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Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting

Wie berichtet, hat uns ZukunftGauting einen Offenen Brief geschickt und uns aufgefordert, das Bürgerbegehren nicht weiter zu verfolgen (s. Querverweise unten). Darauf haben wir mit diesem Schreiben geantwortet:

Sehr geehrter Herr Albath, sehr geehrter Herr Proksch, sehr geehrter Herr Körner,

der Inhalt Ihres Offenen Briefes hat uns überrascht. Von einem Verein, der selbst einmal als Bürgerinitiative gestartet ist, hätten wir zuletzt den Ratschlag erwartet, wir sollten die Vertretung demokratischer Bürgerinteressen aufgeben, um der Polarisierung zwischen Befürwortern und Kritikern der Windkraftprojekte entgegenzuwirken und die vorgeblich „aufgeheizte“ Stimmung in Gauting zu befrieden.

Die von Ihnen als ZukunftGauting beobachtete Polarisierung in der Debatte geht mitnichten auf unsere Aktivitäten zurück, die sich zu 100 % im Rahmen eines rechtstaatlichen Vorgehens bewegen. Wir weisen daher jegliche Verantwortung für die Überschuss­reaktionen Einzelner mit dem gebotenen Nachdruck zurück.

Wir haben in der Sache die besseren Argumente auf unserer Seite und pflegen einen Stil des kritisch-rationalen Dialogs. Persönliche Drohungen gegen Windkraftbefürworter oder Sachbeschädigungen lehnen wir strikt ab!

Unterschiedliche Meinungen gehören zur Demokratie wie das Salz zur Suppe. Es ist nachgerade ein Kennzeichen der Demokratie, trotz bestehender Meinungsverschieden­heiten im Diskurs zu konsensfähigen Lösungen zu finden. Dazu gehört im Minimum, dass man sich gegenseitig zuhört und alle Seiten am Meinungsbildungsprozess beteiligt. Besonders dann, wenn Entscheidungen von großer Tragweite anstehen, ist es angebracht, die Bürger frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. Genau das ist in Gauting nicht geschehen. Angesichts dessen wundert uns Ihr Ansinnen ganz besonders, wir sollten die Sache auf sich beruhen lassen und sozusagen die Abläufe in der Gemeinde­verwaltung nicht weiter “erschweren“.

Der Kerngedanke unseres von der Gemeinde für nicht zulässig erklärten Bürgerbegehrens ist die Beteiligung der Bürger. Punkt. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des Bürgerentscheids zielt genau daraufhin ab: demokratische Teilhabe der Bürger am Entscheidungsprozess.

Wir können nicht vorhersagen, ob die Gautinger Bürgerschaft die unserer Ansicht nach in fast jeder Beziehung ungeeigneten Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen in Gauting ablehnen oder unterstützen wird. Anmerkung: Ungeeignet aus vielerlei Gründen, u.a. Schwachwind, keine Versorgungssicherheit, hohe Strompreise, fehlende Speicher, Unwirtschaftlichkeit, hohe Subventionen, Natureingriffe, Landschaftsbild, Flugsicherheit und andere immissions- und genehmigungsrechtliche Bedenken.

Wir wissen nicht, wie sich die Bürger mehrheitlich entscheiden werden. Dennoch stellen wir uns diesem demokratischen Votum. Es ist eigentlich eine Selbstverständlich­keit, dass sich auch die Gemeinde dem Urteil der Bürger beugt und ihm jedenfalls nicht aus dem Weg zu gehen versucht.

An dieser Stelle gestatten Sie uns bitte die Anmerkung, Herr Dr. Albath, dass Sie anlässlich der betreffenden Gemeinderatsitzung für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und damit doch auch für die Durchführung des Bürgerentscheids votiert haben.

Es ist eine Verdrehung der Tatsachen, uns als Bürgerinitiative eine Täuschung der Unterzeichner des Bürgerbegehrens anzulasten. Zur Laufzeit der Unterschriftensammlung hatten wir – ebenso wie die Gautinger Bürger – keine Detailkenntnis über den von der Gemeinde bereits weit vorangetriebenen und hinter dem Rücken der Bürger vertraglich geregelten Prozess zur Errichtung der Windkraft­anlagen. Wir hatten das Wissen deshalb nicht, weil die Gemeinde die entsprechenden Vereinbarungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen hatte und sie auf unsere mehrfache schriftliche Anfrage hin (dreimal im Laufe von 2023 und wiederholt auch im ersten Halbjahr 2024) nicht bereit war, uns Einsicht in die Vereinbarungen zu ermöglichen. Trotz anwaltlicher Forderung nach Akteneinsicht lehnt die Gemeinde dies bis heute ab.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Gemeinde hat den Bürgern und damit auch uns als Bürgerinitiative wesentliche Informationen über ihre Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen vorenthalten und tut dies noch immer.

Die von Ihnen als ZukunftGauting in den Raum gestellte Täuschung geht somit auf das Konto der Gemeinde und ist eine direkte Folge dieser auch von StM a.D. Martin Zeil bereits mehrfach beklagten Geheimniskrämerei. Es ist ein Unding, dass sich die Gemeinde fortgesetzt weigert, Akteneinsicht zu gewähren, obwohl wir einen Rechtsanspruch darauf haben. Die Gemeinde Gauting behandelt die Mitbürger und auch uns als Bürgerinitiative nicht wie mündige Staatsbürger.

Es stünde ZukunftGauting als einer bürgerlichen Interessenvertretung gut zu Gesicht, uns in der demokratischen Auseinandersetzung um eine offene und bürgernahe Informations­politik seitens der Gemeinde Gauting aktiv zu unterstützen.

Den ernsthaften und konstruktiven Dialog mit der Gemeinde haben wir mehrfach angeboten und er ist immer noch möglich. Allerdings setzt dieser Diskurs unabdingbar eine offene kommunale Informationspolitik voraus. An dieser Stelle ist also die Gemeinde am Zug.

Wenn die Gemeinde Gauting nichts dafür tut, dann bleibt uns als letzte Option tatsächlich nur der Rechtsweg.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting


Hier der Brief zum Download:

Bueg Antwort Auf Den Offenen Brief Von Zukunftgauting S1
Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting – Zum Öffnen klicken.

Querverweise:

Grafik Pressebericht über unsere Antwort an ZukunftGauting

Grafik Der Offene Brief von ZukunftGauting an die BUEG

Grafik Pressebericht über den Offenen Brief von ZukunftGauting

Offener Brief von ZukunftGauting

Der Verein ZukunftGauting hat uns als Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) einen Offenen Brief geschrieben mit dem etwas befremdlichen Ansinnen, wir mögen doch bitte unser Bürgerbegehren bzw. den angestrebten Bürgerentscheid nicht weiterverfolgen. Zugleich ging der Brief auch an die Presse. Der Starnberger Merkur hat dazu am 09. Juli 2024 einen Artikel gebracht.

