Archiv der Kategorie: Bürgerbegehren

Starnberger Merkur vom 24.09.2024

Der Kraillinger Bürgermeister Haux hofft weiter auf Windkraft

Printausgabe des Merkur vom 24.09.2024:

Starnberger Merkur 2024 09 24
Starnberger Merkur vom 24.09.2024. ©Merkur

Kommentar der Bürgerinitiative:

Den Kraillinger Bürgermeister Haux möchte man fragen, was eigentlich an der Aussage, dass die Flugsicherheit und Menschenleben wichtiger sind als eine unzuverlässige Stromversorgung, so schwer verständlich ist? Will er etwa den Sonderflughafen schließen lassen, um ungehindert Schwachwindstrom produzieren zu können? Man würde es ihm zutrauen.

Statt sich darüber zu freuen, dass der Steuerzahler für die nicht gebauten Kraillinger Windräder keine Subventionen berappen muss – es wären wohl 350.000 bis 520.000 € pro Jahr und Windrad angefallen – will er die Windräder nun mit einem fremden Investor voranbringen. Dabei war doch bisher gerade die regionale Bindung des Projektierers eines der Hauptargumente für die Windkraft im Würmtal.

Wird denn European Energy andere Voraussetzungen vorfinden als der ausgestiegene Windpark-Entwickler Sing? Nein, natürlich nicht. Die Hindernisgründe aufgrund der Flugsicherheit bestehen auch für das dänische Unternehmen. Haux gefällt sich offenbar in der Rolle des unbeirrbaren Windkraftretters. Diese Haltung ist wohl eher stur als rational.

Unabhängig von dieser Starrköpfigkeit ist es mehr als befremdlich, wie der Merkur unsere Pressemitteilung (s. Kasten im obigen Beitrag; Original s. hier) verarbeitet. Da darf man mit Fug und Recht von Framing sprechen.

Zukunft Gauting hat in diesem Beitrag nichts verloren, und sie haben offenbar auch nichts zum Thema zu sagen, denn die Geothermie kommt nicht früher, weil die Windräder hier nicht gebaut werden können. Auch handelt es sich bei der Flugsicherheitsentscheidung gegen die Windräder mitnichten um ein bürokratisches Problem, wie Zukunft Gauting das hinzudrehen versucht. Es ist eine Entscheidung, die auf unabweisbaren sicherheitsrelevanten Sachgründen basiert. Im Zeitalter des politischen Moralismus ist das für viele offenbar nicht mehr nachvollziehbar. Es gibt aber offenkundig noch Experten, die sich von ihrer Expertise und ihrem Auftrag leiten lassen, statt das zu tun, was zur „Rettung der Welt“ angeblich „alternativlos“ ist.

Trotz der wenig sachkundigen Äußerungen von Zukunft Gauting wird unsere fundierte, urteilssichere und absolut zurückhaltende Stellungnahme im Kontrast dazu in subtiler Weise negativ konnotiert. Man sagt dazu heute „Framing“.

Beispiele: „Die einen jubilieren, die anderen stellen sich nachdenklich die Frage, wie es weitergeht“. Aus dem Text ergibt sich, dass wir als BUEG „jubilieren“, Zukunft Gauting aber „nachdenklich“ ist. Damit sind die Rollen bereits klar verteilt. Hier die etwas primitiven, unreflektierten Vertreter der Bürgerinitiative, dort die gedankenvollen, die besonnenen Vereinsmitglieder von Zukunft Gauting. – Nein, wir von der BUEG jubilieren nicht, wir freuen uns, weil das aus vielerlei Gründen untaugliche Projekt nicht realisiert wird. Zukunft Gauting sollte sich ebenfalls freuen. Und natürlich auch die Redakteure des Merkur.

Und es geht weiter im Text. Nachdem Teile aus unserer Stellungnahme immerhin zutreffend zitiert werden, wird das Ganze dann postwendend als rückwärtsgewandt geframt, denn es heißt im Anschluss: „Den Blick nach vorne richtet dagegen der Verein Zukunft Gauting“, womit die Rollenverteilung endgültig zementiert ist.

