Abholzung für die Errichtung von Windrädern
(fih) Der tatsächliche Flächenverbrauch für eine Windkraftanlage liegt zwischen 0,5 und 0,9 Hektar. Der BR24 Faktenfuchs spricht von einem Mittelwert von 0,46 ha, räumt aber dann ein, dass es 0,86 ha seien, von denen 0,4 ha wieder aufgeforstet würden. Dazu muss man wissen: Auch wenn die gerodeten Flächen teilweise wieder aufgeforstet werden, so werden die Bäume zunächst einmal geschlagen. Es ist daher der höhere Flächenverbrach anzusetzen.
Und natürlich kann eine Neuanpflanzung die Funktion eines jahrzehntealten Baumbestands nicht ersetzen.
Aktuelles Beispiel aus der Umgebung: Im Zuge der Errichtung von 3 Windrädern im Hofoldinger Forst werden 3 Hektar, also 30.000 qm Wald abgeholzt, so konnte man kürzlich im Merkur lesen (Hofoldinger Forst: Fichtenwald muss für Windrad weichen (merkur.de)). Am Ende sollen immerhin noch knapp 10.000 qm permanent freibleiben.
Artenschutz
Träumen wir mal: Vor jeder Planung steht eine intensive umwelt- und artenschutzrechtliche Prüfung, die ein ganzes Kalenderjahr mit allen Jahreszeiten durchlaufen muss und überprüft, ob insbesondere geschützte Arten durch den Bau eines Windrads gestört würden. Zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln werden auch in schon ausgewiesenen Konzentrationsflächen automatische Abschaltungen beauflagt. Die Planer müssen darüber hinaus einen umfangreichen landespflegerischen Begleitplan erstellen.
In der Theorie ist das richtig. Leider werden durch das Wind-an-Land-Gesetz die in früheren Zeiten notwendigen sorgfältigen immissions- und artenschutzrechtlichen Prüfungen immer mehr aufgeweicht. Es geht für die Planer und Betreiber von Windkraftanlagen um viel Geld. Und letztlich auch für die Kommunen und den Landkreis.
Da ist die Verführung groß, „alle Fünfe gerade sein zu lassen“. So wird z.B. heute gerne behauptet, man hätte doch schon 2012 die nötigen artenschutzrechtlichen Prüfungen vorgenommen, so dass man nun ohne viel Aufhebens bauen könne. Tatsächlich ging man 2012 eher davon aus, dass auf den ausgewiesenen Flächen ohnehin keine Windräder gebaut werden, weil sich das ja nicht rentiert. Deswegen wurden auch die artenschutzrechtlichen Prüfungen allenfalls rudimentär durchgeführt. Damals gab es die hohen Subventionen noch nicht. Das stellt sich heute nun anders dar. Die sich bietende Abkürzung ist nun höchstwillkommen. – Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Umso wichtiger ist es, dass die Bürger selbst die Planungen solcher Anlagen kritisch verfolgen. Noch vor 20, 25 Jahren gab es eine politische Partei, die sich in der Rolle als kritischer Begleiter und Warner vor einem Ausverkauf von Natur und Umwelt gesehen hat. Heute ist dieselbe Partei der Haupttreiber von Naturzerstörung.