Informations-Flyer

Eine Kurzinformation zu den Windkraft-Planungen der Gemeinde Gauting und den Nachbargemeinden zur Errichtung von Windindustrieanlagen im Würmtal finden Sie in unserem Flyer.

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Flyer Seite 1

Infoflyer Seite 2

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Moderne WKA im Größenvergleich

(fih) Moderne Groß-Windkraftanlagen (WKA) mit einer Nennleistung von 5,5 – 6 Megawatt haben eine Nabenhöhe von etwa 150 – 170 m und einen Rotordurchmesser von 140 – 175 m. Insbesondere in Schwachwindgebieten – wie z.B. generell im Süden Deutschlands und insbesondere im Würmtal – baut man die Windräder besonders hoch und mit großen Rotoren, weil sonst die gewünschten Erträge nicht erreicht werden können.

Wie groß die Anlagen tatsächlich ausfallen, kann man der folgenden Grafik entnehmen:

Olympia Windrad Frauendom Skizze V11
Größenvergleich der geplanten Windräder im Würmtal (Schematische Darstellung)

Mikroplastikabrieb bei Windrädern

Einleitung

(fih) Bereits 2020 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags (WD, s. {1]) eine Abschätzung zur Exposition vom Mikroplastik durch Windräder veröffentlicht. Der WD beruft sich dabei bezüglich der wissenschaftlichen Datenbasis auf Studien und Analysen von Fraunhofer IWES.

Grundlagen der Berechnung

Nachfolgend eine aktualisierte Berechnung dazu, die vom Autor aufgrund der größeren Dimension heutiger Rotoren modifiziert wurde. Gegenüber der durchschnittlichen Größe der Rotoren von Windrädern im deutschen Bestand von weniger als etwa 60 m, weisen neue, große dimensionierte Windkraftanlagen der Leistungsklasse von 6 MW und darüber hinaus oft Rotorlängen von 75 m und mehr auf. Folgerichtig wird in der Abschätzung unterstellt, dass sich bei solchen Anlagen der maßgebliche Plastikabrieb über eine größere Rotorfläche erstreckt. Bei den kleineren Rotoren konnte man sich in der Überschlagsrechnung auf die äußersten 10 m des Rotors beschränken, wobei auch dies eine grobe Näherung darstellt, weil natürlich auch die weiter zur Drehachse hin befindlichen Rotoroberflächen der Erosion ausgesetzt sind. Bei den Großrotoren gehen wir von einer maßgeblich dem Abrieb unterliegenden Bereich auf den äußersten 20 m des Rotors aus. Das ist begründbar durch die bei längeren Rotorblättern mindestens gleich hohen oder höheren Tangentialgeschwindigkeiten bei allenfalls leicht niedrigerer Drehzahl.

Die Dicke der Beschichtung auf den Rotorblättern wurde auf Basis der Daten von Fraunhofer IWES zu 5 mm angenommen.

Abschätzung zur Menge des Mikroplastikabriebs

Daten und AnnahmenWert und Dimension
1 Rotorblatt, Länge75 m
Abrieb insbesondere auf den äußersten20 m
Rotorblattbreite
im Modell vereinfacht dreiecksförmig zur Spitze hin zulaufend angenommen
2 m
Beschichtungsdicke
betrachtet wird nur die Vorderseite, da sie Wind und Wetter besonders ausgesetzt ist
5 mm
Zeitraum für den vollkommenen Abtrag der Beschichtung
(lt. Fraunhofer IWES)
4 Jahre
Spez. Dichte der Beschichtung
(lt. Fraunhofer IWES)
\(1.2\,\text{kg/}\text{dm}^3\)
KategorieBerechnung und Dimension
Geschätzte abriebwirksame Fläche\(\frac{1}{2}\cdot 20 \cdot 2 = 20\, \text{m}^{2}\)
Beschichtungsvolumen\(20 \cdot 0.005 = 0.1\, \text{m}^{3}\)
Resultierender Materialabrieb pro Rotorblatt\(1,2 \cdot 0.1 \cdot 1000 = 120\,\text{kg}\)
Resultierender Materialabrieb pro Windrad (3 Rotorflügel)\(120 \cdot 3 = 360\,\text{kg}\)
Abrieb und Exposition von Mikroplastik pro Windrad und Jahr\(\frac{360}{4} = 90\,\text{kg}\)

Angewendet auf Gauting

Die geplanten 10 Gautinger Windräder im Wald rund um Gauting resultieren in ca. 900 kg Plastikabrieb pro Jahr. Nimmt man die weiteren in Krailling und im Forstenrieder Park geplanten 10 Windräder hinzu, dann sind es 1.800 kg. Dieser Mikroplastikabrieb wird über den Wald verteilt und gelangt in die Böden.

