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Starnberger Merkur vom 09.03.2024

Mehr Windkraftanlagen bei Buchendorf

Bericht im Starnberger Merkur über die Gautinger Gemeinderatssitzung vom 05. März 2024.

Mehr Windkraftanlagen bei Buchendorf (merkur.de)

Zitat aus dem Merkur-Artikel: Die Zahl der möglichen Windkraftanlagen auf der Konzentrationsfläche bei Buchendorf hat der Gemeinderat auf sechs erhöht. Aufgebrachte Bürger kündigten derweil an, gegen das Vorhaben ein Bürgerbegehren starten zu wollen.

Pressemitteilung zur eingereichten Rechts­aufsichts­besc­hwerde

Gauting, 18.02.2024

Windkraft-Beschlüsse hinter verschlossenen Türen sind rechtswidrig

Hintergrund:

Am 08.11.2023 wurde bei einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Gauting bekanntgegeben, dass in den Wäldern bei Königswiesen und Buchendorf acht Windindustrieanlagen entstehen sollen, an denen sich die Gemeinde mit der Gründung einer „Bürgerwind Gauting GmbH“ unter Führung des Ingenieurbüros Sing beteiligen will. Neben der finanziellen und organisatorischen Unterstützung soll hierzu bei Buchendorf auch ein gemeindeeigenes Grundstück bereitgestellt werden. Wie der Energiereferent Herr Knape ausführte, hat im Gemeinderat eine grundsätzliche Diskussion über die Zahl der Windräder stattgefunden, um einen „Kompromiss“ zwischen Natur und Energie zu finden. Die Diskussion und der Beschluss über die konkrete Planung dieser acht Anlagen erfolgten in nichtöffentlicher Sitzung.

Da viele Sachfragen, etwa zum genauen Beschlusswortlaut und zur Rechtsgrundlage des Öffentlichkeitsausschlusses, offen blieben, fragten Vertreter unserer Bürgerinitiative am 21.11.23 persönlich in der Bürgerfragestunde und am 03.12.23 schriftlich bei der Bürgermeisterin Dr. Kössinger nach, woraufhin uns am 23.12.23 eine allgemeine Antwort mit pauschalem Verweis auf die „Schutzwürdigkeit der privaten Vertragspartner“ zuging.

Im Januar 2024 haben wir die Argumentation der Bürgermeisterin juristisch überprüfen lassen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese geheime Beschlussfassung gegen die Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) verstößt. In der letzten Woche haben wir daher beim Landratsamt Starnberg eine Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Hierzu nehmen wir folgendermaßen Stellung:

Die Errichtung von acht 255 Meter hohen Windindustrieanlagen, für die bei Königswiesen und Buchendorf insgesamt ca. 48.000 m² Wald abgeholzt werden müssen, stellt einen massiven Eingriff in den Gautinger Naherholungsraum und das Landschaftsbild im Allgemeinen dar. Der Beschluss des Gemeinderates, dieses Projekt aktiv voranzutreiben, ist eine schwerwiegende kommunalpolitische Entscheidung, die Gauting über Jahrzehnte stark verändern wird.

Vor diesem Hintergrund halten wir es nicht nur für rechtswidrig, sondern auch für politisch untragbar, dass Bürgermeisterin und Gemeinderat die konkreten Beratungen verheimlichten und diese wichtigen Beschlüsse hinter verschlossenen Türen fassten. Die Bürger wurden bei einer Informationsveranstaltung am 08.11.23 vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl sie von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sein werden. Nicht nur unsere Bürgerinitiative, sondern auch der Staatsminister a.D. Martin Zeil kritisierte daraufhin in einem Leserbrief im Starnberger Merkur vom 21.11.23 die „Geheimniskrämerei“ der Gemeinde. Dies hat jedoch leider bei der Bürgermeisterin keinerlei Wirkung entfaltet, da trotz zweimaliger Aufforderung die genauen Beschlüsse weiterhin nicht veröffentlicht werden.

Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 52 BayGO: Der vorgeschobene Verweis auf Vertragsangelegenheiten rechtfertigt keinesfalls einen vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Thema von derartig überragendem Interesse der Allgemeinheit. Beispielsweise ist die Beratung über die grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde (wozu diese nicht verpflichtet ist) und die Anzahl und Auswahl der Windrad-Standorte ohne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen des Ingenieurbüros Sing möglich (Näheres siehe Rechtsaufsichtsbeschwerde).

Mit ihrem geheimen Vorgehen verletzt die Gemeinde Gauting eine wesentliche Verfahrensbestimmung der Gemeindeordnung, die im Demokratieprinzip wurzelt. Dieses intransparente und rechtswidrige Vorgehen wirft ebenso wie die Ablehnung eines Bürgerentscheids Fragen nach dem zugrundeliegenden Demokratieverständnis auf. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Bürgermeisterin und die Gemeinderatsmehrheit den Widerstand der Bürger gegen die industrielle Nutzung und Zerstörung ihrer heimatlichen Wälder durch riesige Windindustrieanlagen bewusst ignorieren und daher das Gautinger Vorhaben hinter verschlossenen Türen durchdrücken wollen. Schließlich hat beispielsweise in Wartenberg (Kreis Erding) oder neulich in Mehring (Kreis Altötting) die demokratische Bürgerbeteiligung zur klaren Ablehnung von Windkraft-Planungen geführt.

Wir halten daher das Einschreiten der Rechtsaufsicht im Landratsamt für dringend geboten, um die demokratischen Rechte der Gautinger Bürger zu wahren, und fordern die Aufhebung der ungültigen geheimen Gemeinderatsbeschlüsse gem. Art. 112 BayGO. Wenn die Gemeinde schon unbedingt proaktiv energiepolitisch zweifelhafte Naturzerstörungen vorantreiben will, dann müssen sich die Gemeinderäte wenigstens in einer öffentlichen Abstimmung zu dieser Entscheidung bekennen.

Unsere Bürgerinitiative wird weiterhin aufmerksam das Vorgehen der Kommunalpolitik zur Errichtung von Windrädern beobachten und alle verfügbaren politischen und juristischen Mittel einsetzen, um die Opferung von Waldgebieten im Naherholungsgebiet Würmtal zugunsten einer so nicht funktionierenden Energiewende zu verhindern. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde Krailling.

Für die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting:
Friedrich Huber, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle und Bernhard Fliedner

Rückfragen bitte an info@umwelt-energie-gauting.de


Link zum Pressebericht über die Rechtsaufsichtsbeschwerde vom 21.02.2024:
Windkraft: Rechtsaufsicht ist eingeschaltet

Windkraft ist kein verlässlicher Stromlieferant

Bericht im Starnberger Merkur vom 16./17.12.2023
Gauting & Würmtal: Flughafen bremst Kraillinger Windkraft aus

Langfassung des Leserbriefs im Starnberger Merkur vom 09.01.2024

Safety first – das ist der eherne Grundsatz im Luftverkehr, und deswegen erlaubt die Flugsicherheit keine Kompromisse. Von dieser klaren Fokussierung auf Verlässlichkeit und Risikovermeidung ist die Windstromproduktion denkbar weit entfernt. Der Bau von Windkraftanlagen (WKA) in Oberbayern und speziell im Würmtal ist letztlich nur der Ausdruck von Hoffnung, damit einen Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung leisten zu können. Doch diese Hoffnung ist trügerisch. Und im konkreten Falle kann man sogar mit Gewissheit sagen, dass eine sichere Versorgung mit Windstrom ein Ding der Unmöglichkeit ist.

Wenn eine WKA oder ein Windpark 100 % des Jahresstrombedarfs liefert, dann hat man doch die Energieversorgung mit Windstrom gesichert, könnte man meinen. Dem ist leider nicht so, weil bilanzielle Autarkie und Energiesicherheit meilenweit auseinander liegen. Diese simple Tatsache ist vielen nicht klar und wird von den Projektträgern und politischen Befürwortern geflissentlich verschwiegen, sofern sie überhaupt darüber Bescheid wissen.

