Schlagwort-Archive: Bürgerinitiative

Starnberger Merkur vom 13.06.2024

Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren zur Windkraft für unzulässig – Initiatoren kündigen Klage an

Starnberger Merkur 2024 06 13
Starnberger Merkur vom 13.06.2024. ©Merkur

Durchaus bemerkenswert:
Nach der nicht unmaßgeblichen Meinung der Regierung von Oberbayern, ist das Bürgerbegehren zulässig.


Leserbrief zum Thema von StM. a.D. Martin Zeil

Leserbrief zum Thema von Philipp Süssmann


Der Zeitungsbericht soll nicht unkommentiert bleiben:

Der Bericht ist in dem wenigen was gesagt wird  einigermaßen objektiv, aber inhaltlich schwach. Es fehlt der wichtige Hinweis, dass die Gemeinde der BUEG Informationen bewusst vorenthalten hat.

Aus diesem Zeitungsartikel gewinnt der unbedarfte Leser kein klares Bild.

  • Mehrere Anträge auf Akteneinsicht: abgelehnt;
  • Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Nichtöffentlichkeit der GR-Sitzung, in der Beschlüsse pro Windkraft gefasst und möglicherweise Verträge geschlossen wurden – nach 4 Monaten immer noch nicht beantwortet;
  • noch Ende Mai die Aussage gegenüber der Bürgerinitiative: Es gibt keine Akten (also auch keine Beschlüsse, also auch keine Verträge).

Und nun die Offenbarung, dass die Gemeinde bereits Verträge mit dem Projektierer abgeschlossen hat: mit 25-jähriger Laufzeit, bindend, ohne Kündigungsrecht (meist nennt man so etwas „Knebelvertrag“).

Im Bericht absolut keine Anmerkung zu den von der Gemeinde hinter dem Rücken der Öffentlichkeit bereits getroffenen bindenden Vereinbarungen. – Das ist ein ernstes Versäumnis im Artikel des Merkur.

In der Begründung der Unzulässigkeit wird u.a. bemängelt, die Existenz dieser Vereinbarungen habe die BUEG dem Bürger verschwiegen. Dabei verhält es sich genau andersherm: Die Gemeinde hat uns und der Öffentlichkeit diese Informationen vorenthalten, bewusst vorenthalten.

Summa summarum ist die Begründung der Gemeindeanwältin völlig unhaltbar. Kein Wort zum destruktiven Verhalten der Gemeinde im Hinblick auf die Zurückhaltung jeglicher Informationen zur Sache. Das ist die Offenbarung des „schlechten Gewissens“ und das versteckte Eingeständnis eines Fehlers.

Wenn man die Begründung der Anwältin aufmerksam liest und alle dort genannten Punkte in der Fragestellung berücksichtigt, dann würde allein die Fragestellung im Bürgerbegehren über mindestens eine ganze DIN A4 Seite gehen. Für die Begründung und die Unterschriften bliebe  kein Platz mehr. Mit dieser Methode kann man jedes Bürgerbegehren verunmöglichen.

Die BUEG ist sich sicher, dass die Unzulässigkeitsfeststellung vor Gericht keinen Bestand haben wird:

1. Das Bürgerbegehren ist formal zulässig, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen (Konkretheit, Bestimmtheit, Form, Quorum) erfüllt sind.

2. Das Bürgerbegehren ist sachlich zulässig, weil es sich auf einen Gegenstand richtet, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt.

Konkret zu 2: Die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens (im Hinblick auf den Bau der Anlagen) ist ein solcher Gegenstand. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck gemeindlicher Planungshoheit und damit um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Gegenstand ist hier gerade nicht die Erteilung der Baugenehmigung selbst (die dem Landkreis obliegt).

Im Übigen soll hier auch noch einmal hervorgehoben werden, dass nach der Einschätzung der Regierung von Oberbayern das Bürgerbegehren zulässig ist.

Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024

Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Starnberger Merkur 2024 06 08 09
Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024. ©Merkur

Zum Vergleich hier der Link auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Der Artikel im Merkur soll an dieser Stelle nicht unkommentiert bleiben.

Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.

Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».

Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.

Weitere Richtigstellungen:

  • Zitat Sing: „Was die BUEG zu den gesichteten Inhalten schreibt, sind eigene Meinungen und teilweise unzulässige Interpretationen.“

    Nein, das sind keine Meinungen, sondern nüchterne Fakten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Projektierer Sing versucht, die unabweisbar bestehenden Fakten als bloße Meinungen hinzustellen.
  • Zitat: „Grundsätzlich stellt Sing fest, dass Antragsteller nicht, wie von den BUEG suggeriert, die Gemeinde Gauting sei, sondern die Bürgerwind Gauting GmbH und Co. KG.“

    Nein, das haben wir nicht suggeriert. An keiner Stelle ist davon die Rede, die Gemeinde sei Antragsteller. Wir haben vielmehr vom Vorbescheidsantrag des Projektierers gesprochen. Dennoch steht die Gemeinde – unserer Meinung nach – mit in der Verantwortung, weil Sie den Projektierer gewähren lässt und sich ja schon seit mindestens einem Jahr nachdrücklich für das Windkraftprojekt einsetzt.
  • Zitat: „Die Gemeinde verwahrt sich gegen den erhobenen Vorwurf, in der Sitzung Anfang Mai irgendetwas verschwiegen zu haben.“ Und weiter: „In der Pressemitteilung wird bewusst der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung missverstanden“.

