Archiv der Kategorie: Presseinfo

Die Lehren aus dem gescheiterten Gautinger Windkraftprojekt

Offener Brief der BUEG an die Gemeinde Gauting

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Gemeinderat,

das Ende September von der Projektgesellschaft verkündete Aus für die Gautinger Windkraftpläne schlägt bis heute hohe Wellen weit über die Gemeinde und den Landkreis hinaus. Viele Kommunalpolitiker sehen darin einen schweren Rückschlag für die Energiewende im Landkreis. Die Schuld daran trage die Flugsicherung, heißt es. Mit dem Finger zeigt man auch auf die Politik in München, die die Beseitigung der Hinderungsgründe nicht energisch genug vorangetrieben habe. Noch immer scheinen viele in der Ablehnung vor allem ein bürokratisches Problem zu sehen, weil die Luftsicherheitsbehörden nicht bereit waren, für die Belange des „Klimaschutzes“ von ihren hohen Sicherheitsstandards abzuweichen.

Wenn man indessen einen nüchternen Blick auf die Hintergründe wirft, stellt sich die Sache anders dar. Die Gautinger Windkraftpläne sind nicht an einer Behörde gescheitert, sondern an der Realität, an den Fakten. Am Ende waren die dem Projekt entgegenstehenden Sachgründe nicht mehr zu ignorieren. Ausschlaggebend war nun die Luftsicherheit, daneben gab und gibt es aber auch andere ernstzunehmende Gründe: den Wasser-, Arten- und Naturschutz sowie die Gautinger Schwach­windlage, die einen Betrieb und eine vordergründige Wirtschaftlichkeit wegen der absehbar geringen Stromerträge nur durch hohe Subventionen ermöglicht hätte.

Die Deutsche Flugsicherung konnte nicht anders entscheiden, weil die Sicherheit im Flugverkehr – wo immer auch Menschenleben auf dem Spiel stehen – nicht verhandelbar ist. Daher war die Ent­scheidung der Flugsicherheits­behörden vorhersehbar, sie war sogar zwingend. Luftsicher­heits­experten haben bereits 2012, als die Konzentrationsflächen festgelegt wurden, auf diese ernsthafte Problematik hingewiesen. Die Bedenken wurden in Gauting wider jede Vernunft mit sachfremden Argumenten zur Seite gewischt, weil man sich politisch auf die Windkraftpläne versteift hatte.

Unsere Bürgerinitiative BUEG hatte diesen Hinderungsgrund früh erkannt und entsprechende Nachfragen an das Bundesamt für Flugsicherung und das Luftamt Südbayern gestellt. Die erst auf anwaltlichen Druck hin zeitverzögert gewährte Akteneinsicht beim Landratsamt Starnberg ergab dann im Juni, dass fast alle beantragten Standorte für die Gautinger Windkraftanlagen aus Gründen der Flugsicherheit nicht genehmigungsfähig sind. Von dieser Nicht-Genehmigungsfähigkeit wussten die Gemeinde Gauting und der Projektbetreiber spätestens seit März 2024.

Anfang Juni hat die BUEG dazu eine Pressemitteilung mit dem Titel „Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit“ herausgegeben und die Öffentlichkeit darüber informiert. In der Antwort darauf wurde das seitens der Gemeinde und des Projektbetreibers Sing als Panikmache abgetan und abgewiegelt. Der Merkur berichtete darüber unter der reißerischen Überschrift „Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting“. – Die Entwicklung zeigt, dass die BUEG mit ihrer sachlichen Einschätzung richtig lag. Nun müssen sich die Gemeinde und der Projektbetreiber fragen lassen, warum sie trotz dieser offensichtlichen Hinderungsgründe so lange am Projekt festgehalten haben.

Wieviel Zeit und Kosten wären allen Beteiligten erspart geblieben, wenn die Planer diese Bedenken ernst genommen hätten? Auch der mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren verbundene große Aufwand wäre vermeidbar gewesen.

Auf der Gautinger Gemeinderatssitzung zum Thema vom 1. Oktober 2024 nannten einige der an­wesenden Gemeinderäte die Entscheidung der Flugsicherheit skandalös. Das ist eine unglaubliche Herabwürdigung einer Behörde, der Menschenleben anvertraut sind und die ihre Aufgabe im besten Sinne des Wortes ernst nimmt. Skandalös ist es indessen, für eine wetterwendische Stromerzeugung die Sicherheit im Flugverkehr zur Disposition stellen zu wollen. Und skandalös ist es auch, dass jene Gemeindevertreter immer wieder für ein Projekt votiert haben, dessen Scheitern sie bei einem Minimum an thematischer Einarbeitung und vernünftigem Ermessen selbst hätten absehen können.

Welche Lehren kann man daraus ziehen?

Bevor man über mehrere Jahre hinweg Ressourcen in das Projekt steckte, hätte man frühzeitig die Frage nach den möglichen kritischen Hinderungsgründen stellen müssen. Schon ein Blick in den Bayerischen Energieatlas zeigt, dass die Gautinger Konzentrationsflächen im Hinblick auf den Luftverkehr sehr fragwürdig sind. Das konnte jeder Laie und jeder Gemeinderat erkennen und hätte daher zuallererst geprüft werden müssen. Dabei tut es nichts zur Sache, dass der finale Bescheid der Luftsicherheitsbehörde nur auf der Basis konkreter Standorte erteilt wird.

Nach Start des Projekts ist die Gemeinde dem Investor Sing, der natürlich seine eigenen wirt­schaftlichen Interessen im Blick hatte, blindgläubig gefolgt und hat sich offenbar kein eigenes Urteil über die Realisierbarkeit mehr zugetraut. Hier hat der Gemeinderat versagt! Sing ist dabei nur ein kleines finanzielles Risiko eingegangen, denn seine Aufwendungen werden nach dem Scheitern nun zum Großteil vom Klima­ministerium – also dem Steuerzahler – ersetzt, sofern er das Vorliegen der BAFA-Förder­voraussetzungen nachweisen kann.