Hier der Link auf die Website von ZukunftGauting mit dem Text:

Windkraft in Gauting – droht eine Eskalation? Offener Brief an die Windkraftgegner — Zukunft Gauting (zukunft-gauting.de)

Im Folgenden der Originalbrief zum Download:

Offener Brief An Bi Umwelt Energie Gauting S1
Offener Brief von ZukunftGauting an die BUEG – Zum Öffnen klicken.

Querverweise:

Grafik Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting

Grafik Pressebericht über unsere Antwort an ZukunftGauting

Grafik Pressebericht über den Offenen Brief von ZukunftGauting

Podiumsdiskussion PRO und CONTRA Bürgerwind Gauting

Einleitung

(fih) Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren Landrat Frey, als Spitzenvertreter der Genehmigungsbehörde, Frau Willkomm, als Vertreterin der Bürgerwind, sowie Anette Bäuerle und Dr. Hieronymus Fischer als Vertreter der Bürgerinitiative in der Rolle der Windkraftkritiker.

Um es vorwegzuschicken: Es war die von uns als Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) erwartete politische Show-Veranstaltung. Warum Show-Veranstaltung? Weil es von vorneherein überhaupt nicht darum gehen sollte, ob und unter welchen Bedingungen es Sinn macht, im Schwachwindgebiet Würmtal Windenergieanlagen zu errichten. Diese Entscheidung wurde schon von der Gemeinde weitgehend an den Gautinger Bürgern vorbei im Wesentlichen im Hinterzimmer getroffen. Auf dem Podium konnte das Thema eigentlich nur noch sein, Kritik zu üben an den bereits getroffenen Entscheidungen. Ganz nach dem Motto: Okay. jetzt haben wir alle gehört, machen wir also weiter, wie geplant.

Die vom Veranstalter ausgegebene Einschränkung, das Grundsätzliche der Energiewende sei nicht Thema, war insofern nicht sachdienlich, als dass natürlich auch die Errichtung von WKA in Gauting genau innerhalb dieser Agenda und den daraus resultierenden Rahmenbedingungen geplant ist. Allerdings haben wir uns als Bürgerinitiative nicht an diese eingrenzende Vorgabe gehalten und alle Punkte angesprochen, die im Rahmen der Fragenkomplexe thematisiert werden konnten.

Zunächst hatten alle drei Parteien die Gelegenheit, ihre Eingangsstatements vorzutragen. Landrat Frey stellte dabei die energetische Situation des Landkreises in aller Kürze vor und ging ansonsten auf die energiepolitischen Vorgaben im Hinblick auf die angestrebte Autarkie bis 2035 ein.

Frau Willkomm von der Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG und Herr Tronsberg von der S&T Bürgerwind GmbH erläuterten die Windkraftplanungen für Gauting sowie das vorgesehene Modell der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Gemeinde.

In unserem BUEG-Eingangsstatement haben wir die allerwichtigsten Aspekte zur grundsätzlichen Rolle der Bürgerinitiative dargelegt und sind dabei, soweit es in dem gedrängten Zeitrahmen möglich war, auch auf das von der Gemeinde für nicht zulässig erklärte Bürgerbegehren eingegangen. Dafür haben wir viel Beifall bekommen. Im zweiten Teil haben wir das auf hohen Subventionen beruhende Beteiligungsmodell der Bürgerwind GmbH als Nebelkerze zum Schaden der Steuerzahler und der weniger begüterten Gautinger Bürger entlarvt. Auch die erhebliche Diskrepanz zwischen den potenziellen Erlösen der Windkraft-Firma und den marginalen Erträgen der Gemeinde wurde thematisiert. Gegen Ende des Statements haben wir zudem grundsätzliche Kritik an der deutschen Energiepolitik geübt.

Die beiden Eingangsstatements der BUEG kann man hier nachlesen:

Zum Verlauf der Veranstaltung

Der Reihe nach wurden die Themenbereiche

diskutiert.

Es würde zu weit führen, hier nun alle Details der Diskussion nachvollziehen zu wollen. Im Grundsatz kann man festhalten, dass Frau Willkomm als Vertreterin der Bürgerwind bezüglich aller Punkte eher auf Beschwichtigung aus war und die Planungen verharmlosend darstellte. Das ist im Grundsatz legitim, weil die Firma schließlich ein wirtschaftliches Interesse hat und ihr Projekt umsetzen will. Umso wichtiger war und ist es, dass wir als Bürgerinitiative und völlig ohne wirtschaftliche Interessen andere Akzente setzen.

Uns geht es um die Menschen, um bezahlbaren Strom, die Versorgungssicherheit mit Energie und um den Schutz unserer Wälder und unserer Heimat.

Um nur ein Bespiel zu nennen. Die mittlere Windgeschwindigkeit in Gauting ist im Vergleich zu vielen anderen Gebieten in Bayern und erst recht im Vergleich zu Norddeutschland ausnehmend gering, so dass sich die Errichtung von Windkraftanlagen hier nicht rechnet. Eigentlich nicht rechnet! Da nun aber Subventionen in erheblicher Höhe gezahlt werden (300 bis 600 T€ pro Windrad und Jahr), kann daraus dennoch ein “Business Case“ werden: Freilich ein Geschäft auf Kosten der Steuerzahler. Darin sieht die Bürgerwind selbstredend kein Problem und hält das für eine gute Sache, schließlich profitiert sie direkt von diesen Subventionen. Wir als Bürger, Steuerzahler und Stromkunden sehen das aber anders, weil wir über die Steuern und die hohen Strompreise die Rechnung dafür zahlen müssen. Und dies bei gleichzeitig unsicherer Versorgung.

Richtig ist, dass auch in der Vergangenheit die Energiebereitstellung über Kohle und Kernkraft staatlich subventioniert wurde. Damals haben die Subventionen eine sichere und preisgünstige Stromversorgung bewirkt und damit einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen erzeugt. Bei den Subventionen in die Schwachwindkraft verhält es sich ganz anders: Sie werden gezahlt, um dem Betreiber das wirtschaftliche Risiko in der Produktion von volatilem Schwachwindstrom zu nehmen. Das Ergebnis sind hohe Strompreise bei gleichzeitig unsicherer Versorgung. Das ist das Gegenteil dessen, was Subventionen überhaupt erreichen sollten: es entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden.

Die Details zu unserer Positionierung bezüglich der o.g. sechs Themenkomplexen können an den entsprechenden Stellen nachgelesen werden (s. Verlinkung in der obigen Aufzählung).

Die Moderation war insgesamt sehr zurückhaltend. Der Moderator hat zunächst immer die Vertreterin der Bürgerwind befragt und dann uns die Möglichkeit gegeben, darauf zu antworten. Von der Logik der Veranstaltung her war es eine vernünftige Vorgehensweise: Erst sagen, was geplant ist und wie es umgesetzt wird, dann kritisieren, was daran falsch ist.

