Starnberger Merkur 2024 06 08 09

Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024

Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Starnberger Merkur 2024 06 08 09
Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024. ©Merkur

Zum Vergleich hier der Link auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Der Artikel im Merkur soll an dieser Stelle nicht unkommentiert bleiben.

Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.

Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».

Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.

Weitere Richtigstellungen:

  • Zitat Sing: „Was die BUEG zu den gesichteten Inhalten schreibt, sind eigene Meinungen und teilweise unzulässige Interpretationen.“

    Nein, das sind keine Meinungen, sondern nüchterne Fakten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Projektierer Sing versucht, die unabweisbar bestehenden Fakten als bloße Meinungen hinzustellen.
  • Zitat: „Grundsätzlich stellt Sing fest, dass Antragsteller nicht, wie von den BUEG suggeriert, die Gemeinde Gauting sei, sondern die Bürgerwind Gauting GmbH und Co. KG.“

    Nein, das haben wir nicht suggeriert. An keiner Stelle ist davon die Rede, die Gemeinde sei Antragsteller. Wir haben vielmehr vom Vorbescheidsantrag des Projektierers gesprochen. Dennoch steht die Gemeinde – unserer Meinung nach – mit in der Verantwortung, weil Sie den Projektierer gewähren lässt und sich ja schon seit mindestens einem Jahr nachdrücklich für das Windkraftprojekt einsetzt.
  • Zitat: „Die Gemeinde verwahrt sich gegen den erhobenen Vorwurf, in der Sitzung Anfang Mai irgendetwas verschwiegen zu haben.“ Und weiter: „In der Pressemitteilung wird bewusst der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung missverstanden“.

    Die Gemeinde hat verschwiegen, dass es für die Windkraftplanung auf den betreffenden Flächen bereits einen nicht genehmigungsfähigen Vorbescheidsantrag gab. Das hätte sie sagen müssen, weil es für die weitere Planung von Relevanz ist. Der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung besteht tatsächlich und wir sind uns dessen auch bewusst. Allerdings wird man sinnvollerweise kaum Flächen in die Gebietsplanung aufnehmen, die grundsätzlich mit der Flugsicherheit kollidieren.
  • Zitat: „Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»


    Die Fragestellung ist falsch wiedergegeben. Es fehlt der Hinweis auf die Windkraftanlagen. Richtig lautet die Frage im Bürgerbegehren:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»

Ein Gedanke zu „Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024“

  1. Sowohl Herr Staatsminister a. D. Zeil als auch die ehemalige Bürgermeisterin Frau Servatius sind auf Seiten der Bürgerinitiative. Wenn die Bürgerinitiative nicht seriös und glaubwürdig wäre würden solch prominente und renommierte Persönlichkeiten diese nicht unterstützen.

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