über unsere Antwort an ZukunftGauting

Grafik Der Offene Brief von ZukunftGauting an die BUEG

Grafik Pressebericht über den Offenen Brief von ZukunftGauting

Offener Brief von ZukunftGauting

Der Verein ZukunftGauting hat uns als Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) einen Offenen Brief geschrieben mit dem etwas befremdlichen Ansinnen, wir mögen doch bitte unser Bürgerbegehren bzw. den angestrebten Bürgerentscheid nicht weiterverfolgen. Zugleich ging der Brief auch an die Presse. Der Starnberger Merkur hat dazu am 09. Juli 2024 einen Artikel gebracht.

Hier der Link auf die Website von ZukunftGauting mit dem Text:

Windkraft in Gauting – droht eine Eskalation? Offener Brief an die Windkraftgegner — Zukunft Gauting (zukunft-gauting.de)

Im Folgenden der Originalbrief zum Download:

Offener Brief An Bi Umwelt Energie Gauting S1
Offener Brief von ZukunftGauting an die BUEG – Zum Öffnen klicken.

Querverweise:

Grafik Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting

Grafik Pressebericht über unsere Antwort an ZukunftGauting

Grafik Pressebericht über den Offenen Brief von ZukunftGauting

Falschinformationen auf dem Flyer der Omas For Future

Auf dem Flyer ist die ehemalige Landtagsabgeordnete Anne Franke als Verantwortliche i.S.d.P. genannt. Hier ein Scan des Originalflyers:

Der Flyer enthält viele Halbwahrheiten und Falschinformationen, die wir an dieser Stelle kommentieren und richtigstellen wollen.

Gehen wir den Flyer Punkt für Punkt durch.

► Aussage auf dem Flyer

Der Klimawandel ist für jeden von uns spürbar geworden. Klimaextreme wie Dürren Überschwemmungen und Temperaturrekorde haben unübersehbar zugenommen. Wir müssen den Ausstoß von Klimagasen senken, wenn die Menschheit auch in Zukunft auf unserem Planeten leben will. Klimaschutz braucht Transformation und kostet Geld, aber bei weitem nicht so viel wie die Klimakrise.

Stellungnahme dazu

Als Quelle dafür wird der Spiegel genannt. Das ist bekanntlich das führende Wissenschaftsjournal für Weltuntergangsvorhersagen.

Ja natürlich ist der Klimawandel spürbar. Das Klima ändert sich seit der letzten Eiszeit vor 10.000 Jahren immer wieder. Um 1500 hatten wir hierzulande die sogenannte kleine Eiszeit, davor war es im Hochmittelalter knapp so warm und angenehm wie heute. Dürren, Überschwemmungen und Temperaturrekorde sind indessen zunächst einmal Wetterextreme. Klimaextreme werden daraus dann, wenn sich diese Ereignisse über einen längeren Zeitraum gehäuft wiederholen. Dafür gibt es noch keine belastbaren Belege. Natürlich ist es grundsätzlich richtig, die Emission von Klimagasen zu reduzieren. Unsere Zukunft auf dem Planeten hängt davon allerdings nicht unmittelbar ab. Da gibt es sehr viel drängendere Risikofaktoren. Und eine Klimakrise gibt es schon gar nicht. Kein seriöser Wissenschaftler wird ernsthaft von einer Klimakrise reden. Allenfalls gibt es eine Krise der kritischen Vernunft.

Aussage auf dem Flyer

Die Klimakrise kostet 38 Billionen Dollar pro Jahr. Experten warnen: Selbst wenn die Menschheit die Erderwärmung auf zwei Grad begrenzt, droht erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Dabei sind die Folgen von häufigeren Bränden und Stürmen noch gar nicht eingerechnet.

Stellungnahme dazu

Die hier genannten Zahlen sind rein spekulativ. Nach der bestehenden Datenlage sind Stürme im weltweiten Vergleich nicht häufiger als früher. Was größer ist, sind die durch sie angerichteten Schäden. Das ist indessen eine Folge der gewachsenen Weltbevölkerung, der größeren Bevölkerungsdichte und der mit dem größeren Wohlstand einhergehenden höheren Werte. Es ist also ein Sekundäreffekt, der mit dem Klimawandel zunächst einmal nichts zu tun hat und auf jeden Fall nicht als Beweis für dessen Kausalität herangezogen werden kann.

Im Übrigen macht das IPCC keine Prognosen zur globalen Erwärmung, es betrachtet vielmehr unterschiedliche Szenarien über mögliche Entwicklungen. Zur Wahrscheinlichkeit dieser künftigen Verläufe kann man keine wissenschaftlich fundierten Aussagen treffen, weil sich das Erdklima als ein chaotisches System einer solchen Quantifizierung entzieht. Was in Richtung der Öffentlichkeit – auch von Wissenschaftlern – diesbezüglich kommuniziert wird, sind politisch gefärbte Aussagen.

Aussage auf dem Flyer

Eine zukunftsfähige Energieversorgung setzt auf klimaschützende Energien wie Windkraft und Photovoltaik. Und die Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüßen sie: Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag der staatlichen FA Wind ergab im Herbst 2023: „81 Prozent bewerten die Nutzung und den Ausbau von Windenergie an Land als wichtig oder sehr wichtig“.

Stellungnahme dazu

Na ja, hier frägt man nicht nach Fakten, sondern nach Meinungen. Und zwar nach Meinungen, die man zuvor durch stetes Wiederholen in den Medien bei den Leuten verankert hat. Offenbar war dieser Prozess erfolgreich. Das sagt aber nun absolut gar nichts aus über die tatsächliche Sinnhaftigkeit der Energiewende an sich. Die deutsche Energiewende ist im internationalen Vergleich ein Sonderweg. Es gibt keine namhafte Industrienation, die ihre Energieversorgung ähnlich einseitig auf die volatile Stromproduktion mit Sonne und Wind umzubauen beabsichtigt.

Deutschland ist ein energiepolitischer Geisterfahrer.

Im Übrigen ist ein Stromsystem, das ausschließlich auf Wind und Photovoltaik setzt, nicht klimafreundlich, weil diese Produktionsmethoden nicht grundlastfähig sind. Das zeigt das Beispiel Deutschland mit seiner schlechten CO2-Bilanz eindrücklich. Unter den europäischen Industrienationen hat Deutschland eine der höchsten CO2-Emissionen pro kWh.

Aussage auf dem Flyer

Starke Gründe sprechen für die Energiewende mit Energie aus Wind und Sonne — auch in Gauting. Ein modernes Windrad – für Leichtwindgebiete wie in Bayern konzipiert – kann den Strom für 5 bis 8 Cent je Kilowattstunde liefern.

Stellungnahme dazu

Hier stellt sich die Frage, warum trotz dieser doch eigentlich günstig klingenden Bedingungen, die Lobby der Windkraftindustrie eine Subvention von mehr als 11 ct pro kWh durchgedrückt hat. Die Frage kann leicht beantwortet werden: Weil ansonsten die Erzeugung von Windstrom in Schwachwindgebieten nicht wirtschaftlich ist und daher niemand in solchen Gegenden Windräder bauen würde.

Im Übrigen muss richtiggestellt werden: Es gibt keine Windräder für Leichtwindgebiete. Diese Bezeichnung ist ein billiger Werbetrick der Windkraftindustrie, der den Leuten Sand in die Augen streuen soll. In Schwachwindgebieten muss man die Windkraftanlagen höher bauen, um noch einigermaßen in den Genuss etwas größerer Windstärken zu kommen. Das ist aber nur eine Notlösung und zudem teurer, als ein Windrad dort aufzustellen und kleiner zu bauen, wo tatsächlich ausreichend Wind weht.

Zu den Kosten der Energiewende darf man sich keinen Illusionen hingeben. Die einseitige Fokussierung auf Wind- und Solarstrom führt zur Destabilisierung des Stromnetzes und zu einer hohen Versorgungsunsicherheit und treibt den Strompreis dauerhaft nach oben. Billiger Strom als Folge der Energiewende ist eine Mär.