    Die Gemeinde hat verschwiegen, dass es für die Windkraftplanung auf den betreffenden Flächen bereits einen nicht genehmigungsfähigen Vorbescheidsantrag gab. Das hätte sie sagen müssen, weil es für die weitere Planung von Relevanz ist. Der Unterschied zwischen Gebietsplanung und einzelner Standortgenehmigung besteht tatsächlich und wir sind uns dessen auch bewusst. Allerdings wird man sinnvollerweise kaum Flächen in die Gebietsplanung aufnehmen, die grundsätzlich mit der Flugsicherheit kollidieren.
  • Zitat: „Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»


    Die Fragestellung ist falsch wiedergegeben. Es fehlt der Hinweis auf die Windkraftanlagen. Richtig lautet die Frage im Bürgerbegehren:
    «Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?»

Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) hat beim Landratsamt Starnberg erfolgreich Akteneinsicht zu den Windkraftplänen der Gemeinde Gauting erwirkt und diese am 29.5.2024 erhalten. Die Sichtung der Unterlagen zeigt: Die Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Gautinger Windkraftpläne. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte in ihrer fachlichen Stellungnahme vom 08.02.2024 empfohlen, für alle vier Königswieser Anlagen sowie für zwei der damals drei beantragten Buchendorfer Anlagen „aufgrund der zu erwartenden Gefährdung des Sichtflugverkehrs in diesem Bereich (…) die luftrechtlichen Zustimmungen zu den Windkraftanlagen (…) zu versagen“. Dem pflichtet das Luftamt Südbayern in seiner Stellungnahme an das Landratsamt vom 08.03.2024 bei: „Wir verweigern hiermit die Zustimmung nach § 14 LuftVG zu den Errichtungen der sechs Windkraftanlagen (…). Dementsprechend hat das Landratsamt Starnberg den Projektierer darauf hingewiesen, dass es den Vorbescheidsantrag für sechs der sieben angefragten Windenergieanlagen ablehnen müsste und ihn zugleich aufgefordert, die Standorte in Abstimmung mit der Regierung umzuplanen.

Aus dem Schriftverkehr ergibt sich klar, dass die Gemeinde Gauting seit dem 27.03.2024 von der ablehnenden Stellungnahme der Genehmigungsbehörde weiß. Dennoch ließ die Bürgermeisterin eine Vorlage für die Aufnahme der Gautinger Flächen in die Vorranggebietsplanung des Regionalen Planungsverbandes München erarbeiten und diese am 07.05.2024 – also sechs Wochen später – vom Gemeinderat beschließen. Besonders pikant: Der Vorbescheidsantrag wird in der Beschlussvorlage zwar erwähnt, es fehlt aber jede Aufklärung darüber, dass der Antrag aufgrund der fachlichen Einwände der deutschen Flugsicherung und der Stellungnahme des Luftamts Südbayern in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Die Tatsache, dass die Windkraftanlagen aus Gründen der Luftverkehrssicherheit so nicht genehmigungsfähig sind, ist ein wesentliches Faktum. Dieses Faktum hätten die Bürgermeisterin und der Gemeinderat den Gautinger Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Regionalen Planungsverband München nicht verschweigen dürfen“, so die BUEG.

„Dieses Verhalten der Gemeinde kritisieren wir auf das Entschiedenste! Seit langem weiß sie von der Einschätzung des Regionalen Planungsverbandes München, wonach das Projekt mit dem Artenschutz und anderen Planungskriterien unvereinbar ist. Seit bereits zwei Monaten hat sie darüber hinaus Kenntnis von den ablehnenden Stellungnahmen der Luftfahrtbehörden, die besagen, dass das Projekt mit der Luftverkehrssicherheit unvereinbar ist. Und Letzteres betrifft ganz konkret nicht nur die Sicherheit der Piloten und Passagiere, sondern auch die Sicherheit der Menschen im dicht besiedelten Würmtal. Dennoch lässt die Gemeinde die Gautinger Bürgerinnen und Bürger über die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Risiken dieser Windkraftprojekte völlig im Unklaren“, so die BUEG.

Die BUEG begrüßt ausdrücklich, dass das Landratsamt Starnberg den gesetzlichen Auskunftsanspruch erfüllt hat. „Nunmehr liegt bereits die zweite behördliche Bestätigung für unsere zentralen Bedenken vor: Der Regionale Planungsverband München bestätigt unsere Landschafts- und Artenschutzeinwände. Die Deutsche Flugsicherung und das Luftamt Südbayern bestätigen den Verstoß gegen die Luftverkehrssicherheit. In Summe zeigt sich: Gauting eignet sich nicht für Windräder. Sie sind weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar, vor allem aber auch nicht sicher zu betreiben. Wir fordern die Gemeinde erneut auf, die Bürgerinnen und Bürger offen und ehrlich zu informieren und ihre Windkraftpläne aufzugeben“, so die BUEG abschließend.

Pm Bueg 2024 06 06
Pressemitteilung vom 06.06.2024 zum Download

Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 08./09.06.2024.

