Archiv der Kategorie: Leserbrief

Große Distanz zu den Bürgern


Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil im Starnberger Merkur vom 14.06.2024
zum Bericht im Merkur vom 13.06.2024 „Gemeinde lehnt Bürgerbegehren ab“

Merkur Leserbrief Stm Ad Martin Zeil 2024 06 14
Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil im Starnberger Merkur, ©Merkur

Link auf den Bericht im Merkur.

Aus dem Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil möchten wir die folgende Passage zitieren:

„Die Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Meinung zu den Windrädern in unseren Wäldern war bei der Mehrheit des Gautinger Gemeinderats offensichtlich zu übermächtig. Statt sich der klaren Meinung der Regierung von Oberbayern anzuschließen, wonach das Bürgerbegehren zulässig ist, musste eine mit (…) Steuergeld bezahlte gewundene Meinung einer Anwaltskanzlei herhalten, um der Gautinger Bürgerschaft ihrer Mitwirkung in dieser äußerst wichtigen Frage vorzuenthalten.“

Zweifellos hat die Gemeinde mit ihrer Ablehnung die Chance auf Partizipation und Einbindung der Bürger in dieser wichtigen Zukunftsentscheidung vertan. Als Bürgerinitiative werden wir natürlich dranbleiben und weiter für die Einbeziehung der Bürgerschaft kämpfen, wenn es sein muss, auch auf dem Rechtsweg.

Staatsminister a.D. Zeil hat in seinem Leserbrief noch etwas anderes bemerkt. Zitat: „So nebenbei kam heraus, dass die Gemeinde ohne große Öffentlichkeit angeblich schon Verträge mit Dritten abgeschlossen hat und gar nicht mehr Herrin des Verfahrens ist.“

Das Ergebnis dieser dieser Politik der Gemeinde am Bürger vorbei nennt sich „Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG“. Bei einer transparenten Vorgehensweise der Gemeinde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit hätte es zur Gründung besagter Bürgerwind GmbH zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht kommen dürfen.

Warum existiert die „Bürgerwind Bauting“? – Ganz einfach: Der Hauptanreiz für Investoren wird durch die hohen und über 20 Jahre garantierten staatlichen Subventionen gesetzt. In den Gautinger Schwachwindgebieten liegt die Windkraft-Standortgüte bei 60 % und darunter. Dafür werden Subventionen von bis zu 11,4 ct pro Kilowattstunde gezahlt.

Dazu muss man feststellen: Ohne Subventionen baut hier im Schwachwindgebiet niemand auch nur ein Windrad.

Im Lichte dessen kommt man um die folgende Erkenntnis nicht herum: Die Namensgebung Bürgerwind ist ein Euphemismus, der verschleiert, dass es hier um knallharte wirtschaftliche Interessen des Projektierers und das Abgreifen staatlicher Subventionen geht. Jede Aktiengesellschaft, die am freien Markt ihr Geld verdient und an der sich der Bürger gleichfalls (durch den Kauf von Anteilen, genannt Aktien) beteiligen kann, darf man mit gleichem Recht als Bürger xyz AG bezeichnen.

Mitnichten profitieren die Bürger, sie müssen vielmehr die Subventionen und die überhöhten Strompreise zahlen. Fast alle Bürger! Der Profit bleibt einigen Wenigen. Wenn 1000 Gautinger Bürger Anteile erwerben, dann heißt das im Umkehrschluss, dass 22.000 Gautinger anteilig für die Profite der 1000 aufkommen müssen.

Das Konzept der – finanziellen – Bürgerbeteiligung ist eine Nebelkerze. Weder wird damit das Problem der hohen Strompreise gelöst, noch kann so die Versorgungssicherheit für die Stromkunden erreicht werden.

Zu wenig Speicherkapazität

Bericht im Starnberger Merkur vom 09.01.2024:
Wie Speicher den Strompreis mitbestimmen

Stand der Energiewende Teil 2

Leserbrief im Starnberger Merkur vom 18.01.2024

Im Beitrag wird betreffend der verfügbaren Batteriespeicher und Pumpspeicher der falsche Eindruck erweckt, Deutschland sei diesbezüglich schon recht gut aufgestellt. Allerdings ist dabei nur von der Leistung der Speicher die Rede, nicht von der fehlenden Kapazität.