Daneben war es weder sachdienlich noch unter demokratischen Gesichtspunkten akzeptabel, die Windkraftpläne so lange Zeit hinter dem Rücken der Bürger zu verfolgen und die Gautinger über die Sachzusammenhänge im Unklaren zu lassen. Diese Geheimniskrämerei wurde mehrfach angeprangert, von unserer Bürgerinitiative in mehreren Anfragen und einer Rechtsaufsichtsbeschwerde, aber auch z.B. in der Presse von StM a.D. Martin Zeil. Diese „Hinterzimmerpolitik“ hat dazu beigetragen, dass die kritischen Punkte nicht öffentlich diskutiert werden konnten. Letzten Endes wurde damit nichts gewonnen. Man hat das unvermeidliche Projektende so vielmehr hinausgezögert und viele Ressourcen verschwendet – Zeit und knappes Geld der Gemeinde, aber auch unserer Bürgerinitiative und der Bürger, die sich am Bürgerbegehren beteiligt haben.

Die entscheidende Lehre aber ist die, dass die Energieversorgung der Gemeinde Gauting und darüber hinaus auch des Landkreises nicht auf der Basis von Wunschdenken und moralisch aufgeladenen Argumenten („Klimaschutz“) sichergestellt werden kann. Eine Energiewende mit der Brechstange und gegen die physikalischen Realitäten kann nicht funktionieren. Denn weder die Versorgungssicherheit mit Strom noch die von Kommunalpolitikern vielbeschworene energetische Autarkie wären mit den Gautinger Windkraftanlagen möglich gewesen. Darüber hinaus hätte jedes einzelne dieser Windräder aufgrund der erforderlichen hohen Subventionen – denn ohne diese Subventionen baut niemand Windräder im Schwachwindgebiet – zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise beigetragen.

Das Scheitern der Gautinger Windkraftpläne ist eine Chance, in aller Offenheit und im Einvernehmen mit den Bürgern, technisch umsetzbare, umweltverträgliche, sicher funktionierende und bezahlbare Lösungsansätze strikt auf dem Boden der Tatsachen zu verfolgen.

Wir als Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting stehen bereit, im Dialog mit allen Beteiligten unseren Beitrag für die Erarbeitung konstruktiver Lösungsansätze zu leisten.

Ihre Bürgerinitiative
Umwelt-Energie-Gauting

Offener Brief Bueg Lehren Für Gauting 2024 10 08 Final
Offener Brief der BUEG an die Gemeinde Gauting vom 08.10.2024 zum Download

Querverveise:

Grafik Starnberger Merkur vom 10.10.2024
(Zeitungsartikel zum Offenen Brief)

Grafik Starnberger Merkur vom 04.10.2024

Grafik Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Starnberger Merkur vom 24.09.2024 – Haux hofft weiter auf Windkraft

Grafik Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024 – Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting (Starnberger Merkur vom 08/09.06.2024)

Grafik Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Ein guter Tag für Gauting und das Würmtal

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) begrüßt die Entscheidung der Bürgerwind Gauting und der Gemeinde, die Pläne für die Gautinger Windkraftanlagen nicht weiter zu verfolgen. „Heute ist ein guter Tag für Gauting und das ganze Würmtal. Wir freuen uns, dass sich bei der Gemeinde und auch beim Vorhabensträger selbst die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass sich die Gautinger Konzentrationsflächen aus Gründen der Flugsicherheit nicht für den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen eignen. Auch die Aussicht auf ein Bürgervotum gegen diese Windkraftanlagen scheint zur Entscheidung beigetragen zu haben. Neben der Flugsicherung sprechen aber auch andere gewichtige Argumente des Arten-, Trinkwasser-, Wald- und Landschaftsschutzes sowie die Gautinger Schwachwindlage mit den absehbar geringen Stromerträgen gegen diese Anlagen – alles Gründe, die wir als BUEG schon lange vertreten. Es ist auch in der Rückschau nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum die Gemeinde Gauting diese Bedenken nie ernst genommen und stattdessen einseitig auf die Versprechungen des Investors gesetzt hat“, so die BUEG.

Ergänzend weist die BUEG darauf hin, dass das Vorhaben in der Sache gescheitert ist und es weiß Gott nicht an der politischen Unterstützung mangelte. Ganz im Gegenteil. Die dem Projekt entgegenstehenden Sachgründe wurden regelmäßig wider jede Vernunft mit politischen Argumenten zur Seite gewischt.

Natürlich ist das kein „Schlag für die Energiewende“, wie Landrat Stefan Frey die Rückzugsentscheidung der Bürgerwind Gauting und der Gemeinde Gauting kommentiert, sondern vielmehr ein Sieg der Vernunft über die blindgläubige Umsetzung eines dysfunktionalen Plans. Denn weder die Versorgungssicherheit mit Strom noch die von Kommunalpolitikern vielbeschworene energetische Autarkie wären mit den Gautinger Windkraftanlagen möglich gewesen. Jedes einzelne dieser Windräder hätte zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise beigetragen.

Freuen darf sich der Steuerzahler: Für jedes der Gautinger Windräder wären rechnerisch Subventionen von 350.000 bis 520.000 € pro Jahr angefallen, ohne dass die Bürger deswegen auf eine sichere Stromversorgung oder moderate Preise hätten bauen können. In Summe wären somit für die geplanten 10 WKA über eine Betriebszeit von 20 Jahren 70 bis 100 Millionen Euro an Steuersubventionen aufgelaufen.