Aussage auf dem Flyer

Ein solches modernes Windrad kann in Bayern je nach Standort 12 bis 15 Mio. Kilowattstunden Strom im Jahr liefern. Mit einer Anlage können so beispielsweise 5.000 E-Autos versorgt werden oder auch 5.500 Wohnungen mit elektrischer Wärmepumpe.

Stellungnahme dazu

Unter günstigen Bedingungen sind 12 Mio. kWh für ein riesiges Windrad mit einer Nennleistung von 6 Megawatt und einer Gesamthöhe von ca. 250 m denkbar. Mehr sind kaum möglich. In den Schwachwindgebieten um Gauting liegt der Wert sogar nur im Bereich zwischen 10 und 12 Mio. kWh.

Verlässlich versorgen können diese Windräder allerdings gar nichts. Keine 300 Haushalte und schon gar keine 3.000, keine 500 E-Autos und schon gar keine 5.000, keine 550 Wärmepumpen und schon gar keine 5.500. Der Strom wird technologiebedingt hochvolatil erzeugt, die größte Menge davon leider dann, wenn er gerade nicht gebraucht wird. Dieses Problem wird sogar umso größer, je mehr Windräder man baut.

Beispiel Windpark Berg am Starnberger See: Die 4 Windräder produzieren übers Jahr in etwa so viel Strom, wie die Gemeinde insgesamt benötigt. Manche glauben, damit sei man autark. Weit gefehlt, denn Berg muss trotzdem die Hälfte des benötigten Stroms von extern beziehen. Andernfalls würden an über 200 bis 240 Tagen des Jahres viele Haushalte von Strommangel betroffen sein. Das geht hin bis zu Totalausfall.

Aussage auf dem Flyer

Würden die 12 Millionen Kilowattstunden in einem Kohlekraftwerk erzeugt, entstünden hierbei rund 12.000 Tonnen C02. Auch Atomkraft ist keine Alternative, sie ist entgegen vielen Falschbehauptungen die teuerste Energieform: Bau, Rückbau und Endlagerung müssen hoch subventioniert werden, sicherheitsrelevante Uranimporte sind nötig, die Endlagerung ist nirgends willkommen und deshalb immer noch ungeklärt.

Stellungnahme dazu

Die Angaben zur Kohle sind grundsätzlich richtig: Es entstehen tatsächlich die genannten 12.000 Tonnen CO2. Aber die müssen nicht in die Atmosphäre gepustet werden. Man kann das CO2 auch mittels CCS (Carbon Dioxide Capture and Storage) und verwandter Technologien abscheiden und sicher verwahren – wenn man nur will. Aber die Grünen wollen das eher nicht, weil damit ein Problem gelöst werden würde, das sie nun einmal nicht so, sondern mittels Wind und Sonne lösen wollen.

Was die Kernkraft angeht, so werden hier die üblichen Falschinformationen präsentiert. Weder ist Atomkraft unsicher, noch ist Atomstrom teuer, noch gibt es erwähnenswerte Risiken bezüglich der Endlagerung. Die Ängste vor Kernkraft sind irrational. Atomkraft ist eine Hochsicherheitstechnologie wie etwa das Fliegen oder die Hochleistungsmedizin – nur viel sicherer.

Die Strahlendosis in unmittelbarer Umgebung eines AKW liegt bei etwa 0,001 – 0,005 mSv (Millisievert) p.a. Schon bei einem Interkontinentalflug bekommt man typischerweise eine Dosis von 0,03 mSv ab. Und in der Medizin erwarten uns ebenfalls weit höhere Strahlendosen: Mammographie: 0,5 mSv, Röntgen Rumpf: 1 – 4 mSv, CT Rumpf: 5 – 10 mSv. Die natürliche Strahlung im Schwarzwald beläuft sich sogar auf bis zu 20 mSv p.a.

Den nachfolgenden Generationen wird also sogar bei einer Endlagerung in der Nähe nichts hinterlassen, was in vielfach höherer Dosis nicht ohnehin schon vorhanden wäre. Die Kernkraftphobie der Grünen wird durch Fakten nicht gestützt. Es ist eine ideologisch begründete Desinformation.

Aussage auf dem Flyer

Moderne Windkraftanlagen in Bayern können im Strommix mit Bioenergie, Geothermie, Solar und Wasserkraft sowie zusammen mit Lastmanagement, Leitungsverbund und Speichern eine sichere Stromversorgung gewährleisten. Diese kann größtenteils dezentral und durch regionale Unternehmen mit Bürgerbeteiligung erfolgen.

Stellungnahme dazu

Das sind leider nur Wunschträume, die keinem ernsthaften Realitätscheck standhalten. Die über Wasserkraft und Biomasse bereitgestellte Grundlast ist so gering, dass damit eine Netzstabilisierung nicht in den Bereich des Möglichen rückt. Lastmanagement ist eine euphemistische Umschreibung für „wenn kein Strom da ist, kann auch keiner verbraucht werden“. Ja, das ist zutreffend. Es ist aber auch eine sichere Methode, die Wirtschaft dahin zu vertreiben, wo „der Strom eben da ist, wenn man ihn benötigt“.

Speicher sind extrem teuer und in der benötigten Menge nicht verfügbar. Darauf zu bauen ist auf absehbare Zeit eine Illusion.

Wenn nun Bürger an diesem Konzept beteiligt werden, dann ändert es nichts daran, dass es technisch nicht funktioniert.

Aussage auf dem Flyer

Regionale Wertschöpfung durch die Energiewende: Im Landkreis Starnberg werden pro Jahr ca. 500 Mio. Euro für fossile Energieträger ausgegeben. Das Geld wird dem lokalen Wirtschaftskreislauf entzogen und geht größtenteils ins Ausland. Eine Energiewende mit Bürgerbeteiligung vor Ort holt die Wertschöpfung in die Region und stärkt die lokale Wirtschaft

Stellungnahme dazu

Laut eigener Website des Vereins Energiewende Landkreis Starnberg e.V werden im Landkreis jährlich etwa 4.900 GWh Energie verbraucht. Zitat: „Der Großteil stammt aus fossilen Brennstoffen, für die alle Bürger im Landkreis rund 110 Mio. Euro bezahlen“. Entweder ist die Angabe auf dem Flyer falsch oder die Zahlenangabe auf der Website des Vereins, der ja Mitherausgeber des Flyers ist. So oder so: Der Verein verbreitet widersprüchliche Informationen.

Generell ist richtig, dass Kommunen über Gewerbesteuer und Beteiligung profitieren. Da Windkraftanlagen jedoch mit bis zu 600 T€ p.a. staatlich bezuschusst werden müssen, ist dies keine Wertschöpfung, sondern einfach nur staatliche Subventionierung und Umverteilung. Die geplanten 10 Windräder in Gauting könnten bis zu 6 Mio. Euro pro Jahr an Subventionen erhalten. Das kontrastiert stark zu den von der Gemeinde Gauting erwarteten Erlöse für den eigenen Haushalt von 22.500 Euro pro Windrad. Damit sind die potenziellen staatlichen Subventionen knapp 27-mal höher als die positiven Beiträge für den Gemeindehaushalt. Ein sehr schlechtes Geschäft für den Fiskus, die Steuerzahler und die Strombezieher – und damit für alle Bürger. Ein gutes Geschäft allenfalls für die Windkraftindustrie.

Die Effekte für die lokale Wirtschaft durch Bau und Wartung von Windrädern sind im Allgemeinen minimal.

Frage und Antwort auf dem Flyer

Wie viele Windräder sind geplant und wie groß ist der Abstand zur Wohnbebauung?

Im Vorranggebiet (Rechtsgrundlage seit 2012) zwischen Buchendorf und der A 99 plant die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG in Konsens mit der Gemeinde Gauting max. sechs Windräder und westlich von Königswiesen maximal vier. Die Windräder haben einen Abstand von mindestens 1,2 Kilometer zur nächsten Wohnbebauung.