Stellungnahme zum Artikel „Bürgerinitiative fordert Stopp der Windkraftplanungen“ – Unser Würmtal vom 13.05.2024

Hier der Link auf den betreffenden Artikel im Online-Portal „Unser Würmtal“:

Bürgerinitiative fordert Stopp der Windkraftplanungen

In diesem Redaktionsbeitrag des Online Portals werden eine Reihe von unrichtigen Behauptungen über die Bürgerinitiative getroffen und sachlich unzutreffende Vorwürfe erhoben, die an dieser Stelle korrigiert werden sollen.

Wir zitieren aus dem Artikel:

Die Bürgerinitiative (BUEG) stellt Kössinger und den gesamten Gautinger Gemeinderat als Lügner an den Pranger. Ebenso wird die Rolle des Regionalen Planungsverband München (RPV) bewusst falsch interpretiert. Durch dieses Verhalten bewegt sich die BUEG in die Richtung der Verschwörungstheoretiker am rechten Rand der Gesellschaft. Die Früchte dieser Haltung sind bereits erkennbar: In Gauting wurden Gemeinderäte und auch Seniorenbeiräte bereits in ihrem persönlichen Umfeld belästigt und angegriffen. Warum kann die BUEG nicht sachlich mit einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderats umgehen?

Das ist starker Tobak, den wir nicht unwidersprochen so stehenlassen können.

Stellungnahme

Es ist ein befremdlicher Artikel der Redaktion von „Unser Würmtal“, der vor Unwissen, Falschbehauptungen und tendenziösen Unterstellungen nur so strotzt. Zugegeben, die Zusammenhänge sind komplex, da kann man sich schonmal vertun. Es ist indessen das eine, sich offenbar keinen schlüssigen Reim auf die Dinge machen zu können, eine ganz andere Sache ist es, daraus an den Haaren herbeigezogene, völlig unhaltbare Vorwürfe in Richtung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zu konstruieren. Der Autor selbst hängt offenbar Verschwörungstheorien nach, sonst würde er kaum auf seine absurden Aussagen verfallen. Darüber hinaus stellt der Autor – völlig ohne jeden Beleg – in den Raum, die Bürgerinitiative BUEG würde direkt oder indirekt Gemeinderäte und Seniorenbeiräte (sonderbar, warum denn bitte „Seniorenbeiräte“, was haben die mit Windkraft zu tun?) belästigen oder angreifen oder dafür verantwortlich sein.

Es ist offensichtlich, dass der ganze Artikel auf einem grundlegenden Unverständnis des Autors zu den relevanten Zusammenhängen beruht. Der Autor hätte im Vorfeld leicht mit uns Kontakt aufnehmen können, wir hätten ihm gerne weitergeholfen und seine Fragen geklärt.

Einige wenige Punkte aus dem Pamphlet wollen wir gesondert herausgreifen.

  • „Die Bürgerinitiative (BUEG) stellt Kössinger und den gesamten Gautinger Gemeinderat als Lügner an den Pranger.“ 

Richtig daran ist, dass die Frau Bürgermeisterin und der Gemeinderat auf der Ratssitzung vom 7.5.2024 durch Beschluss offen bekannt haben, dass die Gemeinde selbst Windkraftanlagen bauen WILL, während sie davor stets behauptet hatte, sie MÜSSE Windräder bauen, weil ansonsten fremde Investoren dies übernehmen würden. Wobei – und dies hat der Autor gleichfalls nicht recherchiert – die Gemeinde zu jeder Zeit fremde Investoren hätte verhindern können, wie z.B. schon Staatsminister a.D. Martin Zeil in seinem kürzlich erschienenen Leserbrief im Merkur ausgeführt hat.

Die Bürgerinitiative hat daraus den richtigen Schluss gezogen, dass die Bürgermeisterin und mit ihr der Gemeinderat die Bürger von Gauting lange Zeit hinters Licht geführt haben. Man nennt das auch Täuschung, oder auch so, wie der Autor es formuliert hat, wir als BUEG es uns aber höflicherweise versagt haben.

Die in der Pressemitteilung der BUEG verwendete Formulierung ist daher sachlich absolut zutreffend.

  • „Ebenso wird die Rolle des Regionalen Planungsverband München (RPV) bewusst falsch interpretiert.“

Da unterliegt der Autor einmal mehr einem Missverständnis. Unsere Interpretation der Rolle des RPV spiegelt unsere begründete Auffassung zu seiner Rolle im Hinblick auf Recht und Gesetz wider. Dazu gehört selbstverständlich die nötige Prüfung der öffentlichen Belange, als deren Sachwalter sich der RPV immerhin hervorgetan hat. Der RPV München wurde konstituiert als Gremium für die übergreifende Steuerung der Windenergie über die Landkreise hinweg. Nicht mehr, und nicht weniger. Die BUEG interpretiert die Rolle des RPV daher genau richtig.

  • „Durch dieses Verhalten bewegt sich die BUEG in die Richtung der Verschwörungstheoretiker am rechten Rand der Gesellschaft.“

Da fehlen einem die Worte. Ist dem Autor eigentlich gewahr, welch ungeheuerliche Behauptung er da formuliert? Ist ihm klar, was eine Verschwörungstheorie ist? Jedenfalls ist es nicht die zweifelsfrei belegte Richtigstellung einer falschen Erzählung, in diesem Falle des „unrichtigen Narrativs der Gemeinde“ (s. o.). Das ist das genaue Gegenteil einer Verschwörungstheorie. Man könnte das auch investigativen Journalismus nennen. Idealerweise hätte der Autor selbst die inkonsistente Erzählung des Gautinger Gemeinderats aufgedeckt und im Online Portal „Unser Würmtal“ angeprangert. Das ist leider nicht geschehen.

