Selbstverständlich darf dieser Beitrag des Gemeinderatsmitglieds Jens Rindermann im Merkur nicht unkommentiert bleiben. Wir wollen seine Antwort indessen nicht überbewerten, denn es ist trotz der wichtigtuerischen Überschrift lediglich eine private Meinungsäußerung, da Herr Rindermann seine Stellungnahme noch nicht einmal innerhalb der Grünen-Fraktion abgestimmt hat, geschweige denn darüber hinaus im Gemeinderat.
Es macht eigentlich wenig Sinn, auf die Anwürfe im Detail einzugehen. Wer unseren Offenen Brief liest, weiß, was Sache ist und erkennt, dass unser Text von der ersten bis zur letzten Zeile substantiiert und völlig frei von Polemik ist.
Herr Rindermann hat sich vollends verstiegen. Dabei kann man nachvollziehen, dass er sich als mitangesprochener Gemeinderat getroffen fühlt, das ändert indessen nichts am sachlichen Gehalt der im Offenen Brief vorgetragenen Argumente, auch bezüglich der Flugsicherung. Es ist daher nachgerade absurd, wenn er versucht, „die Physik und die Wissenschaft“ als Anwälte für eine dysfunktionale Energiewende einzuspannen. Das Gegenteil ist richtig, denn die kritische Vernunft stützt selbstredend keine irrationalen Maßnahmen.
Wir haben unsere Haltung zum wirtschaftlichen und energiepolitischen Nutzen (man könnte auch sagen Schein-Nutzen und letztlich sogar Schaden) von Wald-Windkraftanlagen im Gautinger Schwachwindgebiet mehrfach im Detail erläutert. Es ist daher müßig, die Argumente an dieser Stelle noch einmal auszubreiten.
Der Offene Brief trägt die Überschrift: Die Lehren aus dem gescheiterten Gautinger Windkraftprojekt. Es geht also darum, aus dem Scheitern zu lernen. Der Brief ist ein Angebot und zugleich ein Aufruf, die Lektion der Erfahrung anzunehmen:
„Wer aus seinen Fehlern nicht lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen“ (frei nach George Santayama).
Offenbar hat sich Herr Rindermann fürs Wiederholen entschieden, da er sich schon dem ersten und wichtigsten Schritt verweigert, überhaupt einzusehen, dass Fehler gemacht wurden. Wir sind indessen zuversichtlich, dass dies weder für den Gemeinderat in Gänze noch für die Gemeinde gilt und vertrauen daher darauf, dass die richtigen Lehren gezogen werden.
Anmerkung: Es ist einigermaßen befremdlich, dass die private Meinungsäußerung von Herrn Rindermann – mehr ist es nämlich nicht -als eigenständiger Beitrag im Merkur abgedruckt wurde. Angemessen wäre es gewesen, den Text unter der Rubrik Leserbriefe zu veröffentlichen. An diesem Beipiel zeigt sich einmal mehr, dass die Berichterstattung zu den Themen im Umfeld Klima und Energiewende nicht wirklich neutral gehandhabt wird.
Da kommen wir überraschend positiv zu Wort. Die „angebotene Zusammenarbeit“ wird gleich zu Beginn hervorgehoben, unsere berechtigten Rügen in Richtung Gemeinde und Gemeinderat werden dagegen nur im Hinblick auf die aktuellen Aussagen auf der letzten GR-Sitzung („skandalös“) zur Flugsicherung thematisiert. Da hätte man die Versäumnisse der Gemeinde natürlich noch viel klarer wiedergeben können. Immerhin wird am Ende das Grundsätzliche zur nicht funktionierenden Energiewende mit der Brechstange zumindest angesprochen.
