Archiv der Kategorie: Presseinfo

Pressemitteilung von Vernunftkraft zur EEG-Subventionierung

Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT fordert die Bundesregierung auf, die EEG-Förderung neuer Anlagen sofort einzustellen.

Voraussichtlich 20 Mrd. € wird der deutsche Steuerzahler in diesem Jahr an Subventionen für Wind- und Solarkraftbetreiber aufbringen müssen – dies ist ein Weckruf für die Politik. Es darf nicht sein, dass die Errichtung unrentabler Anlagen weiterhin durch Subventionen gefördert wird. Das ist ein Fass ohne Boden. Die EE-Betreiber müssen die Rentabilität ihrer Anlagen eigenständig unter Beweis stellen, um weiteren volkswirtschaftlichen Schaden zu vemeiden.

Pm Vernunftkraft 2024 07 02
Pressemitteilung der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT zur EEG-Subventionierung vom 02.07.2024

Aufmacherbild: ©VERNUNFTKRAFT

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) hat beim Landratsamt Starnberg erfolgreich Akteneinsicht zu den Windkraftplänen der Gemeinde Gauting erwirkt und diese am 29.5.2024 erhalten. Die Sichtung der Unterlagen zeigt: Die Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Gautinger Windkraftpläne. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte in ihrer fachlichen Stellungnahme vom 08.02.2024 empfohlen, für alle vier Königswieser Anlagen sowie für zwei der damals drei beantragten Buchendorfer Anlagen „aufgrund der zu erwartenden Gefährdung des Sichtflugverkehrs in diesem Bereich (…) die luftrechtlichen Zustimmungen zu den Windkraftanlagen (…) zu versagen“. Dem pflichtet das Luftamt Südbayern in seiner Stellungnahme an das Landratsamt vom 08.03.2024 bei: „Wir verweigern hiermit die Zustimmung nach § 14 LuftVG zu den Errichtungen der sechs Windkraftanlagen (…). Dementsprechend hat das Landratsamt Starnberg den Projektierer darauf hingewiesen, dass es den Vorbescheidsantrag für sechs der sieben angefragten Windenergieanlagen ablehnen müsste und ihn zugleich aufgefordert, die Standorte in Abstimmung mit der Regierung umzuplanen.

Aus dem Schriftverkehr ergibt sich klar, dass die Gemeinde Gauting seit dem 27.03.2024 von der ablehnenden Stellungnahme der Genehmigungsbehörde weiß. Dennoch ließ die Bürgermeisterin eine Vorlage für die Aufnahme der Gautinger Flächen in die Vorranggebietsplanung des Regionalen Planungsverbandes München erarbeiten und diese am 07.05.2024 – also sechs Wochen später – vom Gemeinderat beschließen. Besonders pikant: Der Vorbescheidsantrag wird in der Beschlussvorlage zwar erwähnt, es fehlt aber jede Aufklärung darüber, dass der Antrag aufgrund der fachlichen Einwände der deutschen Flugsicherung und der Stellungnahme des Luftamts Südbayern in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Die Tatsache, dass die Windkraftanlagen aus Gründen der Luftverkehrssicherheit so nicht genehmigungsfähig sind, ist ein wesentliches Faktum. Dieses Faktum hätten die Bürgermeisterin und der Gemeinderat den Gautinger Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Regionalen Planungsverband München nicht verschweigen dürfen“, so die BUEG.

„Dieses Verhalten der Gemeinde kritisieren wir auf das Entschiedenste! Seit langem weiß sie von der Einschätzung des Regionalen Planungsverbandes München, wonach das Projekt mit dem Artenschutz und anderen Planungskriterien unvereinbar ist. Seit bereits zwei Monaten hat sie darüber hinaus Kenntnis von den ablehnenden Stellungnahmen der Luftfahrtbehörden, die besagen, dass das Projekt mit der Luftverkehrssicherheit unvereinbar ist. Und Letzteres betrifft ganz konkret nicht nur die Sicherheit der Piloten und Passagiere, sondern auch die Sicherheit der Menschen im dicht besiedelten Würmtal. Dennoch lässt die Gemeinde die Gautinger Bürgerinnen und Bürger über die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Risiken dieser Windkraftprojekte völlig im Unklaren“, so die BUEG.