Die Speicherkapazität (gemessen in Gigawattstunden, GWh) und die Batterieleistung (gemessen in Gigawatt, GW) dürfen nicht miteinander vermengt werden. Das erstere ist die Energiemenge, die Ladung, das zweite ist quasi die Geschwindigkeit, mit der die gespeicherte Ladung abgerufen werden kann.

Um den Unterschied zwischen Speicherkapazität und Leistung klarzumachen: Wenn Güter von A nach B transportiert werden müssen, dann interessiert der Laderaum der verfügbaren Transporter, nicht deren Höchstgeschwindigkeit. Genau so es verhält sich im Hinblick auf Speicherkapazität („Laderaum“) und Leistung („Höchstgeschwindigkeit“) der Batterien.

Tatsächlich liegt die aktuelle Strom-Speicherkapazität laut Fraunhofer ISE bei etwa 20 GWh Batteriespeicher und 50 GWh Pumpspeicher. Mit diesen 70 GWh können wir angesichts des mittleren deutschen Leistungsbedarfs von 70 GW eine Dunkelflaute von einer Stunde überbrücken! Der Speicherbedarf zur Überbrückung einer eintägigen Dunkelflaute beläuft sich daher auf mindestens 1.500 GWh. Dunkelflauten über eine Woche, wie sie jedes Jahr mehrfach auftreten können, erfordern folglich Speicherkapazitäten von mehr als 10.000 GWh. Aktuell verfügen wir also noch nicht einmal über 1 % der benötigten Kapazität!

Dr. Hieronymus Fischer, Pentenried


Die nachfolgend verlinkte Langfassung des Leserbriefs konnte aus Platzgründen im Merkur nicht abgedruckt werden.

Flugsicherheit vs. Windkraft

Bericht im Starnberger Merkur vom 16./17.12.2023
Gauting & Würmtal: Flughafen bremst Kraillinger Windkraft aus

Leserbrief im Starnberger Merkur vom 09.01.2024

Safety first – das ist der eherne Grundsatz im Luftverkehr. Die Windstromproduktion in den Schwachwindgebieten um München ist von dieser klaren Fokussierung denkbar weit entfernt. Tatsächlich ist hier die Versorgung mit Windstrom – ohne große und sehr teure Speicher oder Backup-Kraftwerke – hochgradig unsicher und daher letztlich volkswirtschaftlicher Nonsens. Daran ändert auch die Höhe der Windräder von 250 m nichts.

Wenn ein Windpark 100 % des Jahresstrombedarfs liefert, dann hat man doch die Energieversorgung mit Windstrom gesichert, könnte man meinen. Dem ist leider nicht so, weil bilanzielle Autarkie und Energiesicherheit meilenweit auseinander liegen. Diese simple Tatsache ist vielen nicht klar und wird von den Projektträgern und politischen Befürwortern geflissentlich verschwiegen, sofern sie überhaupt darüber Bescheid wissen.

Warum das so ist, soll kurz erläutert werden: Ein modernes 6-Megawatt-Windrad leistet bei den in Süddeutschland statistisch vorherrschenden Windverhältnissen typischerweise in der Hälfte des Jahres weniger als 1 Megawatt und bringt die propagierte Nennleistung von 5 – 6 MW überhaupt nur an ca. 30 – 40 Tagen, mehr oder weniger sporadisch übers Jahr verteilt.

Das resultierende Versorgungsrisiko liegt bei ca. 60 %. In der Jahressicht kann nur etwa 50 % des Strombedarfs tatsächlich durch Windstrom gedeckt werden. So z.B. bei den Windrädern in Berg: Obwohl die Gesamtstromproduktion (Wind, Solar, Biomasse) höher ist als der Jahresverbrauch (2022: 104 %), müssen 50 % des Bedarfs von extern bezogen werden. Und trotz Biomasse- und Solarstromanteilen ist der Stromertrag an 216 Tagen des Jahres (entsprechend einem Versorgungsrisiko von 59 %) geringer als der Bedarf.