Warum das so ist, soll kurz erläutert werden: Nehmen wir eine moderne WKA mit 6 Megawatt Nennleistung (bei einer Windgeschwindigkeit von 13 m/s) und unterstellen wir idealisierend eine 100-prozentige Verfügbarkeit (also keine Ausfälle oder Wartungsunterbrechungen). Dieses 6-Megawatt-Windrad leistet bei den in Süddeutschland statistisch vorherrschenden Windverhältnissen typischerweise an etwa 190 Tagen im Jahr tatsächlich weniger als 1 Megawatt und bringt die propagierte Nennleistung von 5 – 6 MW überhaupt nur an ca. 30 – 40 Tagen, mehr oder weniger sporadisch übers Jahr verteilt.

Eine solche WKA liefert im statistischen Mittel an 132 Tagen im Jahr mehr Strom als die angeschlossenen Haushalte benötigen, oft sogar deutlich mehr als das. An den restlichen 233 Tagen, also 64 % des Jahres kann die Stromproduktion indessen die Nachfrage nicht befriedigen. Oft liegt sie sogar unter der Hälfte des Bedarfs und nicht selten fällt die Stromversorgung für einige Tage oder gar Wochen fast ganz aus, statistisch mindestens zwei- bis dreimal im Jahr. Dieser Mangel wird durch die zeitweise Überstromproduktion übers Jahr gesehen zwar bilanziell ausgeglichen, ohne große Speicher ändert das aber nichts an den häufigen Versorgungslücken.

Das Versorgungsrisiko liegt also bei 64 %, der Grad der Versorgungssicherheit beträgt daher nur 36 %. Die resultierende effektive Stromlücke ergibt sich in der Jahressicht zu etwa 45 %, d.h., nur 55 % des Strombedarfs kann tatsächlich durch Windstrom gedeckt werden, der Rest muss im Zweifel aus anderen Quellen bezogen werden, darunter fossile Energieträger.

Diese Zahlen sind das Ergebnis einer theoretischen Analyse nach Maßgabe der statistischen Verteilung der Windgeschwindigkeiten übers Jahr und der Annahme eines konstanten täglichen Bedarfs. Unter den gegebenen Voraussetzungen weichen die Zahlenwerte In der Praxis nicht wesentlich davon ab, allenfalls gibt es statistische Schwankungen und Unschärfeeffekte aufgrund des veränderlichen und im Sommer i. A. geringeren Verbrauchs.

Man vergleiche z.B. die Energieversorgung in Berg am Starnberger See: Die Gesamtstromproduktion (Wind, Solar, Biomasse) liegt ungefähr in der Höhe des Jahresverbrauchs (2022: 104 %). Es besteht daher bilanzielle Autarkie, dennoch müssen ca. 48 % das Bedarfs von extern bezogen werden. Und trotz Biomasse- und Solarstromanteilen ist der Stromertrag an 216 Tagen des Jahres (entsprechend einem Versorgungsrisiko von 59 %) geringer als der Verbrauch.

Wie man unschwer erkennt, sind das völlig andere Welten als im Falle der Sicherheit des Luftverkehrs. Um es pointiert auszudrücken: Wenn es mit der Flugsicherheit so schlecht bestellt wäre, wie mit der Sicherheit der Stromversorgung auf der Basis einer bilanziell 100-prozentigen Autarkie mit Windkraft, dann würden 6 von 10 Flugzeugen abstürzen oder zumindest ihr Ziel nicht erreichen.