Stellungnahme dazu

Die Gautinger Flächen sind „Konzentrationsflächen“ und keine Vorranggebiete. Auf diesen Flächen besteht „privilegiertes Baurecht“ für Windkraftanlagen. Dieses Behördendeutsch übersetzt besagt nicht etwa, dass auf diesen Flächen einfach so gebaut werden darf, es bedeutet vielmehr, dass außerhalb der Flächen der Bau von Windrädern untersagt ist. Deswegen ist es falsch, hier von einer Rechtsgrundlage zu sprechen und damit zu insinuieren, dass auf den Konzentrationsflächen ohne Weiteres Windräder gebaut werden dürfen. Das ist in dieser Simplizität falsch.

Frage und Antwort auf dem Flyer

Führen die Windräder zu Belastungen durch Infraschall, Lärm und Schattenwurf?

Ganz klar: Nein! Die irrtümlich um den Faktor 1000 zu hohen Berechnungen einer Studie des BGR zu Infraschall aus dem Jahr sind längst korrigiert und es ist klar: Infraschall von Windrädern ist nicht hörbar oder spürbar. Bei den Windrädern in Berg können Sie sich selbst davon überzeugen: wenn überhaupt, sind nur Flügelgeräusche hörbar und (dies nur in unmittelbarer Nähe. Durch die weite Entfernung von jeglicher Wohnbebauung ist Schattenwurf kein Thema. Von Windrädern gehen keine Gesundheitsgefahren aus.

Stellungnahme dazu

Das Windturbinensymptom als Beschreibung von gesundheitlichen Problemen durch Infraschallbelastung von Windkraftanlagen ist in Frankreich letztinstanzlich anerkannt. Man soll daher nicht so tun, als ginge es hier um die überdrehen Ängste von Menschen mit einer Windkraftphobie. Im Übrigen sollten die OmasForFuture einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass man Infraschall grundsätzlich nicht hört, sondern spürt und dass Infraschall das subjektive Befinden beeinträchtigen kann. Und zwar insbesondere dann, wenn er dauerhaft wirkt: im Zweifel 24 Stunden, 7 Tage, das ganze Jahr über. Die Menschen sind in unterschiedlichem Maße empfindlich dafür, das muss man respektieren und sollte man nicht ins Lächerliche ziehen.

Grob unwissenschaftlich und geradezu geistlos ist es hingegen, so zu tun, als könne man sich in die Nähe eines Windrads begeben, für einige Minuten oder auch eine Stunde dort verweilen und dann sicher entscheiden, ob vom Windrad ein störendes Geräusch oder ein spürbarer Infraschall ausgeht. Dieses Experiment ist völlig wertlos und kann allenfalls zur Bestätigung von Vorurteilen dienen.

Richtig ist aber immerhin, dass mit größerer Entfernung vom Windrad die möglichen Gesundheitsgefahren kleiner werden. Deswegen ist es wichtig, die Windräder so weit wie nur möglich von der Wohnbebauung entfernt zu platzieren.

Frage und Antwort auf dem Flyer

Wie hoch ist der Flächenverbrauch?

Der Flächenbedarf liegt für ein Windrad zwischen 0,15 und 0,5 Hektar — zum oft zitierten Vergleich: Ein Fußballfeld misst gut 0,7 Hektar. Damit verbraucht die Windenergie im Vergleich zu anderen Energiequellen extrem wenig Fläche, betrachtet man den möglichen Energieertrag in Bezug auf den Flächenverbrauch. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA 2021, PDF) ermittelte folgende Flächenbelegungsfaktoren pro Jahr: Biomasse 319 m2/MWh, Photovoltaik 22,3 m2/MWh, Windenergie (Onshore) 1,43 m2/MWh. Windkraft ist also ca. 20-mal so flächeneffizient wie Photovoltaik und über 300-mal so flächeneffizient wie Biomasse (beispielsweise Mais oder Brennholz). Wege und Lagerflächen (0,3 – 0,5 ha), die für den Bau gebraucht werden, werden nach dem Bau wiederbepflanzt.

Stellungnahme dazu

Das ist eine krasse Fehlinformation. Der tatsächliche Flächenverbrauch für eine Windkraftanlage liegt zwischen 0,5 und 0,9 Hektar. Der BR24 Faktenfuchs spricht von einem Mittelwert von 0,46 ha, räumt aber dann ein, dass es 0,86 ha seien, von denen 0,4 ha wieder aufgeforstet würden. Dazu muss man wissen: Auch wenn die gerodeten Flächen teilweise wieder aufgeforstet werden, so werden die Bäume zunächst einmal geschlagen. Der alte, teilweise über Jahrzehnte gewachsene Baumbestand ist verloren. Es ist daher der höhere Flächenverbrach anzusetzen.

Aktuelles Beispiel aus der Umgebung von München: Im Zuge der Errichtung von 3 Windrädern im Hofoldinger Forst werden 3 Hektar, also 30.000 qm Wald abgeholzt, so konnte man kürzlich im Merkur lesen (Hofoldinger Forst: Fichtenwald muss für Windrad weichen (merkur.de)). Am Ende sollen immerhin noch knapp 10.000 qm permanent freibleiben.

Davon abgesehen ist die Flächeneffizienz von Windkraft ausnehmend gering. Die nötigen Abstandsflächen (500 m Distanz bzw. 4 Windräder pro Quadratkilometer) muss man in der Kalkulation berücksichtigen, daher ergibt sich im Mittel eine Stromproduktion von 40 kWh pro Quadratmeter und Jahr entsprechend einer durchschnittlichen Leistungsdichte von 4 – 5 W/qm. In der Photovoltaik auf Dächern sind es 5-mal so viel. Nur zum Vergleich: Ein Kernkraftwerk mit einem angenommenen Flächenbedarf von drei Quadratkilometer leistet mehr als 400 W/qm (s. a. Flächenverbrauch der Erneuerbaren).

Frage und Antwort auf dem Flyer 

Werden Umwelt- und Artenschutz berücksichtigt?

Ja, äußerst sorgfältig. Vor jeder Planung steht eine intensive umwelt- und artenschutzrechtliche Prüfung, die ein ganzes Kalenderjahr mit allen Jahreszeiten durchlaufen muss und überprüft, ob insbesondere geschützte Arten durch den Bau eines Windrads gestört würden. Zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln werden auch in schon ausgewiesenen Konzentrationsflächen automatische Abschattungen beauflagt. Die Planer müssen darüber hinaus einen umfangreichen landespflegerischen Begleitplan erstellen.

Stellungnahme dazu

In der Theorie ist das richtig. Leider werden durch das Wind-an-Land-Gesetz die in früheren Zeiten notwendigen sorgfältigen immissions- und artenschutzrechtlichen Prüfungen immer mehr aufgeweicht. Es geht für die Planer und Betreiber von Windkraftanlagen um viel Geld. Und letztlich auch für die Kommunen und den Landkreis. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Bürger selbst die Planungen solcher Anlagen kritisch verfolgen. Noch vor 20, 25 Jahren haben sich die Grünen in dieser Rolle als kritischen Begleiter und Warner vor einem Ausverkauf von Natur und Umwelt gesehen. Heute sind die Grünen selbst die Haupttreiber von Naturzerstörung.

Frage und Antwort auf dem Flyer

Werden sich Bürgerinnen und Bürger finanziell an den Windrädern beteiligen können?

Ganz klar: Ja! Windräder verändern die Landschaft und ihren Anblick. Deshalb wollen wir, dass Gautingerinnen und Gautinger sich an den Anlagen finanziell beteiligen können und jedes Jahr gute Renditen aus den klimaschonenden Anlagen nach dem Vorbild der sehr erfolgreichen Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG erwirtschaften können. Wenn die geplante Zusammenarbeit nicht zustande käme, würden voraussichtlich bisher unbekannte, nicht regionale Investoren die rechtlich gesicherten Vorranggebiete beanspruchen und die hohen Gewinne für sich nutzen ohne die Bürger zu beteiligen. Ist das der geheime Plan der Windkraftgegner?
Lassen Sie nicht zu, dass fremde Investoren hohe Gewinne abschöpfen ohne Gautinger Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen!
Nutzen Sie die gute Chance, die uns die Windenergie für Gauting bietet!

