Der Kraillinger Bürgermeister Haux hat als Reaktion auf meinem am 14.11.23 abgedruckten Leserbrief „Zeit für demokratische Bürgerbeteiligung zu Windkraft“, in welchem ich an sein ursprüngliches Versprechen eines Ratsbegehrens erinnert hatte, dies zunächst geleugnet und eine Verwechslung mit der KIM-Erweiterung vermutet. Nachdem ihm nun aber nachgewiesen werden konnte, genau eine solche Bürgerbeteiligung 2021 im Gemeinderat angekündigt zu haben, meint er nun, dass dies keine Option mehr (!) sei.
Der Verweis auf die geänderten juristischen Voraussetzungen ist für mich nicht überzeugend, da der Landkreis Starnberg bereits 2012 Baurecht in den Konzentrationsflächen geschaffen hat. Hätten Privatinvestoren nicht schon seit 11 Jahren bauen können, ohne dass die Gemeinde dies hätte verhindern können? Dies ist aber nicht geschehen. Mir erschließt sich nicht, was sich an der Rolle der Gemeinde seit 2021 so geändert haben soll, dass Herr Haux nun sein Versprechen eines Ratsbegehrens bricht – auch zur Verwunderung von Gemeinderäten.
Wie bereits ausgeführt, geht es mir nicht um das Baurecht, aber die Gemeinden Krailling und Gauting sollten ihre Bürger fragen, ob sie den gewaltigen Landschaftseingriff durch Windindustrieanlagen auch noch aktiv vorantreiben sollen, sei es durch die Beauftragung der Planung, die Bereitstellung von Grundstücken oder gar eine finanzielle Beteiligung an der Betreibergesellschaft. Ein Bürgerentscheid wäre somit keineswegs gegenstandslos, auch wenn die Gemeinde ein Bauvorhaben eines Privatinvestors nicht verhindern kann.
Geradezu absurd ist die Aussage von Herrn Schober vom Gemeindetag, ein Ratsbegehren sei sinnlos, da sich die Stimmung grundsätzlich pro Windkraft geändert habe. Dem hat sich Herr Haux nun angeschlossen. Woher wollen sie denn das vor einem Bürgerentscheid wissen? In Wartenberg und Glonn hat sich neulich das Gegenteil gezeigt, da dort Windindustrieanlagen von den Bürgern abgelehnt wurden. Mir scheint es, dass die Bürgermeister Haux und Dr. Kössinger deshalb Angst vor einer Abstimmung haben. Jedenfalls halte ich an meiner – bei der Gautinger Informationsveranstaltung von vielen Teilnehmern unterstützten – Forderung nach einem Ratsbegehren fest, für Gauting und Krailling. Die Gemeinderäte können ein solches auch gegen den Willen der Bürgermeister auf den Weg bringen. Ansonsten wäre auch noch ein Bürgerbegehren möglich.
Marvin Haas, Pentenried