Nun könnte man denken, dann müsse man eben mehr Windräder bauen, z.B. doppelt so viele, so dass man 200 % des Bedarfs bilanziell mit Windstrom abzudecken in der Lage ist. Die Versorgungssicherheit kann derart im statistischen Mittel theoretisch von 36 % auf 52 % gesteigert werden und das reduziert auch die Versorgungslücke von 45 % auf etwa 33 % des Jahresbedarfs. Die erforderliche Sicherheit der Energieversorgung kann so aber prinzipiell nicht erreicht werden. Auch wenn die Jahres-Windstromproduktion auf das 10-fache des Jahresverbrauchs hochgeschraubt wird, kommt die Versorgungssicherheit nicht über 80 % hinaus (also Versorgungsrisiko 20 %) und die jährliche Versorgungslücke beträgt immer noch 10 – 20 % des Jahresverbrauchs. Dass dabei zugleich ein Jahresüberschuss in Höhe von 900 % erzeugt wird und die Überproduktion zeitweise 30-mal höher ist als der Bedarf, verschärft das Problem eher noch mehr.

Wie man es auch dreht und wendet: Es bleibt ein hohes Versorgungsrisiko bei gleichzeitig enormen Aufwendungen (knapp 10 Mio. € pro Windrad). Die zur Herstellung der Versorgungssicherheit nötigen Speicher – auf die man jedenfalls dann angewiesen ist, wenn man auf fossil erzeugten Strom und den Import von Atomstrom verzichten möchte – kosten ein Vielfaches davon.

Resümee: Die Versorgung mit Windstrom ist – ohne große und sehr teure Speicher oder Backup-Kraftwerke – nicht nur unzuverlässig, um nicht zu sagen hochgradig unsicher, sie ist auch unwirtschaftlich, weil sich die Windstromproduktion in einem Schwachwindgebiet überhaupt nur auf der Basis von zusätzlichen Subventionen und staatlichen Garantien rechnet. Dafür müssen letztlich die Stromverbraucher und die Steuerzahler aufkommen. Das ist ein volkswirtschaftlicher Nonsens. Ob sich ortsansässige Bürger am Bau der Windräder beteiligen (sogenannte “Bürgerbeteiligung“) oder fremde Investoren das Projekt dominieren, ist angesichts dessen belanglos. Am Ende müssen alle dafür zahlen, während einige wenige, sofern alles gut läuft, von den Subventionen für Schwachwind profitieren.

Ein zutreffendes Werturteil für dieses Unterfangen entsteht, wenn man im letzten Substantiv „Wind“ durch “Sinn“ ersetzt.

Dr. Hieronymus Fischer, Pentenried

Flugsicherheit vs. Windkraft

Bericht im Starnberger Merkur vom 16./17.12.2023
Gauting & Würmtal: Flughafen bremst Kraillinger Windkraft aus

Leserbrief im Starnberger Merkur vom 09.01.2024

Safety first – das ist der eherne Grundsatz im Luftverkehr. Die Windstromproduktion in den Schwachwindgebieten um München ist von dieser klaren Fokussierung denkbar weit entfernt. Tatsächlich ist hier die Versorgung mit Windstrom – ohne große und sehr teure Speicher oder Backup-Kraftwerke – hochgradig unsicher und daher letztlich volkswirtschaftlicher Nonsens. Daran ändert auch die Höhe der Windräder von 250 m nichts.

Wenn ein Windpark 100 % des Jahresstrombedarfs liefert, dann hat man doch die Energieversorgung mit Windstrom gesichert, könnte man meinen. Dem ist leider nicht so, weil bilanzielle Autarkie und Energiesicherheit meilenweit auseinander liegen. Diese simple Tatsache ist vielen nicht klar und wird von den Projektträgern und politischen Befürwortern geflissentlich verschwiegen, sofern sie überhaupt darüber Bescheid wissen.

Warum das so ist, soll kurz erläutert werden: Ein modernes 6-Megawatt-Windrad leistet bei den in Süddeutschland statistisch vorherrschenden Windverhältnissen typischerweise in der Hälfte des Jahres weniger als 1 Megawatt und bringt die propagierte Nennleistung von 5 – 6 MW überhaupt nur an ca. 30 – 40 Tagen, mehr oder weniger sporadisch übers Jahr verteilt.