Im Abschnitt Gegenargumente (zur Errichtung von Windkraftanagen) stellt der Autor einmal mehr unter Beweis, dass er mit der Materie nicht vertraut ist. Windräder können in Brand geraten und Flügel können brechen, das sind indessen extrem seltene Ereignisse.

Real und sehr konkret ist allerdings das, was er als fiktive Gefahren abtut. Der Mikroplastikabrieb eines durchschnittlichen deutschen Windrads beläuft sich auf etwa 50 kg p.a. Bei den neuen und sehr viel größeren Windkraftanlagen mit Rotordurchmessern von 175 m und mehr muss man von 90 kg p. a. ausgehen. Ist das wenig oder viel? Immerhin kommen so für 20 Windräder – wie sie im Würmtal (Gauting, Krailling, Forstenrieder Park) geplant sind – über eine Betriebszeit von 20 Jahren 36 Tonnen zusammen. Das kann man für wenig halten, aber stellen Sie sich einmal die Empörung vor, wenn ein Kernkraftwerk (das so viel Strom produziert wie mehr als 1000 Windräder) in 20 Jahren 2000 Tonnen Mikroplastik in die Luft pusten würde.

Natürlich sind Windräder nicht verantwortlich für das Insektensterben, das dürften eher die Pestizide sein. Aber selbstverständlich gibt es einen Effekt. Und was Infraschall angeht, so sollte der Autor einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass man Infraschall nicht hört, sondern spürt und dass Infraschall das subjektive Befinden beeinträchtigen kann. Und zwar insbesondere dann, wenn er lange andauernd wirkt. Die Menschen sind individuell in unterschiedlichem Maße empfindlich dafür, das muss man respektieren und sollte man nicht als lächerlich hinstellen. Ungeachtet dessen ist Infraschall auch für die BUEG kein zentrales Argument, sondern ein Aspekt unter vielen.

Die weiteren Ausführungen des Autors im Hinblick auf die Lösung des bayrischen „Energieproblems“ zeugen gleichfalls von wenig Sachkenntnis.

Der Bau von Windkraftanlagen im ausgewiesenen Schwachwindgebiet Würmtal macht ersichtlich keinen Sinn, selbst wenn man Windkraft grundsätzlich für eine sinnvolle ergänzende Technologie bei der Stromproduktion hält. Der Betrieb ist zweckmäßig und energetisch tauglich dort, wo der Wind halbwegs verlässlich und in nennenswerter Stärke weht, vor allem dann, wenn die hochvolatile, also schwankende Stromproduktion mittels geeigneter Speicher geglättet werden kann. Technologisch ist das im benötigten Umfang, Stand heute, nicht möglich und in absehbarer Zeit auch nicht bezahlbar.

Bei alledem nützt daher auch der Hinweis auf die Klimakrise nichts. Denn auch dem Klima helfen am Ende nur funktionierende Lösungen. Mit Blendwerk – nichts sonst sind Windräder in Schwachwindgebieten – das nur Rohstoffe und Kapital bindet aber ansonsten die Stromversorgung nicht sicherstellen kann, ist niemand gedient.

Was die Schlussbemerkung des Autors angeht (Zitat: „Für die BUEG in Gauting wird es höchste Zeit zu demokratischem Verhalten zurückzukehren und in einen sachlichen Dialog einzutreten …“), so kann man sich nur die Augen reiben. Man ist völlig konsterniert.

Es ist tatsächlich die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting, die permanent auf die Einhaltung der demokratischen Gepflogenheiten drängt und sie in beispielhafter Weise vorlebt. Es ist die BUEG, die vom Gautinger Gemeinderat Transparenz fordert, die die demokratische Beteiligung der Bürger am Prozess verlangt und die zum sachlichen Dialog auffordert. Es ist uns nicht aufgefallen, dass wir dabei vom Online Portal „Unser Würmtal“ unterstützt worden wären. Die BUEG hat mehrfach Akteneinsicht verlangt und bisher nicht bekommen. Die BUEG musste eine Rechtaufsichtsbeschwerde gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen bei der kommunalen Aufsichtsbehörde anstrengen. Es ist der Gautinger Gemeinderat, der stattdessen Geheimniskrämerei betreibt und einen undemokratischen Stil von Hinterzimmer-Politik pflegt. Das alles weiß der Autor. Oder er sollte es wissen und mit uns seine Stimme dagegen erheben. Und wenn er es nicht weiß, sollte er darüber schweigen.