Die BUEG begrüßt ausdrücklich, dass das Landratsamt Starnberg den gesetzlichen Auskunftsanspruch erfüllt hat. „Nunmehr liegt bereits die zweite behördliche Bestätigung für unsere zentralen Bedenken vor: Der Regionale Planungsverband München bestätigt unsere Landschafts- und Artenschutzeinwände. Die Deutsche Flugsicherung und das Luftamt Südbayern bestätigen den Verstoß gegen die Luftverkehrssicherheit. In Summe zeigt sich: Gauting eignet sich nicht für Windräder. Sie sind weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar, vor allem aber auch nicht sicher zu betreiben. Wir fordern die Gemeinde erneut auf, die Bürgerinnen und Bürger offen und ehrlich zu informieren und ihre Windkraftpläne aufzugeben“, so die BUEG abschließend.

Pm Bueg 2024 06 06
Pressemitteilung vom 06.06.2024 zum Download

Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024.

Erfolgreiches Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Der Weg für den Bürgerentscheid über die von der Gemeinde geplante Errichtung von 10 Windkraftanlagen rund um Gauting ist frei. Fast 2.200 Unterschriften hat die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting in nur drei Wochen dafür gesammelt und Donnerstagvormittag (16.05.2024) an die Gemeinde Gauting übergeben. Damit ist das für den Bürgerentscheid notwendige Quorum deutlich übererfüllt. Die Bürgerinitiative bedankt sich bei allen Unterstützern für dieses großartige Votum.

Bürgerbegehren Unterschriftenübergabe Bild 1
Vor dem Rathaus: Umschläge mit 2.173 Unterschriften (Stand 16.05.2024)
Von links: Anja Haas, Bernhard Fliedner, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle, Michael Verwagner

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist das überzeugende Ergebnis nicht nur ein klares Signal für den Schutz des Waldes und des Gautinger Landschaftsbildes. Es zeigt auch: Die Gautinger Bürgerinnen und Bürger sind nicht einverstanden mit der Art und Weise, wie die Gemeinde versucht hat, unter der Konstruktion eines sog. Bürgerwindprojekts wirtschaftliche Interessen durchzusetzen und eine Baugenehmigung zugunsten eines Unternehmers an der Öffentlichkeit vorbei durchzudrücken. Besonders pikant: Es handelt sich dabei um Flächen, die der Regionale Planungsverband München aus Gründen des Natur-, Wald,- und Artenschutzes wie auch der Flugsicherung explizit für nicht geeignet hält.

„Der Zuspruch unserer Mitbürger für unser Bürgerbegehren war und ist enorm. Er zeigt: Die Bürgerschaft will keine Abholzung in den Gautinger Wäldern für zehn wirtschaftlich und ökologisch nicht nachhaltige Windindustrieanlagen, jede fast so hoch wie der Münchner Olympiaturm. Dieser Ausverkauf der Heimat und ihrer Natur mit der Brechstange muss gestoppt werden. Was die Gemeinde bisher gemacht hat, ist das Gegenteil von Bürgerbeteiligung.

Wir fordern die Gemeinde auf, das Votum der Gautingerinnen und Gautinger sehr ernst zu nehmen und jetzt schnellstmöglich den demokratisch erforderlichen Bürgerentscheid zu organisieren. Ihre bisherige Politik, in nicht öffentlichen Sitzungen an den Bürgern vorbei Fakten zu schaffen, die die Natur und unsere Lebensqualität massiv beeinträchtigen, ist sofort einzustellen.“, so die BI abschließend. (fih)

Pm Bueg 2024 05 16
Pressemitteilung vom 16.05.2024 zum Download

HerzHerzHerz

HerzHerzHerz

Kommentar zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband

Kommentar der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband München (RPV München) und zum Bericht im Merkur vom 11,/12.05.2024.

