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Starnberger Merkur vom 08.05.2024

Zwei Drittel gegen Windkraft-Pläne

Die Befürworter einer vernünftigen Energiepolitik haben auf der Pentenrieder Bürgerversammlung eine klare Mehrheit gefunden. Mit 29:13 Stimmen forderten sie die Gemeinde Krailling auf, alle Planungen für Windräder im Kreuzlinger Forst einzustellen.

Link auf die Website des Starnberger Merkur mit dem Online-Originalbeitrag

Weil das im Beitrag des Starnberger Merkur etwas zu kurz kommt, hier ergänzend der genaue Wortlaut des Antrags und die Begründung.

Antrag:
Der Gemeinderat soll die Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Kreuzlinger Forst nicht weiterverfolgen.

Begündung:

1. Einwände des Luftamts Südbayern

Die Einwände des Luftamtes Südbayern gegen die Errichtung der geplanten 4 Kraillinger WKA mit 255 m Höhe sind gewichtig und gut begründet. Die nötige Anhebung der Radarhöhen für den Flughafen Oberpfaffenhofen erscheint äußerst unwahrscheinlich, weil hier Fragen der Flugsicherheit, die uns alle betreffen können im Raum stehen. Gemäß dem ehernen Grundsatz „Safety first“ sind diesbezüglich Kompromisse nicht möglich, denn am Ende stehen potenziell Leben auf dem Spiel.

2. Diskrepanz zu den Planungen des RPV

Der Regionale Planungsverband München hat im Januar einen Vorabentwurf zur regionalen Steuerung der Windenergienutzung vorgelegt und plant im Zuge des weiteren Verfahrens im 4. Quartal 2024 und im 3. Quartal 2025 zwei offizielle Anhörungstermine unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die finale Festlegung der aus Sicht des RPV München für die Windkraft-Nutzung grundsätzlich geeigneten Flächen soll im 1. Quartal 2026 erfolgen.

Es erscheint vernünftig, dass sich die kommunalen Planungen der Gemeinde Krailling diesem Zeitplan strikt unterordnen und keinesfalls angestrebt wird, die übergreifenden Planungen des RPV überholen zu wollen.

3. Fragwürdige Stromproduktion im Schwachwindgebiet

Unabhängig von den vorgenannten Punkten muss man festhalten, dass die infrage kommende Flächen der Gemeinde Krailling im Bayrischen Energieatlas als Schwachwindgebiete deklariert sind. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist sogar in 160 m Höhe mit 5,55 m/s grenzwertig niedrig mit einer Windleistung von nur wenig über 200 W/m2 Rotorfläche, das ist weniger als ein Viertel im Vergleich zu einem Standort an der norddeutschen Küste. 

Im Ergebnis liegt die Standortgüte – wohlgemerkt, in 160 m Höhe – bei nur 58 % der durchschnittlichen Standortgüte. Es ist daher zu erwarten, dass an diesen Standort dauerhaft erhöhte Schwachwind-Subventionen anfallen werden. Mit anderen Worten, die Gewinne der Investoren werden zu wesentlichen Teilen durch Subventionen finanziert. Die Kosten hierfür müssen die Strombezieher und Steuerzahler tragen. Die propagierte Bürgerbeteiligung wird daher aller Erwartung nach dazu führen, dass alle Bürger zahlen und einige wenige Investoren davon profitieren.

Pressemitteilung zur eingereichten Rechts­aufsichts­besc­hwerde

Gauting, 18.02.2024

Windkraft-Beschlüsse hinter verschlossenen Türen sind rechtswidrig

Hintergrund:

Am 08.11.2023 wurde bei einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Gauting bekanntgegeben, dass in den Wäldern bei Königswiesen und Buchendorf acht Windindustrieanlagen entstehen sollen, an denen sich die Gemeinde mit der Gründung einer „Bürgerwind Gauting GmbH“ unter Führung des Ingenieurbüros Sing beteiligen will. Neben der finanziellen und organisatorischen Unterstützung soll hierzu bei Buchendorf auch ein gemeindeeigenes Grundstück bereitgestellt werden. Wie der Energiereferent Herr Knape ausführte, hat im Gemeinderat eine grundsätzliche Diskussion über die Zahl der Windräder stattgefunden, um einen „Kompromiss“ zwischen Natur und Energie zu finden. Die Diskussion und der Beschluss über die konkrete Planung dieser acht Anlagen erfolgten in nichtöffentlicher Sitzung.