Die BUEG hatte bereits im Februar 2024 die offenkundigen Probleme mit der Flugsicherheit thematisiert und sich an das Luftamt Südbayern gewandt. Anfang Juni hat die BUEG dazu eine Pressemitteilung mit dem Titel „Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit“ herausgegeben und die Öffentlichkeit darüber informiert. In der Antwort darauf seitens der Gemeinde und des Projektbetreibers Sing wurde dies als Panikmache abgetan und abgewiegelt. Der Merkur berichtete darüber unter der Überschrift „Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting“. – Die Entwicklung zeigt, dass die BUEG mit ihrer sachlichen Einschätzung richtig lag.

Das ist ein guter Tag für die kritische Vernunft und eine gute Entscheidung für eine vernünftig zu Ende gedachte Energiewende, die versorgungssicher, bezahlbar und umweltschonend sein muss.

Pm Bueg 2024 09 22 2
Pressemitteilung vom 22.09.2024 zum Download

Grafik Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024 – Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Starnberger Merkur vom 24.09.2024 – Haux hofft weiter auf Windkraft

Bürgerinitiative reicht Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München ein

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting hat Klage eingereicht gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Ablehnung des Bürgerbegehrens „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“.  In nur drei Wochen hatten weit mehr als 2.200 Gautinger Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren unterschrieben. Dieses hatte der Gautinger Gemeinderat dann am 11. Juni 2024 nach kontroverser Diskussion mit 21 zu 7 Stimmen für unzulässig erklärt.

Aus Sicht der BUEG ist diese Entscheidung rechtswidrig. Die entscheidenden Voraussetzungen für die Zulässigkeit – Konkretheit, Bestimmtheit, Form und Quorum – sind erfüllt. Die erforderlichen Unterschriften wurden korrekt gesammelt, dokumentiert und der Gemeinde übergeben. Das notwendige Quorum wurde dabei um fast das Doppelte übererfüllt. Die Fragestellung ist verständlich und auf einen Gegenstand fokussiert, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt. Rechtswidrige Handlungen sind explizit ausgenommen. Auch die Regierung von Oberbayern hatte zuvor bereits die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Deshalb ist die Ablehnung durch die Gemeinde nicht nachvollziehbar, die ihre juristische Einschätzung einer privaten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte.

In der Begründung zu ihrer Entscheidung warf die Gemeinde der Bürgerinitiative vor, wesentliche Verträge und Verpflichtungen, die die Gemeinde bereits nicht-öffentlich abgeschlossen hätte, nicht in der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens berücksichtigt zu haben. Diese Vereinbarungen mit der Firma Sing hatte die Gemeinde aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen. Auch auf mehrfache mündliche und schriftliche Nachfragen war die Gemeinde nicht bereit, der Bürgerinitiative vor Start und Einreichung des Bürgerbegehrens Einsicht in den Inhalt dieser Verträge zu ermöglichen. Die Gemeinde hatte somit der Bürgerinitiative und damit auch den Bürgern wesentliche Informationen vorenthalten. Dadurch wurde eine zeitgerechte demokratische Einbeziehung der Bürger in diese Planungen verhindert. „Angesichts solcher gravierenden Eingriffe in unsere Umwelt, haben wir nun Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben, um die Gautinger Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung demokratisch zu beteiligen und per Bürgerentscheid nach ihrer Meinung zu fragen. Wir sind zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht unsere rechtliche Einschätzung sowie die der Regierung von Oberbayern bestätigen wird und es zum Bürgerentscheid kommt.“, teilt die BUEG mit.

Die Bürgerinitiative weist auch die immer wieder von der Gemeinde vorgebrachte Behauptung zurück, durch die im Jahr 2012 ausgewiesenen Konzentrationsflächen sei der Bau dieser Windindustrieanlagen nicht mehr zu verhindern, und es ginge nur noch darum, ob das die Firma Sing mit finanzieller Bürgerbeteiligung oder ein anderer Investor machen würde. Das ist nicht zutreffend, denn nach wie vor gibt es gravierende Einwände gegen den Bau dieser Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting. Es sind Gründe der Flugsicherheit, des Artenschutzes und auch der Höhenbegrenzung, die derzeit weder der Firma Sing noch einem anderen Investor den Bau von 255 m hohen Windkraftanlagen auf den Konzentrationsflächen der Gemeinde Gauting erlauben.

Die Bürgerinitiative dankt noch einmal allen Unterstützern des Bürgerbegehrens und verspricht Ihnen, Ihre berechtigten Interessen weiter aktiv zu vertreten.

Pm Bueg 2024 08 01
Pressemitteilung vom 01.08.2024 zum Download

Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 03./04.08.2024.

Pressemitteilung von Vernunftkraft zur EEG-Subventionierung

Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT fordert die Bundesregierung auf, die EEG-Förderung neuer Anlagen sofort einzustellen.

Voraussichtlich 20 Mrd. € wird der deutsche Steuerzahler in diesem Jahr an Subventionen für Wind- und Solarkraftbetreiber aufbringen müssen – dies ist ein Weckruf für die Politik. Es darf nicht sein, dass die Errichtung unrentabler Anlagen weiterhin durch Subventionen gefördert wird. Das ist ein Fass ohne Boden. Die EE-Betreiber müssen die Rentabilität ihrer Anlagen eigenständig unter Beweis stellen, um weiteren volkswirtschaftlichen Schaden zu vemeiden.