Das muss man nicht weiter kommentieren!

In diesem Zusammenhang wird auch auf die grundsätzlichen Bemerkungen zum Rückbau von Windrädern verwiesen (s. Menüpunkt Klima & Umwelt – Wald). Allein die überwiegend aus Verbundwerkstoffen bestehenden Rotoren der 20 Windkraftanlagen führen am Ende der Nutzungszeit zu einer Abfallmenge von etwa 900 Tonnen. Dabei wurden Rotorblätter einer Länge von 75 m mit einem Gewicht von ca. 15 t angenommen. Im Hinblick auf das mögliche Recycling nachfolgend das Originalzitat aus der Projektbeschreibung eines Betreibers über die Errichtung einer Enercon Windenergieanlage mit 5,6 MW Nennleistung:

„Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, welche Recyclingtechniken nach Aufgabe der Nutzung zum Einsatz kommen, daher können hierüber noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.“

(Hieronymus Fischer)


Quellen:

[1] Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags (WD) WD-8-077-20-pdf-data.pdf (bundestag.de)

[2] Regenerosion an Rotorblättern effektiv vorbeugen (fraunhofer.de)

[3] Fraunhofer IWES sagt Erosion von Windkraftanlagen den Kampf an (windbranche.de)

[4] Entwicklung einer Methode zur Bestimmung der Lebensdauer von Rotorblatt-Beschichtungen (Fraunhofer IWES)

[5] Recycling von Windkraftanlagen (Fraunhofer ICT)

[6] Youtube Video zum Mikroplastikabrieb in einem Windpark im Allgäu

Starnberger Merkur vom 09.03.2024

Mehr Windkraftanlagen bei Buchendorf

Bericht im Starnberger Merkur über die Gautinger Gemeinderatssitzung vom 05. März 2024.

Mehr Windkraftanlagen bei Buchendorf (merkur.de)

Zitat aus dem Merkur-Artikel: Die Zahl der möglichen Windkraftanlagen auf der Konzentrationsfläche bei Buchendorf hat der Gemeinderat auf sechs erhöht. Aufgebrachte Bürger kündigten derweil an, gegen das Vorhaben ein Bürgerbegehren starten zu wollen.

Pressemitteilung zur eingereichten Rechts­aufsichts­besc­hwerde

Gauting, 18.02.2024

Windkraft-Beschlüsse hinter verschlossenen Türen sind rechtswidrig

Hintergrund:

Am 08.11.2023 wurde bei einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Gauting bekanntgegeben, dass in den Wäldern bei Königswiesen und Buchendorf acht Windindustrieanlagen entstehen sollen, an denen sich die Gemeinde mit der Gründung einer „Bürgerwind Gauting GmbH“ unter Führung des Ingenieurbüros Sing beteiligen will. Neben der finanziellen und organisatorischen Unterstützung soll hierzu bei Buchendorf auch ein gemeindeeigenes Grundstück bereitgestellt werden. Wie der Energiereferent Herr Knape ausführte, hat im Gemeinderat eine grundsätzliche Diskussion über die Zahl der Windräder stattgefunden, um einen „Kompromiss“ zwischen Natur und Energie zu finden. Die Diskussion und der Beschluss über die konkrete Planung dieser acht Anlagen erfolgten in nichtöffentlicher Sitzung.

Da viele Sachfragen, etwa zum genauen Beschlusswortlaut und zur Rechtsgrundlage des Öffentlichkeitsausschlusses, offen blieben, fragten Vertreter unserer Bürgerinitiative am 21.11.23 persönlich in der Bürgerfragestunde und am 03.12.23 schriftlich bei der Bürgermeisterin Dr. Kössinger nach, woraufhin uns am 23.12.23 eine allgemeine Antwort mit pauschalem Verweis auf die „Schutzwürdigkeit der privaten Vertragspartner“ zuging.