Da viele Sachfragen, etwa zum genauen Beschlusswortlaut und zur Rechtsgrundlage des Öffentlichkeitsausschlusses, offen blieben, fragten Vertreter unserer Bürgerinitiative am 21.11.23 persönlich in der Bürgerfragestunde und am 03.12.23 schriftlich bei der Bürgermeisterin Dr. Kössinger nach, woraufhin uns am 23.12.23 eine allgemeine Antwort mit pauschalem Verweis auf die „Schutzwürdigkeit der privaten Vertragspartner“ zuging.

Im Januar 2024 haben wir die Argumentation der Bürgermeisterin juristisch überprüfen lassen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese geheime Beschlussfassung gegen die Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) verstößt. In der letzten Woche haben wir daher beim Landratsamt Starnberg eine Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Hierzu nehmen wir folgendermaßen Stellung:

Die Errichtung von acht 255 Meter hohen Windindustrieanlagen, für die bei Königswiesen und Buchendorf insgesamt ca. 48.000 m² Wald abgeholzt werden müssen, stellt einen massiven Eingriff in den Gautinger Naherholungsraum und das Landschaftsbild im Allgemeinen dar. Der Beschluss des Gemeinderates, dieses Projekt aktiv voranzutreiben, ist eine schwerwiegende kommunalpolitische Entscheidung, die Gauting über Jahrzehnte stark verändern wird.

Vor diesem Hintergrund halten wir es nicht nur für rechtswidrig, sondern auch für politisch untragbar, dass Bürgermeisterin und Gemeinderat die konkreten Beratungen verheimlichten und diese wichtigen Beschlüsse hinter verschlossenen Türen fassten. Die Bürger wurden bei einer Informationsveranstaltung am 08.11.23 vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl sie von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sein werden. Nicht nur unsere Bürgerinitiative, sondern auch der Staatsminister a.D. Martin Zeil kritisierte daraufhin in einem Leserbrief im Starnberger Merkur vom 21.11.23 die „Geheimniskrämerei“ der Gemeinde. Dies hat jedoch leider bei der Bürgermeisterin keinerlei Wirkung entfaltet, da trotz zweimaliger Aufforderung die genauen Beschlüsse weiterhin nicht veröffentlicht werden.

Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 52 BayGO: Der vorgeschobene Verweis auf Vertragsangelegenheiten rechtfertigt keinesfalls einen vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Thema von derartig überragendem Interesse der Allgemeinheit. Beispielsweise ist die Beratung über die grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde (wozu diese nicht verpflichtet ist) und die Anzahl und Auswahl der Windrad-Standorte ohne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen des Ingenieurbüros Sing möglich (Näheres siehe Rechtsaufsichtsbeschwerde).

Mit ihrem geheimen Vorgehen verletzt die Gemeinde Gauting eine wesentliche Verfahrensbestimmung der Gemeindeordnung, die im Demokratieprinzip wurzelt. Dieses intransparente und rechtswidrige Vorgehen wirft ebenso wie die Ablehnung eines Bürgerentscheids Fragen nach dem zugrundeliegenden Demokratieverständnis auf. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Bürgermeisterin und die Gemeinderatsmehrheit den Widerstand der Bürger gegen die industrielle Nutzung und Zerstörung ihrer heimatlichen Wälder durch riesige Windindustrieanlagen bewusst ignorieren und daher das Gautinger Vorhaben hinter verschlossenen Türen durchdrücken wollen. Schließlich hat beispielsweise in Wartenberg (Kreis Erding) oder neulich in Mehring (Kreis Altötting) die demokratische Bürgerbeteiligung zur klaren Ablehnung von Windkraft-Planungen geführt.