Pm Vernunftkraft 2024 07 02
Pressemitteilung der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT zur EEG-Subventionierung vom 02.07.2024

Aufmacherbild: ©VERNUNFTKRAFT

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) hat beim Landratsamt Starnberg erfolgreich Akteneinsicht zu den Windkraftplänen der Gemeinde Gauting erwirkt und diese am 29.5.2024 erhalten. Die Sichtung der Unterlagen zeigt: Die Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Gautinger Windkraftpläne. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte in ihrer fachlichen Stellungnahme vom 08.02.2024 empfohlen, für alle vier Königswieser Anlagen sowie für zwei der damals drei beantragten Buchendorfer Anlagen „aufgrund der zu erwartenden Gefährdung des Sichtflugverkehrs in diesem Bereich (…) die luftrechtlichen Zustimmungen zu den Windkraftanlagen (…) zu versagen“. Dem pflichtet das Luftamt Südbayern in seiner Stellungnahme an das Landratsamt vom 08.03.2024 bei: „Wir verweigern hiermit die Zustimmung nach § 14 LuftVG zu den Errichtungen der sechs Windkraftanlagen (…). Dementsprechend hat das Landratsamt Starnberg den Projektierer darauf hingewiesen, dass es den Vorbescheidsantrag für sechs der sieben angefragten Windenergieanlagen ablehnen müsste und ihn zugleich aufgefordert, die Standorte in Abstimmung mit der Regierung umzuplanen.

Aus dem Schriftverkehr ergibt sich klar, dass die Gemeinde Gauting seit dem 27.03.2024 von der ablehnenden Stellungnahme der Genehmigungsbehörde weiß. Dennoch ließ die Bürgermeisterin eine Vorlage für die Aufnahme der Gautinger Flächen in die Vorranggebietsplanung des Regionalen Planungsverbandes München erarbeiten und diese am 07.05.2024 – also sechs Wochen später – vom Gemeinderat beschließen. Besonders pikant: Der Vorbescheidsantrag wird in der Beschlussvorlage zwar erwähnt, es fehlt aber jede Aufklärung darüber, dass der Antrag aufgrund der fachlichen Einwände der deutschen Flugsicherung und der Stellungnahme des Luftamts Südbayern in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Die Tatsache, dass die Windkraftanlagen aus Gründen der Luftverkehrssicherheit so nicht genehmigungsfähig sind, ist ein wesentliches Faktum. Dieses Faktum hätten die Bürgermeisterin und der Gemeinderat den Gautinger Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Regionalen Planungsverband München nicht verschweigen dürfen“, so die BUEG.

„Dieses Verhalten der Gemeinde kritisieren wir auf das Entschiedenste! Seit langem weiß sie von der Einschätzung des Regionalen Planungsverbandes München, wonach das Projekt mit dem Artenschutz und anderen Planungskriterien unvereinbar ist. Seit bereits zwei Monaten hat sie darüber hinaus Kenntnis von den ablehnenden Stellungnahmen der Luftfahrtbehörden, die besagen, dass das Projekt mit der Luftverkehrssicherheit unvereinbar ist. Und Letzteres betrifft ganz konkret nicht nur die Sicherheit der Piloten und Passagiere, sondern auch die Sicherheit der Menschen im dicht besiedelten Würmtal. Dennoch lässt die Gemeinde die Gautinger Bürgerinnen und Bürger über die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Risiken dieser Windkraftprojekte völlig im Unklaren“, so die BUEG.

Die BUEG begrüßt ausdrücklich, dass das Landratsamt Starnberg den gesetzlichen Auskunftsanspruch erfüllt hat. „Nunmehr liegt bereits die zweite behördliche Bestätigung für unsere zentralen Bedenken vor: Der Regionale Planungsverband München bestätigt unsere Landschafts- und Artenschutzeinwände. Die Deutsche Flugsicherung und das Luftamt Südbayern bestätigen den Verstoß gegen die Luftverkehrssicherheit. In Summe zeigt sich: Gauting eignet sich nicht für Windräder. Sie sind weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar, vor allem aber auch nicht sicher zu betreiben. Wir fordern die Gemeinde erneut auf, die Bürgerinnen und Bürger offen und ehrlich zu informieren und ihre Windkraftpläne aufzugeben“, so die BUEG abschließend.

Pm Bueg 2024 06 06
Pressemitteilung vom 06.06.2024 zum Download

Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024.

Erfolgreiches Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Der Weg für den Bürgerentscheid über die von der Gemeinde geplante Errichtung von 10 Windkraftanlagen rund um Gauting ist frei. Fast 2.200 Unterschriften hat die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting in nur drei Wochen dafür gesammelt und Donnerstagvormittag (16.05.2024) an die Gemeinde Gauting übergeben. Damit ist das für den Bürgerentscheid notwendige Quorum deutlich übererfüllt. Die Bürgerinitiative bedankt sich bei allen Unterstützern für dieses großartige Votum.

Bürgerbegehren Unterschriftenübergabe Bild 1
Vor dem Rathaus: Umschläge mit 2.173 Unterschriften (Stand 16.05.2024)
Von links: Anja Haas, Bernhard Fliedner, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle, Michael Verwagner

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist das überzeugende Ergebnis nicht nur ein klares Signal für den Schutz des Waldes und des Gautinger Landschaftsbildes. Es zeigt auch: Die Gautinger Bürgerinnen und Bürger sind nicht einverstanden mit der Art und Weise, wie die Gemeinde versucht hat, unter der Konstruktion eines sog. Bürgerwindprojekts wirtschaftliche Interessen durchzusetzen und eine Baugenehmigung zugunsten eines Unternehmers an der Öffentlichkeit vorbei durchzudrücken. Besonders pikant: Es handelt sich dabei um Flächen, die der Regionale Planungsverband München aus Gründen des Natur-, Wald,- und Artenschutzes wie auch der Flugsicherung explizit für nicht geeignet hält.