Wir sprechen als BUEG die Probleme klar an und helfen dabei, ein unsinniges Projekt zum Wohle aller zu verhindern, sind aber angeblich die Ewiggestrigen. Zukunft Gauting gibt lediglich Allgemeinplätze von sich, wird im Text aber als zukunftsgewandt dargestellt.

Da hätte man sich etwas mehr Neutralität und Objektivität gewünscht.


Querverweise:

Grafik Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024 – Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Grafik Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024

Zitat aus der Online-Ausgabe des Starnberger Merkur vom 20.09.2024:

Die Bürgerwind GmbH steigt aus dem Projekt der Gautinger Windkraftanlagen aus. Grund ist der negative Bescheid der Deutschen Flugsicherung und die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen.

Im Klartext: Die geplanten Windkraftanlagen in Gauting und Krailling werden nicht gebaut.

Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

„Schlag für die Energiewende“: Pläne für Windkraftanlagen in Gauting eingestellt (merkur.de)

Printausgabe des Merkur vom 21./22.09.2024:

Starnberger Merkur 2024 09 21
„Aus für Gautinger Windkraft“. Bericht im Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024. ©Merkur

Kurzkommentar der Bürgerinitiative:

Natürlich ist das kein „Schlag für die Energiewende“ sondern vielmehr ein Sieg der Vernunft über die blindgläubige Umsetzung eines dysfunktionalen Plans. Denn weder Versorgungssicherheit mit Strom noch die von Kommunalpolitikern vielbeschworene energetische Autarkie wären mit den Gautinger Windkraftanlagen möglich gewesen. Zudem wäre der Strom unterm Strich immer teurer geworden.

Freuen darf sich der Steuerzahler: Für die Gautinger Windräder wären mutmaßlich Subventionen von 350.000 bis 520.000 € pro Jahr angefallen – für jedes einzelne. In Summe wären somit für die geplanten 10 WKA über eine Betriebszeit von 20 Jahren 70 bis 100 Millionen Euro an Steuersubventionen aufgelaufen, ohne dass die Gautinger deswegen auf eine sichere Stromversorgung oder moderate Preise hätten bauen können.

Das ist ein guter Tag für die kritische Vernunft und damit letztlich auch ein guter Tag für eine vernünftig zu Ende gedachte Energiewendefür die Wende in der Energiewende.

Übrigens: Die BUEG hat bereits im Februar 2024 die offenkundigen Probleme mit der Flugsicherheit erkannt und sich an das Luftamt Südbayern gewandt. Anfang Juni hat die BUEG dazu eine Pressemitteilung herausgegeben (s. Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit) und die Öffentlichkeit darüber informiert. In der Antwort darauf seitens der Gemeinde und des Projektbetreibers Sing (s. Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting) wurde dies als Panikmache abgetan und abgewiegelt. – Die Entwicklung zeigt, dass wir mit unserer Einschätzung richtig lagen.


Querverweise:

Grafik Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Grafik Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Bürgerinitiative reicht Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München ein

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting hat Klage eingereicht gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Ablehnung des Bürgerbegehrens „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“.  In nur drei Wochen hatten weit mehr als 2.200 Gautinger Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren unterschrieben. Dieses hatte der Gautinger Gemeinderat dann am 11. Juni 2024 nach kontroverser Diskussion mit 21 zu 7 Stimmen für unzulässig erklärt.

Aus Sicht der BUEG ist diese Entscheidung rechtswidrig. Die entscheidenden Voraussetzungen für die Zulässigkeit – Konkretheit, Bestimmtheit, Form und Quorum – sind erfüllt. Die erforderlichen Unterschriften wurden korrekt gesammelt, dokumentiert und der Gemeinde übergeben. Das notwendige Quorum wurde dabei um fast das Doppelte übererfüllt. Die Fragestellung ist verständlich und auf einen Gegenstand fokussiert, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt. Rechtswidrige Handlungen sind explizit ausgenommen. Auch die Regierung von Oberbayern hatte zuvor bereits die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Deshalb ist die Ablehnung durch die Gemeinde nicht nachvollziehbar, die ihre juristische Einschätzung einer privaten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte.