Zum Diskussionsklima

Einige wenige Zuhörer hatten ihre Emotionen nicht unter Kontrolle und haben die Diskussion immer wieder mit Zwischenrufen gestört. Es ist ihnen aber letztlich nicht gelungen, der Veranstaltung ihren Stempel aufzudrücken.

Wer als Besucher nach objektiven Informationen gesucht hatte, der wurde bedient, sofern er mit offenem Geist den vorgetragenen Argumenten gefolgt ist.

Jene, die nur gekommen waren, um Ihre Ablehnung und ihr tiefsitzendes Missvergnügen an jeder konstruktiven Windkraft-Kritik im Schwachwindgebiet Gauting Ausdruck zu verleihen, konnten ebenfalls befriedigt nach Hause gehen. Sie hatten reichlich Gelegenheit dazu und wollten offenbar nichts Neues lernen.

Daher insgesamt – trotz der o.g. Einschränkung – aus Sicht des Veranstalters sicher eine gelungene Diskussion, die im Grundsatz für alle Seiten ein Angebot parat hatte.

Was die Rolle der unkritischen Windraft-Befürworter in Gauting angeht, so konnte niemand ernstlich erwarten, die Pro-Fraktion könne vom Unsinn der subventionierten Windkraft in Gauting überzeugt werden. Diesbezüglich gilt das Wort von Mark Twain:

It’s easier to fool people than to convince them they have been fooled.

Also, „Es ist einfacher, die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.“ – Wir als Windkraft-Kritiker sind in der Rolle derer, die die Leute davon überzeugen wollen, dass sie getäuscht wurden und werden. Das ist ungleich schwerer als die Rolle der Gegenseite, die sich quasi darin eingerichtet hat, ohne eigenes Nachdenken und kritisches Hinterfragen der politischen Vorgaben auf dem eingeschlagenen grünen Traumpfad weiterzugehen, ohne zu wissen, wohin er führt.

Kommentare zur Podiumsdiskussion auf Facebook

KP: Bis auf das manchmal sehr nervige, pöbelnde und zwischenrufende Publikum eine sehr runde Veranstaltung, danke dafür!

FS: War gut und informativ. Wer die besseren Argumente hatte, mag jede:r für sich selbst entscheiden. 
FS ist ein eingeschworener Windkraftbefürworter.

GB: Heute bin ich zurückgekommen und habe mich gewundert! Auf der Starnberger Autobahn stehen einige Windräder aber nur ein einziger hatte sich träge gedreht 🤔🤔🤔 obwohl der Wind da war!

Und noch zwei Wortmeldungen, die zeigen, dass viele einfach gar nicht verstehen, worum es eigentlich geht:

MB: WKA können im Gegensatz zu konventionellen Kraftwerken komplett abgeschaltet werden, wenn es die Netzauslastung bedarf.
MB ist ein eingeschworener Windkraftbefürworter.

DP: Grundlegend sind Windräder aber anders als Kohle,- Gas oder gar AKWs sehr sehr flexibel abbremsbar und aktivierbar, also genau das, was wir benötigen in der Zukunft.

Da kann man sich nur noch wundern. Es ist genau umgekehrt: „Bremsen“ oder abschalten muss man Windräder, weil Wind- und Solarstrom wetterbedingt hochvolatil erzeugt wird. Mal hat man zu viel, mal zu wenig Strom. Es ist unkalkulierbar und bedarf täglicher Eingriffe im Sekundentakt, um das Netz überhaupt stabil zu halten. Bei konventionellen Kraftwerken gibt es nur wenig Bedarf dazu und man kann regelnd eingreifen. Aber man sieht, dass die permanent von interessierten Kreisen verbreiteten Falschinformationen sich in den Köpfen der Leute festsetzen und ihre Wirkung entfalten.

Zur Presseberichterstattung

Die beiden Artikel im Merkur und in der Süddeutschen Zeitung sind in Summe einigermaßen ausgewogen( s. Verlinkung unten). Die Contra-Seite wird ausdrücklich gewürdigt, allerdings nur mit sehr verkürzten und teilweise entstellenden Zitaten wiedergegeben. Bei der SZ kommt die kritische Position ganz prominent schon in der Überschrift vor.

Natürlich können wir nicht erwarten, dass ein Redakteur einseitig Partei für uns als BUEG ergreift und sich damit gegen den – immer noch regierenden – grünen Zeitgeist stellt. Daher kann eine gewisse Schlagseite zu Gunsten des simplifizierten Energiewendeparadigmas kaum verwundern.

Aus den Zitaten erkennt man, dass nur ganz simpel gestrickte, plakative Botschaften den Weg in die Zeitung finden. Wahrscheinlich kommen auch nur solche Botschaften an. Die Gefahr der Verfälschung ist dabei nicht von der Hand zu weisen. Wer sein Wissen über die Veranstaltung nur aus der Zeitung nimmt, kann definitiv kein stimmiges Bild zur Positionierung der Diskussionsteilnehmer entwickeln.

Resümee

Wie bereits eingangs erwähnt, war es die erwartete politische Show-Veranstaltung. Dennoch trifft den Veranstalter ZukunftGauting kein Vorwurf.

Die Veranstaltung war insgesamt ausgewogen. Beide Seiten haben ausreichend Redezeit bekommen. Niemand wurde bevorzugt oder benachteiligt. Absolut fair.

In Summe ist es für uns als Bürgerinitiative besser gelaufen als im Vorfeld befürchtet. Wir waren sehr gut vorbereitet und konnten die Show-Veranstaltung für unsere Botschaften nutzen. Angesichts der Umstände war das eine optimale Performance. Dennoch muss man konstatieren, dass die Verharmlosungen und Beschwichtigungen von Landrat Frey und von der Seite des Windkraft-Projektierers bei dem überwiegend grünen Auditorium auf fruchtbaren Boden gefallen sind, was zu erwarten war.

Mit den tieferliegenden systemischen Fragen konnten wir beim Publikum nicht durchdringen, allerdings liegt das in der Natur der Sache und hat mit der Veranstaltung selbst nichts zu tun. Auch nach einer zweitstündigen intensiven Auseinandersetzung ohne die Vertreter des Windkraft-Projektierers und ohne Landrat Frey vor der gleichen Zuhörerschaft, würde sich daran nichts oder nur wenig geändert haben.

Dass die Mehrheit der Anwesenden trotz aller Eingriffe in das Ökosystem Wald und im Angesicht einer ökonomisch verheerenden Bilanz unter Ausblendung jeglicher Vernunft auf dem moralisierenden grünen Weltverbesserungs-Trip war, ist eine Tatsache.

Dazu ein Zitat des Aufklärers Georg Christoph Lichtenberg:

In der Dummheit liegt eine Zuversicht, darob man rasend werden möcht‘.