Was dagegen macht der Autor des Online Portals „Unser Würmtal“? Er scheut sich nicht, diesen undemokratischen Politikstil der Gemeinde unverblümt zu goutieren. Wäre es denn nicht die vornehmste Aufgabe des Autors als Medienschaffendem und damit Vertreter der vierten Gewalt im Staate, solches Gebaren der Verwaltung offen anzuprangern, statt diejenigen, die sich als vorbildliche Demokraten zeigen, in unfairer Weise anzugehen und mit unzutreffenden Vorwürfen zu überziehen? (fih)

Erfolgreiches Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Der Weg für den Bürgerentscheid über die von der Gemeinde geplante Errichtung von 10 Windkraftanlagen rund um Gauting ist frei. Fast 2.200 Unterschriften hat die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting in nur drei Wochen dafür gesammelt und Donnerstagvormittag (16.05.2024) an die Gemeinde Gauting übergeben. Damit ist das für den Bürgerentscheid notwendige Quorum deutlich übererfüllt. Die Bürgerinitiative bedankt sich bei allen Unterstützern für dieses großartige Votum.

Bürgerbegehren Unterschriftenübergabe Bild 1
Vor dem Rathaus: Umschläge mit 2.173 Unterschriften (Stand 16.05.2024)
Von links: Anja Haas, Bernhard Fliedner, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle, Michael Verwagner

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist das überzeugende Ergebnis nicht nur ein klares Signal für den Schutz des Waldes und des Gautinger Landschaftsbildes. Es zeigt auch: Die Gautinger Bürgerinnen und Bürger sind nicht einverstanden mit der Art und Weise, wie die Gemeinde versucht hat, unter der Konstruktion eines sog. Bürgerwindprojekts wirtschaftliche Interessen durchzusetzen und eine Baugenehmigung zugunsten eines Unternehmers an der Öffentlichkeit vorbei durchzudrücken. Besonders pikant: Es handelt sich dabei um Flächen, die der Regionale Planungsverband München aus Gründen des Natur-, Wald,- und Artenschutzes wie auch der Flugsicherung explizit für nicht geeignet hält.

„Der Zuspruch unserer Mitbürger für unser Bürgerbegehren war und ist enorm. Er zeigt: Die Bürgerschaft will keine Abholzung in den Gautinger Wäldern für zehn wirtschaftlich und ökologisch nicht nachhaltige Windindustrieanlagen, jede fast so hoch wie der Münchner Olympiaturm. Dieser Ausverkauf der Heimat und ihrer Natur mit der Brechstange muss gestoppt werden. Was die Gemeinde bisher gemacht hat, ist das Gegenteil von Bürgerbeteiligung.

Wir fordern die Gemeinde auf, das Votum der Gautingerinnen und Gautinger sehr ernst zu nehmen und jetzt schnellstmöglich den demokratisch erforderlichen Bürgerentscheid zu organisieren. Ihre bisherige Politik, in nicht öffentlichen Sitzungen an den Bürgern vorbei Fakten zu schaffen, die die Natur und unsere Lebensqualität massiv beeinträchtigen, ist sofort einzustellen.“, so die BI abschließend. (fih)

Pm Bueg 2024 05 16
Pressemitteilung vom 16.05.2024 zum Download

HerzHerzHerz

HerzHerzHerz

Kommentar zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband

Kommentar der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband München (RPV München) und zum Bericht im Merkur vom 11,/12.05.2024.

Hintergrundmaterial:

OFFENER BRIEF AN DEN RPV ZUM VORABENTWURF ZUR REGIONALEN STEUERUNG DER WINDENERGIENUTZUNG

ANSCHREIBEN AN DEN GEMEINDERAT GAUTING ZUR GEMEINDERATSSITZUNG VOM 07. MAI 2024

Die Kritik des Gemeinderats Gauting am Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbands München (RPV München) ist entlarvend. Gescholten wird der Entwurf des RPV München, obwohl der Gemeinderat doch eigentlich allen Grund dazu hätte, sich an die eigene Nase zu fassen und offen einzuräumen, dass er unter Missachtung der übergreifenden Zielsetzung des Regionalen Planungsverbands die eigenen Windkraftpläne unabgestimmt umsetzen wollte und offenbar immer noch so umsetzen will.

Es ist mitnichten so, dass durch die Planungen des RPV München die kommunale Planungshoheit in unzulässiger Weise eingeschränkt wird. Die kommunale Selbstverwaltung operiert nicht im luftleeren Raum, sie muss doch ganz selbstverständlich innerhalb der Grenzen der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen agieren und den erlassenen Regularien Rechnung tragen. Konkret bedarf die Errichtung von Windkraftanlagen in der Region ohne jeden Zweifel der übergreifenden Steuerung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Windräder ohne Berücksichtigung der wohlverstandenen regionalen und interkommunalen öffentlichen Belange nach der einseitigen Interessenlage jeder Gemeinde gebaut werden. Und dies potenziell zum Schaden der gesamten Region. Um dies zu verhindern, wurden bayernweit die Regionalen Planungsverbände ins Leben gerufen und mit einem belastbaren Mandat ausgestattet. So auch der RPV München.

Zudem darf darauf verwiesen werden, dass im Jahre 2012, als die Gautinger Konzentrationsflächen ausgewiesen wurden, die betreffenden umweltrechtlichen Prüfungen allenfalls rudimentär vorgenommen worden sind. Bevor nun tatsächlich Windräder auf diesen Flächen gebaut werden können, ist daher die diesbezügliche Prüfung der öffentlichen Belange unabdingbar. Auf diesen regulären und völlig gesetzesmäßigen Prozess zu drängen ist das Bestreben des RPV München. Hier werden also nicht Rechte eingeschränkt, sondern Recht und Gesetz hochgehalten.