Im Januar 2024 haben wir die Argumentation der Bürgermeisterin juristisch überprüfen lassen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese geheime Beschlussfassung gegen die Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) verstößt. In der letzten Woche haben wir daher beim Landratsamt Starnberg eine Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Hierzu nehmen wir folgendermaßen Stellung:

Die Errichtung von acht 255 Meter hohen Windindustrieanlagen, für die bei Königswiesen und Buchendorf insgesamt ca. 48.000 m² Wald abgeholzt werden müssen, stellt einen massiven Eingriff in den Gautinger Naherholungsraum und das Landschaftsbild im Allgemeinen dar. Der Beschluss des Gemeinderates, dieses Projekt aktiv voranzutreiben, ist eine schwerwiegende kommunalpolitische Entscheidung, die Gauting über Jahrzehnte stark verändern wird.

Vor diesem Hintergrund halten wir es nicht nur für rechtswidrig, sondern auch für politisch untragbar, dass Bürgermeisterin und Gemeinderat die konkreten Beratungen verheimlichten und diese wichtigen Beschlüsse hinter verschlossenen Türen fassten. Die Bürger wurden bei einer Informationsveranstaltung am 08.11.23 vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl sie von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sein werden. Nicht nur unsere Bürgerinitiative, sondern auch der Staatsminister a.D. Martin Zeil kritisierte daraufhin in einem Leserbrief im Starnberger Merkur vom 21.11.23 die „Geheimniskrämerei“ der Gemeinde. Dies hat jedoch leider bei der Bürgermeisterin keinerlei Wirkung entfaltet, da trotz zweimaliger Aufforderung die genauen Beschlüsse weiterhin nicht veröffentlicht werden.

Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 52 BayGO: Der vorgeschobene Verweis auf Vertragsangelegenheiten rechtfertigt keinesfalls einen vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Thema von derartig überragendem Interesse der Allgemeinheit. Beispielsweise ist die Beratung über die grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde (wozu diese nicht verpflichtet ist) und die Anzahl und Auswahl der Windrad-Standorte ohne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen des Ingenieurbüros Sing möglich (Näheres siehe Rechtsaufsichtsbeschwerde).

Mit ihrem geheimen Vorgehen verletzt die Gemeinde Gauting eine wesentliche Verfahrensbestimmung der Gemeindeordnung, die im Demokratieprinzip wurzelt. Dieses intransparente und rechtswidrige Vorgehen wirft ebenso wie die Ablehnung eines Bürgerentscheids Fragen nach dem zugrundeliegenden Demokratieverständnis auf. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Bürgermeisterin und die Gemeinderatsmehrheit den Widerstand der Bürger gegen die industrielle Nutzung und Zerstörung ihrer heimatlichen Wälder durch riesige Windindustrieanlagen bewusst ignorieren und daher das Gautinger Vorhaben hinter verschlossenen Türen durchdrücken wollen. Schließlich hat beispielsweise in Wartenberg (Kreis Erding) oder neulich in Mehring (Kreis Altötting) die demokratische Bürgerbeteiligung zur klaren Ablehnung von Windkraft-Planungen geführt.

Wir halten daher das Einschreiten der Rechtsaufsicht im Landratsamt für dringend geboten, um die demokratischen Rechte der Gautinger Bürger zu wahren, und fordern die Aufhebung der ungültigen geheimen Gemeinderatsbeschlüsse gem. Art. 112 BayGO. Wenn die Gemeinde schon unbedingt proaktiv energiepolitisch zweifelhafte Naturzerstörungen vorantreiben will, dann müssen sich die Gemeinderäte wenigstens in einer öffentlichen Abstimmung zu dieser Entscheidung bekennen.

Unsere Bürgerinitiative wird weiterhin aufmerksam das Vorgehen der Kommunalpolitik zur Errichtung von Windrädern beobachten und alle verfügbaren politischen und juristischen Mittel einsetzen, um die Opferung von Waldgebieten im Naherholungsgebiet Würmtal zugunsten einer so nicht funktionierenden Energiewende zu verhindern. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde Krailling.