Wir sollten darüber aber nicht „rasend werden“, sondern die ideologische Verblendung dieser Menschen hinnehmen, wie sie ist.

Dass unsere Argumente auf der Podiumsdiskussion bei Leuten nicht durchdringen konnten, die nur gekommen waren, um ihrem Missvergnügen an unserem Widerstand gegen die Gautinger Schwachwindräder Ausdruck zu verleihen, ist nun wirklich keine Überraschung. Gläubige und ideologisch Verführte können mit rationalen Argumenten nicht erreicht werden.


Querverweise:

Grafik Die Frage zum Nutzen für das Klima

Grafik Bericht in der Süddeutschen Zeitung

Grafik Bericht im Starnberger Merkur

Podiumsdiskussion im Bosco vom 18. Juni 2024 – Eingangsstatement Anette Bäuerle

(ab) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landrat Frey, sehr geehrte Frau Willkomm, sehr geehrter Herr Körner,

wir, das sind Dr. Hieronymus Fischer und ich, Anette Bäuerle, vertreten hier heute auf dem Podium die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting. In der Diskussion vertreten wir die Contra-Seite, obwohl wir uns als Pro-Seite verstehen: pro Schutz unserer Wälder, pro Schutz unserer wunderbaren und einzigartigen Heimat.

Wir haben uns vor knapp zwei Jahren das erste Mal mit Bürgern aus Krailling und Neuried zusammengeschlossen, weil dort nach dem beschleunigten Ausbau des Wind-an-Land-Gesetzes insgesamt 10 Windkraftanlagen um Gauting herum geplant wurden, die auch uns als Gemeindebürger direkt betroffen hätten.

Anfang letzten Jahres haben wir dann von den Plänen der Gemeinde Gauting gehört, auch auf unserem Gemeindegebiet anfangs 8, inzwischen 10 Windkraftanlagen zu bauen.

Seit eineinhalb Jahren versuchen wir nun, von der Gemeinde Auskunft zu bekommen, was denn genau geplant ist und welche Beschlüsse und Verträge in nicht-öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates an der Öffentlichkeit vorbei bereits entschieden worden sind. Mehrere mündliche und schriftliche Anfragen wurden ausweichend beantwortet, die Existenz bindender Vereinbarungen bestritten, so dass wir schließlich eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gestellt haben und anwaltliche Hilfe bei der Forderung nach Akteneinsicht in Anspruch nehmen mußten.

Zumindest beim Landratsamt haben wir dadurch in einem ersten Schritt Akteneinsicht erhalten, und dabei die uns allen vorenthaltene Information gefunden, dass bei der Voranfrage der Firma Sing 6 von 7 angefragten Anlagen von zwei Behörden der Flugsicherung als nicht genehmigungsfähig eingestuft wurden, das war Ende März diesen Jahres. Auf weitere Akteneinsichten warten wir noch.

Weil uns wichtige Informationen vorenthalten werden, wollen wir verhindern, dass hinter unserem Rücken vollendete Tatsachen geschaffen werden. Deshalb haben wir die von der bayerischen Verfassung vorgesehene Möglichkeit des Bürgerbegehrens genutzt, um auf demokratische Weise eventuelle Planungen und weitere Schritte der Gemeinde pro Windkraftanlagen zu verhindern. Weit über 2.200 Bürger haben unser Bürgerbegehren unterschrieben.

Wir bedanken uns hiermit noch einmal ausdrücklich bei unseren zahlreichen Unterstützern.

Obwohl die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Urteil unserer Anwälte und auch der Regierung von Oberbayern uneingeschränkt gegeben ist, hat der Gemeinderat letzten Dienstag mit 21 zu 7 Stimmen gegen die Zulässigkeit gestimmt. In der Begründung zu dieser Entscheidung wirft uns die Gemeinde vor, wesentliche Verträge und Verpflichtungen, die die Gemeinde bereits nicht-öffentlich abgeschlossen hat, nicht in unserem Bürgerbegehren berücksichtigt zu haben.

Dabei hat die Gemeinde dann verschiedene bisher geheim gehaltene Verträge und Vereinbarungen genannt und einige der Inhalte offengelegt, die uns offen gesagt entsetzt haben.

Da ist von Gestattungsrechten auf 25 Jahre die Rede, ohne Kündigungsrecht seitens der Gemeinde und anderen unglaublichen Verpflichtungen, von denen wir und alle Gautinger Bürger nichts wußten.

Und jetzt wirft man uns in der Begründung der Unzulässigkeit genau dieses Nichtwissen vor! Gegen diese hanebüchenen Begründungen legen wir natürlich sofort Klage ein, um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gerichtlich zu erstreiten und somit einen Bürgerentscheid zu erzwingen, bei dem alle Gautinger Bürger abstimmen können.

All diese geheim geschlossenen Verträge begünstigen unseres Wissens nach die Firma Sing, die bereits die Windräder in Berg gebaut hat, und die jetzt auch hier einige Bürger mit lukrativen Gewinnversprechungen auf ihre Seite ziehen möchte, auf Kosten aller anderen Bürger, deren Heimat und Naturerlebnis in der größtmöglichen Art und Weise zerstört wird.

Auf der anderen Seite, als Vertreter der Pro-Seite, sitzen hier die profitierende Firma Sing, und mit dem Landrat Herrn Frey, auch gleich der Chef der Genehmigungsbehörde auf dem Podium, bei der die Firma Sing ihren Antrag auf Baugenehmigung der Windkraftanlagen stellen muß.

Dabei haben bereits zwei Behörden der Flugsicherheit, wie wir bei der Akteneinsicht herausfinden konnten, 6 der angefragten Anlagen für nicht genehmigungsfähig erklärt, alle 4 Königswieser und 2 Buchendorfer Anlagen. Zusätzlich hat der Regionale Planungsverband München alle Gautinger Flächen komplett aus den eigenen Planungen herausgenommen, und zwar aus strengen artenschutzrechtlichen und anderen planerischen Gründen.

Allein aufgrund dieser beiden Entscheidungen (besseres Wort?) dürften auf Gautinger Gebiet derzeit keine Windkraftanlagen gebaut werden. Auch die alten Konzentrationsflächen-Planungen von 2012 schließen nach unserer Rechtsauffassung eine Bebauung aus. Die gesamte damalige Planung beruhte auf einer maximalen Höhe der Windkraftanlagen von 210 Metern. Jetzt einfach auf diesen Gebieten mit 255 Metern deutlich höhere Windkraftanlagen zu bauen, so hoch wie der Münchener Olympiaturm, wäre ein klarer Rechtsbruch.