Stellungnahme dazu

Es ist eine Falschinformation, dass irgendein Investor ohne Zutun der Gemeinde hier Windkraftanlagen erstellen könnte. Und wie bereits oben gesagt, gibt es in Gauting keine Vorranggebiete. Für die Planung und Errichtung der Windkraftanlagen um Gauting ist es zunächst einmal völlig gleich, wer diese Windräder baut. Auf jeden Fall müssen die Bauauflagen erfüllt werden. Auch der Effekt auf das Klima ist unabhängig davon, wem die Windräder gehören.

Einen wesentlichen Unterschied macht die Bürgerbeteiligung. Bürgerbeteiligung meint aber eigentlich Mitsprache, genau diese Mitsprache ist aber nicht vorgesehen. Die Bürger werden vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt und dürfen sich allenfalls für oder gegen eine finanzielle Beteiligung entscheiden.

Dabei muss jedem klar sein: Ein Investment in Windkraftanlagen ist kein Selbstläufer.

Im Regelfall hat man hier als Anleger zwei Risiken:

  • Totalverlust der Anlage, insbesondere bei sog. Nachranganleihen
  • Liquiditätsrisiko: an das Geld kommt man i.d.R. 20 Jahre lang nicht heran

Zitat wind-turbine.com: Die Investition in Windkraft als nachhaltige Geldanlage bietet Chancen und Risiken. (…) Privatanleger können von Renditen zwischen 4 und 6% profitieren, sollten jedoch das Anlagerisiko im Auge behalten, da das Windaufkommen unvorhersehbar sein kann.

Eindrückliches Beispiel dafür, was hier passieren kann, ist der Zusammenbruch der „Green City München“ Gruppe (Green City AG: Teilweise doppelte Verluste bei Anlegern – „Ich fühle mich betrogen“ (merkur.de))

Die Erträge der Investoren werden in Schwachwindgebieten vor allem mittels der staatlichen Subventionen generiert. Das ist volkswirtschaftlich gesehen völliger Unsinn.

Mehreinnahmen für die Gemeinde entstehen bezüglich der Einkommenssteuer in keiner Weise. Man kann also nicht damit argumentieren, die Einkommensteuer bleibe in Gauting. Das tut sie bezüglich des Anteils der Kommune ohnehin, unabhängig davon, ob ein Gautinger Bürger in Windkraft investiert oder in ein chinesisches Kohlekraftwerk.

Zudem wird die Gewerbesteuer zunächst einmal mit den erwirtschafteten Gewinnen verrechnet. Voraussichtlich vergehen 10 bis 15 Jahre, bis überhaupt zum ersten Mal Gewerbesteuererträge an die Gemeinde gezahlt werden. (fih)

Podiumsdiskussion PRO und CONTRA Bürgerwind Gauting

Einleitung

(fih) Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren Landrat Frey, als Spitzenvertreter der Genehmigungsbehörde, Frau Willkomm, als Vertreterin der Bürgerwind, sowie Anette Bäuerle und Dr. Hieronymus Fischer als Vertreter der Bürgerinitiative in der Rolle der Windkraftkritiker.

Um es vorwegzuschicken: Es war die von uns als Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) erwartete politische Show-Veranstaltung. Warum Show-Veranstaltung? Weil es von vorneherein überhaupt nicht darum gehen sollte, ob und unter welchen Bedingungen es Sinn macht, im Schwachwindgebiet Würmtal Windenergieanlagen zu errichten. Diese Entscheidung wurde schon von der Gemeinde weitgehend an den Gautinger Bürgern vorbei im Wesentlichen im Hinterzimmer getroffen. Auf dem Podium konnte das Thema eigentlich nur noch sein, Kritik zu üben an den bereits getroffenen Entscheidungen. Ganz nach dem Motto: Okay. jetzt haben wir alle gehört, machen wir also weiter, wie geplant.

Die vom Veranstalter ausgegebene Einschränkung, das Grundsätzliche der Energiewende sei nicht Thema, war insofern nicht sachdienlich, als dass natürlich auch die Errichtung von WKA in Gauting genau innerhalb dieser Agenda und den daraus resultierenden Rahmenbedingungen geplant ist. Allerdings haben wir uns als Bürgerinitiative nicht an diese eingrenzende Vorgabe gehalten und alle Punkte angesprochen, die im Rahmen der Fragenkomplexe thematisiert werden konnten.

Zunächst hatten alle drei Parteien die Gelegenheit, ihre Eingangsstatements vorzutragen. Landrat Frey stellte dabei die energetische Situation des Landkreises in aller Kürze vor und ging ansonsten auf die energiepolitischen Vorgaben im Hinblick auf die angestrebte Autarkie bis 2035 ein.

Frau Willkomm von der Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG und Herr Tronsberg von der S&T Bürgerwind GmbH erläuterten die Windkraftplanungen für Gauting sowie das vorgesehene Modell der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Gemeinde.

In unserem BUEG-Eingangsstatement haben wir die allerwichtigsten Aspekte zur grundsätzlichen Rolle der Bürgerinitiative dargelegt und sind dabei, soweit es in dem gedrängten Zeitrahmen möglich war, auch auf das von der Gemeinde für nicht zulässig erklärte Bürgerbegehren eingegangen. Dafür haben wir viel Beifall bekommen. Im zweiten Teil haben wir das auf hohen Subventionen beruhende Beteiligungsmodell der Bürgerwind GmbH als Nebelkerze zum Schaden der Steuerzahler und der weniger begüterten Gautinger Bürger entlarvt. Auch die erhebliche Diskrepanz zwischen den potenziellen Erlösen der Windkraft-Firma und den marginalen Erträgen der Gemeinde wurde thematisiert. Gegen Ende des Statements haben wir zudem grundsätzliche Kritik an der deutschen Energiepolitik geübt.

Die beiden Eingangsstatements der BUEG kann man hier nachlesen:

Zum Verlauf der Veranstaltung

Der Reihe nach wurden die Themenbereiche

diskutiert.

Es würde zu weit führen, hier nun alle Details der Diskussion nachvollziehen zu wollen. Im Grundsatz kann man festhalten, dass Frau Willkomm als Vertreterin der Bürgerwind bezüglich aller Punkte eher auf Beschwichtigung aus war und die Planungen verharmlosend darstellte. Das ist im Grundsatz legitim, weil die Firma schließlich ein wirtschaftliches Interesse hat und ihr Projekt umsetzen will. Umso wichtiger war und ist es, dass wir als Bürgerinitiative und völlig ohne wirtschaftliche Interessen andere Akzente setzen.

Uns geht es um die Menschen, um bezahlbaren Strom, die Versorgungssicherheit mit Energie und um den Schutz unserer Wälder und unserer Heimat.

Um nur ein Bespiel zu nennen. Die mittlere Windgeschwindigkeit in Gauting ist im Vergleich zu vielen anderen Gebieten in Bayern und erst recht im Vergleich zu Norddeutschland ausnehmend gering, so dass sich die Errichtung von Windkraftanlagen hier nicht rechnet. Eigentlich nicht rechnet! Da nun aber Subventionen in erheblicher Höhe gezahlt werden (300 bis 600 T€ pro Windrad und Jahr), kann daraus dennoch ein “Business Case“ werden: Freilich ein Geschäft auf Kosten der Steuerzahler. Darin sieht die Bürgerwind selbstredend kein Problem und hält das für eine gute Sache, schließlich profitiert sie direkt von diesen Subventionen. Wir als Bürger, Steuerzahler und Stromkunden sehen das aber anders, weil wir über die Steuern und die hohen Strompreise die Rechnung dafür zahlen müssen. Und dies bei gleichzeitig unsicherer Versorgung.