Hintergrundmaterial:

OFFENER BRIEF AN DEN RPV ZUM VORABENTWURF ZUR REGIONALEN STEUERUNG DER WINDENERGIENUTZUNG

ANSCHREIBEN AN DEN GEMEINDERAT GAUTING ZUR GEMEINDERATSSITZUNG VOM 07. MAI 2024

Die Kritik des Gemeinderats Gauting am Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbands München (RPV München) ist entlarvend. Gescholten wird der Entwurf des RPV München, obwohl der Gemeinderat doch eigentlich allen Grund dazu hätte, sich an die eigene Nase zu fassen und offen einzuräumen, dass er unter Missachtung der übergreifenden Zielsetzung des Regionalen Planungsverbands die eigenen Windkraftpläne unabgestimmt umsetzen wollte und offenbar immer noch so umsetzen will.

Es ist mitnichten so, dass durch die Planungen des RPV München die kommunale Planungshoheit in unzulässiger Weise eingeschränkt wird. Die kommunale Selbstverwaltung operiert nicht im luftleeren Raum, sie muss doch ganz selbstverständlich innerhalb der Grenzen der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen agieren und den erlassenen Regularien Rechnung tragen. Konkret bedarf die Errichtung von Windkraftanlagen in der Region ohne jeden Zweifel der übergreifenden Steuerung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Windräder ohne Berücksichtigung der wohlverstandenen regionalen und interkommunalen öffentlichen Belange nach der einseitigen Interessenlage jeder Gemeinde gebaut werden. Und dies potenziell zum Schaden der gesamten Region. Um dies zu verhindern, wurden bayernweit die Regionalen Planungsverbände ins Leben gerufen und mit einem belastbaren Mandat ausgestattet. So auch der RPV München.

Zudem darf darauf verwiesen werden, dass im Jahre 2012, als die Gautinger Konzentrationsflächen ausgewiesen wurden, die betreffenden umweltrechtlichen Prüfungen allenfalls rudimentär vorgenommen worden sind. Bevor nun tatsächlich Windräder auf diesen Flächen gebaut werden können, ist daher die diesbezügliche Prüfung der öffentlichen Belange unabdingbar. Auf diesen regulären und völlig gesetzesmäßigen Prozess zu drängen ist das Bestreben des RPV München. Hier werden also nicht Rechte eingeschränkt, sondern Recht und Gesetz hochgehalten.

Der Hinweis auf die potenziell erschwerte Wertschöpfung der Gemeinde ist haltlos. Die angegebenen 24.000 Euro pro Windrad und Jahr rechtfertigen selbstredend kein Aushebeln der übergreifenden Planung. Im Übrigen ist die Feststellung der Frau Bürgermeisterin, die Einkommenssteuer (der Windkraft-Anteilseigner) bleibe in Gauting nicht mehr als Augenwischerei und sachlich unzutreffend. Genau 15 % der veranlagten Einkommenssteuer erhält die Gemeinde. Es sind keine 100 %, wie die Aussage der Bürgermeisterin glauben machen will. Im Hinblick auf die Argumentationskette kann es dabei indessen nur um die zusätzliche Einkommenssteuer aufgrund von Ausschüttungen aus der Windkraft-Beteiligung gehen.

Die kleine Rechnung dazu: Ein Anteilseigner investiert 10.000 Euro und erhält aus dieser Beteiligung eine jährliche Verzinsung von 6 %. Demnach werden 600 Euro ausgeschüttet. Der Steueranteil darauf beläuft sich bei einer Progression von 33,33% (Stichwort Bürgerbeteiligung: man möchte ja, dass sich ganz normale Bürger beteiligen, keine Großinvestoren) auf 200 Euro. Von diesen 200 Euro fließen demnach 15 %, also 30 Euro an die Gemeinde. Das sind die Einkommenssteuer­ein­nahmen, von denen die Bürgermeisterin spricht. Wenn sich 100 Bürger finden, die diesem Modell folgen und somit in Summe 1 Million Euro investieren, so darf die Gemeinde mit 3.000 Euro Mehreinnahmen rechnen.

