Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil im Starnberger Merkur vom 14.06.2024 zum Bericht im Merkur vom 13.06.2024 „Gemeinde lehnt Bürgerbegehren ab“
Link auf den Bericht im Merkur.
Aus dem Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil möchten wir die folgende Passage zitieren:
„Die Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Meinung zu den Windrädern in unseren Wäldern war bei der Mehrheit des Gautinger Gemeinderats offensichtlich zu übermächtig. Statt sich der klaren Meinung der Regierung von Oberbayern anzuschließen, wonach das Bürgerbegehren zulässig ist, musste eine mit (…) Steuergeld bezahlte gewundene Meinung einer Anwaltskanzlei herhalten, um der Gautinger Bürgerschaft ihrer Mitwirkung in dieser äußerst wichtigen Frage vorzuenthalten.“
Zweifellos hat die Gemeinde mit ihrer Ablehnung die Chance auf Partizipation und Einbindung der Bürger in dieser wichtigen Zukunftsentscheidung vertan. Als Bürgerinitiative werden wir natürlich dranbleiben und weiter für die Einbeziehung der Bürgerschaft kämpfen, wenn es sein muss, auch auf dem Rechtsweg.
Staatsminister a.D. Zeil hat in seinem Leserbrief noch etwas anderes bemerkt. Zitat: „So nebenbei kam heraus, dass die Gemeinde ohne große Öffentlichkeit angeblich schon Verträge mit Dritten abgeschlossen hat und gar nicht mehr Herrin des Verfahrens ist.“
Das Ergebnis dieser dieser Politik der Gemeinde am Bürger vorbei nennt sich „Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG“. Bei einer transparenten Vorgehensweise der Gemeinde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit hätte es zur Gründung besagter Bürgerwind GmbH zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht kommen dürfen.
Warum existiert die „Bürgerwind Bauting“? – Ganz einfach: Der Hauptanreiz für Investoren wird durch die hohen und über 20 Jahre garantierten staatlichen Subventionen gesetzt. In den Gautinger Schwachwindgebieten liegt die Windkraft-Standortgüte bei 60 % und darunter. Dafür werden Subventionen von bis zu 11,4 ct pro Kilowattstunde gezahlt.
Dazu muss man feststellen: Ohne Subventionen baut hier im Schwachwindgebiet niemand auch nur ein Windrad.
Im Lichte dessen kommt man um die folgende Erkenntnis nicht herum: Die Namensgebung Bürgerwind ist ein Euphemismus, der verschleiert, dass es hier um knallharte wirtschaftliche Interessen des Projektierers und das Abgreifen staatlicher Subventionen geht. Jede Aktiengesellschaft, die am freien Markt ihr Geld verdient und an der sich der Bürger gleichfalls (durch den Kauf von Anteilen, genannt Aktien) beteiligen kann, darf man mit gleichem Recht als Bürger xyz AG bezeichnen.
Mitnichten profitieren die Bürger, sie müssen vielmehr die Subventionen und die überhöhten Strompreise zahlen. Fast alle Bürger! Der Profit bleibt einigen Wenigen. Wenn 1000 Gautinger Bürger Anteile erwerben, dann heißt das im Umkehrschluss, dass 22.000 Gautinger anteilig für die Profite der 1000 aufkommen müssen.
Das Konzept der – finanziellen – Bürgerbeteiligung ist eine Nebelkerze. Weder wird damit das Problem der hohen Strompreise gelöst, noch kann so die Versorgungssicherheit für die Stromkunden erreicht werden.