Bürgerbegehren zu Gautinger Windkraftanlagen: Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting reicht Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München ein.
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Bürgerbegehren zu Gautinger Windkraftanlagen: Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting reicht Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München ein.
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Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting fordert eine offene Informationspolitik. Das ist die Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog.
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Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting
Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:
Appell an Bürgerinitiative: Beschluss akzeptieren, nicht klagen (merkur.de)
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Der Offene Brief von ZukunftGauting an die BUEG
Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:
Auf Einladung von Zukunft Gauting: Intensive Debatte Pro und Contra Windkraft
Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:
Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren zur Windkraft für unzulässig – Initiatoren kündigen Klage an
Durchaus bemerkenswert:
Nach der nicht unmaßgeblichen Meinung der Regierung von Oberbayern, ist das Bürgerbegehren zulässig.
Leserbrief zum Thema von StM. a.D. Martin Zeil
Leserbrief zum Thema von Philipp Süssmann
Der Zeitungsbericht soll nicht unkommentiert bleiben:
Der Bericht ist in dem wenigen was gesagt wird einigermaßen objektiv, aber inhaltlich schwach. Es fehlt der wichtige Hinweis, dass die Gemeinde der BUEG Informationen bewusst vorenthalten hat.
Aus diesem Zeitungsartikel gewinnt der unbedarfte Leser kein klares Bild.
Und nun die Offenbarung, dass die Gemeinde bereits Verträge mit dem Projektierer abgeschlossen hat: mit 25-jähriger Laufzeit, bindend, ohne Kündigungsrecht (meist nennt man so etwas „Knebelvertrag“).
Im Bericht absolut keine Anmerkung zu den von der Gemeinde hinter dem Rücken der Öffentlichkeit bereits getroffenen bindenden Vereinbarungen. – Das ist ein ernstes Versäumnis im Artikel des Merkur.
In der Begründung der Unzulässigkeit wird u.a. bemängelt, die Existenz dieser Vereinbarungen habe die BUEG dem Bürger verschwiegen. Dabei verhält es sich genau andersherm: Die Gemeinde hat uns und der Öffentlichkeit diese Informationen vorenthalten, bewusst vorenthalten.
Summa summarum ist die Begründung der Gemeindeanwältin völlig unhaltbar. Kein Wort zum destruktiven Verhalten der Gemeinde im Hinblick auf die Zurückhaltung jeglicher Informationen zur Sache. Das ist die Offenbarung des „schlechten Gewissens“ und das versteckte Eingeständnis eines Fehlers.
Wenn man die Begründung der Anwältin aufmerksam liest und alle dort genannten Punkte in der Fragestellung berücksichtigt, dann würde allein die Fragestellung im Bürgerbegehren über mindestens eine ganze DIN A4 Seite gehen. Für die Begründung und die Unterschriften bliebe kein Platz mehr. Mit dieser Methode kann man jedes Bürgerbegehren verunmöglichen.
Die BUEG ist sich sicher, dass die Unzulässigkeitsfeststellung vor Gericht keinen Bestand haben wird:
1. Das Bürgerbegehren ist formal zulässig, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen (Konkretheit, Bestimmtheit, Form, Quorum) erfüllt sind.
2. Das Bürgerbegehren ist sachlich zulässig, weil es sich auf einen Gegenstand richtet, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt.
Konkret zu 2: Die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens (im Hinblick auf den Bau der Anlagen) ist ein solcher Gegenstand. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck gemeindlicher Planungshoheit und damit um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Gegenstand ist hier gerade nicht die Erteilung der Baugenehmigung selbst (die dem Landkreis obliegt).
Im Übigen soll hier auch noch einmal hervorgehoben werden, dass nach der Einschätzung der Regierung von Oberbayern das Bürgerbegehren zulässig ist.
Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:
Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting
Zum Vergleich hier der Link auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:
Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit
Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.
Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».
Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.
Weitere Richtigstellungen:
Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:
2173 Unterschriften gegen Gautings Windkraft-Pläne
Pressemitteilung der Bürgerinitiative:
Erfolgreiches Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“
Zitat: „Gautings Gemeinderat kritisiert in seiner Stellungnahme zum Vorabentwurf den Regionalen Planungsverband massiv dafür, die Gautinger Flächen für die Windkraft nicht berücksichtigt zu haben. Dies untergrabe die kommunale Planungshoheit und widerspreche dem Ziel der Energiewende.“
Aufmacherbild ©Merkur
Kommentar der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband München (RPV München) und zum vorstehenden Bericht im Merkur.
Die Befürworter einer vernünftigen Energiepolitik haben auf der Pentenrieder Bürgerversammlung eine klare Mehrheit gefunden. Mit 29:13 Stimmen forderten sie die Gemeinde Krailling auf, alle Planungen für Windräder im Kreuzlinger Forst einzustellen.
Link auf die Website des Starnberger Merkur mit dem Online-Originalbeitrag
Weil das im Beitrag des Starnberger Merkur etwas zu kurz kommt, hier ergänzend der genaue Wortlaut des Antrags und die Begründung.
Antrag:
Der Gemeinderat soll die Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Kreuzlinger Forst nicht weiterverfolgen.
Begündung:
Die Einwände des Luftamtes Südbayern gegen die Errichtung der geplanten 4 Kraillinger WKA mit 255 m Höhe sind gewichtig und gut begründet. Die nötige Anhebung der Radarhöhen für den Flughafen Oberpfaffenhofen erscheint äußerst unwahrscheinlich, weil hier Fragen der Flugsicherheit, die uns alle betreffen können im Raum stehen. Gemäß dem ehernen Grundsatz „Safety first“ sind diesbezüglich Kompromisse nicht möglich, denn am Ende stehen potenziell Leben auf dem Spiel.
Der Regionale Planungsverband München hat im Januar einen Vorabentwurf zur regionalen Steuerung der Windenergienutzung vorgelegt und plant im Zuge des weiteren Verfahrens im 4. Quartal 2024 und im 3. Quartal 2025 zwei offizielle Anhörungstermine unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die finale Festlegung der aus Sicht des RPV München für die Windkraft-Nutzung grundsätzlich geeigneten Flächen soll im 1. Quartal 2026 erfolgen.
Es erscheint vernünftig, dass sich die kommunalen Planungen der Gemeinde Krailling diesem Zeitplan strikt unterordnen und keinesfalls angestrebt wird, die übergreifenden Planungen des RPV überholen zu wollen.
Unabhängig von den vorgenannten Punkten muss man festhalten, dass die infrage kommende Flächen der Gemeinde Krailling im Bayrischen Energieatlas als Schwachwindgebiete deklariert sind. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist sogar in 160 m Höhe mit 5,55 m/s grenzwertig niedrig mit einer Windleistung von nur wenig über 200 W/m2 Rotorfläche, das ist weniger als ein Viertel im Vergleich zu einem Standort an der norddeutschen Küste.
Im Ergebnis liegt die Standortgüte – wohlgemerkt, in 160 m Höhe – bei nur 58 % der durchschnittlichen Standortgüte. Es ist daher zu erwarten, dass an diesen Standort dauerhaft erhöhte Schwachwind-Subventionen anfallen werden. Mit anderen Worten, die Gewinne der Investoren werden zu wesentlichen Teilen durch Subventionen finanziert. Die Kosten hierfür müssen die Strombezieher und Steuerzahler tragen. Die propagierte Bürgerbeteiligung wird daher aller Erwartung nach dazu führen, dass alle Bürger zahlen und einige wenige Investoren davon profitieren.