„Der Zuspruch unserer Mitbürger für unser Bürgerbegehren war und ist enorm. Er zeigt: Die Bürgerschaft will keine Abholzung in den Gautinger Wäldern für zehn wirtschaftlich und ökologisch nicht nachhaltige Windindustrieanlagen, jede fast so hoch wie der Münchner Olympiaturm. Dieser Ausverkauf der Heimat und ihrer Natur mit der Brechstange muss gestoppt werden. Was die Gemeinde bisher gemacht hat, ist das Gegenteil von Bürgerbeteiligung.

Wir fordern die Gemeinde auf, das Votum der Gautingerinnen und Gautinger sehr ernst zu nehmen und jetzt schnellstmöglich den demokratisch erforderlichen Bürgerentscheid zu organisieren. Ihre bisherige Politik, in nicht öffentlichen Sitzungen an den Bürgern vorbei Fakten zu schaffen, die die Natur und unsere Lebensqualität massiv beeinträchtigen, ist sofort einzustellen.“, so die BI abschließend. (fih)

Pm Bueg 2024 05 16
Pressemitteilung vom 16.05.2024 zum Download

HerzHerzHerz

HerzHerzHerz

Kommentar zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband

Kommentar der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband München (RPV München) und zum Bericht im Merkur vom 11,/12.05.2024.

Hintergrundmaterial:

OFFENER BRIEF AN DEN RPV ZUM VORABENTWURF ZUR REGIONALEN STEUERUNG DER WINDENERGIENUTZUNG

ANSCHREIBEN AN DEN GEMEINDERAT GAUTING ZUR GEMEINDERATSSITZUNG VOM 07. MAI 2024

Die Kritik des Gemeinderats Gauting am Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbands München (RPV München) ist entlarvend. Gescholten wird der Entwurf des RPV München, obwohl der Gemeinderat doch eigentlich allen Grund dazu hätte, sich an die eigene Nase zu fassen und offen einzuräumen, dass er unter Missachtung der übergreifenden Zielsetzung des Regionalen Planungsverbands die eigenen Windkraftpläne unabgestimmt umsetzen wollte und offenbar immer noch so umsetzen will.

Es ist mitnichten so, dass durch die Planungen des RPV München die kommunale Planungshoheit in unzulässiger Weise eingeschränkt wird. Die kommunale Selbstverwaltung operiert nicht im luftleeren Raum, sie muss doch ganz selbstverständlich innerhalb der Grenzen der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen agieren und den erlassenen Regularien Rechnung tragen. Konkret bedarf die Errichtung von Windkraftanlagen in der Region ohne jeden Zweifel der übergreifenden Steuerung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Windräder ohne Berücksichtigung der wohlverstandenen regionalen und interkommunalen öffentlichen Belange nach der einseitigen Interessenlage jeder Gemeinde gebaut werden. Und dies potenziell zum Schaden der gesamten Region. Um dies zu verhindern, wurden bayernweit die Regionalen Planungsverbände ins Leben gerufen und mit einem belastbaren Mandat ausgestattet. So auch der RPV München.

Zudem darf darauf verwiesen werden, dass im Jahre 2012, als die Gautinger Konzentrationsflächen ausgewiesen wurden, die betreffenden umweltrechtlichen Prüfungen allenfalls rudimentär vorgenommen worden sind. Bevor nun tatsächlich Windräder auf diesen Flächen gebaut werden können, ist daher die diesbezügliche Prüfung der öffentlichen Belange unabdingbar. Auf diesen regulären und völlig gesetzesmäßigen Prozess zu drängen ist das Bestreben des RPV München. Hier werden also nicht Rechte eingeschränkt, sondern Recht und Gesetz hochgehalten.

Der Hinweis auf die potenziell erschwerte Wertschöpfung der Gemeinde ist haltlos. Die angegebenen 24.000 Euro pro Windrad und Jahr rechtfertigen selbstredend kein Aushebeln der übergreifenden Planung. Im Übrigen ist die Feststellung der Frau Bürgermeisterin, die Einkommenssteuer (der Windkraft-Anteilseigner) bleibe in Gauting nicht mehr als Augenwischerei und sachlich unzutreffend. Genau 15 % der veranlagten Einkommenssteuer erhält die Gemeinde. Es sind keine 100 %, wie die Aussage der Bürgermeisterin glauben machen will. Im Hinblick auf die Argumentationskette kann es dabei indessen nur um die zusätzliche Einkommenssteuer aufgrund von Ausschüttungen aus der Windkraft-Beteiligung gehen.

Die kleine Rechnung dazu: Ein Anteilseigner investiert 10.000 Euro und erhält aus dieser Beteiligung eine jährliche Verzinsung von 6 %. Demnach werden 600 Euro ausgeschüttet. Der Steueranteil darauf beläuft sich bei einer Progression von 33,33% (Stichwort Bürgerbeteiligung: man möchte ja, dass sich ganz normale Bürger beteiligen, keine Großinvestoren) auf 200 Euro. Von diesen 200 Euro fließen demnach 15 %, also 30 Euro an die Gemeinde. Das sind die Einkommenssteuer­ein­nahmen, von denen die Bürgermeisterin spricht. Wenn sich 100 Bürger finden, die diesem Modell folgen und somit in Summe 1 Million Euro investieren, so darf die Gemeinde mit 3.000 Euro Mehreinnahmen rechnen.