Richtig ist, dass auch in der Vergangenheit die Energiebereitstellung über Kohle und Kernkraft staatlich subventioniert wurde. Damals haben die Subventionen eine sichere und preisgünstige Stromversorgung bewirkt und damit einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen erzeugt. Bei den Subventionen in die Schwachwindkraft verhält es sich ganz anders: Sie werden gezahlt, um dem Betreiber das wirtschaftliche Risiko in der Produktion von volatilem Schwachwindstrom zu nehmen. Das Ergebnis sind hohe Strompreise bei gleichzeitig unsicherer Versorgung. Das ist das Gegenteil dessen, was Subventionen überhaupt erreichen sollten: es entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden.

Die Details zu unserer Positionierung bezüglich der o.g. sechs Themenkomplexen können an den entsprechenden Stellen nachgelesen werden (s. Verlinkung in der obigen Aufzählung).

Die Moderation war insgesamt sehr zurückhaltend. Der Moderator hat zunächst immer die Vertreterin der Bürgerwind befragt und dann uns die Möglichkeit gegeben, darauf zu antworten. Von der Logik der Veranstaltung her war es eine vernünftige Vorgehensweise: Erst sagen, was geplant ist und wie es umgesetzt wird, dann kritisieren, was daran falsch ist.

Zum Diskussionsklima

Einige wenige Zuhörer hatten ihre Emotionen nicht unter Kontrolle und haben die Diskussion immer wieder mit Zwischenrufen gestört. Es ist ihnen aber letztlich nicht gelungen, der Veranstaltung ihren Stempel aufzudrücken.

Wer als Besucher nach objektiven Informationen gesucht hatte, der wurde bedient, sofern er mit offenem Geist den vorgetragenen Argumenten gefolgt ist.

Jene, die nur gekommen waren, um Ihre Ablehnung und ihr tiefsitzendes Missvergnügen an jeder konstruktiven Windkraft-Kritik im Schwachwindgebiet Gauting Ausdruck zu verleihen, konnten ebenfalls befriedigt nach Hause gehen. Sie hatten reichlich Gelegenheit dazu und wollten offenbar nichts Neues lernen.

Daher insgesamt – trotz der o.g. Einschränkung – aus Sicht des Veranstalters sicher eine gelungene Diskussion, die im Grundsatz für alle Seiten ein Angebot parat hatte.

Was die Rolle der unkritischen Windraft-Befürworter in Gauting angeht, so konnte niemand ernstlich erwarten, die Pro-Fraktion könne vom Unsinn der subventionierten Windkraft in Gauting überzeugt werden. Diesbezüglich gilt das Wort von Mark Twain:

It’s easier to fool people than to convince them they have been fooled.

Also, „Es ist einfacher, die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.“ – Wir als Windkraft-Kritiker sind in der Rolle derer, die die Leute davon überzeugen wollen, dass sie getäuscht wurden und werden. Das ist ungleich schwerer als die Rolle der Gegenseite, die sich quasi darin eingerichtet hat, ohne eigenes Nachdenken und kritisches Hinterfragen der politischen Vorgaben auf dem eingeschlagenen grünen Traumpfad weiterzugehen, ohne zu wissen, wohin er führt.

Kommentare zur Podiumsdiskussion auf Facebook

KP: Bis auf das manchmal sehr nervige, pöbelnde und zwischenrufende Publikum eine sehr runde Veranstaltung, danke dafür!

FS: War gut und informativ. Wer die besseren Argumente hatte, mag jede:r für sich selbst entscheiden. 
FS ist ein eingeschworener Windkraftbefürworter.

GB: Heute bin ich zurückgekommen und habe mich gewundert! Auf der Starnberger Autobahn stehen einige Windräder aber nur ein einziger hatte sich träge gedreht 🤔🤔🤔 obwohl der Wind da war!

Und noch zwei Wortmeldungen, die zeigen, dass viele einfach gar nicht verstehen, worum es eigentlich geht:

MB: WKA können im Gegensatz zu konventionellen Kraftwerken komplett abgeschaltet werden, wenn es die Netzauslastung bedarf.
MB ist ein eingeschworener Windkraftbefürworter.

DP: Grundlegend sind Windräder aber anders als Kohle,- Gas oder gar AKWs sehr sehr flexibel abbremsbar und aktivierbar, also genau das, was wir benötigen in der Zukunft.

Da kann man sich nur noch wundern. Es ist genau umgekehrt: „Bremsen“ oder abschalten muss man Windräder, weil Wind- und Solarstrom wetterbedingt hochvolatil erzeugt wird. Mal hat man zu viel, mal zu wenig Strom. Es ist unkalkulierbar und bedarf täglicher Eingriffe im Sekundentakt, um das Netz überhaupt stabil zu halten. Bei konventionellen Kraftwerken gibt es nur wenig Bedarf dazu und man kann regelnd eingreifen. Aber man sieht, dass die permanent von interessierten Kreisen verbreiteten Falschinformationen sich in den Köpfen der Leute festsetzen und ihre Wirkung entfalten.

Zur Presseberichterstattung

Die beiden Artikel im Merkur und in der Süddeutschen Zeitung sind in Summe einigermaßen ausgewogen( s. Verlinkung unten). Die Contra-Seite wird ausdrücklich gewürdigt, allerdings nur mit sehr verkürzten und teilweise entstellenden Zitaten wiedergegeben. Bei der SZ kommt die kritische Position ganz prominent schon in der Überschrift vor.

Natürlich können wir nicht erwarten, dass ein Redakteur einseitig Partei für uns als BUEG ergreift und sich damit gegen den – immer noch regierenden – grünen Zeitgeist stellt. Daher kann eine gewisse Schlagseite zu Gunsten des simplifizierten Energiewendeparadigmas kaum verwundern.

Aus den Zitaten erkennt man, dass nur ganz simpel gestrickte, plakative Botschaften den Weg in die Zeitung finden. Wahrscheinlich kommen auch nur solche Botschaften an. Die Gefahr der Verfälschung ist dabei nicht von der Hand zu weisen. Wer sein Wissen über die Veranstaltung nur aus der Zeitung nimmt, kann definitiv kein stimmiges Bild zur Positionierung der Diskussionsteilnehmer entwickeln.

Resümee

Wie bereits eingangs erwähnt, war es die erwartete politische Show-Veranstaltung. Dennoch trifft den Veranstalter ZukunftGauting kein Vorwurf.

Die Veranstaltung war insgesamt ausgewogen. Beide Seiten haben ausreichend Redezeit bekommen. Niemand wurde bevorzugt oder benachteiligt. Absolut fair.

In Summe ist es für uns als Bürgerinitiative besser gelaufen als im Vorfeld befürchtet. Wir waren sehr gut vorbereitet und konnten die Show-Veranstaltung für unsere Botschaften nutzen. Angesichts der Umstände war das eine optimale Performance. Dennoch muss man konstatieren, dass die Verharmlosungen und Beschwichtigungen von Landrat Frey und von der Seite des Windkraft-Projektierers bei dem überwiegend grünen Auditorium auf fruchtbaren Boden gefallen sind, was zu erwarten war.

Mit den tieferliegenden systemischen Fragen konnten wir beim Publikum nicht durchdringen, allerdings liegt das in der Natur der Sache und hat mit der Veranstaltung selbst nichts zu tun. Auch nach einer zweitstündigen intensiven Auseinandersetzung ohne die Vertreter des Windkraft-Projektierers und ohne Landrat Frey vor der gleichen Zuhörerschaft, würde sich daran nichts oder nur wenig geändert haben.

Dass die Mehrheit der Anwesenden trotz aller Eingriffe in das Ökosystem Wald und im Angesicht einer ökonomisch verheerenden Bilanz unter Ausblendung jeglicher Vernunft auf dem moralisierenden grünen Weltverbesserungs-Trip war, ist eine Tatsache.

Dazu ein Zitat des Aufklärers Georg Christoph Lichtenberg:

In der Dummheit liegt eine Zuversicht, darob man rasend werden möcht‘.

Wir sollten darüber aber nicht „rasend werden“, sondern die ideologische Verblendung dieser Menschen hinnehmen, wie sie ist.