In der Begründung zu ihrer Entscheidung warf die Gemeinde der Bürgerinitiative vor, wesentliche Verträge und Verpflichtungen, die die Gemeinde bereits nicht-öffentlich abgeschlossen hätte, nicht in der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens berücksichtigt zu haben. Diese Vereinbarungen mit der Firma Sing hatte die Gemeinde aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen. Auch auf mehrfache mündliche und schriftliche Nachfragen war die Gemeinde nicht bereit, der Bürgerinitiative vor Start und Einreichung des Bürgerbegehrens Einsicht in den Inhalt dieser Verträge zu ermöglichen. Die Gemeinde hatte somit der Bürgerinitiative und damit auch den Bürgern wesentliche Informationen vorenthalten. Dadurch wurde eine zeitgerechte demokratische Einbeziehung der Bürger in diese Planungen verhindert. „Angesichts solcher gravierenden Eingriffe in unsere Umwelt, haben wir nun Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben, um die Gautinger Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung demokratisch zu beteiligen und per Bürgerentscheid nach ihrer Meinung zu fragen. Wir sind zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht unsere rechtliche Einschätzung sowie die der Regierung von Oberbayern bestätigen wird und es zum Bürgerentscheid kommt.“, teilt die BUEG mit.

Die Bürgerinitiative weist auch die immer wieder von der Gemeinde vorgebrachte Behauptung zurück, durch die im Jahr 2012 ausgewiesenen Konzentrationsflächen sei der Bau dieser Windindustrieanlagen nicht mehr zu verhindern, und es ginge nur noch darum, ob das die Firma Sing mit finanzieller Bürgerbeteiligung oder ein anderer Investor machen würde. Das ist nicht zutreffend, denn nach wie vor gibt es gravierende Einwände gegen den Bau dieser Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting. Es sind Gründe der Flugsicherheit, des Artenschutzes und auch der Höhenbegrenzung, die derzeit weder der Firma Sing noch einem anderen Investor den Bau von 255 m hohen Windkraftanlagen auf den Konzentrationsflächen der Gemeinde Gauting erlauben.

Die Bürgerinitiative dankt noch einmal allen Unterstützern des Bürgerbegehrens und verspricht Ihnen, Ihre berechtigten Interessen weiter aktiv zu vertreten.

Pm Bueg 2024 08 01
Pressemitteilung vom 01.08.2024 zum Download

Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 03./04.08.2024.

Starnberger Merkur vom 13./14.07.2024

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting fordert eine offene Informationspolitik. Das ist die Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog.

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Starnberger Merkur vom 09.07.2024. © Münchner Merkur

Querverweise:

Grafik Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting

Grafik Der Offene Brief von ZukunftGauting an die BUEG

Grafik Pressebericht über den Offenen Brief von ZukunftGauting

Starnberger Merkur vom 13.06.2024

Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren zur Windkraft für unzulässig – Initiatoren kündigen Klage an

Starnberger Merkur 2024 06 13
Starnberger Merkur vom 13.06.2024. ©Merkur

Durchaus bemerkenswert:
Nach der nicht unmaßgeblichen Meinung der Regierung von Oberbayern, ist das Bürgerbegehren zulässig.


Leserbrief zum Thema von StM. a.D. Martin Zeil

Leserbrief zum Thema von Philipp Süssmann


Der Zeitungsbericht soll nicht unkommentiert bleiben:

Der Bericht ist in dem wenigen was gesagt wird  einigermaßen objektiv, aber inhaltlich schwach. Es fehlt der wichtige Hinweis, dass die Gemeinde der BUEG Informationen bewusst vorenthalten hat.

Aus diesem Zeitungsartikel gewinnt der unbedarfte Leser kein klares Bild.

  • Mehrere Anträge auf Akteneinsicht: abgelehnt;
  • Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Nichtöffentlichkeit der GR-Sitzung, in der Beschlüsse pro Windkraft gefasst und möglicherweise Verträge geschlossen wurden – nach 4 Monaten immer noch nicht beantwortet;
  • noch Ende Mai die Aussage gegenüber der Bürgerinitiative: Es gibt keine Akten (also auch keine Beschlüsse, also auch keine Verträge).