Allerdings fehlt etwas Wesentliches, nämlich der Absatz zur Geheimniskrämerei der Gemeinde. Sie hat über eine lange Zeitspanne hinweg hinter dem Rücken der Bürger Fakten geschaffen. Das hätte man an dieser Stelle deutlich ansprechen müssen. Es sollte nämlich eine wichtige Lehre für die Gemeinde sein, künftig die Bürger frühzeitig in solch weitreichende Überlegungen einzubinden.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Gemeinderat,
das Ende September von der Projektgesellschaft verkündete Aus für die Gautinger Windkraftpläne schlägt bis heute hohe Wellen weit über die Gemeinde und den Landkreis hinaus. Viele Kommunalpolitiker sehen darin einen schweren Rückschlag für die Energiewende im Landkreis. Die Schuld daran trage die Flugsicherung, heißt es. Mit dem Finger zeigt man auch auf die Politik in München, die die Beseitigung der Hinderungsgründe nicht energisch genug vorangetrieben habe. Noch immer scheinen viele in der Ablehnung vor allem ein bürokratisches Problem zu sehen, weil die Luftsicherheitsbehörden nicht bereit waren, für die Belange des „Klimaschutzes“ von ihren hohen Sicherheitsstandards abzuweichen.
Wenn man indessen einen nüchternen Blick auf die Hintergründe wirft, stellt sich die Sache anders dar. Die Gautinger Windkraftpläne sind nicht an einer Behörde gescheitert, sondern an der Realität, an den Fakten. Am Ende waren die dem Projekt entgegenstehenden Sachgründe nicht mehr zu ignorieren. Ausschlaggebend war nun die Luftsicherheit, daneben gab und gibt es aber auch andere ernstzunehmende Gründe: den Wasser-, Arten- und Naturschutz sowie die Gautinger Schwachwindlage, die einen Betrieb und eine vordergründige Wirtschaftlichkeit wegen der absehbar geringen Stromerträge nur durch hohe Subventionen ermöglicht hätte.
Die Deutsche Flugsicherung konnte nicht anders entscheiden, weil die Sicherheit im Flugverkehr – wo immer auch Menschenleben auf dem Spiel stehen – nicht verhandelbar ist. Daher war die Entscheidung der Flugsicherheitsbehörden vorhersehbar, sie war sogar zwingend. Luftsicherheitsexperten haben bereits 2012, als die Konzentrationsflächen festgelegt wurden, auf diese ernsthafte Problematik hingewiesen. Die Bedenken wurden in Gauting wider jede Vernunft mit sachfremden Argumenten zur Seite gewischt, weil man sich politisch auf die Windkraftpläne versteift hatte.
Unsere Bürgerinitiative BUEG hatte diesen Hinderungsgrund früh erkannt und entsprechende Nachfragen an das Bundesamt für Flugsicherung und das Luftamt Südbayern gestellt. Die erst auf anwaltlichen Druck hin zeitverzögert gewährte Akteneinsicht beim Landratsamt Starnberg ergab dann im Juni, dass fast alle beantragten Standorte für die Gautinger Windkraftanlagen aus Gründen der Flugsicherheit nicht genehmigungsfähig sind. Von dieser Nicht-Genehmigungsfähigkeit wussten die Gemeinde Gauting und der Projektbetreiber spätestens seit März 2024.
Anfang Juni hat die BUEG dazu eine Pressemitteilung mit dem Titel „Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit“ herausgegeben und die Öffentlichkeit darüber informiert. In der Antwort darauf wurde das seitens der Gemeinde und des Projektbetreibers Sing als Panikmache abgetan und abgewiegelt. Der Merkur berichtete darüber unter der reißerischen Überschrift „Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting“. – Die Entwicklung zeigt, dass die BUEG mit ihrer sachlichen Einschätzung richtig lag. Nun müssen sich die Gemeinde und der Projektbetreiber fragen lassen, warum sie trotz dieser offensichtlichen Hinderungsgründe so lange am Projekt festgehalten haben.
Wieviel Zeit und Kosten wären allen Beteiligten erspart geblieben, wenn die Planer diese Bedenken ernst genommen hätten? Auch der mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren verbundene große Aufwand wäre vermeidbar gewesen.