Dass unsere Argumente auf der Podiumsdiskussion bei Leuten nicht durchdringen konnten, die nur gekommen waren, um ihrem Missvergnügen an unserem Widerstand gegen die Gautinger Schwachwindräder Ausdruck zu verleihen, ist nun wirklich keine Überraschung. Gläubige und ideologisch Verführte können mit rationalen Argumenten nicht erreicht werden.


Querverweise:

Grafik Die Frage zum Nutzen für das Klima

Grafik Bericht in der Süddeutschen Zeitung

Grafik Bericht im Starnberger Merkur

Podiumsdiskussion im Bosco vom 18. Juni 2024 – Eingangsstatement Anette Bäuerle

(ab) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landrat Frey, sehr geehrte Frau Willkomm, sehr geehrter Herr Körner,

wir, das sind Dr. Hieronymus Fischer und ich, Anette Bäuerle, vertreten hier heute auf dem Podium die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting. In der Diskussion vertreten wir die Contra-Seite, obwohl wir uns als Pro-Seite verstehen: pro Schutz unserer Wälder, pro Schutz unserer wunderbaren und einzigartigen Heimat.

Wir haben uns vor knapp zwei Jahren das erste Mal mit Bürgern aus Krailling und Neuried zusammengeschlossen, weil dort nach dem beschleunigten Ausbau des Wind-an-Land-Gesetzes insgesamt 10 Windkraftanlagen um Gauting herum geplant wurden, die auch uns als Gemeindebürger direkt betroffen hätten.

Anfang letzten Jahres haben wir dann von den Plänen der Gemeinde Gauting gehört, auch auf unserem Gemeindegebiet anfangs 8, inzwischen 10 Windkraftanlagen zu bauen.

Seit eineinhalb Jahren versuchen wir nun, von der Gemeinde Auskunft zu bekommen, was denn genau geplant ist und welche Beschlüsse und Verträge in nicht-öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates an der Öffentlichkeit vorbei bereits entschieden worden sind. Mehrere mündliche und schriftliche Anfragen wurden ausweichend beantwortet, die Existenz bindender Vereinbarungen bestritten, so dass wir schließlich eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gestellt haben und anwaltliche Hilfe bei der Forderung nach Akteneinsicht in Anspruch nehmen mußten.

Zumindest beim Landratsamt haben wir dadurch in einem ersten Schritt Akteneinsicht erhalten, und dabei die uns allen vorenthaltene Information gefunden, dass bei der Voranfrage der Firma Sing 6 von 7 angefragten Anlagen von zwei Behörden der Flugsicherung als nicht genehmigungsfähig eingestuft wurden, das war Ende März diesen Jahres. Auf weitere Akteneinsichten warten wir noch.

Weil uns wichtige Informationen vorenthalten werden, wollen wir verhindern, dass hinter unserem Rücken vollendete Tatsachen geschaffen werden. Deshalb haben wir die von der bayerischen Verfassung vorgesehene Möglichkeit des Bürgerbegehrens genutzt, um auf demokratische Weise eventuelle Planungen und weitere Schritte der Gemeinde pro Windkraftanlagen zu verhindern. Weit über 2.200 Bürger haben unser Bürgerbegehren unterschrieben.

Wir bedanken uns hiermit noch einmal ausdrücklich bei unseren zahlreichen Unterstützern.

Obwohl die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Urteil unserer Anwälte und auch der Regierung von Oberbayern uneingeschränkt gegeben ist, hat der Gemeinderat letzten Dienstag mit 21 zu 7 Stimmen gegen die Zulässigkeit gestimmt. In der Begründung zu dieser Entscheidung wirft uns die Gemeinde vor, wesentliche Verträge und Verpflichtungen, die die Gemeinde bereits nicht-öffentlich abgeschlossen hat, nicht in unserem Bürgerbegehren berücksichtigt zu haben.

Dabei hat die Gemeinde dann verschiedene bisher geheim gehaltene Verträge und Vereinbarungen genannt und einige der Inhalte offengelegt, die uns offen gesagt entsetzt haben.

Da ist von Gestattungsrechten auf 25 Jahre die Rede, ohne Kündigungsrecht seitens der Gemeinde und anderen unglaublichen Verpflichtungen, von denen wir und alle Gautinger Bürger nichts wußten.

Und jetzt wirft man uns in der Begründung der Unzulässigkeit genau dieses Nichtwissen vor! Gegen diese hanebüchenen Begründungen legen wir natürlich sofort Klage ein, um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gerichtlich zu erstreiten und somit einen Bürgerentscheid zu erzwingen, bei dem alle Gautinger Bürger abstimmen können.

All diese geheim geschlossenen Verträge begünstigen unseres Wissens nach die Firma Sing, die bereits die Windräder in Berg gebaut hat, und die jetzt auch hier einige Bürger mit lukrativen Gewinnversprechungen auf ihre Seite ziehen möchte, auf Kosten aller anderen Bürger, deren Heimat und Naturerlebnis in der größtmöglichen Art und Weise zerstört wird.

Auf der anderen Seite, als Vertreter der Pro-Seite, sitzen hier die profitierende Firma Sing, und mit dem Landrat Herrn Frey, auch gleich der Chef der Genehmigungsbehörde auf dem Podium, bei der die Firma Sing ihren Antrag auf Baugenehmigung der Windkraftanlagen stellen muß.

Dabei haben bereits zwei Behörden der Flugsicherheit, wie wir bei der Akteneinsicht herausfinden konnten, 6 der angefragten Anlagen für nicht genehmigungsfähig erklärt, alle 4 Königswieser und 2 Buchendorfer Anlagen. Zusätzlich hat der Regionale Planungsverband München alle Gautinger Flächen komplett aus den eigenen Planungen herausgenommen, und zwar aus strengen artenschutzrechtlichen und anderen planerischen Gründen.

Allein aufgrund dieser beiden Entscheidungen (besseres Wort?) dürften auf Gautinger Gebiet derzeit keine Windkraftanlagen gebaut werden. Auch die alten Konzentrationsflächen-Planungen von 2012 schließen nach unserer Rechtsauffassung eine Bebauung aus. Die gesamte damalige Planung beruhte auf einer maximalen Höhe der Windkraftanlagen von 210 Metern. Jetzt einfach auf diesen Gebieten mit 255 Metern deutlich höhere Windkraftanlagen zu bauen, so hoch wie der Münchener Olympiaturm, wäre ein klarer Rechtsbruch.

Anstatt froh zu sein, dass Gauting von diesen monströsen Industrieanlagen in seinen Wäldern verschont bleiben kann, tun jetzt sowohl der Landrat Frey als auch die Bürgermeisterin Kössinger alles dafür, dass diese Anlagen doch gebaut werden

Zur Information der Öffentlichkeit über diesen ökologischen und ökonomischen Irrsinn von Windkraftanlagen im windschwachen Oberbayern haben wir bereits zwei sehr gut besuchte Vorträge im Bosco organisiert, für die wir mit Dr. Ahlborn und Professor Dr. Vahrenholt zwei ausgezeichnete Kenner der Materie gewinnen konnten. Wen unsere Argumente heute Abend nicht überzeugen können, der möge sich doch bitte auf unserer Webseite diese beiden hervorragenden Vorträge anhören bzw. lesen. Dort finden Sie auch unser Konto, falls Sie unser anstehendes Klageverfahren mit Schenkungen unterstützen möchten.

Wie bereits eingangs gesagt, sehen wir uns auf der Pro-Seite: Pro Heimat, Pro Vernunft und Pro Natur, denn unser Ziel ist und bleibt die Verhinderung aller volkswirtschaftlich sinnlosen und Natur und Heimat zerstörenden Industrieanlagen in unseren Wäldern.