Und nun die Offenbarung, dass die Gemeinde bereits Verträge mit dem Projektierer abgeschlossen hat: mit 25-jähriger Laufzeit, bindend, ohne Kündigungsrecht (meist nennt man so etwas „Knebelvertrag“).

Im Bericht absolut keine Anmerkung zu den von der Gemeinde hinter dem Rücken der Öffentlichkeit bereits getroffenen bindenden Vereinbarungen. – Das ist ein ernstes Versäumnis im Artikel des Merkur.

In der Begründung der Unzulässigkeit wird u.a. bemängelt, die Existenz dieser Vereinbarungen habe die BUEG dem Bürger verschwiegen. Dabei verhält es sich genau andersherm: Die Gemeinde hat uns und der Öffentlichkeit diese Informationen vorenthalten, bewusst vorenthalten.

Summa summarum ist die Begründung der Gemeindeanwältin völlig unhaltbar. Kein Wort zum destruktiven Verhalten der Gemeinde im Hinblick auf die Zurückhaltung jeglicher Informationen zur Sache. Das ist die Offenbarung des „schlechten Gewissens“ und das versteckte Eingeständnis eines Fehlers.

Wenn man die Begründung der Anwältin aufmerksam liest und alle dort genannten Punkte in der Fragestellung berücksichtigt, dann würde allein die Fragestellung im Bürgerbegehren über mindestens eine ganze DIN A4 Seite gehen. Für die Begründung und die Unterschriften bliebe  kein Platz mehr. Mit dieser Methode kann man jedes Bürgerbegehren verunmöglichen.

Die BUEG ist sich sicher, dass die Unzulässigkeitsfeststellung vor Gericht keinen Bestand haben wird:

1. Das Bürgerbegehren ist formal zulässig, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen (Konkretheit, Bestimmtheit, Form, Quorum) erfüllt sind.

2. Das Bürgerbegehren ist sachlich zulässig, weil es sich auf einen Gegenstand richtet, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt.

Konkret zu 2: Die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens (im Hinblick auf den Bau der Anlagen) ist ein solcher Gegenstand. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck gemeindlicher Planungshoheit und damit um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Gegenstand ist hier gerade nicht die Erteilung der Baugenehmigung selbst (die dem Landkreis obliegt).

Im Übigen soll hier auch noch einmal hervorgehoben werden, dass nach der Einschätzung der Regierung von Oberbayern das Bürgerbegehren zulässig ist.

Prominente Gautinger unterschreiben das Bürgerbegehren

Staatsminister a.D. Martin Zeil (FDP) und die Gautinger Altbürgermeisterin und Ehrenbürgerin Brigitte Servatius (SPD) haben das Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“ unterschrieben.

Stm Zeil Ab Servatius
StM a.D. Martin Zeil und Altbürgermeisterin Brigitte Servatius bei der Unterschrift

Die beiden prominenten Mitbürger besuchten am Samstag, 04. Mai 2024, den Informationsstand der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting vor der Filiale der HypoVereinsbank in der Bahnhofstraße, Gauting. Sie lobten dabei das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinitiative und wünschten dem Vorhaben viel Erfolg.

An der gleichen Stelle werden auch am Samstag, 11. Mai, die Gautinger Gelegenheit haben, für Ihre demokratischen Mitwirkungsrechte einzutreten. Sie können dort Ihre Unterschrift leisten oder bereits unterschriebene Blätter abgeben. Auch am Donnerstag, 09. Mai, werden wir dafür zeitweise vor Ort sein und natürlich auch für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Stm Zeil Ab Servatius Im Gespräch
StM a.D. Martin Zeil und Altbürgermeisterin Brigitte Servatius im Gespräch

Aktuelle Informationen zu den Orten und Terminen für die Unterzeichnung oder die Abgabe des Bürgerbegehrens finden Sie unter Informationen zum Bürgerbegehren.