Aber ist die vorstehende Kalkulation denn überhaupt zutreffend? Sind das die erwartbaren Zusatzeinnahmen der Gemeinde bei einer Investition von 1 Million Euro? – Leider nein, das Ganze ist noch geschönt. Die tatsächlichen Mehreinnahmen durch die Einkommensteuer der Anteilseigner liegen aller Voraussicht nach ungefähr bei null. Warum ist das so? – Wir müssen davon ausgehen, dass niemand einfach so Geld herumliegen hat, sozusagen unterm Kopfkissen. Das Geld, das nun also in die Gautinger Windkraft investiert wird, muss daher zwangsläufig von einer anderen Anlage abgezogen werden, sei es eine Daimler-Unternehmensanleihe, verzinst zu 6 %, oder ein Fondinvest bzw. ein kleines Aktienpaket, die gerne auch 12 % und mehr abwerfen können. Natürlich fallen auch für solche Anlagen, die mit Windkraft nichts zu tun haben, EkSt.-Erträge an.

Wenn nun ein Gautinger Bürger in die Windkraft invesiert, also Anteileigner wird und dafür seine Daimler Unternehmenanleihe verkauft – bekanntlich kann man einen Euro nur einmal einvestieren – dann entgehen der Gemeinde 30 € Einkommenssteuer auf die Unternehmenanleihe, dafür gewinnt sie 30 € durch die Windkraft-Beteiligung. Der Mehrertrag ist genau null.

Und wenn es ganz ungünstig läuft, verkauft eine Gautinger Bürgerin ihre ETF-Anteile im Wert von 10.000 €, die bisher immer 12 % bis 18 % p.a. abgeworfen haben (wofür in unserer Beispielrechnung 60 bzw. 90 € EkSt. an die Gemeinde gegangen sind) und investiert in die Gautinger Bürgerwind GmbH, mit dem Ergebnis, dass der neue Steuerertrag für die Gemeinde dann bei 30 € liegt. Ein klares Minusgeschäft für die Gemeinde, denn die Steuererträge sinken um 30 bzw. um 60 €.

In der Gesamtbetrachtung muss man wohl von einem Nullsummenspiel ausgehen. Mehrerträge in der Einkommensteuer für die Gemeinde durch Windkraft entstehen nur dann, wenn Gautinger Bürger dafür Kapital einsetzen, das zuvor nicht (oder zu sehr schlechten Konditionen) investiert war UND ohne die Existenz der Gautinger Windräder nicht investiert werden würde. Eine reichlich gewagte Wette, auf die man den Haushalt der Gemeinde Gauting jedenfalls nicht abstützen sollte.

Zudem soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die ausgeschütteten Gewinne, je nach Börsenstrompreis und Stromertrag der Windräder potenziell zu einem erheblichen Anteil aus Steuersubventionen querfinanziert werden. Die obengenannten, an sich schon eher marginalen Einnahmen könnten daher teilweise oder sogar ganz aus dem Steuersäckel stammen und werden somit an anderer Stelle fehlen.

Ist die oben abgeschätzte Einnahme – so sie denn positiv wird – denn überhaupt erwähnenswert? Lohnt es sich, dafür Kompetenzstreitigkeiten mit dem speziell für die übergreifende Steuerung der Windenergie eingesetzten Planungsverband vom Zaun zu brechen?

Unabhängig von der finanziellen Fragwürdigkeit des gesamten Vorhabens ist auch die Behauptung des Gemeinderats Heinz Moser (Grüne), eine Windkraftanlage könne 2000 Tonnen CO2 im Jahr sparen völlig aus der Luft gegriffen. Richtig ist, dass Windkraftanlagen im Betrieb kein CO2 emittieren. Die angegebene Einsparung ist ein fiktiver Wert, dessen Höhe davon abhängt, womit man die Windstromproduktion vergleicht. Nimmt man Kohle als Vergleichsmaßstab, sieht die fiktive Einsparung numerisch gesehen groß aus, im Ergebnis ist sie aber irrelevant. Vergleicht man hingegen mit Solarstrom oder Atomstrom, ist die Einsparung praktisch null. Davon abgesehen ist die Flächeneffizienz von Windkraft ausnehmend gering. Die nötigen Abstandsflächen (500 m Distanz bzw. 4 Windräder pro Quadratkilometer) muss man berücksichtigen, daher ergibt sich im Mittel eine Stromproduktion von 40 kWh pro Quadratmeter und Jahr entsprechend einer durchschnittlichen Leistungsdichte von 4 – 5 W/qm. In der Photovoltaik auf Dächern sind es 5-mal so viel. Nur zum Vergleich: Ein Kernkraftwerk mit einem angenommenen Flächenbedarf von einem Quadratkilometer leistet mehr als 1000 W/qm.