Auf der Gautinger Gemeinderatssitzung zum Thema vom 1. Oktober 2024 nannten einige der anwesenden Gemeinderäte die Entscheidung der Flugsicherheit skandalös. Das ist eine unglaubliche Herabwürdigung einer Behörde, der Menschenleben anvertraut sind und die ihre Aufgabe im besten Sinne des Wortes ernst nimmt. Skandalös ist es indessen, für eine wetterwendische Stromerzeugung die Sicherheit im Flugverkehr zur Disposition stellen zu wollen. Und skandalös ist es auch, dass jene Gemeindevertreter immer wieder für ein Projekt votiert haben, dessen Scheitern sie bei einem Minimum an thematischer Einarbeitung und vernünftigem Ermessen selbst hätten absehen können.
Welche Lehren kann man daraus ziehen?
Bevor man über mehrere Jahre hinweg Ressourcen in das Projekt steckte, hätte man frühzeitig die Frage nach den möglichen kritischen Hinderungsgründen stellen müssen. Schon ein Blick in den Bayerischen Energieatlas zeigt, dass die Gautinger Konzentrationsflächen im Hinblick auf den Luftverkehr sehr fragwürdig sind. Das konnte jeder Laie und jeder Gemeinderat erkennen und hätte daher zuallererst geprüft werden müssen. Dabei tut es nichts zur Sache, dass der finale Bescheid der Luftsicherheitsbehörde nur auf der Basis konkreter Standorte erteilt wird.
Nach Start des Projekts ist die Gemeinde dem Investor Sing, der natürlich seine eigenen wirtschaftlichen Interessen im Blick hatte, blindgläubig gefolgt und hat sich offenbar kein eigenes Urteil über die Realisierbarkeit mehr zugetraut. Hier hat der Gemeinderat versagt! Sing ist dabei nur ein kleines finanzielles Risiko eingegangen, denn seine Aufwendungen werden nach dem Scheitern nun zum Großteil vom Klimaministerium – also dem Steuerzahler – ersetzt, sofern er das Vorliegen der BAFA-Fördervoraussetzungen nachweisen kann.
Daneben war es weder sachdienlich noch unter demokratischen Gesichtspunkten akzeptabel, die Windkraftpläne so lange Zeit hinter dem Rücken der Bürger zu verfolgen und die Gautinger über die Sachzusammenhänge im Unklaren zu lassen. Diese Geheimniskrämerei wurde mehrfach angeprangert, von unserer Bürgerinitiative in mehreren Anfragen und einer Rechtsaufsichtsbeschwerde, aber auch z.B. in der Presse von StM a.D. Martin Zeil. Diese „Hinterzimmerpolitik“ hat dazu beigetragen, dass die kritischen Punkte nicht öffentlich diskutiert werden konnten. Letzten Endes wurde damit nichts gewonnen. Man hat das unvermeidliche Projektende so vielmehr hinausgezögert und viele Ressourcen verschwendet – Zeit und knappes Geld der Gemeinde, aber auch unserer Bürgerinitiative und der Bürger, die sich am Bürgerbegehren beteiligt haben.
Die entscheidende Lehre aber ist die, dass die Energieversorgung der Gemeinde Gauting und darüber hinaus auch des Landkreises nicht auf der Basis von Wunschdenken und moralisch aufgeladenen Argumenten („Klimaschutz“) sichergestellt werden kann. Eine Energiewende mit der Brechstange und gegen die physikalischen Realitäten kann nicht funktionieren. Denn weder die Versorgungssicherheit mit Strom noch die von Kommunalpolitikern vielbeschworene energetische Autarkie wären mit den Gautinger Windkraftanlagen möglich gewesen. Darüber hinaus hätte jedes einzelne dieser Windräder aufgrund der erforderlichen hohen Subventionen – denn ohne diese Subventionen baut niemand Windräder im Schwachwindgebiet – zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise beigetragen.