Anstatt froh zu sein, dass Gauting von diesen monströsen Industrieanlagen in seinen Wäldern verschont bleiben kann, tun jetzt sowohl der Landrat Frey als auch die Bürgermeisterin Kössinger alles dafür, dass diese Anlagen doch gebaut werden

Zur Information der Öffentlichkeit über diesen ökologischen und ökonomischen Irrsinn von Windkraftanlagen im windschwachen Oberbayern haben wir bereits zwei sehr gut besuchte Vorträge im Bosco organisiert, für die wir mit Dr. Ahlborn und Professor Dr. Vahrenholt zwei ausgezeichnete Kenner der Materie gewinnen konnten. Wen unsere Argumente heute Abend nicht überzeugen können, der möge sich doch bitte auf unserer Webseite diese beiden hervorragenden Vorträge anhören bzw. lesen. Dort finden Sie auch unser Konto, falls Sie unser anstehendes Klageverfahren mit Schenkungen unterstützen möchten.

Wie bereits eingangs gesagt, sehen wir uns auf der Pro-Seite: Pro Heimat, Pro Vernunft und Pro Natur, denn unser Ziel ist und bleibt die Verhinderung aller volkswirtschaftlich sinnlosen und Natur und Heimat zerstörenden Industrieanlagen in unseren Wäldern.


Grafik Podiumsdiskussion Pro und Contra Bürgerwind Gauting

Podiumsdiskussion im Bosco vom 18. Juni 2024 – Eingangsstatement Hieronymus Fischer

Zunächst zur Bürgerwind GmbH und der Bürgerbeteiligung

Herr Tronsberg hat die Eckpunkte der Planung zu den Windrädern inGauting vorgestellt und dabei auch die sogenannte Bürgerbeteiligung zur Sprache gebracht. Die politische Beteiligung der Bürger im Sinne von demokratischer Teilhabe am Entscheidungsprozess ist in Gauting offensichtlich nicht erwünscht ist, wie meine Vorrednerin dargelegt hat.

Stattdessen will man Beteiligung nur noch im Sinne eines finanziellen Engagements.

Der Hauptanreiz für Investoren wird dabei durch die hohen und über 20 Jahre garantierten staatlichen Subventionen gesetzt. In den Gautinger Schwachwindgebieten liegt die Windkraft-Standortgüte bei 60 % und darunter. Dafür werden inkl. der Einspeisevergütung Subventionen von bis zu 11,4 ct pro Kilowattstunde gezahlt.

Abhängig vom Börsenstrompreis und dem konkreten Stromertrag am Standort kann sich diese staatliche Subventionierung für eine Windkraftanlage auf 300 bis 600 T€ pro Jahr aufsummieren. Für 10 Windräder sind das 3 bis 6 Millionen Euro im Jahr. Bei einer Betriebszeit von 20 Jahren kommen so 60 bis 120 Mio. € zusammen. Die in Aussicht gestellten Renditen bauen genau auf diesen Subventionen auf. Es sind daher nicht die erwirtschafteten Gewinne, sondern es ist das Geld der Steuerzahler und der Stromkunden, das an einige wenige Investoren ausgeschüttet wird. Keine echte Wertschöpfung, sondern Umverteilung.

Die Gemeinde Gauting hofft nun, über die Gewerbesteuer, über ihren Anteil an der Einkommenssteuer und über die vom Betreiber gezahlte kommunale Teilhabe finanziell von diesem Vorhaben zu profitieren.

Generell ist es richtig, dass die Kommune nach Abbau der Verlustvorträge Gewerbesteuern erhält, was in der Regel nach 10 bis 15 Jahren erwartet werden kann.

Andere Erträge erhofft sich die Gemeinde aus der Einkommenssteuer. Allerdings werden die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen hier eher bei 0 Euro liegen.

Die einzig sicheren Erträge der Gemeinde sind die 0,2 ct pro Kilowattstunde, die der Betreiber an die Gemeinde zahlt. Das sind je nach Stromertrag 20.000 bis 24.000 € pro Windrad und Jahr: Nur ein Bruchteil der gezahlten staatlichen Subventionen.

Es ist mehr als nur eine Randnotiz, dass sogar diese kommunale Teilhabe nicht etwa aus den Gewinnen des Betreibers gezahlt wird, sondern dass letztlich die Stromkunden dafür aufkommen müssen.

Das ist ein sehr schlechtes Geschäft für die Steuerzahler und die Stromkunden – und damit für alle Bürger. Aber ein gutes Geschäft für die Windkraftindustrie, die zudem auch beim Verkauf der Windräder an die Betreibergesellschaft dicke Gewinne einstreichen kann.

Die Namensgebung Bürgerwind ist daher ein Euphemismus, der verschleiert, dass es hier um knallharte wirtschaftliche Interessen des Projektierers und das Abgreifen staatlicher Subventionen geht.

Die Bürger profitieren also nicht, sondern müssen vielmehr die Subventionen und die völlig überhöhten Strompreise zahlen. Der Profit bleibt bei den wenigen Bürgern, die es sich leisten können, Anteile zu erwerben, und natürlich beim Projektierer.

Resümee: Das Konzept dieser Bürgerbeteiligung ist eine Nebelkerze.

Noch kurz zur Energiewende im Landkreis

Energetische Autarkie ist im Landkreis nicht möglich, weder 2035 noch später, jedenfalls nicht mit den geplanten Technologien und Maßnahmen und im Einklang sowie unter Fortentwicklung der Wirtschaftskraft.

Der Landkreis Starnberg hat einen Primärenergiebedarf von 5 TWh. Bilanziell braucht man dafür z.B. 100 Windräder und eine PV-Fläche von 20 km2. Und dennoch wäre man von Autarkie noch weit entfernt, weil die Stromerzeugung an 200 Tagen im Jahr den jeweiligen momentanen Bedarf system- und wetterbedingt nicht abdecken kann.

Wind und Sonne allein können die Stromversorgung eines Industrielandes zu vertretbaren Kosten nicht gewährleisten. Ohne sehr große und damit unbezahlbar teure Speicher oder Backup-Kraftwerke ist das nicht zu machen. Die einseitige Fokussierung auf Wind- und Solarstrom führt zur Destabilisierung des Stromnetzes und zu einer hohen Versorgungsunsicherheit und treibt den Strompreis dauerhaft nach oben, auch aufgrund der Subventionen in unwirtschaftlichen Schwachwindgebieten. Billiger Strom als Folge der Energiewende ist eine Mär.

Die deutsche Energiewende ist im internationalen Vergleich ein Sonderweg. Es gibt keine namhafte Industrienation, die ihre Energieversorgung ähnlich einseitig auf die volatile Stromproduktion mit Sonne und Wind umzubauen beabsichtigt und dafür sogar bereit ist, gleichermaßen ihre Wirtschaftskraft aufs Spiel zu setzen und eine intakte Natur und Umwelt zu opfern.

Deutschland ist ein energiepolitischer Geisterfahrer!