Der Bau von Windkraftanlagen im Schwachwindgebiet um Gauting macht ersichtlich keinen Sinn, selbst wenn man Windkraft grundsätzlich für eine sinnvolle ergänzende Technologie bei der Stromproduktion hält. Der Betrieb ist zweckmäßig und energetisch tauglich dort, wo der Wind halbwegs verlässlich und in nennenswerter Stärke weht, vor allem dann, wenn die hochvolatile, also schwankende Stromproduktion mittels geeigneter Speicher geglättet werden kann. Technologisch ist das, Stand heute, nicht möglich und in absehbarer Zeit auch nicht bezahlbar.

Bei alledem nützt daher auch der Hinweis auf die Klimakrise nichts. Denn auch dem Klima helfen am Ende nur funktionierende Lösungen. Mit Blendwerk – nichts sonst sind Windräder in Schwachwindgebieten – das nur Kapital bindet aber ansonsten die Stromversorgung nicht sicherstellen kann, ist niemand gedient. Damit schadet man am Ende dem ansonsten richtigen und wichtigen Anliegen der effektiven Reduzierung der CO2-Emissionen, weil das an anderer und besser geeigneter Stelle investierte Kapital einen echten Nutzen stiften könnte. (fih)

Bürgerinitiative fordert Stopp der Windkraftplanungen in Gauting

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Mit der Gemeinderatssitzung vom 07. Mai und dem Sachvortrag von Bürgermeisterin Dr. Kössinger ist ganz offensichtlich geworden, dass die Gemeinde Windräder bauen WILL und zwar auf Biegen und Brechen und unabhängig vom Ausgang weiterer Prüfungen durch den Regionalen Planungsverband München.

Die Maske ist gefallen. Die Frau Bürgermeisterin hat die Gemeinde hinters Licht geführt. Über ein Jahr lang hat sie behauptet, sie MÜSSE selbst bauen, um die Gemeinde vor fremden Investoren zu schützen. Durch die Herausnahme der Gautinger Flächen aus den Planungen des RPV München wäre jetzt die Sachlage gegeben, dass NIEMAND auf diesen Flächen bauen würde. In dieser Situation will die Bürgermeisterin mit fadenscheinigen Argumenten erreichen, dass Gauting doch Vorrangfläche wird und so Gautings Wälder für die Gemeinde, aber auch für fremde Investoren geöffnet würden. „Dr. Kössinger hat die Gautinger Bürger lange über diese Planungen im Unklaren gelassen und ihre wahren Absichten hinter einem falschen Narrativ versteckt“, so die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting.

Dazu passt auch, dass dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit die komplexen, durch­zuarbeitenden Entscheidungsunterlagen erst wenige Stunden vor der Sitzung zugänglich gemacht wurden. Guter Stil sieht anders aus.

Die Begründung der Gemeinde, Vorrangfläche werden zu wollen, ist dünn. In der Beschlussvorlage heißt es dazu: „Zudem besteht die Gefahr, dass den bestehenden Konzentrationsflächen damit allein aufgrund der Nichtausweisung als Vorrangfläche ein gravierenderer Makel anhaften wird, insbesondere, wenn dies mit der Behauptung eines nunmehr scheinbar vorrangigen Artenschutzes erfolgt.“ Dass die Existenz schützenswerter Arten in Gauting als „Makel“ bezeichnet wird, ist für sich schon befremdlich. Noch absurder wird es, wenn die Gemeinde mit einem zwölf Jahre alten Teilflächennutzungsplan, bei dem der Artenschutz nachweislich nur rudimentär geprüft wurde, ernsthaft versucht, die aktuelle Datenbasis der oberen Naturschutzbehörden und des Landesamtes für Umwelt auszuhebeln. „Saubere fachliche Einschätzungen politisch zu ersetzen, wie es jüngst im Ministerium Habeck aufflog, wäre ein gravierender Planungsfehler und ein schwererer Glaubwürdig­keitsschaden“, so die BI.