Das Scheitern der Gautinger Windkraftpläne ist eine Chance, in aller Offenheit und im Einvernehmen mit den Bürgern, technisch umsetzbare, umweltverträgliche, sicher funktionierende und bezahlbare Lösungsansätze strikt auf dem Boden der Tatsachen zu verfolgen.
Wir als Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting stehen bereit, im Dialog mit allen Beteiligten unseren Beitrag für die Erarbeitung konstruktiver Lösungsansätze zu leisten.
Ihre Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting
Offener Brief der BUEG an die Gemeinde Gauting vom 08.10.2024 zum Download
Leserbrief von Ernst Deiringer, Verein Energiewende / Landkreis Starnberg, im Starnberger Merkur vom 08.10.2024 zu den Berichten im Merkur vom 21.09.2024 „Aus für die Gautinger Windkraft“ und vom 04.10.2024 „Was wird jetzt aus der Windkraft“
Für Tiefflüge braucht man im Luftverkehr stets auch eine Genehmigung, u.a. wegen der Flugsicherheit. Der Verfasser des Leserbriefs leistet sich stattdessen einen Tieffluganderer Art. Diese sind – es gilt die Meinungsfreiheit – genehmigungsfrei.
Schön, dass der Autor dieses Dokuments der Meinungsfreiheit uns an seinen Gedanken teilhaben lässt und diesen Leserbrief formuliert hat. So gewinnen wir Einblicke in das scharf fokussierte – man könnte auch sagen, eindimensionale – Denken eines Windkraft-Apologeten, dem es letztlich nicht um wirksame Lösungen, sondern darum geht, etwas im Sinne seiner Überzeugung zu tun. Leider ist der Leserbrief zugleich ein Beleg für mangelnde Sachkunde, und, vielleicht noch schlimmer, für einen verlorengegangenen Kompass. Der Verfasser hat offenbar keinen blassen Schimmer von der Funktion des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen und hält es für eine gute Idee, die Flugsicherheit und damit auch Menschenleben für eine wetterwendische Stromversorgung aufs Spiel zu setzen.
Das beste ist wirklich die Überschrift:
„Luftverkehr behandelt wie heilige Kuh„.n
Eigentlich müsste sie korrekterweise lauten:
„Unsere heilige Kuh ist der «Klimaschutz»„,
denn alles andere kümmert uns nicht. Völlig egal, wie unwirksam die getroffenen Maßnahmen auch sind, Hauptsache, wir haben das gute Gefühl, etwas getan zu haben.
„Unglaublich“, „skandalös“: Gemeinderat kritisiert Deutsche Flugsicherung
Zitat aus der Online-Ausgabe des Starnberger Merkur vom 04.10.2024:
„Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag scharfe Kritik an der Deutschen Flugsicherung geübt. Deren Veto verhindert die geplanten acht Windkraftanlagen.„
Den Kraillinger Bürgermeister Haux möchte man fragen, was eigentlich an der Aussage, dass die Flugsicherheit und Menschenleben wichtiger sind als eine unzuverlässige Stromversorgung, so schwer verständlich ist? Will er etwa den Sonderflughafen schließen lassen, um ungehindert Schwachwindstrom produzieren zu können? Man würde es ihm zutrauen.
Statt sich darüber zu freuen, dass der Steuerzahler für die nicht gebauten Kraillinger Windräder keine Subventionen berappen muss – es wären wohl 350.000 bis 520.000 € pro Jahr und Windrad angefallen – will er die Windräder nun mit einem fremden Investor voranbringen. Dabei war doch bisher gerade die regionale Bindung des Projektierers eines der Hauptargumente für die Windkraft im Würmtal.