Aber ist die vorstehende Kalkulation denn überhaupt zutreffend? Sind das die erwartbaren Zusatzeinnahmen der Gemeinde bei einer Investition von 1 Million Euro? – Leider nein, das Ganze ist noch geschönt. Die tatsächlichen Mehreinnahmen durch die Einkommensteuer der Anteilseigner liegen aller Voraussicht nach ungefähr bei null. Warum ist das so? – Wir müssen davon ausgehen, dass niemand einfach so Geld herumliegen hat, sozusagen unterm Kopfkissen. Das Geld, das nun also in die Gautinger Windkraft investiert wird, muss daher zwangsläufig von einer anderen Anlage abgezogen werden, sei es eine Daimler-Unternehmensanleihe, verzinst zu 6 %, oder ein Fondinvest bzw. ein kleines Aktienpaket, die gerne auch 12 % und mehr abwerfen können. Natürlich fallen auch für solche Anlagen, die mit Windkraft nichts zu tun haben, EkSt.-Erträge an.

Wenn nun ein Gautinger Bürger in die Windkraft invesiert, also Anteileigner wird und dafür seine Daimler Unternehmenanleihe verkauft – bekanntlich kann man einen Euro nur einmal einvestieren – dann entgehen der Gemeinde 30 € Einkommenssteuer auf die Unternehmenanleihe, dafür gewinnt sie 30 € durch die Windkraft-Beteiligung. Der Mehrertrag ist genau null.

Und wenn es ganz ungünstig läuft, verkauft eine Gautinger Bürgerin ihre ETF-Anteile im Wert von 10.000 €, die bisher immer 12 % bis 18 % p.a. abgeworfen haben (wofür in unserer Beispielrechnung 60 bzw. 90 € EkSt. an die Gemeinde gegangen sind) und investiert in die Gautinger Bürgerwind GmbH, mit dem Ergebnis, dass der neue Steuerertrag für die Gemeinde dann bei 30 € liegt. Ein klares Minusgeschäft für die Gemeinde, denn die Steuererträge sinken um 30 bzw. um 60 €.

In der Gesamtbetrachtung muss man wohl von einem Nullsummenspiel ausgehen. Mehrerträge in der Einkommensteuer für die Gemeinde durch Windkraft entstehen nur dann, wenn Gautinger Bürger dafür Kapital einsetzen, das zuvor nicht (oder zu sehr schlechten Konditionen) investiert war UND ohne die Existenz der Gautinger Windräder nicht investiert werden würde. Eine reichlich gewagte Wette, auf die man den Haushalt der Gemeinde Gauting jedenfalls nicht abstützen sollte.

Zudem soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die ausgeschütteten Gewinne, je nach Börsenstrompreis und Stromertrag der Windräder potenziell zu einem erheblichen Anteil aus Steuersubventionen querfinanziert werden. Die obengenannten, an sich schon eher marginalen Einnahmen könnten daher teilweise oder sogar ganz aus dem Steuersäckel stammen und werden somit an anderer Stelle fehlen.

Ist die oben abgeschätzte Einnahme – so sie denn positiv wird – denn überhaupt erwähnenswert? Lohnt es sich, dafür Kompetenzstreitigkeiten mit dem speziell für die übergreifende Steuerung der Windenergie eingesetzten Planungsverband vom Zaun zu brechen?

Unabhängig von der finanziellen Fragwürdigkeit des gesamten Vorhabens ist auch die Behauptung des Gemeinderats Heinz Moser (Grüne), eine Windkraftanlage könne 2000 Tonnen CO2 im Jahr sparen völlig aus der Luft gegriffen. Richtig ist, dass Windkraftanlagen im Betrieb kein CO2 emittieren. Die angegebene Einsparung ist ein fiktiver Wert, dessen Höhe davon abhängt, womit man die Windstromproduktion vergleicht. Nimmt man Kohle als Vergleichsmaßstab, sieht die fiktive Einsparung numerisch gesehen groß aus, im Ergebnis ist sie aber irrelevant. Vergleicht man hingegen mit Solarstrom oder Atomstrom, ist die Einsparung praktisch null. Davon abgesehen ist die Flächeneffizienz von Windkraft ausnehmend gering. Die nötigen Abstandsflächen (500 m Distanz bzw. 4 Windräder pro Quadratkilometer) muss man berücksichtigen, daher ergibt sich im Mittel eine Stromproduktion von 40 kWh pro Quadratmeter und Jahr entsprechend einer durchschnittlichen Leistungsdichte von 4 – 5 W/qm. In der Photovoltaik auf Dächern sind es 5-mal so viel. Nur zum Vergleich: Ein Kernkraftwerk mit einem angenommenen Flächenbedarf von einem Quadratkilometer leistet mehr als 1000 W/qm.

Der Bau von Windkraftanlagen im Schwachwindgebiet um Gauting macht ersichtlich keinen Sinn, selbst wenn man Windkraft grundsätzlich für eine sinnvolle ergänzende Technologie bei der Stromproduktion hält. Der Betrieb ist zweckmäßig und energetisch tauglich dort, wo der Wind halbwegs verlässlich und in nennenswerter Stärke weht, vor allem dann, wenn die hochvolatile, also schwankende Stromproduktion mittels geeigneter Speicher geglättet werden kann. Technologisch ist das, Stand heute, nicht möglich und in absehbarer Zeit auch nicht bezahlbar.

Bei alledem nützt daher auch der Hinweis auf die Klimakrise nichts. Denn auch dem Klima helfen am Ende nur funktionierende Lösungen. Mit Blendwerk – nichts sonst sind Windräder in Schwachwindgebieten – das nur Kapital bindet aber ansonsten die Stromversorgung nicht sicherstellen kann, ist niemand gedient. Damit schadet man am Ende dem ansonsten richtigen und wichtigen Anliegen der effektiven Reduzierung der CO2-Emissionen, weil das an anderer und besser geeigneter Stelle investierte Kapital einen echten Nutzen stiften könnte. (fih)

Bürgerinitiative fordert Stopp der Windkraftplanungen in Gauting

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Mit der Gemeinderatssitzung vom 07. Mai und dem Sachvortrag von Bürgermeisterin Dr. Kössinger ist ganz offensichtlich geworden, dass die Gemeinde Windräder bauen WILL und zwar auf Biegen und Brechen und unabhängig vom Ausgang weiterer Prüfungen durch den Regionalen Planungsverband München.