Dr. Kössinger hat zudem gestern aus ihren Plänen keinen Hehl gemacht: Sie will unabhängig vom Planungsprozess des RPV und dessen Ergebnis jetzt Fakten schaffen und eine Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen beim Landratsamt erwirken, bevor der RPV entgegenstehende Bedenken überhaupt abschließend formulieren kann. Dabei verstrickte sich die Bürgermeisterin in ihrem Sachvortrag auch in erhebliche Widersprüche. So mahnt sie den Einstieg in eine weitere Prüfung durch den RPV an, um dann im nächsten Satz klarzustellen, dass man weitere Prüfungen im Genehmigungsverfahren nicht abwarten möchte und die Einschätzung des RPV für eine zukünftige Genehmigung unschädlich wäre. Warum werden hier Prüfungen angemahnt, an deren Ergebnis die Gemeinde überhaupt kein Interesse hat, obwohl es um zentrale ureigene gemeindliche Belange geht?

„Was hält die Bürgermeisterin eigentlich davon ab, jetzt die Situation der Nicht-Bebaubarkeit der Gautinger Flächen zum Wohle der Gautinger Bürger und ihrer Heimat zu nutzen und ihre Pläne ad Acta zu legen, wie es unser Bürgerbegehren vorschlägt?“ so die BI abschließend.

Pm Bueg 2024 05 08
Pressemitteilung vom 08.05.2024 zum Download

Prominente Gautinger unterschreiben das Bürgerbegehren

Staatsminister a.D. Martin Zeil (FDP) und die Gautinger Altbürgermeisterin und Ehrenbürgerin Brigitte Servatius (SPD) haben das Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“ unterschrieben.

Stm Zeil Ab Servatius
StM a.D. Martin Zeil und Altbürgermeisterin Brigitte Servatius bei der Unterschrift

Die beiden prominenten Mitbürger besuchten am Samstag, 04. Mai 2024, den Informationsstand der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting vor der Filiale der HypoVereinsbank in der Bahnhofstraße, Gauting. Sie lobten dabei das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinitiative und wünschten dem Vorhaben viel Erfolg.

An der gleichen Stelle werden auch am Samstag, 11. Mai, die Gautinger Gelegenheit haben, für Ihre demokratischen Mitwirkungsrechte einzutreten. Sie können dort Ihre Unterschrift leisten oder bereits unterschriebene Blätter abgeben. Auch am Donnerstag, 09. Mai, werden wir dafür zeitweise vor Ort sein und natürlich auch für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Stm Zeil Ab Servatius Im Gespräch
StM a.D. Martin Zeil und Altbürgermeisterin Brigitte Servatius im Gespräch

Aktuelle Informationen zu den Orten und Terminen für die Unterzeichnung oder die Abgabe des Bürgerbegehrens finden Sie unter Informationen zum Bürgerbegehren.

Pressemitteilung zur eingereichten Rechts­aufsichts­besc­hwerde

Gauting, 18.02.2024

Windkraft-Beschlüsse hinter verschlossenen Türen sind rechtswidrig

Hintergrund:

Am 08.11.2023 wurde bei einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Gauting bekanntgegeben, dass in den Wäldern bei Königswiesen und Buchendorf acht Windindustrieanlagen entstehen sollen, an denen sich die Gemeinde mit der Gründung einer „Bürgerwind Gauting GmbH“ unter Führung des Ingenieurbüros Sing beteiligen will. Neben der finanziellen und organisatorischen Unterstützung soll hierzu bei Buchendorf auch ein gemeindeeigenes Grundstück bereitgestellt werden. Wie der Energiereferent Herr Knape ausführte, hat im Gemeinderat eine grundsätzliche Diskussion über die Zahl der Windräder stattgefunden, um einen „Kompromiss“ zwischen Natur und Energie zu finden. Die Diskussion und der Beschluss über die konkrete Planung dieser acht Anlagen erfolgten in nichtöffentlicher Sitzung.

Da viele Sachfragen, etwa zum genauen Beschlusswortlaut und zur Rechtsgrundlage des Öffentlichkeitsausschlusses, offen blieben, fragten Vertreter unserer Bürgerinitiative am 21.11.23 persönlich in der Bürgerfragestunde und am 03.12.23 schriftlich bei der Bürgermeisterin Dr. Kössinger nach, woraufhin uns am 23.12.23 eine allgemeine Antwort mit pauschalem Verweis auf die „Schutzwürdigkeit der privaten Vertragspartner“ zuging.