Der Hinweis auf die potenziell erschwerte Wertschöpfung der Gemeinde ist haltlos. Die angegebenen 24.000 Euro pro Windrad und Jahr rechtfertigen selbstredend kein Aushebeln der übergreifenden Planung. Im Übrigen ist die Feststellung der Frau Bürgermeisterin, die Einkommenssteuer (der Windkraft-Anteilseigner) bleibe in Gauting nicht mehr als Augenwischerei und sachlich unzutreffend. Genau 15 % der veranlagten Einkommenssteuer erhält die Gemeinde. Es sind keine 100 %, wie die Aussage der Bürgermeisterin glauben machen will. Im Hinblick auf die Argumentationskette kann es dabei indessen nur um die zusätzliche Einkommenssteuer aufgrund von Ausschüttungen aus der Windkraft-Beteiligung gehen.

Die kleine Rechnung dazu: Ein Anteilseigner investiert 10.000 Euro und erhält aus dieser Beteiligung eine jährliche Verzinsung von 6 %. Demnach werden 600 Euro ausgeschüttet. Der Steueranteil darauf beläuft sich bei einer Progression von 33,33% (Stichwort Bürgerbeteiligung: man möchte ja, dass sich ganz normale Bürger beteiligen, keine Großinvestoren) auf 200 Euro. Von diesen 200 Euro fließen demnach 15 %, also 30 Euro an die Gemeinde. Das sind die Einkommenssteuer­ein­nahmen, von denen die Bürgermeisterin spricht. Wenn sich 100 Bürger finden, die diesem Modell folgen und somit in Summe 1 Million Euro investieren, so darf die Gemeinde mit 3.000 Euro Mehreinnahmen rechnen.

Aber ist die vorstehende Kalkulation denn überhaupt zutreffend? Sind das die erwartbaren Zusatzeinnahmen der Gemeinde bei einer Investition von 1 Million Euro? – Leider nein, das Ganze ist noch geschönt. Die tatsächlichen Mehreinnahmen durch die Einkommensteuer der Anteilseigner liegen aller Voraussicht nach ungefähr bei null. Warum ist das so? – Wir müssen davon ausgehen, dass niemand einfach so Geld herumliegen hat, sozusagen unterm Kopfkissen. Das Geld, das nun also in die Gautinger Windkraft investiert wird, muss daher zwangsläufig von einer anderen Anlage abgezogen werden, sei es eine Daimler-Unternehmensanleihe, verzinst zu 6 %, oder ein Fondinvest bzw. ein kleines Aktienpaket, die gerne auch 12 % und mehr abwerfen können. Natürlich fallen auch für solche Anlagen, die mit Windkraft nichts zu tun haben, EkSt.-Erträge an.

Wenn nun ein Gautinger Bürger in die Windkraft invesiert, also Anteileigner wird und dafür seine Daimler Unternehmenanleihe verkauft – bekanntlich kann man einen Euro nur einmal einvestieren – dann entgehen der Gemeinde 30 € Einkommenssteuer auf die Unternehmenanleihe, dafür gewinnt sie 30 € durch die Windkraft-Beteiligung. Der Mehrertrag ist genau null.

Und wenn es ganz ungünstig läuft, verkauft eine Gautinger Bürgerin ihre ETF-Anteile im Wert von 10.000 €, die bisher immer 12 % bis 18 % p.a. abgeworfen haben (wofür in unserer Beispielrechnung 60 bzw. 90 € EkSt. an die Gemeinde gegangen sind) und investiert in die Gautinger Bürgerwind GmbH, mit dem Ergebnis, dass der neue Steuerertrag für die Gemeinde dann bei 30 € liegt. Ein klares Minusgeschäft für die Gemeinde, denn die Steuererträge sinken um 30 bzw. um 60 €.

In der Gesamtbetrachtung muss man wohl von einem Nullsummenspiel ausgehen. Mehrerträge in der Einkommensteuer für die Gemeinde durch Windkraft entstehen nur dann, wenn Gautinger Bürger dafür Kapital einsetzen, das zuvor nicht (oder zu sehr schlechten Konditionen) investiert war UND ohne die Existenz der Gautinger Windräder nicht investiert werden würde. Eine reichlich gewagte Wette, auf die man den Haushalt der Gemeinde Gauting jedenfalls nicht abstützen sollte.

Zudem soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die ausgeschütteten Gewinne, je nach Börsenstrompreis und Stromertrag der Windräder potenziell zu einem erheblichen Anteil aus Steuersubventionen querfinanziert werden. Die obengenannten, an sich schon eher marginalen Einnahmen könnten daher teilweise oder sogar ganz aus dem Steuersäckel stammen und werden somit an anderer Stelle fehlen.

Ist die oben abgeschätzte Einnahme – so sie denn positiv wird – denn überhaupt erwähnenswert? Lohnt es sich, dafür Kompetenzstreitigkeiten mit dem speziell für die übergreifende Steuerung der Windenergie eingesetzten Planungsverband vom Zaun zu brechen?

