Archiv der Kategorie: Presse

Starnberger Merkur vom 13./14.07.2024

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting fordert eine offene Informationspolitik. Das ist die Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog.

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Starnberger Merkur vom 09.07.2024. © Münchner Merkur

Querverweise:

Grafik Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting

Grafik Der Offene Brief von ZukunftGauting an die BUEG

Grafik Pressebericht über den Offenen Brief von ZukunftGauting

Starnberger Merkur vom 13.06.2024

Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren zur Windkraft für unzulässig – Initiatoren kündigen Klage an

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Starnberger Merkur vom 13.06.2024. ©Merkur

Durchaus bemerkenswert:
Nach der nicht unmaßgeblichen Meinung der Regierung von Oberbayern, ist das Bürgerbegehren zulässig.


Leserbrief zum Thema von StM. a.D. Martin Zeil

Leserbrief zum Thema von Philipp Süssmann


Der Zeitungsbericht soll nicht unkommentiert bleiben:

Der Bericht ist in dem wenigen was gesagt wird  einigermaßen objektiv, aber inhaltlich schwach. Es fehlt der wichtige Hinweis, dass die Gemeinde der BUEG Informationen bewusst vorenthalten hat.

Aus diesem Zeitungsartikel gewinnt der unbedarfte Leser kein klares Bild.

  • Mehrere Anträge auf Akteneinsicht: abgelehnt;
  • Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Nichtöffentlichkeit der GR-Sitzung, in der Beschlüsse pro Windkraft gefasst und möglicherweise Verträge geschlossen wurden – nach 4 Monaten immer noch nicht beantwortet;
  • noch Ende Mai die Aussage gegenüber der Bürgerinitiative: Es gibt keine Akten (also auch keine Beschlüsse, also auch keine Verträge).

Und nun die Offenbarung, dass die Gemeinde bereits Verträge mit dem Projektierer abgeschlossen hat: mit 25-jähriger Laufzeit, bindend, ohne Kündigungsrecht (meist nennt man so etwas „Knebelvertrag“).

Im Bericht absolut keine Anmerkung zu den von der Gemeinde hinter dem Rücken der Öffentlichkeit bereits getroffenen bindenden Vereinbarungen. – Das ist ein ernstes Versäumnis im Artikel des Merkur.

In der Begründung der Unzulässigkeit wird u.a. bemängelt, die Existenz dieser Vereinbarungen habe die BUEG dem Bürger verschwiegen. Dabei verhält es sich genau andersherm: Die Gemeinde hat uns und der Öffentlichkeit diese Informationen vorenthalten, bewusst vorenthalten.

Summa summarum ist die Begründung der Gemeindeanwältin völlig unhaltbar. Kein Wort zum destruktiven Verhalten der Gemeinde im Hinblick auf die Zurückhaltung jeglicher Informationen zur Sache. Das ist die Offenbarung des „schlechten Gewissens“ und das versteckte Eingeständnis eines Fehlers.

Wenn man die Begründung der Anwältin aufmerksam liest und alle dort genannten Punkte in der Fragestellung berücksichtigt, dann würde allein die Fragestellung im Bürgerbegehren über mindestens eine ganze DIN A4 Seite gehen. Für die Begründung und die Unterschriften bliebe  kein Platz mehr. Mit dieser Methode kann man jedes Bürgerbegehren verunmöglichen.

Die BUEG ist sich sicher, dass die Unzulässigkeitsfeststellung vor Gericht keinen Bestand haben wird:

1. Das Bürgerbegehren ist formal zulässig, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen (Konkretheit, Bestimmtheit, Form, Quorum) erfüllt sind.

2. Das Bürgerbegehren ist sachlich zulässig, weil es sich auf einen Gegenstand richtet, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt.

Konkret zu 2: Die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens (im Hinblick auf den Bau der Anlagen) ist ein solcher Gegenstand. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck gemeindlicher Planungshoheit und damit um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Gegenstand ist hier gerade nicht die Erteilung der Baugenehmigung selbst (die dem Landkreis obliegt).

Im Übigen soll hier auch noch einmal hervorgehoben werden, dass nach der Einschätzung der Regierung von Oberbayern das Bürgerbegehren zulässig ist.

Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024

Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

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Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024. ©Merkur

Zum Vergleich hier der Link auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Der Artikel im Merkur soll an dieser Stelle nicht unkommentiert bleiben.

Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.

Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».

Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.

Weitere Richtigstellungen:

  • Zitat Sing: „Was die BUEG zu den gesichteten Inhalten schreibt, sind eigene Meinungen und teilweise unzulässige Interpretationen.“

    Nein, das sind keine Meinungen, sondern nüchterne Fakten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Projektierer Sing versucht, die unabweisbar bestehenden Fakten als bloße Meinungen hinzustellen.
  • Zitat: „Grundsätzlich stellt Sing fest, dass Antragsteller nicht, wie von den BUEG suggeriert, die Gemeinde Gauting sei, sondern die Bürgerwind Gauting GmbH und Co. KG.“

    Nein, das haben wir nicht suggeriert. An keiner Stelle ist davon die Rede, die Gemeinde sei Antragsteller. Wir haben vielmehr vom Vorbescheidsantrag des Projektierers gesprochen. Dennoch steht die Gemeinde – unserer Meinung nach – mit in der Verantwortung, weil Sie den Projektierer gewähren lässt und sich ja schon seit mindestens einem Jahr nachdrücklich für das Windkraftprojekt einsetzt.
  • Zitat: „Die Gemeinde verwahrt sich gegen den erhobenen Vorwurf, in der Sitzung Anfang Mai irgendetwas verschwiegen zu haben.“ Und weiter: „In der Pressemitteilung wird bewusst der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung missverstanden“.