Auf dem Fahrersitz steuert die Energiewende-Lobby, die sich dicke Gewinne erwartet. Die Politiker sitzen daneben und wollen eher noch aufs Gas drücken. Fachleute, Wirtschaftsvertreter und die Bürger auf dem Rücksitz rufen Stopp – aber keiner hört auf die Stimme der Vernunft. (fih)


Grafik Podiumsdiskussion Pro und Contra Bürgerwind Gauting

Große Distanz zu den Bürgern


Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil im Starnberger Merkur vom 14.06.2024
zum Bericht im Merkur vom 13.06.2024 „Gemeinde lehnt Bürgerbegehren ab“

Merkur Leserbrief Stm Ad Martin Zeil 2024 06 14
Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil im Starnberger Merkur, ©Merkur

Link auf den Bericht im Merkur.

Aus dem Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil möchten wir die folgende Passage zitieren:

„Die Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Meinung zu den Windrädern in unseren Wäldern war bei der Mehrheit des Gautinger Gemeinderats offensichtlich zu übermächtig. Statt sich der klaren Meinung der Regierung von Oberbayern anzuschließen, wonach das Bürgerbegehren zulässig ist, musste eine mit (…) Steuergeld bezahlte gewundene Meinung einer Anwaltskanzlei herhalten, um der Gautinger Bürgerschaft ihrer Mitwirkung in dieser äußerst wichtigen Frage vorzuenthalten.“

Zweifellos hat die Gemeinde mit ihrer Ablehnung die Chance auf Partizipation und Einbindung der Bürger in dieser wichtigen Zukunftsentscheidung vertan. Als Bürgerinitiative werden wir natürlich dranbleiben und weiter für die Einbeziehung der Bürgerschaft kämpfen, wenn es sein muss, auch auf dem Rechtsweg.

Staatsminister a.D. Zeil hat in seinem Leserbrief noch etwas anderes bemerkt. Zitat: „So nebenbei kam heraus, dass die Gemeinde ohne große Öffentlichkeit angeblich schon Verträge mit Dritten abgeschlossen hat und gar nicht mehr Herrin des Verfahrens ist.“

Das Ergebnis dieser dieser Politik der Gemeinde am Bürger vorbei nennt sich „Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG“. Bei einer transparenten Vorgehensweise der Gemeinde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit hätte es zur Gründung besagter Bürgerwind GmbH zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht kommen dürfen.

Warum existiert die „Bürgerwind Bauting“? – Ganz einfach: Der Hauptanreiz für Investoren wird durch die hohen und über 20 Jahre garantierten staatlichen Subventionen gesetzt. In den Gautinger Schwachwindgebieten liegt die Windkraft-Standortgüte bei 60 % und darunter. Dafür werden Subventionen von bis zu 11,4 ct pro Kilowattstunde gezahlt.

Dazu muss man feststellen: Ohne Subventionen baut hier im Schwachwindgebiet niemand auch nur ein Windrad.

Im Lichte dessen kommt man um die folgende Erkenntnis nicht herum: Die Namensgebung Bürgerwind ist ein Euphemismus, der verschleiert, dass es hier um knallharte wirtschaftliche Interessen des Projektierers und das Abgreifen staatlicher Subventionen geht. Jede Aktiengesellschaft, die am freien Markt ihr Geld verdient und an der sich der Bürger gleichfalls (durch den Kauf von Anteilen, genannt Aktien) beteiligen kann, darf man mit gleichem Recht als Bürger xyz AG bezeichnen.

Mitnichten profitieren die Bürger, sie müssen vielmehr die Subventionen und die überhöhten Strompreise zahlen. Fast alle Bürger! Der Profit bleibt einigen Wenigen. Wenn 1000 Gautinger Bürger Anteile erwerben, dann heißt das im Umkehrschluss, dass 22.000 Gautinger anteilig für die Profite der 1000 aufkommen müssen.

Das Konzept der – finanziellen – Bürgerbeteiligung ist eine Nebelkerze. Weder wird damit das Problem der hohen Strompreise gelöst, noch kann so die Versorgungssicherheit für die Stromkunden erreicht werden.

Starnberger Merkur vom 13.06.2024

Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren zur Windkraft für unzulässig – Initiatoren kündigen Klage an

Starnberger Merkur 2024 06 13
Starnberger Merkur vom 13.06.2024. ©Merkur

Durchaus bemerkenswert:
Nach der nicht unmaßgeblichen Meinung der Regierung von Oberbayern, ist das Bürgerbegehren zulässig.


Leserbrief zum Thema von StM. a.D. Martin Zeil

Leserbrief zum Thema von Philipp Süssmann


Der Zeitungsbericht soll nicht unkommentiert bleiben:

Der Bericht ist in dem wenigen was gesagt wird  einigermaßen objektiv, aber inhaltlich schwach. Es fehlt der wichtige Hinweis, dass die Gemeinde der BUEG Informationen bewusst vorenthalten hat.

Aus diesem Zeitungsartikel gewinnt der unbedarfte Leser kein klares Bild.

  • Mehrere Anträge auf Akteneinsicht: abgelehnt;
  • Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Nichtöffentlichkeit der GR-Sitzung, in der Beschlüsse pro Windkraft gefasst und möglicherweise Verträge geschlossen wurden – nach 4 Monaten immer noch nicht beantwortet;
  • noch Ende Mai die Aussage gegenüber der Bürgerinitiative: Es gibt keine Akten (also auch keine Beschlüsse, also auch keine Verträge).

Und nun die Offenbarung, dass die Gemeinde bereits Verträge mit dem Projektierer abgeschlossen hat: mit 25-jähriger Laufzeit, bindend, ohne Kündigungsrecht (meist nennt man so etwas „Knebelvertrag“).

Im Bericht absolut keine Anmerkung zu den von der Gemeinde hinter dem Rücken der Öffentlichkeit bereits getroffenen bindenden Vereinbarungen. – Das ist ein ernstes Versäumnis im Artikel des Merkur.

In der Begründung der Unzulässigkeit wird u.a. bemängelt, die Existenz dieser Vereinbarungen habe die BUEG dem Bürger verschwiegen. Dabei verhält es sich genau andersherm: Die Gemeinde hat uns und der Öffentlichkeit diese Informationen vorenthalten, bewusst vorenthalten.

Summa summarum ist die Begründung der Gemeindeanwältin völlig unhaltbar. Kein Wort zum destruktiven Verhalten der Gemeinde im Hinblick auf die Zurückhaltung jeglicher Informationen zur Sache. Das ist die Offenbarung des „schlechten Gewissens“ und das versteckte Eingeständnis eines Fehlers.

Wenn man die Begründung der Anwältin aufmerksam liest und alle dort genannten Punkte in der Fragestellung berücksichtigt, dann würde allein die Fragestellung im Bürgerbegehren über mindestens eine ganze DIN A4 Seite gehen. Für die Begründung und die Unterschriften bliebe  kein Platz mehr. Mit dieser Methode kann man jedes Bürgerbegehren verunmöglichen.