Unabhängig von der finanziellen Fragwürdigkeit des gesamten Vorhabens ist auch die Behauptung des Gemeinderats Heinz Moser (Grüne), eine Windkraftanlage könne 2000 Tonnen CO2 im Jahr sparen völlig aus der Luft gegriffen. Richtig ist, dass Windkraftanlagen im Betrieb kein CO2 emittieren. Die angegebene Einsparung ist ein fiktiver Wert, dessen Höhe davon abhängt, womit man die Windstromproduktion vergleicht. Nimmt man Kohle als Vergleichsmaßstab, sieht die fiktive Einsparung numerisch gesehen groß aus, im Ergebnis ist sie aber irrelevant. Vergleicht man hingegen mit Solarstrom oder Atomstrom, ist die Einsparung praktisch null. Davon abgesehen ist die Flächeneffizienz von Windkraft ausnehmend gering. Die nötigen Abstandsflächen (500 m Distanz bzw. 4 Windräder pro Quadratkilometer) muss man berücksichtigen, daher ergibt sich im Mittel eine Stromproduktion von 40 kWh pro Quadratmeter und Jahr entsprechend einer durchschnittlichen Leistungsdichte von 4 – 5 W/qm. In der Photovoltaik auf Dächern sind es 5-mal so viel. Nur zum Vergleich: Ein Kernkraftwerk mit einem angenommenen Flächenbedarf von einem Quadratkilometer leistet mehr als 1000 W/qm.

Der Bau von Windkraftanlagen im Schwachwindgebiet um Gauting macht ersichtlich keinen Sinn, selbst wenn man Windkraft grundsätzlich für eine sinnvolle ergänzende Technologie bei der Stromproduktion hält. Der Betrieb ist zweckmäßig und energetisch tauglich dort, wo der Wind halbwegs verlässlich und in nennenswerter Stärke weht, vor allem dann, wenn die hochvolatile, also schwankende Stromproduktion mittels geeigneter Speicher geglättet werden kann. Technologisch ist das, Stand heute, nicht möglich und in absehbarer Zeit auch nicht bezahlbar.

Bei alledem nützt daher auch der Hinweis auf die Klimakrise nichts. Denn auch dem Klima helfen am Ende nur funktionierende Lösungen. Mit Blendwerk – nichts sonst sind Windräder in Schwachwindgebieten – das nur Kapital bindet aber ansonsten die Stromversorgung nicht sicherstellen kann, ist niemand gedient. Damit schadet man am Ende dem ansonsten richtigen und wichtigen Anliegen der effektiven Reduzierung der CO2-Emissionen, weil das an anderer und besser geeigneter Stelle investierte Kapital einen echten Nutzen stiften könnte. (fih)

Starnberger Merkur vom 11./12.05.2024

Scharfe Kritik an Planungsverband

Zitat: „Gautings Gemeinderat kritisiert in seiner Stellungnahme zum Vorabentwurf den Regionalen Planungsverband massiv dafür, die Gautinger Flächen für die Windkraft nicht berücksichtigt zu haben. Dies untergrabe die kommunale Planungshoheit und widerspreche dem Ziel der Energiewende.“

Aufmacherbild ©Merkur

2024 05 11 Merkur Kritik An Planungsverband
Starnberger Merkur vom 11./12.05.2024. ©Merkur

Kommentar der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband München (RPV München) und zum vorstehenden Bericht im Merkur.

Bürgerinitiative fordert Stopp der Windkraftplanungen in Gauting

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Mit der Gemeinderatssitzung vom 07. Mai und dem Sachvortrag von Bürgermeisterin Dr. Kössinger ist ganz offensichtlich geworden, dass die Gemeinde Windräder bauen WILL und zwar auf Biegen und Brechen und unabhängig vom Ausgang weiterer Prüfungen durch den Regionalen Planungsverband München.

Die Maske ist gefallen. Die Frau Bürgermeisterin hat die Gemeinde hinters Licht geführt. Über ein Jahr lang hat sie behauptet, sie MÜSSE selbst bauen, um die Gemeinde vor fremden Investoren zu schützen. Durch die Herausnahme der Gautinger Flächen aus den Planungen des RPV München wäre jetzt die Sachlage gegeben, dass NIEMAND auf diesen Flächen bauen würde. In dieser Situation will die Bürgermeisterin mit fadenscheinigen Argumenten erreichen, dass Gauting doch Vorrangfläche wird und so Gautings Wälder für die Gemeinde, aber auch für fremde Investoren geöffnet würden. „Dr. Kössinger hat die Gautinger Bürger lange über diese Planungen im Unklaren gelassen und ihre wahren Absichten hinter einem falschen Narrativ versteckt“, so die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting.

Dazu passt auch, dass dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit die komplexen, durch­zuarbeitenden Entscheidungsunterlagen erst wenige Stunden vor der Sitzung zugänglich gemacht wurden. Guter Stil sieht anders aus.

Die Begründung der Gemeinde, Vorrangfläche werden zu wollen, ist dünn. In der Beschlussvorlage heißt es dazu: „Zudem besteht die Gefahr, dass den bestehenden Konzentrationsflächen damit allein aufgrund der Nichtausweisung als Vorrangfläche ein gravierenderer Makel anhaften wird, insbesondere, wenn dies mit der Behauptung eines nunmehr scheinbar vorrangigen Artenschutzes erfolgt.“ Dass die Existenz schützenswerter Arten in Gauting als „Makel“ bezeichnet wird, ist für sich schon befremdlich. Noch absurder wird es, wenn die Gemeinde mit einem zwölf Jahre alten Teilflächennutzungsplan, bei dem der Artenschutz nachweislich nur rudimentär geprüft wurde, ernsthaft versucht, die aktuelle Datenbasis der oberen Naturschutzbehörden und des Landesamtes für Umwelt auszuhebeln. „Saubere fachliche Einschätzungen politisch zu ersetzen, wie es jüngst im Ministerium Habeck aufflog, wäre ein gravierender Planungsfehler und ein schwererer Glaubwürdig­keitsschaden“, so die BI.