Die Maske ist gefallen. Die Frau Bürgermeisterin hat die Gemeinde hinters Licht geführt. Über ein Jahr lang hat sie behauptet, sie MÜSSE selbst bauen, um die Gemeinde vor fremden Investoren zu schützen. Durch die Herausnahme der Gautinger Flächen aus den Planungen des RPV München wäre jetzt die Sachlage gegeben, dass NIEMAND auf diesen Flächen bauen würde. In dieser Situation will die Bürgermeisterin mit fadenscheinigen Argumenten erreichen, dass Gauting doch Vorrangfläche wird und so Gautings Wälder für die Gemeinde, aber auch für fremde Investoren geöffnet würden. „Dr. Kössinger hat die Gautinger Bürger lange über diese Planungen im Unklaren gelassen und ihre wahren Absichten hinter einem falschen Narrativ versteckt“, so die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting.

Dazu passt auch, dass dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit die komplexen, durch­zuarbeitenden Entscheidungsunterlagen erst wenige Stunden vor der Sitzung zugänglich gemacht wurden. Guter Stil sieht anders aus.

Die Begründung der Gemeinde, Vorrangfläche werden zu wollen, ist dünn. In der Beschlussvorlage heißt es dazu: „Zudem besteht die Gefahr, dass den bestehenden Konzentrationsflächen damit allein aufgrund der Nichtausweisung als Vorrangfläche ein gravierenderer Makel anhaften wird, insbesondere, wenn dies mit der Behauptung eines nunmehr scheinbar vorrangigen Artenschutzes erfolgt.“ Dass die Existenz schützenswerter Arten in Gauting als „Makel“ bezeichnet wird, ist für sich schon befremdlich. Noch absurder wird es, wenn die Gemeinde mit einem zwölf Jahre alten Teilflächennutzungsplan, bei dem der Artenschutz nachweislich nur rudimentär geprüft wurde, ernsthaft versucht, die aktuelle Datenbasis der oberen Naturschutzbehörden und des Landesamtes für Umwelt auszuhebeln. „Saubere fachliche Einschätzungen politisch zu ersetzen, wie es jüngst im Ministerium Habeck aufflog, wäre ein gravierender Planungsfehler und ein schwererer Glaubwürdig­keitsschaden“, so die BI.

Dr. Kössinger hat zudem gestern aus ihren Plänen keinen Hehl gemacht: Sie will unabhängig vom Planungsprozess des RPV und dessen Ergebnis jetzt Fakten schaffen und eine Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen beim Landratsamt erwirken, bevor der RPV entgegenstehende Bedenken überhaupt abschließend formulieren kann. Dabei verstrickte sich die Bürgermeisterin in ihrem Sachvortrag auch in erhebliche Widersprüche. So mahnt sie den Einstieg in eine weitere Prüfung durch den RPV an, um dann im nächsten Satz klarzustellen, dass man weitere Prüfungen im Genehmigungsverfahren nicht abwarten möchte und die Einschätzung des RPV für eine zukünftige Genehmigung unschädlich wäre. Warum werden hier Prüfungen angemahnt, an deren Ergebnis die Gemeinde überhaupt kein Interesse hat, obwohl es um zentrale ureigene gemeindliche Belange geht?

„Was hält die Bürgermeisterin eigentlich davon ab, jetzt die Situation der Nicht-Bebaubarkeit der Gautinger Flächen zum Wohle der Gautinger Bürger und ihrer Heimat zu nutzen und ihre Pläne ad Acta zu legen, wie es unser Bürgerbegehren vorschlägt?“ so die BI abschließend.

Pm Bueg 2024 05 08
Pressemitteilung vom 08.05.2024 zum Download

Prominente Gautinger unterschreiben das Bürgerbegehren

Staatsminister a.D. Martin Zeil (FDP) und die Gautinger Altbürgermeisterin und Ehrenbürgerin Brigitte Servatius (SPD) haben das Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“ unterschrieben.

Stm Zeil Ab Servatius
StM a.D. Martin Zeil und Altbürgermeisterin Brigitte Servatius bei der Unterschrift

Die beiden prominenten Mitbürger besuchten am Samstag, 04. Mai 2024, den Informationsstand der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting vor der Filiale der HypoVereinsbank in der Bahnhofstraße, Gauting. Sie lobten dabei das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinitiative und wünschten dem Vorhaben viel Erfolg.

An der gleichen Stelle werden auch am Samstag, 11. Mai, die Gautinger Gelegenheit haben, für Ihre demokratischen Mitwirkungsrechte einzutreten. Sie können dort Ihre Unterschrift leisten oder bereits unterschriebene Blätter abgeben. Auch am Donnerstag, 09. Mai, werden wir dafür zeitweise vor Ort sein und natürlich auch für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Stm Zeil Ab Servatius Im Gespräch
StM a.D. Martin Zeil und Altbürgermeisterin Brigitte Servatius im Gespräch

Aktuelle Informationen zu den Orten und Terminen für die Unterzeichnung oder die Abgabe des Bürgerbegehrens finden Sie unter Informationen zum Bürgerbegehren.