Die BUEG ist sich sicher, dass die Unzulässigkeitsfeststellung vor Gericht keinen Bestand haben wird:

1. Das Bürgerbegehren ist formal zulässig, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen (Konkretheit, Bestimmtheit, Form, Quorum) erfüllt sind.

2. Das Bürgerbegehren ist sachlich zulässig, weil es sich auf einen Gegenstand richtet, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt.

Konkret zu 2: Die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens (im Hinblick auf den Bau der Anlagen) ist ein solcher Gegenstand. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck gemeindlicher Planungshoheit und damit um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Gegenstand ist hier gerade nicht die Erteilung der Baugenehmigung selbst (die dem Landkreis obliegt).

Im Übigen soll hier auch noch einmal hervorgehoben werden, dass nach der Einschätzung der Regierung von Oberbayern das Bürgerbegehren zulässig ist.

Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024

Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Starnberger Merkur 2024 06 08 09
Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024. ©Merkur

Zum Vergleich hier der Link auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Der Artikel im Merkur soll an dieser Stelle nicht unkommentiert bleiben.

Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.

Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».

Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.

Weitere Richtigstellungen:

  • Zitat Sing: „Was die BUEG zu den gesichteten Inhalten schreibt, sind eigene Meinungen und teilweise unzulässige Interpretationen.“

    Nein, das sind keine Meinungen, sondern nüchterne Fakten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Projektierer Sing versucht, die unabweisbar bestehenden Fakten als bloße Meinungen hinzustellen.
  • Zitat: „Grundsätzlich stellt Sing fest, dass Antragsteller nicht, wie von den BUEG suggeriert, die Gemeinde Gauting sei, sondern die Bürgerwind Gauting GmbH und Co. KG.“

    Nein, das haben wir nicht suggeriert. An keiner Stelle ist davon die Rede, die Gemeinde sei Antragsteller. Wir haben vielmehr vom Vorbescheidsantrag des Projektierers gesprochen. Dennoch steht die Gemeinde – unserer Meinung nach – mit in der Verantwortung, weil Sie den Projektierer gewähren lässt und sich ja schon seit mindestens einem Jahr nachdrücklich für das Windkraftprojekt einsetzt.
  • Zitat: „Die Gemeinde verwahrt sich gegen den erhobenen Vorwurf, in der Sitzung Anfang Mai irgendetwas verschwiegen zu haben.“ Und weiter: „In der Pressemitteilung wird bewusst der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung missverstanden“.

    Die Gemeinde hat verschwiegen, dass es für die Windkraftplanung auf den betreffenden Flächen bereits einen nicht genehmigungsfähigen Vorbescheidsantrag gab. Das hätte sie sagen müssen, weil es für die weitere Planung von Relevanz ist. Der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung besteht tatsächlich und wir sind uns dessen auch bewusst. Allerdings wird man sinnvollerweise kaum Flächen in die Gebietsplanung aufnehmen, die grundsätzlich mit der Flugsicherheit kollidieren.
  • Zitat: „Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»


    Die Fragestellung ist falsch wiedergegeben. Es fehlt der Hinweis auf die Windkraftanlagen. Richtig lautet die Frage im Bürgerbegehren:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»

Stellungnahme zum Artikel „Bürgerinitiative fordert Stopp der Windkraftplanungen“ – Unser Würmtal vom 13.05.2024

Hier der Link auf den betreffenden Artikel im Online-Portal „Unser Würmtal“:

Bürgerinitiative fordert Stopp der Windkraftplanungen

In diesem Redaktionsbeitrag des Online Portals werden eine Reihe von unrichtigen Behauptungen über die Bürgerinitiative getroffen und sachlich unzutreffende Vorwürfe erhoben, die an dieser Stelle korrigiert werden sollen.

Wir zitieren aus dem Artikel:

Die Bürgerinitiative (BUEG) stellt Kössinger und den gesamten Gautinger Gemeinderat als Lügner an den Pranger. Ebenso wird die Rolle des Regionalen Planungsverband München (RPV) bewusst falsch interpretiert. Durch dieses Verhalten bewegt sich die BUEG in die Richtung der Verschwörungstheoretiker am rechten Rand der Gesellschaft. Die Früchte dieser Haltung sind bereits erkennbar: In Gauting wurden Gemeinderäte und auch Seniorenbeiräte bereits in ihrem persönlichen Umfeld belästigt und angegriffen. Warum kann die BUEG nicht sachlich mit einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderats umgehen?

Das ist starker Tobak, den wir nicht unwidersprochen so stehenlassen können.

Stellungnahme

Es ist ein befremdlicher Artikel der Redaktion von „Unser Würmtal“, der vor Unwissen, Falschbehauptungen und tendenziösen Unterstellungen nur so strotzt. Zugegeben, die Zusammenhänge sind komplex, da kann man sich schonmal vertun. Es ist indessen das eine, sich offenbar keinen schlüssigen Reim auf die Dinge machen zu können, eine ganz andere Sache ist es, daraus an den Haaren herbeigezogene, völlig unhaltbare Vorwürfe in Richtung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zu konstruieren. Der Autor selbst hängt offenbar Verschwörungstheorien nach, sonst würde er kaum auf seine absurden Aussagen verfallen. Darüber hinaus stellt der Autor – völlig ohne jeden Beleg – in den Raum, die Bürgerinitiative BUEG würde direkt oder indirekt Gemeinderäte und Seniorenbeiräte (sonderbar, warum denn bitte „Seniorenbeiräte“, was haben die mit Windkraft zu tun?) belästigen oder angreifen oder dafür verantwortlich sein.

Es ist offensichtlich, dass der ganze Artikel auf einem grundlegenden Unverständnis des Autors zu den relevanten Zusammenhängen beruht. Der Autor hätte im Vorfeld leicht mit uns Kontakt aufnehmen können, wir hätten ihm gerne weitergeholfen und seine Fragen geklärt.

Einige wenige Punkte aus dem Pamphlet wollen wir gesondert herausgreifen.

  • „Die Bürgerinitiative (BUEG) stellt Kössinger und den gesamten Gautinger Gemeinderat als Lügner an den Pranger.“ 

Richtig daran ist, dass die Frau Bürgermeisterin und der Gemeinderat auf der Ratssitzung vom 7.5.2024 durch Beschluss offen bekannt haben, dass die Gemeinde selbst Windkraftanlagen bauen WILL, während sie davor stets behauptet hatte, sie MÜSSE Windräder bauen, weil ansonsten fremde Investoren dies übernehmen würden. Wobei – und dies hat der Autor gleichfalls nicht recherchiert – die Gemeinde zu jeder Zeit fremde Investoren hätte verhindern können, wie z.B. schon Staatsminister a.D. Martin Zeil in seinem kürzlich erschienenen Leserbrief im Merkur ausgeführt hat.

Die Bürgerinitiative hat daraus den richtigen Schluss gezogen, dass die Bürgermeisterin und mit ihr der Gemeinderat die Bürger von Gauting lange Zeit hinters Licht geführt haben. Man nennt das auch Täuschung, oder auch so, wie der Autor es formuliert hat, wir als BUEG es uns aber höflicherweise versagt haben.