Grafik Podiumsdiskussion Pro und Contra Bürgerwind Gauting

Podiumsdiskussion im Bosco vom 18. Juni 2024 – Eingangsstatement Hieronymus Fischer

Zunächst zur Bürgerwind GmbH und der Bürgerbeteiligung

Herr Tronsberg hat die Eckpunkte der Planung zu den Windrädern inGauting vorgestellt und dabei auch die sogenannte Bürgerbeteiligung zur Sprache gebracht. Die politische Beteiligung der Bürger im Sinne von demokratischer Teilhabe am Entscheidungsprozess ist in Gauting offensichtlich nicht erwünscht ist, wie meine Vorrednerin dargelegt hat.

Stattdessen will man Beteiligung nur noch im Sinne eines finanziellen Engagements.

Der Hauptanreiz für Investoren wird dabei durch die hohen und über 20 Jahre garantierten staatlichen Subventionen gesetzt. In den Gautinger Schwachwindgebieten liegt die Windkraft-Standortgüte bei 60 % und darunter. Dafür werden inkl. der Einspeisevergütung Subventionen von bis zu 11,4 ct pro Kilowattstunde gezahlt.

Abhängig vom Börsenstrompreis und dem konkreten Stromertrag am Standort kann sich diese staatliche Subventionierung für eine Windkraftanlage auf 300 bis 600 T€ pro Jahr aufsummieren. Für 10 Windräder sind das 3 bis 6 Millionen Euro im Jahr. Bei einer Betriebszeit von 20 Jahren kommen so 60 bis 120 Mio. € zusammen. Die in Aussicht gestellten Renditen bauen genau auf diesen Subventionen auf. Es sind daher nicht die erwirtschafteten Gewinne, sondern es ist das Geld der Steuerzahler und der Stromkunden, das an einige wenige Investoren ausgeschüttet wird. Keine echte Wertschöpfung, sondern Umverteilung.

Die Gemeinde Gauting hofft nun, über die Gewerbesteuer, über ihren Anteil an der Einkommenssteuer und über die vom Betreiber gezahlte kommunale Teilhabe finanziell von diesem Vorhaben zu profitieren.

Generell ist es richtig, dass die Kommune nach Abbau der Verlustvorträge Gewerbesteuern erhält, was in der Regel nach 10 bis 15 Jahren erwartet werden kann.

Andere Erträge erhofft sich die Gemeinde aus der Einkommenssteuer. Allerdings werden die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen hier eher bei 0 Euro liegen.

Die einzig sicheren Erträge der Gemeinde sind die 0,2 ct pro Kilowattstunde, die der Betreiber an die Gemeinde zahlt. Das sind je nach Stromertrag 20.000 bis 24.000 € pro Windrad und Jahr: Nur ein Bruchteil der gezahlten staatlichen Subventionen.

Es ist mehr als nur eine Randnotiz, dass sogar diese kommunale Teilhabe nicht etwa aus den Gewinnen des Betreibers gezahlt wird, sondern dass letztlich die Stromkunden dafür aufkommen müssen.

Das ist ein sehr schlechtes Geschäft für die Steuerzahler und die Stromkunden – und damit für alle Bürger. Aber ein gutes Geschäft für die Windkraftindustrie, die zudem auch beim Verkauf der Windräder an die Betreibergesellschaft dicke Gewinne einstreichen kann.

Die Namensgebung Bürgerwind ist daher ein Euphemismus, der verschleiert, dass es hier um knallharte wirtschaftliche Interessen des Projektierers und das Abgreifen staatlicher Subventionen geht.

Die Bürger profitieren also nicht, sondern müssen vielmehr die Subventionen und die völlig überhöhten Strompreise zahlen. Der Profit bleibt bei den wenigen Bürgern, die es sich leisten können, Anteile zu erwerben, und natürlich beim Projektierer.

Resümee: Das Konzept dieser Bürgerbeteiligung ist eine Nebelkerze.

Noch kurz zur Energiewende im Landkreis

Energetische Autarkie ist im Landkreis nicht möglich, weder 2035 noch später, jedenfalls nicht mit den geplanten Technologien und Maßnahmen und im Einklang sowie unter Fortentwicklung der Wirtschaftskraft.

Der Landkreis Starnberg hat einen Primärenergiebedarf von 5 TWh. Bilanziell braucht man dafür z.B. 100 Windräder und eine PV-Fläche von 20 km2. Und dennoch wäre man von Autarkie noch weit entfernt, weil die Stromerzeugung an 200 Tagen im Jahr den jeweiligen momentanen Bedarf system- und wetterbedingt nicht abdecken kann.

Wind und Sonne allein können die Stromversorgung eines Industrielandes zu vertretbaren Kosten nicht gewährleisten. Ohne sehr große und damit unbezahlbar teure Speicher oder Backup-Kraftwerke ist das nicht zu machen. Die einseitige Fokussierung auf Wind- und Solarstrom führt zur Destabilisierung des Stromnetzes und zu einer hohen Versorgungsunsicherheit und treibt den Strompreis dauerhaft nach oben, auch aufgrund der Subventionen in unwirtschaftlichen Schwachwindgebieten. Billiger Strom als Folge der Energiewende ist eine Mär.

Die deutsche Energiewende ist im internationalen Vergleich ein Sonderweg. Es gibt keine namhafte Industrienation, die ihre Energieversorgung ähnlich einseitig auf die volatile Stromproduktion mit Sonne und Wind umzubauen beabsichtigt und dafür sogar bereit ist, gleichermaßen ihre Wirtschaftskraft aufs Spiel zu setzen und eine intakte Natur und Umwelt zu opfern.

Deutschland ist ein energiepolitischer Geisterfahrer!

Auf dem Fahrersitz steuert die Energiewende-Lobby, die sich dicke Gewinne erwartet. Die Politiker sitzen daneben und wollen eher noch aufs Gas drücken. Fachleute, Wirtschaftsvertreter und die Bürger auf dem Rücksitz rufen Stopp – aber keiner hört auf die Stimme der Vernunft. (fih)


Grafik Podiumsdiskussion Pro und Contra Bürgerwind Gauting

Starnberger Merkur vom 13.06.2024

Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren zur Windkraft für unzulässig – Initiatoren kündigen Klage an

Starnberger Merkur 2024 06 13
Starnberger Merkur vom 13.06.2024. ©Merkur

Durchaus bemerkenswert:
Nach der nicht unmaßgeblichen Meinung der Regierung von Oberbayern, ist das Bürgerbegehren zulässig.


Leserbrief zum Thema von StM. a.D. Martin Zeil

Leserbrief zum Thema von Philipp Süssmann


Der Zeitungsbericht soll nicht unkommentiert bleiben:

Der Bericht ist in dem wenigen was gesagt wird  einigermaßen objektiv, aber inhaltlich schwach. Es fehlt der wichtige Hinweis, dass die Gemeinde der BUEG Informationen bewusst vorenthalten hat.

Aus diesem Zeitungsartikel gewinnt der unbedarfte Leser kein klares Bild.

  • Mehrere Anträge auf Akteneinsicht: abgelehnt;
  • Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Nichtöffentlichkeit der GR-Sitzung, in der Beschlüsse pro Windkraft gefasst und möglicherweise Verträge geschlossen wurden – nach 4 Monaten immer noch nicht beantwortet;
  • noch Ende Mai die Aussage gegenüber der Bürgerinitiative: Es gibt keine Akten (also auch keine Beschlüsse, also auch keine Verträge).

Und nun die Offenbarung, dass die Gemeinde bereits Verträge mit dem Projektierer abgeschlossen hat: mit 25-jähriger Laufzeit, bindend, ohne Kündigungsrecht (meist nennt man so etwas „Knebelvertrag“).

Im Bericht absolut keine Anmerkung zu den von der Gemeinde hinter dem Rücken der Öffentlichkeit bereits getroffenen bindenden Vereinbarungen. – Das ist ein ernstes Versäumnis im Artikel des Merkur.

In der Begründung der Unzulässigkeit wird u.a. bemängelt, die Existenz dieser Vereinbarungen habe die BUEG dem Bürger verschwiegen. Dabei verhält es sich genau andersherm: Die Gemeinde hat uns und der Öffentlichkeit diese Informationen vorenthalten, bewusst vorenthalten.

