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Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024

Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Starnberger Merkur 2024 06 08 09
Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024. ©Merkur

Zum Vergleich hier der Link auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Der Artikel im Merkur soll an dieser Stelle nicht unkommentiert bleiben.

Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.

Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».

Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.

Weitere Richtigstellungen:

  • Zitat Sing: „Was die BUEG zu den gesichteten Inhalten schreibt, sind eigene Meinungen und teilweise unzulässige Interpretationen.“

    Nein, das sind keine Meinungen, sondern nüchterne Fakten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Projektierer Sing versucht, die unabweisbar bestehenden Fakten als bloße Meinungen hinzustellen.
  • Zitat: „Grundsätzlich stellt Sing fest, dass Antragsteller nicht, wie von den BUEG suggeriert, die Gemeinde Gauting sei, sondern die Bürgerwind Gauting GmbH und Co. KG.“

    Nein, das haben wir nicht suggeriert. An keiner Stelle ist davon die Rede, die Gemeinde sei Antragsteller. Wir haben vielmehr vom Vorbescheidsantrag des Projektierers gesprochen. Dennoch steht die Gemeinde – unserer Meinung nach – mit in der Verantwortung, weil Sie den Projektierer gewähren lässt und sich ja schon seit mindestens einem Jahr nachdrücklich für das Windkraftprojekt einsetzt.
  • Zitat: „Die Gemeinde verwahrt sich gegen den erhobenen Vorwurf, in der Sitzung Anfang Mai irgendetwas verschwiegen zu haben.“ Und weiter: „In der Pressemitteilung wird bewusst der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung missverstanden“.

    Die Gemeinde hat verschwiegen, dass es für die Windkraftplanung auf den betreffenden Flächen bereits einen nicht genehmigungsfähigen Vorbescheidsantrag gab. Das hätte sie sagen müssen, weil es für die weitere Planung von Relevanz ist. Der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung besteht tatsächlich und wir sind uns dessen auch bewusst. Allerdings wird man sinnvollerweise kaum Flächen in die Gebietsplanung aufnehmen, die grundsätzlich mit der Flugsicherheit kollidieren.
  • Zitat: „Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»


    Die Fragestellung ist falsch wiedergegeben. Es fehlt der Hinweis auf die Windkraftanlagen. Richtig lautet die Frage im Bürgerbegehren:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) hat beim Landratsamt Starnberg erfolgreich Akteneinsicht zu den Windkraftplänen der Gemeinde Gauting erwirkt und diese am 29.5.2024 erhalten. Die Sichtung der Unterlagen zeigt: Die Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Gautinger Windkraftpläne. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte in ihrer fachlichen Stellungnahme vom 08.02.2024 empfohlen, für alle vier Königswieser Anlagen sowie für zwei der damals drei beantragten Buchendorfer Anlagen „aufgrund der zu erwartenden Gefährdung des Sichtflugverkehrs in diesem Bereich (…) die luftrechtlichen Zustimmungen zu den Windkraftanlagen (…) zu versagen“. Dem pflichtet das Luftamt Südbayern in seiner Stellungnahme an das Landratsamt vom 08.03.2024 bei: „Wir verweigern hiermit die Zustimmung nach § 14 LuftVG zu den Errichtungen der sechs Windkraftanlagen (…). Dementsprechend hat das Landratsamt Starnberg den Projektierer darauf hingewiesen, dass es den Vorbescheidsantrag für sechs der sieben angefragten Windenergieanlagen ablehnen müsste und ihn zugleich aufgefordert, die Standorte in Abstimmung mit der Regierung umzuplanen.

Aus dem Schriftverkehr ergibt sich klar, dass die Gemeinde Gauting seit dem 27.03.2024 von der ablehnenden Stellungnahme der Genehmigungsbehörde weiß. Dennoch ließ die Bürgermeisterin eine Vorlage für die Aufnahme der Gautinger Flächen in die Vorranggebietsplanung des Regionalen Planungsverbandes München erarbeiten und diese am 07.05.2024 – also sechs Wochen später – vom Gemeinderat beschließen. Besonders pikant: Der Vorbescheidsantrag wird in der Beschlussvorlage zwar erwähnt, es fehlt aber jede Aufklärung darüber, dass der Antrag aufgrund der fachlichen Einwände der deutschen Flugsicherung und der Stellungnahme des Luftamts Südbayern in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Die Tatsache, dass die Windkraftanlagen aus Gründen der Luftverkehrssicherheit so nicht genehmigungsfähig sind, ist ein wesentliches Faktum. Dieses Faktum hätten die Bürgermeisterin und der Gemeinderat den Gautinger Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Regionalen Planungsverband München nicht verschweigen dürfen“, so die BUEG.

„Dieses Verhalten der Gemeinde kritisieren wir auf das Entschiedenste! Seit langem weiß sie von der Einschätzung des Regionalen Planungsverbandes München, wonach das Projekt mit dem Artenschutz und anderen Planungskriterien unvereinbar ist. Seit bereits zwei Monaten hat sie darüber hinaus Kenntnis von den ablehnenden Stellungnahmen der Luftfahrtbehörden, die besagen, dass das Projekt mit der Luftverkehrssicherheit unvereinbar ist. Und Letzteres betrifft ganz konkret nicht nur die Sicherheit der Piloten und Passagiere, sondern auch die Sicherheit der Menschen im dicht besiedelten Würmtal. Dennoch lässt die Gemeinde die Gautinger Bürgerinnen und Bürger über die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Risiken dieser Windkraftprojekte völlig im Unklaren“, so die BUEG.

Die BUEG begrüßt ausdrücklich, dass das Landratsamt Starnberg den gesetzlichen Auskunftsanspruch erfüllt hat. „Nunmehr liegt bereits die zweite behördliche Bestätigung für unsere zentralen Bedenken vor: Der Regionale Planungsverband München bestätigt unsere Landschafts- und Artenschutzeinwände. Die Deutsche Flugsicherung und das Luftamt Südbayern bestätigen den Verstoß gegen die Luftverkehrssicherheit. In Summe zeigt sich: Gauting eignet sich nicht für Windräder. Sie sind weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar, vor allem aber auch nicht sicher zu betreiben. Wir fordern die Gemeinde erneut auf, die Bürgerinnen und Bürger offen und ehrlich zu informieren und ihre Windkraftpläne aufzugeben“, so die BUEG abschließend.

Pm Bueg 2024 06 06
Pressemitteilung vom 06.06.2024 zum Download

Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024.