Im Januar 2024 haben wir die Argumentation der Bürgermeisterin juristisch überprüfen lassen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese geheime Beschlussfassung gegen die Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) verstößt. In der letzten Woche haben wir daher beim Landratsamt Starnberg eine Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Hierzu nehmen wir folgendermaßen Stellung:

Die Errichtung von acht 255 Meter hohen Windindustrieanlagen, für die bei Königswiesen und Buchendorf insgesamt ca. 48.000 m² Wald abgeholzt werden müssen, stellt einen massiven Eingriff in den Gautinger Naherholungsraum und das Landschaftsbild im Allgemeinen dar. Der Beschluss des Gemeinderates, dieses Projekt aktiv voranzutreiben, ist eine schwerwiegende kommunalpolitische Entscheidung, die Gauting über Jahrzehnte stark verändern wird.

Vor diesem Hintergrund halten wir es nicht nur für rechtswidrig, sondern auch für politisch untragbar, dass Bürgermeisterin und Gemeinderat die konkreten Beratungen verheimlichten und diese wichtigen Beschlüsse hinter verschlossenen Türen fassten. Die Bürger wurden bei einer Informationsveranstaltung am 08.11.23 vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl sie von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sein werden. Nicht nur unsere Bürgerinitiative, sondern auch der Staatsminister a.D. Martin Zeil kritisierte daraufhin in einem Leserbrief im Starnberger Merkur vom 21.11.23 die „Geheimniskrämerei“ der Gemeinde. Dies hat jedoch leider bei der Bürgermeisterin keinerlei Wirkung entfaltet, da trotz zweimaliger Aufforderung die genauen Beschlüsse weiterhin nicht veröffentlicht werden.

Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 52 BayGO: Der vorgeschobene Verweis auf Vertragsangelegenheiten rechtfertigt keinesfalls einen vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Thema von derartig überragendem Interesse der Allgemeinheit. Beispielsweise ist die Beratung über die grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde (wozu diese nicht verpflichtet ist) und die Anzahl und Auswahl der Windrad-Standorte ohne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen des Ingenieurbüros Sing möglich (Näheres siehe Rechtsaufsichtsbeschwerde).

Mit ihrem geheimen Vorgehen verletzt die Gemeinde Gauting eine wesentliche Verfahrensbestimmung der Gemeindeordnung, die im Demokratieprinzip wurzelt. Dieses intransparente und rechtswidrige Vorgehen wirft ebenso wie die Ablehnung eines Bürgerentscheids Fragen nach dem zugrundeliegenden Demokratieverständnis auf. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Bürgermeisterin und die Gemeinderatsmehrheit den Widerstand der Bürger gegen die industrielle Nutzung und Zerstörung ihrer heimatlichen Wälder durch riesige Windindustrieanlagen bewusst ignorieren und daher das Gautinger Vorhaben hinter verschlossenen Türen durchdrücken wollen. Schließlich hat beispielsweise in Wartenberg (Kreis Erding) oder neulich in Mehring (Kreis Altötting) die demokratische Bürgerbeteiligung zur klaren Ablehnung von Windkraft-Planungen geführt.

Wir halten daher das Einschreiten der Rechtsaufsicht im Landratsamt für dringend geboten, um die demokratischen Rechte der Gautinger Bürger zu wahren, und fordern die Aufhebung der ungültigen geheimen Gemeinderatsbeschlüsse gem. Art. 112 BayGO. Wenn die Gemeinde schon unbedingt proaktiv energiepolitisch zweifelhafte Naturzerstörungen vorantreiben will, dann müssen sich die Gemeinderäte wenigstens in einer öffentlichen Abstimmung zu dieser Entscheidung bekennen.

Unsere Bürgerinitiative wird weiterhin aufmerksam das Vorgehen der Kommunalpolitik zur Errichtung von Windrädern beobachten und alle verfügbaren politischen und juristischen Mittel einsetzen, um die Opferung von Waldgebieten im Naherholungsgebiet Würmtal zugunsten einer so nicht funktionierenden Energiewende zu verhindern. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde Krailling.