    Die Gemeinde hat verschwiegen, dass es für die Windkraftplanung auf den betreffenden Flächen bereits einen nicht genehmigungsfähigen Vorbescheidsantrag gab. Das hätte sie sagen müssen, weil es für die weitere Planung von Relevanz ist. Der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung besteht tatsächlich und wir sind uns dessen auch bewusst. Allerdings wird man sinnvollerweise kaum Flächen in die Gebietsplanung aufnehmen, die grundsätzlich mit der Flugsicherheit kollidieren.
  • Zitat: „Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»


    Die Fragestellung ist falsch wiedergegeben. Es fehlt der Hinweis auf die Windkraftanlagen. Richtig lautet die Frage im Bürgerbegehren:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»

Starnberger Merkur vom 11./12.05.2024

Scharfe Kritik an Planungsverband

Zitat: „Gautings Gemeinderat kritisiert in seiner Stellungnahme zum Vorabentwurf den Regionalen Planungsverband massiv dafür, die Gautinger Flächen für die Windkraft nicht berücksichtigt zu haben. Dies untergrabe die kommunale Planungshoheit und widerspreche dem Ziel der Energiewende.“

Aufmacherbild ©Merkur

2024 05 11 Merkur Kritik An Planungsverband
Starnberger Merkur vom 11./12.05.2024. ©Merkur

Kommentar der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband München (RPV München) und zum vorstehenden Bericht im Merkur.

Starnberger Merkur vom 08.05.2024

Zwei Drittel gegen Windkraft-Pläne

Die Befürworter einer vernünftigen Energiepolitik haben auf der Pentenrieder Bürgerversammlung eine klare Mehrheit gefunden. Mit 29:13 Stimmen forderten sie die Gemeinde Krailling auf, alle Planungen für Windräder im Kreuzlinger Forst einzustellen.

Link auf die Website des Starnberger Merkur mit dem Online-Originalbeitrag

Weil das im Beitrag des Starnberger Merkur etwas zu kurz kommt, hier ergänzend der genaue Wortlaut des Antrags und die Begründung.

Antrag:
Der Gemeinderat soll die Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Kreuzlinger Forst nicht weiterverfolgen.

Begündung:

1. Einwände des Luftamts Südbayern

Die Einwände des Luftamtes Südbayern gegen die Errichtung der geplanten 4 Kraillinger WKA mit 255 m Höhe sind gewichtig und gut begründet. Die nötige Anhebung der Radarhöhen für den Flughafen Oberpfaffenhofen erscheint äußerst unwahrscheinlich, weil hier Fragen der Flugsicherheit, die uns alle betreffen können im Raum stehen. Gemäß dem ehernen Grundsatz „Safety first“ sind diesbezüglich Kompromisse nicht möglich, denn am Ende stehen potenziell Leben auf dem Spiel.

2. Diskrepanz zu den Planungen des RPV

Der Regionale Planungsverband München hat im Januar einen Vorabentwurf zur regionalen Steuerung der Windenergienutzung vorgelegt und plant im Zuge des weiteren Verfahrens im 4. Quartal 2024 und im 3. Quartal 2025 zwei offizielle Anhörungstermine unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die finale Festlegung der aus Sicht des RPV München für die Windkraft-Nutzung grundsätzlich geeigneten Flächen soll im 1. Quartal 2026 erfolgen.

Es erscheint vernünftig, dass sich die kommunalen Planungen der Gemeinde Krailling diesem Zeitplan strikt unterordnen und keinesfalls angestrebt wird, die übergreifenden Planungen des RPV überholen zu wollen.

3. Fragwürdige Stromproduktion im Schwachwindgebiet

Unabhängig von den vorgenannten Punkten muss man festhalten, dass die infrage kommende Flächen der Gemeinde Krailling im Bayrischen Energieatlas als Schwachwindgebiete deklariert sind. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist sogar in 160 m Höhe mit 5,55 m/s grenzwertig niedrig mit einer Windleistung von nur wenig über 200 W/m2 Rotorfläche, das ist weniger als ein Viertel im Vergleich zu einem Standort an der norddeutschen Küste. 

Im Ergebnis liegt die Standortgüte – wohlgemerkt, in 160 m Höhe – bei nur 58 % der durchschnittlichen Standortgüte. Es ist daher zu erwarten, dass an diesen Standort dauerhaft erhöhte Schwachwind-Subventionen anfallen werden. Mit anderen Worten, die Gewinne der Investoren werden zu wesentlichen Teilen durch Subventionen finanziert. Die Kosten hierfür müssen die Strombezieher und Steuerzahler tragen. Die propagierte Bürgerbeteiligung wird daher aller Erwartung nach dazu führen, dass alle Bürger zahlen und einige wenige Investoren davon profitieren.

Starnberger Merkur vom 26.04.2024

Bürgerbegehren gegen Windräder gestartet

Die Bürgerinitiativen Umwelt-Energie-Gauting und Gegenwind Würmtal haben ihr bereits angekündigtes Bürgerbegehren gegen die Gautinger Windkraftpläne vorgestellt.

Starnberger Merkur 2024 04 26
Starnberger Merkur vom 26.04.2024. ©Merkur

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