Wird denn European Energy andere Voraussetzungen vorfinden als der ausgestiegene Windpark-Entwickler Sing? Nein, natürlich nicht. Die Hindernisgründe aufgrund der Flugsicherheit bestehen auch für das dänische Unternehmen. Haux gefällt sich offenbar in der Rolle des unbeirrbaren Windkraftretters. Diese Haltung ist wohl eher stur als rational.
Unabhängig von dieser Starrköpfigkeit ist es mehr als befremdlich, wie der Merkur unsere Pressemitteilung (s. Kasten im obigen Beitrag; Original s. hier) verarbeitet. Da darf man mit Fug und Recht von Framing sprechen.
Zukunft Gauting hat in diesem Beitrag nichts verloren, und sie haben offenbar auch nichts zum Thema zu sagen, denn die Geothermie kommt nicht früher, weil die Windräder hier nicht gebaut werden können. Auch handelt es sich bei der Flugsicherheitsentscheidung gegen die Windräder mitnichten um ein bürokratisches Problem, wie Zukunft Gauting das hinzudrehen versucht. Es ist eine Entscheidung, die auf unabweisbaren sicherheitsrelevanten Sachgründen basiert. Im Zeitalter des politischen Moralismus ist das für viele offenbar nicht mehr nachvollziehbar. Es gibt aber offenkundig noch Experten, die sich von ihrer Expertise und ihrem Auftrag leiten lassen, statt das zu tun, was zur „Rettung der Welt“ angeblich „alternativlos“ ist.
Trotz der wenig sachkundigen Äußerungen von Zukunft Gauting wird unsere fundierte, urteilssichere und absolut zurückhaltende Stellungnahme im Kontrast dazu in subtiler Weise negativ konnotiert. Man sagt dazu heute „Framing“.
Beispiele: „Die einen jubilieren, die anderen stellen sich nachdenklich die Frage, wie es weitergeht“. Aus dem Text ergibt sich, dass wir als BUEG „jubilieren“, Zukunft Gauting aber „nachdenklich“ ist. Damit sind die Rollen bereits klar verteilt. Hier die etwas primitiven, unreflektierten Vertreter der Bürgerinitiative, dort die gedankenvollen, die besonnenen Vereinsmitglieder von Zukunft Gauting. – Nein, wir von der BUEG jubilieren nicht, wir freuen uns, weil das aus vielerlei Gründen untaugliche Projekt nicht realisiert wird. Zukunft Gauting sollte sich ebenfalls freuen. Und natürlich auch die Redakteure des Merkur.
Und es geht weiter im Text. Nachdem Teile aus unserer Stellungnahme immerhin zutreffend zitiert werden, wird das Ganze dann postwendend als rückwärtsgewandt geframt, denn es heißt im Anschluss: „Den Blick nach vorne richtet dagegen der Verein Zukunft Gauting“, womit die Rollenverteilung endgültig zementiert ist.
Wir sprechen als BUEG die Probleme klar an und helfen dabei, ein unsinniges Projekt zum Wohle aller zu verhindern, sind aber angeblich die Ewiggestrigen. Zukunft Gauting gibt lediglich Allgemeinplätze von sich, wird im Text aber als zukunftsgewandt dargestellt.
Da hätte man sich etwas mehr Neutralität und Objektivität gewünscht.
Zitat aus der Online-Ausgabe des Starnberger Merkur vom 20.09.2024:
„Die Bürgerwind GmbH steigt aus dem Projekt der Gautinger Windkraftanlagen aus. Grund ist der negative Bescheid der Deutschen Flugsicherung und die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen.„
Im Klartext: Die geplanten Windkraftanlagen in Gauting und Krailling werden nicht gebaut.
Natürlich ist das kein „Schlag für die Energiewende“ sondern vielmehr ein Sieg der Vernunft über die blindgläubige Umsetzung eines dysfunktionalen Plans. Denn weder Versorgungssicherheit mit Strom noch die von Kommunalpolitikern vielbeschworene energetische Autarkie wären mit den Gautinger Windkraftanlagen möglich gewesen. Zudem wäre der Strom unterm Strich immer teurer geworden.