Summa summarum ist die Begründung der Gemeindeanwältin völlig unhaltbar. Kein Wort zum destruktiven Verhalten der Gemeinde im Hinblick auf die Zurückhaltung jeglicher Informationen zur Sache. Das ist die Offenbarung des „schlechten Gewissens“ und das versteckte Eingeständnis eines Fehlers.

Wenn man die Begründung der Anwältin aufmerksam liest und alle dort genannten Punkte in der Fragestellung berücksichtigt, dann würde allein die Fragestellung im Bürgerbegehren über mindestens eine ganze DIN A4 Seite gehen. Für die Begründung und die Unterschriften bliebe  kein Platz mehr. Mit dieser Methode kann man jedes Bürgerbegehren verunmöglichen.

Die BUEG ist sich sicher, dass die Unzulässigkeitsfeststellung vor Gericht keinen Bestand haben wird:

1. Das Bürgerbegehren ist formal zulässig, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen (Konkretheit, Bestimmtheit, Form, Quorum) erfüllt sind.

2. Das Bürgerbegehren ist sachlich zulässig, weil es sich auf einen Gegenstand richtet, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt.

Konkret zu 2: Die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens (im Hinblick auf den Bau der Anlagen) ist ein solcher Gegenstand. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck gemeindlicher Planungshoheit und damit um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Gegenstand ist hier gerade nicht die Erteilung der Baugenehmigung selbst (die dem Landkreis obliegt).

Im Übigen soll hier auch noch einmal hervorgehoben werden, dass nach der Einschätzung der Regierung von Oberbayern das Bürgerbegehren zulässig ist.

Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024

Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Starnberger Merkur 2024 06 08 09
Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024. ©Merkur

Zum Vergleich hier der Link auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Der Artikel im Merkur soll an dieser Stelle nicht unkommentiert bleiben.

Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.

Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».

Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.

Weitere Richtigstellungen:

  • Zitat Sing: „Was die BUEG zu den gesichteten Inhalten schreibt, sind eigene Meinungen und teilweise unzulässige Interpretationen.“

    Nein, das sind keine Meinungen, sondern nüchterne Fakten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Projektierer Sing versucht, die unabweisbar bestehenden Fakten als bloße Meinungen hinzustellen.
  • Zitat: „Grundsätzlich stellt Sing fest, dass Antragsteller nicht, wie von den BUEG suggeriert, die Gemeinde Gauting sei, sondern die Bürgerwind Gauting GmbH und Co. KG.“

    Nein, das haben wir nicht suggeriert. An keiner Stelle ist davon die Rede, die Gemeinde sei Antragsteller. Wir haben vielmehr vom Vorbescheidsantrag des Projektierers gesprochen. Dennoch steht die Gemeinde – unserer Meinung nach – mit in der Verantwortung, weil Sie den Projektierer gewähren lässt und sich ja schon seit mindestens einem Jahr nachdrücklich für das Windkraftprojekt einsetzt.
  • Zitat: „Die Gemeinde verwahrt sich gegen den erhobenen Vorwurf, in der Sitzung Anfang Mai irgendetwas verschwiegen zu haben.“ Und weiter: „In der Pressemitteilung wird bewusst der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung missverstanden“.

    Die Gemeinde hat verschwiegen, dass es für die Windkraftplanung auf den betreffenden Flächen bereits einen nicht genehmigungsfähigen Vorbescheidsantrag gab. Das hätte sie sagen müssen, weil es für die weitere Planung von Relevanz ist. Der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung besteht tatsächlich und wir sind uns dessen auch bewusst. Allerdings wird man sinnvollerweise kaum Flächen in die Gebietsplanung aufnehmen, die grundsätzlich mit der Flugsicherheit kollidieren.
  • Zitat: „Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»


    Die Fragestellung ist falsch wiedergegeben. Es fehlt der Hinweis auf die Windkraftanlagen. Richtig lautet die Frage im Bürgerbegehren:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) hat beim Landratsamt Starnberg erfolgreich Akteneinsicht zu den Windkraftplänen der Gemeinde Gauting erwirkt und diese am 29.5.2024 erhalten. Die Sichtung der Unterlagen zeigt: Die Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Gautinger Windkraftpläne. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte in ihrer fachlichen Stellungnahme vom 08.02.2024 empfohlen, für alle vier Königswieser Anlagen sowie für zwei der damals drei beantragten Buchendorfer Anlagen „aufgrund der zu erwartenden Gefährdung des Sichtflugverkehrs in diesem Bereich (…) die luftrechtlichen Zustimmungen zu den Windkraftanlagen (…) zu versagen“. Dem pflichtet das Luftamt Südbayern in seiner Stellungnahme an das Landratsamt vom 08.03.2024 bei: „Wir verweigern hiermit die Zustimmung nach § 14 LuftVG zu den Errichtungen der sechs Windkraftanlagen (…). Dementsprechend hat das Landratsamt Starnberg den Projektierer darauf hingewiesen, dass es den Vorbescheidsantrag für sechs der sieben angefragten Windenergieanlagen ablehnen müsste und ihn zugleich aufgefordert, die Standorte in Abstimmung mit der Regierung umzuplanen.

Aus dem Schriftverkehr ergibt sich klar, dass die Gemeinde Gauting seit dem 27.03.2024 von der ablehnenden Stellungnahme der Genehmigungsbehörde weiß. Dennoch ließ die Bürgermeisterin eine Vorlage für die Aufnahme der Gautinger Flächen in die Vorranggebietsplanung des Regionalen Planungsverbandes München erarbeiten und diese am 07.05.2024 – also sechs Wochen später – vom Gemeinderat beschließen. Besonders pikant: Der Vorbescheidsantrag wird in der Beschlussvorlage zwar erwähnt, es fehlt aber jede Aufklärung darüber, dass der Antrag aufgrund der fachlichen Einwände der deutschen Flugsicherung und der Stellungnahme des Luftamts Südbayern in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Die Tatsache, dass die Windkraftanlagen aus Gründen der Luftverkehrssicherheit so nicht genehmigungsfähig sind, ist ein wesentliches Faktum. Dieses Faktum hätten die Bürgermeisterin und der Gemeinderat den Gautinger Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Regionalen Planungsverband München nicht verschweigen dürfen“, so die BUEG.

„Dieses Verhalten der Gemeinde kritisieren wir auf das Entschiedenste! Seit langem weiß sie von der Einschätzung des Regionalen Planungsverbandes München, wonach das Projekt mit dem Artenschutz und anderen Planungskriterien unvereinbar ist. Seit bereits zwei Monaten hat sie darüber hinaus Kenntnis von den ablehnenden Stellungnahmen der Luftfahrtbehörden, die besagen, dass das Projekt mit der Luftverkehrssicherheit unvereinbar ist. Und Letzteres betrifft ganz konkret nicht nur die Sicherheit der Piloten und Passagiere, sondern auch die Sicherheit der Menschen im dicht besiedelten Würmtal. Dennoch lässt die Gemeinde die Gautinger Bürgerinnen und Bürger über die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Risiken dieser Windkraftprojekte völlig im Unklaren“, so die BUEG.

Die BUEG begrüßt ausdrücklich, dass das Landratsamt Starnberg den gesetzlichen Auskunftsanspruch erfüllt hat. „Nunmehr liegt bereits die zweite behördliche Bestätigung für unsere zentralen Bedenken vor: Der Regionale Planungsverband München bestätigt unsere Landschafts- und Artenschutzeinwände. Die Deutsche Flugsicherung und das Luftamt Südbayern bestätigen den Verstoß gegen die Luftverkehrssicherheit. In Summe zeigt sich: Gauting eignet sich nicht für Windräder. Sie sind weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar, vor allem aber auch nicht sicher zu betreiben. Wir fordern die Gemeinde erneut auf, die Bürgerinnen und Bürger offen und ehrlich zu informieren und ihre Windkraftpläne aufzugeben“, so die BUEG abschließend.

Pm Bueg 2024 06 06
Pressemitteilung vom 06.06.2024 zum Download

Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024.