Dr. Kössinger hat zudem gestern aus ihren Plänen keinen Hehl gemacht: Sie will unabhängig vom Planungsprozess des RPV und dessen Ergebnis jetzt Fakten schaffen und eine Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen beim Landratsamt erwirken, bevor der RPV entgegenstehende Bedenken überhaupt abschließend formulieren kann. Dabei verstrickte sich die Bürgermeisterin in ihrem Sachvortrag auch in erhebliche Widersprüche. So mahnt sie den Einstieg in eine weitere Prüfung durch den RPV an, um dann im nächsten Satz klarzustellen, dass man weitere Prüfungen im Genehmigungsverfahren nicht abwarten möchte und die Einschätzung des RPV für eine zukünftige Genehmigung unschädlich wäre. Warum werden hier Prüfungen angemahnt, an deren Ergebnis die Gemeinde überhaupt kein Interesse hat, obwohl es um zentrale ureigene gemeindliche Belange geht?

„Was hält die Bürgermeisterin eigentlich davon ab, jetzt die Situation der Nicht-Bebaubarkeit der Gautinger Flächen zum Wohle der Gautinger Bürger und ihrer Heimat zu nutzen und ihre Pläne ad Acta zu legen, wie es unser Bürgerbegehren vorschlägt?“ so die BI abschließend.

Pm Bueg 2024 05 08
Pressemitteilung vom 08.05.2024 zum Download

Starnberger Merkur vom 08.05.2024

Zwei Drittel gegen Windkraft-Pläne

Die Befürworter einer vernünftigen Energiepolitik haben auf der Pentenrieder Bürgerversammlung eine klare Mehrheit gefunden. Mit 29:13 Stimmen forderten sie die Gemeinde Krailling auf, alle Planungen für Windräder im Kreuzlinger Forst einzustellen.

Link auf die Website des Starnberger Merkur mit dem Online-Originalbeitrag

Weil das im Beitrag des Starnberger Merkur etwas zu kurz kommt, hier ergänzend der genaue Wortlaut des Antrags und die Begründung.

Antrag:
Der Gemeinderat soll die Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Kreuzlinger Forst nicht weiterverfolgen.

Begündung:

1. Einwände des Luftamts Südbayern

Die Einwände des Luftamtes Südbayern gegen die Errichtung der geplanten 4 Kraillinger WKA mit 255 m Höhe sind gewichtig und gut begründet. Die nötige Anhebung der Radarhöhen für den Flughafen Oberpfaffenhofen erscheint äußerst unwahrscheinlich, weil hier Fragen der Flugsicherheit, die uns alle betreffen können im Raum stehen. Gemäß dem ehernen Grundsatz „Safety first“ sind diesbezüglich Kompromisse nicht möglich, denn am Ende stehen potenziell Leben auf dem Spiel.

2. Diskrepanz zu den Planungen des RPV

Der Regionale Planungsverband München hat im Januar einen Vorabentwurf zur regionalen Steuerung der Windenergienutzung vorgelegt und plant im Zuge des weiteren Verfahrens im 4. Quartal 2024 und im 3. Quartal 2025 zwei offizielle Anhörungstermine unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die finale Festlegung der aus Sicht des RPV München für die Windkraft-Nutzung grundsätzlich geeigneten Flächen soll im 1. Quartal 2026 erfolgen.

Es erscheint vernünftig, dass sich die kommunalen Planungen der Gemeinde Krailling diesem Zeitplan strikt unterordnen und keinesfalls angestrebt wird, die übergreifenden Planungen des RPV überholen zu wollen.

3. Fragwürdige Stromproduktion im Schwachwindgebiet

Unabhängig von den vorgenannten Punkten muss man festhalten, dass die infrage kommende Flächen der Gemeinde Krailling im Bayrischen Energieatlas als Schwachwindgebiete deklariert sind. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist sogar in 160 m Höhe mit 5,55 m/s grenzwertig niedrig mit einer Windleistung von nur wenig über 200 W/m2 Rotorfläche, das ist weniger als ein Viertel im Vergleich zu einem Standort an der norddeutschen Küste. 

Im Ergebnis liegt die Standortgüte – wohlgemerkt, in 160 m Höhe – bei nur 58 % der durchschnittlichen Standortgüte. Es ist daher zu erwarten, dass an diesen Standort dauerhaft erhöhte Schwachwind-Subventionen anfallen werden. Mit anderen Worten, die Gewinne der Investoren werden zu wesentlichen Teilen durch Subventionen finanziert. Die Kosten hierfür müssen die Strombezieher und Steuerzahler tragen. Die propagierte Bürgerbeteiligung wird daher aller Erwartung nach dazu führen, dass alle Bürger zahlen und einige wenige Investoren davon profitieren.