Die Gemeinde Gauting plant 4 Windkraftanlagen (WKA) im Wald zwischen Königswiesen, Hausen und Unterbrunn sowie 6 WKA im Wald südlich von Buchendorf. Bereits im Juni 2024 soll der
Bauantrag beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden! Krailling plant 4 WKA im Kreuzlinger Forst. Weitere 6 WKA sind im Forstenrieder Park geplant; der Bauantrag läuft.
Auf dem Aufmacherbild (derzeit aus rechtlichen Gründen nicht sichtbar) sind im Vordergrund 4 der geplanten 6 Windräder südlich von Buchendorf und im Hintergrund die geplanten 4 Windräder zwischen Königswiesen, Hausen und Unterbrunn zu sehen. Das Bild wurde auf Basis der uns bekannten Positionsdaten mit Hilfe der Viewing-Komponente des Bayrischen Energieatlas generiert. Der Blick geht in Richtung Westen.
Der nachfolgend dargestellten Karte können die Standorte der geplanten insgesamt 20 Windkraftanlagen entnommen werden.
Eine mit Hilfe des „Bayrischen Energieatlas“ erstellte Visualisierung zum optischen Eindruck der Windräder im Landschaftsbild von verschiedenen ausgewählten Positionen aus gesehen und unter diversen Blickrichtungen kann man der Bildergalerie unter Visualisierung der geplanten Windkraftstandorte entnehmen.
Erläuterungen zur Kartendarstellung
Auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting:
- Nr. 1 – 4 zwischen Gauting-Königswiesen, Hausen und Unterbrunn im Königswieser Forst (Mindestabstand 1 km),
- Nr. 1 – 6 südlich von Gauting-Buchendorf (Mindestabstand 1,3 km),
sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Krailling:
- Nr. 1 – 4 nördlich von Pentenried und Frohnloh im Kreuzlinger Forst (Mindestabstand 1,3 km),
sowie im Forstenrieder Park:
- Nr. 1 – 6 südlich von Neuried und östlich von Buchendorf (Mindestabstand 2,3 km).
Im Hinblick auf den bayrischen Energieatlas muss an dieser Stelle nochmals hervorgehoben werden, dass sämtliche geplanten Windräder in Schwachwindgebieten liegen. Wohl um die offensichtlich bestehende Unwirtschaftlichkeit auszugleichen, hat die Politik speziell für solche Schwachwindstandorte, wie sie im Süden Deutschlands und speziell in der Gegend um München herum durchaus die Regel sind, die Windstromsubventionen gegenüber Standorten mit durchschnittlicher Qualität um 50 % erhöht. Das Ergebnis ist eine Scheinwirtschaftlichkeit, deren Kosten letztlich die Strombezieher werden tragen müssen.