Wenn es mit der Flugsicherheit so schlecht bestellt wäre, wie mit der Sicherheit der Stromversorgung auf der Basis einer bilanziell 100-prozentigen Autarkie mit Windkraft, dann würden 6 von 10 Flugzeugen abstürzen oder zumindest ihr Ziel nicht erreichen. Auch wenn man noch mehr und noch höhere Windräder baut, ändert sich an diesem Befund nichts Grundsätzliches, es bleibt ein hohes Versorgungsrisiko bei gleichzeitig enormen Aufwendungen (knapp 10 Mio. € pro Windrad). Die nötigen Speicher kosten zudem ein Vielfaches davon.

Dr. Hieronymus Fischer, Pentenried


Die nachfolgend verlinkte Langfassung des Leserbriefs konnte aus Platzgründen im Merkur nicht abgedruckt werden.

Kehrtwende des Bürgermeisters – Bürgerentscheid ist sehr wohl eine Option!

Der Kraillinger Bürgermeister Haux hat als Reaktion auf meinem am 14.11.23 abgedruckten Leserbrief „Zeit für demokratische Bürgerbeteiligung zu Windkraft“, in welchem ich an sein ursprüngliches Versprechen eines Ratsbegehrens erinnert hatte, dies zunächst geleugnet und eine Verwechslung mit der KIM-Erweiterung vermutet. Nachdem ihm nun aber nachgewiesen werden konnte, genau eine solche Bürgerbeteiligung 2021 im Gemeinderat angekündigt zu haben, meint er nun, dass dies keine Option mehr (!) sei.

Der Verweis auf die geänderten juristischen Voraussetzungen ist für mich nicht überzeugend, da der Landkreis Starnberg bereits 2012 Baurecht in den Konzentrationsflächen geschaffen hat. Hätten Privatinvestoren nicht schon seit 11 Jahren bauen können, ohne dass die Gemeinde dies hätte verhindern können? Dies ist aber nicht geschehen. Mir erschließt sich nicht, was sich an der Rolle der Gemeinde seit 2021 so geändert haben soll, dass Herr Haux nun sein Versprechen eines Ratsbegehrens bricht – auch zur Verwunderung von Gemeinderäten.

Wie bereits ausgeführt, geht es mir nicht um das Baurecht, aber die Gemeinden Krailling und Gauting sollten ihre Bürger fragen, ob sie den gewaltigen Landschaftseingriff durch Windindustrieanlagen auch noch aktiv vorantreiben sollen, sei es durch die Beauftragung der Planung, die Bereitstellung von Grundstücken oder gar eine finanzielle Beteiligung an der Betreibergesellschaft. Ein Bürgerentscheid wäre somit keineswegs gegenstandslos, auch wenn die Gemeinde ein Bauvorhaben eines Privatinvestors nicht verhindern kann.

Geradezu absurd ist die Aussage von Herrn Schober vom Gemeindetag, ein Ratsbegehren sei sinnlos, da sich die Stimmung grundsätzlich pro Windkraft geändert habe. Dem hat sich Herr Haux nun angeschlossen. Woher wollen sie denn das vor einem Bürgerentscheid wissen? In Wartenberg und Glonn hat sich neulich das Gegenteil gezeigt, da dort Windindustrieanlagen von den Bürgern abgelehnt wurden. Mir scheint es, dass die Bürgermeister Haux und Dr. Kössinger deshalb Angst vor einer Abstimmung haben. Jedenfalls halte ich an meiner – bei der Gautinger Informationsveranstaltung von vielen Teilnehmern unterstützten – Forderung nach einem Ratsbegehren fest, für Gauting und Krailling. Die Gemeinderäte können ein solches auch gegen den Willen der Bürgermeister auf den Weg bringen. Ansonsten wäre auch noch ein Bürgerbegehren möglich.