Freuen darf sich der Steuerzahler: Für die Gautinger Windräder wären mutmaßlich Subventionen von 350.000 bis 520.000 € pro Jahr angefallen – für jedes einzelne. In Summe wären somit für die geplanten 10 WKA über eine Betriebszeit von 20 Jahren 70 bis 100 Millionen Euro an Steuersubventionen aufgelaufen, ohne dass die Gautinger deswegen auf eine sichere Stromversorgung oder moderate Preise hätten bauen können.
Das ist ein guter Tag für die kritische Vernunft und damit letztlich auch ein guter Tag für eine vernünftig zu Ende gedachte Energiewende – für die Wende in der Energiewende.
Übrigens: Die BUEG hat bereits im Februar 2024 die offenkundigen Probleme mit der Flugsicherheit erkannt und sich an das Luftamt Südbayern gewandt. Anfang Juni hat die BUEG dazu eine Pressemitteilung herausgegeben (s. Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit) und die Öffentlichkeit darüber informiert. In der Antwort darauf seitens der Gemeinde und des Projektbetreibers Sing (s. Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting) wurde dies als Panikmache abgetan und abgewiegelt. – Die Entwicklung zeigt, dass wir mit unserer Einschätzung richtig lagen.
Der Artikel im Merkur soll an dieser Stelle nicht unkommentiert bleiben.
Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.
Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».
Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.
Weitere Richtigstellungen:
Zitat Sing: „Was die BUEG zu den gesichteten Inhalten schreibt, sind eigene Meinungen und teilweise unzulässige Interpretationen.“
Nein, das sind keine Meinungen, sondern nüchterne Fakten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Projektierer Sing versucht, die unabweisbar bestehenden Fakten als bloße Meinungen hinzustellen.
Zitat: „Grundsätzlich stellt Sing fest, dass Antragsteller nicht, wie von den BUEG suggeriert, die Gemeinde Gauting sei, sondern die Bürgerwind Gauting GmbH und Co. KG.“
Nein, das haben wir nicht suggeriert. An keiner Stelle ist davon die Rede, die Gemeinde sei Antragsteller. Wir haben vielmehr vom Vorbescheidsantrag des Projektierers gesprochen. Dennoch steht die Gemeinde – unserer Meinung nach – mit in der Verantwortung, weil Sie den Projektierer gewähren lässt und sich ja schon seit mindestens einem Jahr nachdrücklich für das Windkraftprojekt einsetzt.
Zitat: „Die Gemeinde verwahrt sich gegen den erhobenen Vorwurf, in der Sitzung Anfang Mai irgendetwas verschwiegen zu haben.“ Und weiter: „In der Pressemitteilung wird bewusst der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung missverstanden“.
Die Gemeinde hat verschwiegen, dass es für die Windkraftplanung auf den betreffenden Flächen bereits einen nicht genehmigungsfähigen Vorbescheidsantrag gab. Das hätte sie sagen müssen, weil es für die weitere Planung von Relevanz ist. Der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung besteht tatsächlich und wir sind uns dessen auch bewusst. Allerdings wird man sinnvollerweise kaum Flächen in die Gebietsplanung aufnehmen, die grundsätzlich mit der Flugsicherheit kollidieren.