Für die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting:
Friedrich Huber, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle und Bernhard Fliedner

Rückfragen bitte an info@umwelt-energie-gauting.de


Link zum Pressebericht über die Rechtsaufsichtsbeschwerde vom 21.02.2024:
Windkraft: Rechtsaufsicht ist eingeschaltet

Energiewende auf dem Prüfstand – ist sie sicher, umweltfreundlich und bezahlbar?

Vortrag von Prof. Dr. Fritz Vahrenholt

Wann: 24. April 2024, 19:30 Uhr,
Einlass ab 19:00 Uhr
Wo: bosco Bürger- und Kulturhaus
Oberer Kirchenweg 1, 82131 Gauting

Der erfahrene Energie- und Klimaexperte, Bestsellerautor Prof. Fritz Vahrenholt, analysiert ideologiefrei die aktuelle Energiepolitik und stellt erneut klar, dass ein deutscher Alleingang unsinnig, weltfremd und selbstzerstörerisch ist. In seinem Buch „Die große Energiekrise- und wie wir sie bewältigen können“, zeigt er mit einem Katalog von 20 Forderungen auf, was nach seiner Ansicht zu tun ist, um die Deindustrialisierung und den massiven Wohlstandsverlust Deutschlands aufzuhalten.

Noch nie in der Geschichte des Industriezeitalters war Energie in Europa so knapp und teuer wie heute. Der russische Einmarsch in die Ukraine wirkte dabei nur als Katalysator, denn schon davor ließen Preisexplosionen an den Gas- und Strommärkten das Scheitern der Energiewende und des europäischen »Green Deals« erkennen.

Eine falsche Energiepolitik gefährdet die tägliche, sichere Energieversorgung, führt zu Wohlstandseinbußen privater Haushalte und vernichtet industrielle Arbeitsplätze, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Antwort auf die drängenden Energiefragen unserer Zeit muss eine Technologie-Offensive in Deutschland sein, die alle Alternativen einbezieht, von der Schiefergas-Förderung über die CO2-freie Nutzung heimischer Braunkohle bis hin zur Entwicklung einer neuen Generation sichererer Kernkraftwerke.

Veranstalter:

Bürgerinitiativen
Umwelt-Energie Gauting und
Gegenwind Würmtal

Speicherkapazität ist absehbar nicht ausreichend

Bericht im Starnberger Merkur vom 09.01.2024:
Wie Speicher den Strompreis mitbestimmen

Stand der Energiewende Teil 2

Langfassung des Leserbriefs im Starnberger Merkur vom 18.01.2024

Im Beitrag wird betreffend der verfügbaren Batteriespeicher und Pumpspeicher der völlig falsche Eindruck erweckt, Deutschland sei diesbezüglich schon recht gut aufgestellt, es mangele eigentlich nur noch an den industriellen Großspeichern. Damit wird das bestehende Kernproblem der fehlenden Speicher-Kapazität verschleiert. Denn die Leistung der Speicher ist eine in diesem Zusammenhang eher unwichtige Größe. Sie ist nicht völlig irrelevant, aber zweitrangig. Wie eigentlich jeder aus der praktischen Lebenserfahrung in der Nutzung von Batterien weiß, geht es dabei zuallererst um die Speicherkapazität. Das ist der kritische Punkt! Die für den sinnvollen Ausbau der Windkraft und der Photovoltaik erforderliche Speicherkapazität ist absehbar nicht ausreichend. Der Erfolg der Energiewende wird dadurch grundsätzlich gefährdet. Zudem ist das ein immenser Kostenfaktor.

Die Speicherkapazität (gemessen in Gigawattstunden, GWh) und die Batterieleistung (gemessen in Gigawatt, GW) dürfen nicht miteinander vermengt werden. Das erstere ist die Energiemenge, die Ladung, das zweite ist quasi die Geschwindigkeit, mit der die gespeicherte Ladung abgerufen werden kann. Und deswegen ist der im Beitrag angeführte Vergleich der installierten Batteriespeicherleistung mit der Leistung von Atomkraftwerken irreführend. Ein AKW liefert seine Leistung dauerhaft, Batteriespeicher hingegen nur für eine kurze Zeitspanne.