Pressemitteilung zur eingereichten Rechts­aufsichts­besc­hwerde

Gauting, 18.02.2024

Windkraft-Beschlüsse hinter verschlossenen Türen sind rechtswidrig

Hintergrund:

Am 08.11.2023 wurde bei einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Gauting bekanntgegeben, dass in den Wäldern bei Königswiesen und Buchendorf acht Windindustrieanlagen entstehen sollen, an denen sich die Gemeinde mit der Gründung einer „Bürgerwind Gauting GmbH“ unter Führung des Ingenieurbüros Sing beteiligen will. Neben der finanziellen und organisatorischen Unterstützung soll hierzu bei Buchendorf auch ein gemeindeeigenes Grundstück bereitgestellt werden. Wie der Energiereferent Herr Knape ausführte, hat im Gemeinderat eine grundsätzliche Diskussion über die Zahl der Windräder stattgefunden, um einen „Kompromiss“ zwischen Natur und Energie zu finden. Die Diskussion und der Beschluss über die konkrete Planung dieser acht Anlagen erfolgten in nichtöffentlicher Sitzung.

Da viele Sachfragen, etwa zum genauen Beschlusswortlaut und zur Rechtsgrundlage des Öffentlichkeitsausschlusses, offen blieben, fragten Vertreter unserer Bürgerinitiative am 21.11.23 persönlich in der Bürgerfragestunde und am 03.12.23 schriftlich bei der Bürgermeisterin Dr. Kössinger nach, woraufhin uns am 23.12.23 eine allgemeine Antwort mit pauschalem Verweis auf die „Schutzwürdigkeit der privaten Vertragspartner“ zuging.

Im Januar 2024 haben wir die Argumentation der Bürgermeisterin juristisch überprüfen lassen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese geheime Beschlussfassung gegen die Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) verstößt. In der letzten Woche haben wir daher beim Landratsamt Starnberg eine Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Hierzu nehmen wir folgendermaßen Stellung:

Die Errichtung von acht 255 Meter hohen Windindustrieanlagen, für die bei Königswiesen und Buchendorf insgesamt ca. 48.000 m² Wald abgeholzt werden müssen, stellt einen massiven Eingriff in den Gautinger Naherholungsraum und das Landschaftsbild im Allgemeinen dar. Der Beschluss des Gemeinderates, dieses Projekt aktiv voranzutreiben, ist eine schwerwiegende kommunalpolitische Entscheidung, die Gauting über Jahrzehnte stark verändern wird.

Vor diesem Hintergrund halten wir es nicht nur für rechtswidrig, sondern auch für politisch untragbar, dass Bürgermeisterin und Gemeinderat die konkreten Beratungen verheimlichten und diese wichtigen Beschlüsse hinter verschlossenen Türen fassten. Die Bürger wurden bei einer Informationsveranstaltung am 08.11.23 vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl sie von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sein werden. Nicht nur unsere Bürgerinitiative, sondern auch der Staatsminister a.D. Martin Zeil kritisierte daraufhin in einem Leserbrief im Starnberger Merkur vom 21.11.23 die „Geheimniskrämerei“ der Gemeinde. Dies hat jedoch leider bei der Bürgermeisterin keinerlei Wirkung entfaltet, da trotz zweimaliger Aufforderung die genauen Beschlüsse weiterhin nicht veröffentlicht werden.

Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 52 BayGO: Der vorgeschobene Verweis auf Vertragsangelegenheiten rechtfertigt keinesfalls einen vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Thema von derartig überragendem Interesse der Allgemeinheit. Beispielsweise ist die Beratung über die grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde (wozu diese nicht verpflichtet ist) und die Anzahl und Auswahl der Windrad-Standorte ohne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen des Ingenieurbüros Sing möglich (Näheres siehe Rechtsaufsichtsbeschwerde).

Mit ihrem geheimen Vorgehen verletzt die Gemeinde Gauting eine wesentliche Verfahrensbestimmung der Gemeindeordnung, die im Demokratieprinzip wurzelt. Dieses intransparente und rechtswidrige Vorgehen wirft ebenso wie die Ablehnung eines Bürgerentscheids Fragen nach dem zugrundeliegenden Demokratieverständnis auf. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Bürgermeisterin und die Gemeinderatsmehrheit den Widerstand der Bürger gegen die industrielle Nutzung und Zerstörung ihrer heimatlichen Wälder durch riesige Windindustrieanlagen bewusst ignorieren und daher das Gautinger Vorhaben hinter verschlossenen Türen durchdrücken wollen. Schließlich hat beispielsweise in Wartenberg (Kreis Erding) oder neulich in Mehring (Kreis Altötting) die demokratische Bürgerbeteiligung zur klaren Ablehnung von Windkraft-Planungen geführt.

Wir halten daher das Einschreiten der Rechtsaufsicht im Landratsamt für dringend geboten, um die demokratischen Rechte der Gautinger Bürger zu wahren, und fordern die Aufhebung der ungültigen geheimen Gemeinderatsbeschlüsse gem. Art. 112 BayGO. Wenn die Gemeinde schon unbedingt proaktiv energiepolitisch zweifelhafte Naturzerstörungen vorantreiben will, dann müssen sich die Gemeinderäte wenigstens in einer öffentlichen Abstimmung zu dieser Entscheidung bekennen.

Unsere Bürgerinitiative wird weiterhin aufmerksam das Vorgehen der Kommunalpolitik zur Errichtung von Windrädern beobachten und alle verfügbaren politischen und juristischen Mittel einsetzen, um die Opferung von Waldgebieten im Naherholungsgebiet Würmtal zugunsten einer so nicht funktionierenden Energiewende zu verhindern. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde Krailling.

Für die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting:
Friedrich Huber, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle und Bernhard Fliedner

Rückfragen bitte an info@umwelt-energie-gauting.de


Link zum Pressebericht über die Rechtsaufsichtsbeschwerde vom 21.02.2024:
Windkraft: Rechtsaufsicht ist eingeschaltet