Zitat: „Wie berichtet, hatten die Organisatoren Mitte Mai knapp 2000 Unterschriften im Rathaus abgegeben.“
Zitat: „Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet: «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»“
Die Fragestellung ist falsch wiedergegeben. Es fehlt der Hinweis auf die Windkraftanlagen. Richtig lautet die Frage im Bürgerbegehren: «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»
Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)
Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) hat beim Landratsamt Starnberg erfolgreich Akteneinsicht zu den Windkraftplänen der Gemeinde Gauting erwirkt und diese am 29.5.2024 erhalten. Die Sichtung der Unterlagen zeigt: Die Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Gautinger Windkraftpläne. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte in ihrer fachlichen Stellungnahme vom 08.02.2024 empfohlen, für alle vier Königswieser Anlagen sowie für zwei der damals drei beantragten Buchendorfer Anlagen „aufgrund der zu erwartenden Gefährdung des Sichtflugverkehrs in diesem Bereich (…) die luftrechtlichen Zustimmungen zu den Windkraftanlagen (…) zu versagen“. Dem pflichtet das Luftamt Südbayern in seiner Stellungnahme an das Landratsamt vom 08.03.2024 bei: „Wir verweigern hiermit die Zustimmung nach § 14 LuftVG zu den Errichtungen der sechs Windkraftanlagen (…). Dementsprechend hat das Landratsamt Starnberg den Projektierer darauf hingewiesen, dass es den Vorbescheidsantrag für sechs der sieben angefragten Windenergieanlagen ablehnen müsste und ihn zugleich aufgefordert, die Standorte in Abstimmung mit der Regierung umzuplanen.
Aus dem Schriftverkehr ergibt sich klar, dass die Gemeinde Gauting seit dem 27.03.2024 von der ablehnenden Stellungnahme der Genehmigungsbehörde weiß. Dennoch ließ die Bürgermeisterin eine Vorlage für die Aufnahme der Gautinger Flächen in die Vorranggebietsplanung des Regionalen Planungsverbandes München erarbeiten und diese am 07.05.2024 – also sechs Wochen später – vom Gemeinderat beschließen. Besonders pikant: Der Vorbescheidsantrag wird in der Beschlussvorlage zwar erwähnt, es fehlt aber jede Aufklärung darüber, dass der Antrag aufgrund der fachlichen Einwände der deutschen Flugsicherung und der Stellungnahme des Luftamts Südbayern in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Die Tatsache, dass die Windkraftanlagen aus Gründen der Luftverkehrssicherheit so nicht genehmigungsfähig sind, ist ein wesentliches Faktum. Dieses Faktum hätten die Bürgermeisterin und der Gemeinderat den Gautinger Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Regionalen Planungsverband München nicht verschweigen dürfen“, so die BUEG.
„Dieses Verhalten der Gemeinde kritisieren wir auf das Entschiedenste! Seit langem weiß sie von der Einschätzung des Regionalen Planungsverbandes München, wonach das Projekt mit dem Artenschutz und anderen Planungskriterien unvereinbar ist. Seit bereits zwei Monaten hat sie darüber hinaus Kenntnis von den ablehnenden Stellungnahmen der Luftfahrtbehörden, die besagen, dass das Projekt mit der Luftverkehrssicherheit unvereinbar ist. Und Letzteres betrifft ganz konkret nicht nur die Sicherheit der Piloten und Passagiere, sondern auch die Sicherheit der Menschen im dicht besiedelten Würmtal. Dennoch lässt die Gemeinde die Gautinger Bürgerinnen und Bürger über die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Risiken dieser Windkraftprojekte völlig im Unklaren“, so die BUEG.
Die BUEG begrüßt ausdrücklich, dass das Landratsamt Starnberg den gesetzlichen Auskunftsanspruch erfüllt hat. „Nunmehr liegt bereits die zweite behördliche Bestätigung für unsere zentralen Bedenken vor: Der Regionale Planungsverband München bestätigt unsere Landschafts- und Artenschutzeinwände. Die Deutsche Flugsicherung und das Luftamt Südbayern bestätigen den Verstoß gegen die Luftverkehrssicherheit. In Summe zeigt sich: Gauting eignet sich nicht für Windräder. Sie sind weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar, vor allem aber auch nicht sicher zu betreiben. Wir fordern die Gemeinde erneut auf, die Bürgerinnen und Bürger offen und ehrlich zu informieren und ihre Windkraftpläne aufzugeben“, so die BUEG abschließend.