Um den Unterschied zwischen Speicherkapazität und Leistung klarzumachen: Wenn Güter von A nach B transportiert werden müssen, dann interessiert der Laderaum der verfügbaren Transporter, nicht deren Höchstgeschwindigkeit. Genau so es verhält sich im Hinblick auf Speicherkapazität („Laderaum“) und Leistung („Höchstgeschwindigkeit“) der Batterien.

Tatsächlich liegt die aktuelle Strom-Speicherkapazität laut Fraunhofer ISE bei etwa 20 GWh Batteriespeicher und 50 GWh Pumpspeicher. Mit diesen 70 GWh können wir angesichts des mittleren deutschen Leistungsbedarfs von 70 GW eine Dunkelflaute von einer Stunde überbrücken! Der Speicherbedarf zur Überbrückung einer eintägigen Dunkelflaute beläuft sich daher auf mindestens 1.500 GWh. Dunkelflauten über eine Woche, wie sie jedes Jahr mehrfach auftreten können, erfordern folglich Speicherkapazitäten von mehr als 10.000 GWh. Aktuell verfügen wir also noch nicht einmal über 1 % der benötigten Kapazität!

Oft werden in diesem Zusammenhang die in künftigen Elektroautos verbauten Batterien als optionale Speicher genannt.  Auch damit kommt man nicht weit: Die zum Ausgleich von Stromlücken verfügbare Batteriespeicherkapazität von 10 Millionen Elektroautos summiert sich auf kaum mehr als 300 GWh und würde folglich nur für die Überbrückung einer Stromflaute von 4 Stunden ausreichen. Das ist mehr als nichts, aber noch weit vom o.g. Bedarf entfernt und schlägt bereits mit bis zu mehreren 100 Milliarden Euro zu Buche.

Dr. Hieronymus Fischer, Pentenried

Zu wenig Speicherkapazität

Bericht im Starnberger Merkur vom 09.01.2024:
Wie Speicher den Strompreis mitbestimmen

Stand der Energiewende Teil 2

Leserbrief im Starnberger Merkur vom 18.01.2024

Im Beitrag wird betreffend der verfügbaren Batteriespeicher und Pumpspeicher der falsche Eindruck erweckt, Deutschland sei diesbezüglich schon recht gut aufgestellt. Allerdings ist dabei nur von der Leistung der Speicher die Rede, nicht von der fehlenden Kapazität.

Die Speicherkapazität (gemessen in Gigawattstunden, GWh) und die Batterieleistung (gemessen in Gigawatt, GW) dürfen nicht miteinander vermengt werden. Das erstere ist die Energiemenge, die Ladung, das zweite ist quasi die Geschwindigkeit, mit der die gespeicherte Ladung abgerufen werden kann.

Um den Unterschied zwischen Speicherkapazität und Leistung klarzumachen: Wenn Güter von A nach B transportiert werden müssen, dann interessiert der Laderaum der verfügbaren Transporter, nicht deren Höchstgeschwindigkeit. Genau so es verhält sich im Hinblick auf Speicherkapazität („Laderaum“) und Leistung („Höchstgeschwindigkeit“) der Batterien.

Tatsächlich liegt die aktuelle Strom-Speicherkapazität laut Fraunhofer ISE bei etwa 20 GWh Batteriespeicher und 50 GWh Pumpspeicher. Mit diesen 70 GWh können wir angesichts des mittleren deutschen Leistungsbedarfs von 70 GW eine Dunkelflaute von einer Stunde überbrücken! Der Speicherbedarf zur Überbrückung einer eintägigen Dunkelflaute beläuft sich daher auf mindestens 1.500 GWh. Dunkelflauten über eine Woche, wie sie jedes Jahr mehrfach auftreten können, erfordern folglich Speicherkapazitäten von mehr als 10.000 GWh. Aktuell verfügen wir also noch nicht einmal über 1 % der benötigten Kapazität!

Dr. Hieronymus Fischer, Pentenried


Die nachfolgend verlinkte Langfassung des Leserbriefs konnte aus Platzgründen im Merkur nicht abgedruckt werden.

Bürgerinitiativen Umwelt-Energie-Gauting und Gegenwind Würmtal