Marvin Haas, Pentenried

Intransparentes Vorgehen – Gemeinderat stellt Bürger vor vollendete Tatsachen

Leserbrief zum Artikel „Acht Windkraftanlagen für Gauting“ vom 10.11.2023

Das bei der Informationsveranstaltung am Mittwoch von Bürgermeisterin Dr. Kössinger bekanntgegebene Vorgehen der Gemeinde Gauting zur Errichtung von acht Windindustrieanlagen halte ich für intransparent und demokratisch fragwürdig.

Die Beratungen des Gemeinderats waren nichtöffentlich und auch der entsprechende Beschluss für die Planungen des Ingenieurs Sing wurde hinter verschlossenen Türen gefasst. Dies ist womöglich sogar wegen Verstoßes gegen Art. 52 der Bayerischen Gemeindeordnung rechtswidrig, da der kommunale Öffentlichkeitsgrundsatz zu den wesentlichen und tragenden Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts gehört und Ausdruck des Demokratieprinzips ist (BeckOK KommunalR Bayern/Jung GO Art. 52).

Es ist inakzeptabel, dass der Meinungsbildungsprozess des Gemeinderates der Öffentlichkeit vorenthalten wurde und diese nun vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Demokratisch fragwürdig ist auch, dass die Gemeinde bei dieser wichtigen Entscheidung kein Bürgervotum über ein Ratsbegehren einholen will, was etwa der Kraillinger Bürgermeister Haux versprochen hat. Unabhängig davon, wie man inhaltlich zur Windkraft steht, ist die Frage, ob um Gauting acht 255 Meter hohe Windindustrieanlagen mit erheblichen Eingriffen in den Wald errichtet werden, für die Öffentlichkeit sehr bedeutsam. Daher bin ich der Meinung, dass die Entscheidung über das Landschaftsbild, das unsere Heimat in den nächsten Jahrzehnten prägen wird, von allen Bürgern und nicht nur dem Gemeinderat getroffen werden sollte.

Auch wenn die Gemeinde nicht die Genehmigungsbehörde für Windräder ist, so sollten doch die Bürger darüber befinden, ob Gauting das Projekt auch noch – ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein – proaktiv vorantreiben soll, indem sie sich finanziell und mit eigenen Grundstücken beteiligt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hierzu kein Bürgerentscheid möglich sei. 

Nicht zuletzt sollten Informationsveranstaltungen mit neutralen Experten stattfinden, denn Herr Sing als Windkraft-Planer hat am Mittwoch selbst zugegeben, nicht neutral zu sein. Es wird höchste Zeit, dass die Gemeinde ihr Vorgehen überdenkt und eine demokratische Bürgerbeteiligung durchführt.

Marvin Haas, Pentenried

Eine Info­‐Veranstaltung als Alibi-Event

Leserbrief zum Artikel „Acht Windkraftanlagen für Gauting“ vom 10.11.2023

Am 8.11.23 fand in Gauting im Bosco eine sogenannte „Informationsveranstaltung zur Bürgerwindenergie in Gauting“ statt, eine offene Diskussionsrunde, wie im Flyer des Bosco angekündigt, gab es leider nicht.

Kritische Punkte dieser Form der Energieversorgung sollten an diesem Abend nicht behandelt werden – dadurch würden die Bürger „desinformiert“ und würden „falsche Ängste“ – etwa vor Naturzerstörung, Artensterben oder für die eigene Gesundheit – entwickeln. Die „richtige Angst“ stellte Herr Sing zu Beginn klar, die richtige Angst sei die vor einem unkontrolliert ansteigenden, menschengemachten CO2 Anstieg.

Was ist, wenn wir nach dem Bau der Windräder merken: die Energieversorgung wird immer unsicherer, der Strompreis bleibt der höchste, unsere Natur ist zerstört, unsere Gesundheit ruiniert, das investierte Geld weg – aber das Weltklima ändert sich dennoch weiterhin, je nach dem wie kosmische Strahlung, Sonnenaktivität, Wolkenbildung etc. sich verändern?

Was antworten wir unseren Kindern und Enkelkindern auf ihre Fragen?

Beatrice Giehr, Gauting