Die in der Pressemitteilung der BUEG verwendete Formulierung ist daher sachlich absolut zutreffend.

  • „Ebenso wird die Rolle des Regionalen Planungsverband München (RPV) bewusst falsch interpretiert.“

Da unterliegt der Autor einmal mehr einem Missverständnis. Unsere Interpretation der Rolle des RPV spiegelt unsere begründete Auffassung zu seiner Rolle im Hinblick auf Recht und Gesetz wider. Dazu gehört selbstverständlich die nötige Prüfung der öffentlichen Belange, als deren Sachwalter sich der RPV immerhin hervorgetan hat. Der RPV München wurde konstituiert als Gremium für die übergreifende Steuerung der Windenergie über die Landkreise hinweg. Nicht mehr, und nicht weniger. Die BUEG interpretiert die Rolle des RPV daher genau richtig.

  • „Durch dieses Verhalten bewegt sich die BUEG in die Richtung der Verschwörungstheoretiker am rechten Rand der Gesellschaft.“

Da fehlen einem die Worte. Ist dem Autor eigentlich gewahr, welch ungeheuerliche Behauptung er da formuliert? Ist ihm klar, was eine Verschwörungstheorie ist? Jedenfalls ist es nicht die zweifelsfrei belegte Richtigstellung einer falschen Erzählung, in diesem Falle des „unrichtigen Narrativs der Gemeinde“ (s. o.). Das ist das genaue Gegenteil einer Verschwörungstheorie. Man könnte das auch investigativen Journalismus nennen. Idealerweise hätte der Autor selbst die inkonsistente Erzählung des Gautinger Gemeinderats aufgedeckt und im Online Portal „Unser Würmtal“ angeprangert. Das ist leider nicht geschehen.

Im Abschnitt Gegenargumente (zur Errichtung von Windkraftanagen) stellt der Autor einmal mehr unter Beweis, dass er mit der Materie nicht vertraut ist. Windräder können in Brand geraten und Flügel können brechen, das sind indessen extrem seltene Ereignisse.

Real und sehr konkret ist allerdings das, was er als fiktive Gefahren abtut. Der Mikroplastikabrieb eines durchschnittlichen deutschen Windrads beläuft sich auf etwa 50 kg p.a. Bei den neuen und sehr viel größeren Windkraftanlagen mit Rotordurchmessern von 175 m und mehr muss man von 90 kg p. a. ausgehen. Ist das wenig oder viel? Immerhin kommen so für 20 Windräder – wie sie im Würmtal (Gauting, Krailling, Forstenrieder Park) geplant sind – über eine Betriebszeit von 20 Jahren 36 Tonnen zusammen. Das kann man für wenig halten, aber stellen Sie sich einmal die Empörung vor, wenn ein Kernkraftwerk (das so viel Strom produziert wie mehr als 1000 Windräder) in 20 Jahren 2000 Tonnen Mikroplastik in die Luft pusten würde.

Natürlich sind Windräder nicht verantwortlich für das Insektensterben, das dürften eher die Pestizide sein. Aber selbstverständlich gibt es einen Effekt. Und was Infraschall angeht, so sollte der Autor einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass man Infraschall nicht hört, sondern spürt und dass Infraschall das subjektive Befinden beeinträchtigen kann. Und zwar insbesondere dann, wenn er lange andauernd wirkt. Die Menschen sind individuell in unterschiedlichem Maße empfindlich dafür, das muss man respektieren und sollte man nicht als lächerlich hinstellen. Ungeachtet dessen ist Infraschall auch für die BUEG kein zentrales Argument, sondern ein Aspekt unter vielen.

Die weiteren Ausführungen des Autors im Hinblick auf die Lösung des bayrischen „Energieproblems“ zeugen gleichfalls von wenig Sachkenntnis.

Der Bau von Windkraftanlagen im ausgewiesenen Schwachwindgebiet Würmtal macht ersichtlich keinen Sinn, selbst wenn man Windkraft grundsätzlich für eine sinnvolle ergänzende Technologie bei der Stromproduktion hält. Der Betrieb ist zweckmäßig und energetisch tauglich dort, wo der Wind halbwegs verlässlich und in nennenswerter Stärke weht, vor allem dann, wenn die hochvolatile, also schwankende Stromproduktion mittels geeigneter Speicher geglättet werden kann. Technologisch ist das im benötigten Umfang, Stand heute, nicht möglich und in absehbarer Zeit auch nicht bezahlbar.

Bei alledem nützt daher auch der Hinweis auf die Klimakrise nichts. Denn auch dem Klima helfen am Ende nur funktionierende Lösungen. Mit Blendwerk – nichts sonst sind Windräder in Schwachwindgebieten – das nur Rohstoffe und Kapital bindet aber ansonsten die Stromversorgung nicht sicherstellen kann, ist niemand gedient.

Was die Schlussbemerkung des Autors angeht (Zitat: „Für die BUEG in Gauting wird es höchste Zeit zu demokratischem Verhalten zurückzukehren und in einen sachlichen Dialog einzutreten …“), so kann man sich nur die Augen reiben. Man ist völlig konsterniert.

Es ist tatsächlich die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting, die permanent auf die Einhaltung der demokratischen Gepflogenheiten drängt und sie in beispielhafter Weise vorlebt. Es ist die BUEG, die vom Gautinger Gemeinderat Transparenz fordert, die die demokratische Beteiligung der Bürger am Prozess verlangt und die zum sachlichen Dialog auffordert. Es ist uns nicht aufgefallen, dass wir dabei vom Online Portal „Unser Würmtal“ unterstützt worden wären. Die BUEG hat mehrfach Akteneinsicht verlangt und bisher nicht bekommen. Die BUEG musste eine Rechtaufsichtsbeschwerde gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen bei der kommunalen Aufsichtsbehörde anstrengen. Es ist der Gautinger Gemeinderat, der stattdessen Geheimniskrämerei betreibt und einen undemokratischen Stil von Hinterzimmer-Politik pflegt. Das alles weiß der Autor. Oder er sollte es wissen und mit uns seine Stimme dagegen erheben. Und wenn er es nicht weiß, sollte er darüber schweigen.

Was dagegen macht der Autor des Online Portals „Unser Würmtal“? Er scheut sich nicht, diesen undemokratischen Politikstil der Gemeinde unverblümt zu goutieren. Wäre es denn nicht die vornehmste Aufgabe des Autors als Medienschaffendem und damit Vertreter der vierten Gewalt im Staate, solches Gebaren der Verwaltung offen anzuprangern, statt diejenigen, die sich als vorbildliche Demokraten zeigen, in unfairer Weise anzugehen und mit unzutreffenden Vorwürfen zu überziehen? (fih)