Wir halten daher das Einschreiten der Rechtsaufsicht im Landratsamt für dringend geboten, um die demokratischen Rechte der Gautinger Bürger zu wahren, und fordern die Aufhebung der ungültigen geheimen Gemeinderatsbeschlüsse gem. Art. 112 BayGO. Wenn die Gemeinde schon unbedingt proaktiv energiepolitisch zweifelhafte Naturzerstörungen vorantreiben will, dann müssen sich die Gemeinderäte wenigstens in einer öffentlichen Abstimmung zu dieser Entscheidung bekennen.

Unsere Bürgerinitiative wird weiterhin aufmerksam das Vorgehen der Kommunalpolitik zur Errichtung von Windrädern beobachten und alle verfügbaren politischen und juristischen Mittel einsetzen, um die Opferung von Waldgebieten im Naherholungsgebiet Würmtal zugunsten einer so nicht funktionierenden Energiewende zu verhindern. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde Krailling.

Für die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting:
Friedrich Huber, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle und Bernhard Fliedner

Rückfragen bitte an info@umwelt-energie-gauting.de


Link zum Pressebericht über die Rechtsaufsichtsbeschwerde vom 21.02.2024:
Windkraft: Rechtsaufsicht ist eingeschaltet

Kehrtwende des Bürgermeisters – Bürgerentscheid ist sehr wohl eine Option!

Der Kraillinger Bürgermeister Haux hat als Reaktion auf meinem am 14.11.23 abgedruckten Leserbrief „Zeit für demokratische Bürgerbeteiligung zu Windkraft“, in welchem ich an sein ursprüngliches Versprechen eines Ratsbegehrens erinnert hatte, dies zunächst geleugnet und eine Verwechslung mit der KIM-Erweiterung vermutet. Nachdem ihm nun aber nachgewiesen werden konnte, genau eine solche Bürgerbeteiligung 2021 im Gemeinderat angekündigt zu haben, meint er nun, dass dies keine Option mehr (!) sei.

Der Verweis auf die geänderten juristischen Voraussetzungen ist für mich nicht überzeugend, da der Landkreis Starnberg bereits 2012 Baurecht in den Konzentrationsflächen geschaffen hat. Hätten Privatinvestoren nicht schon seit 11 Jahren bauen können, ohne dass die Gemeinde dies hätte verhindern können? Dies ist aber nicht geschehen. Mir erschließt sich nicht, was sich an der Rolle der Gemeinde seit 2021 so geändert haben soll, dass Herr Haux nun sein Versprechen eines Ratsbegehrens bricht – auch zur Verwunderung von Gemeinderäten.

Wie bereits ausgeführt, geht es mir nicht um das Baurecht, aber die Gemeinden Krailling und Gauting sollten ihre Bürger fragen, ob sie den gewaltigen Landschaftseingriff durch Windindustrieanlagen auch noch aktiv vorantreiben sollen, sei es durch die Beauftragung der Planung, die Bereitstellung von Grundstücken oder gar eine finanzielle Beteiligung an der Betreibergesellschaft. Ein Bürgerentscheid wäre somit keineswegs gegenstandslos, auch wenn die Gemeinde ein Bauvorhaben eines Privatinvestors nicht verhindern kann.

Geradezu absurd ist die Aussage von Herrn Schober vom Gemeindetag, ein Ratsbegehren sei sinnlos, da sich die Stimmung grundsätzlich pro Windkraft geändert habe. Dem hat sich Herr Haux nun angeschlossen. Woher wollen sie denn das vor einem Bürgerentscheid wissen? In Wartenberg und Glonn hat sich neulich das Gegenteil gezeigt, da dort Windindustrieanlagen von den Bürgern abgelehnt wurden. Mir scheint es, dass die Bürgermeister Haux und Dr. Kössinger deshalb Angst vor einer Abstimmung haben. Jedenfalls halte ich an meiner – bei der Gautinger Informationsveranstaltung von vielen Teilnehmern unterstützten – Forderung nach einem Ratsbegehren fest, für Gauting und Krailling. Die Gemeinderäte können ein solches auch gegen den Willen der Bürgermeister auf den Weg bringen. Ansonsten wäre auch noch ein Bürgerbegehren möglich.

Marvin Haas, Pentenried