Für die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting:
Friedrich Huber, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle und Bernhard Fliedner

Rückfragen bitte an info@umwelt-energie-gauting.de


Link zum Pressebericht über die Rechtsaufsichtsbeschwerde vom 21.02.2024:
Windkraft: Rechtsaufsicht ist eingeschaltet

Presseinformation zur Veranstaltung „Klimaschutz, Umweltschutz und die Energiewende“

Am Dienstag, 24. Oktober 2023, fand im Gautinger Bürger- und Kulturhaus BOSCO eine gut besuchte Veranstaltung zur Thematik „Energiewende versus Naturschutz“ statt. Eingeladen hatten die
Bürgerinitiativen „Umwelt – Energie – Gauting“ und „Gegenwind Würmtal“.

Die fortschreitenden Planungen zum Bau von riesigen Windindustrieanlagen in den Gauting umgebenden Wäldern gaben
den Anlass dazu.

Im ersten Teil der Veranstaltung stellten sich einige der Bürgerinnen und Bürger aus den Initiativen vor und erläuterten ihre Beweggründe, sich gegen diese Planungen zu engagieren. Anschließend wurden die bereits 2012 verabschiedeten Vorrangflächen im Landkreis Starnberg mit ihrer Konzentration rings um Gauting aufgezeigt, das damals über 16 Prozent seiner Gemeindeflächen für den Bau von Windrädern ausgewiesen hat. Die Gemeinden im Landkreis, die bereits mehr oder weniger konkrete Bebauungspläne vorantreiben, wurden angesprochen. Angesichts des möglichen massiven Eingriffs in seine Umwelt, sollte sich jeder Bürger und jede Bürgerin ein auf zahlreichen Informationen beruhendes, eigenes Urteil bilden, welches idealerweise in Form eines Rats- oder Bürgerbegehrens eingeholt werden sollte. Die wesentlichen Aspekte zu einer informierten Entscheidungsfindung wurden vorgestellt und sollen in Folgeveranstaltungen vertieft werden.

Kernstück des informativen Abends war der Vortrag von Dr.-Ing. Detlef Ahlborn, zweiter Vorsitzender der Bundesinitiative Vernunftkraft, zur Energiewende mit Fokus auf dem Beitrag von Windkraftanlagen. Herr Dr. Ahlborn ist mit zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Energiewende ein anerkannter Experte auf dem Gebiet der Speicherung und Versorgungssicherheit. Kernaussage seines Vortrages war, dass die Energiewende mit dem Konzept einer weitgehenden Energieversorgung Deutschlands mit Strom aus Windrädern und Photovoltaik „an den Gesetzen der Ökonomie, der mathematischen Statistik und der Physik gescheitert ist“.

Hier der Link auf den Inhalt seines Vortrags.

Das heißt, dass auch mit einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien ohne den Betrieb regelbarer Kraftwerke mit fossilen oder Kernbrennstoffen, eine ausreichende und sichere Energieversorgung unseres Industrielandes schlichtweg unmöglich ist. Alle Länder in unserer Nachbarschaft gehen diesen Weg. Jeder weitere Zubau von Windrädern und großflächigen Photovoltaikfeldern in Deutschland erzeugt nur noch einen stetig abnehmenden Nutzen, da bereits heute große Überschussmengen an unsere Nachbarländer zu niedrigen, oder gar negativen Preisen „entsorgt“ werden müssen. Speichertechnologien in der benötigten Größenordnung und zu akzeptablen Kosten sind noch für eine lange Zeit nicht realisierbar.

Den Vorträgen schloss sich eine Diskussion an, bei der technische Aussagen nachgefragt wurden aber auch Gegenpositionen geäußert wurden. Die wissenschaftliche Korrektheit der vorgetragenen
Aussagen wurden von anwesenden Professoren im Publikum ausdrücklich bestätigt. Von Seiten der Bürgerinitiativen wurde betont, dass man mit allen Bürgerinnen und Bürgern einen sachlichen und
unaufgeregten Austausch von Informationen und Gesichtspunkten sucht, was auch an diesem gelungenen Abend der Fall war.

Bei Interesse kann per Email an info@Umwelt-Energie-Gauting.de Kontakt zur Bürgerinitiative aufgenommen werden.

Gauting, 26.10.2023