Das resultierende Versorgungsrisiko liegt bei ca. 60 %. In der Jahressicht kann nur etwa 50 % des Strombedarfs tatsächlich durch Windstrom gedeckt werden. So z.B. bei den Windrädern in Berg: Obwohl die Gesamtstromproduktion (Wind, Solar, Biomasse) höher ist als der Jahresverbrauch (2022: 104 %), müssen 50 % des Bedarfs von extern bezogen werden. Und trotz Biomasse- und Solarstromanteilen ist der Stromertrag an 216 Tagen des Jahres (entsprechend einem Versorgungsrisiko von 59 %) geringer als der Bedarf.

Wenn es mit der Flugsicherheit so schlecht bestellt wäre, wie mit der Sicherheit der Stromversorgung auf der Basis einer bilanziell 100-prozentigen Autarkie mit Windkraft, dann würden 6 von 10 Flugzeugen abstürzen oder zumindest ihr Ziel nicht erreichen. Auch wenn man noch mehr und noch höhere Windräder baut, ändert sich an diesem Befund nichts Grundsätzliches, es bleibt ein hohes Versorgungsrisiko bei gleichzeitig enormen Aufwendungen (knapp 10 Mio. € pro Windrad). Die nötigen Speicher kosten zudem ein Vielfaches davon.

Dr. Hieronymus Fischer, Pentenried


Die nachfolgend verlinkte Langfassung des Leserbriefs konnte aus Platzgründen im Merkur nicht abgedruckt werden.

Stellungnahme der Bürgerinitiativen Umwelt-Energie-Gauting und Gegenwind Würmtal

Zur Veranstaltung der Gemeinde Gauting zur Bürgerwindenergie in Gauting am 8.11.2023 im Bosco

1. Wir haben in zwei Schreiben an die Gemeinde Gauting nach dem Stand der Planungen zur Windenergie gefragt. Wir haben darauf keine konkreten Antworten bekommen und wurden auf einen künftigen Informationsabend verwiesen, das ist wohl der heutige Abend. Wie alle Bürger hören wir diese Informationen heute zum ersten Mal. Wir konnten sie deshalb noch nicht auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüfen. Das werden wir in einer späteren Stellungnahme nachholen.

2. Unser Aufklärungsflyer zu den 400 Windkraftanlagen mit über 250 Metern Höhe, die rund um München geplant sind, zeigt deshalb auch nur die von unseren Nachbargemeinden bereits bekannten Planungen, nämlich die vier Anlagen der Gemeinde Krailling im Landschafts- schutzgebiet Kreuzlinger Forst, und die 6 Anlagen, die die Gemeinde Neuried in einem Gemeindeverbund im Landschaftsschutzgebiet Forstenrieder Park plant. Diese Planungen sind schon weit fortgeschritten. Sobald wir die geplanten Standorte der Windindustrieanlagen in Gauting kennen, werden wir auch diese in einem überarbeiteten Flyer zeigen.

3. Die allgemeinen Probleme der hoch wetterabhängigen und deshalb sehr unzuverlässigen erneuerbaren Energien sind bekannt. Der forcierte Ausbau der Windkraftanlagen und der Photovoltaik gefährdet ohne entsprechende Speicherkapazitäten, ohne den notwendigen Umbau der Netze und ohne parallele Kraftwerkskapazitäten die Sicherstellung der Stromversorgung in Zeiten von Dunkelheit und Flaute. Diese Energiepolitik ist hochgradig unverantwortlich.

Renommierte Ökonomen wie unser Gautinger Mitbürger Professor Hans-Werner Sinn und Ingenieure wie Dr. Ahlborn von Vernunftkraft Deutschland rechnen seit Jahren vor, dass das alles gar nicht funktionieren kann (siehe die beiden unseren Materialien beigefügten Anlagen, einmal ein Ausschnitt aus einem Interview von Hans-Werner Sinn mit Focus Money am 7.9.2022, zum anderen eine kurze Pressemitteilung zum Vortrag von Dr. Ahlborn am 24.10.2023 hier im Bosco).

4. In der Vergangenheit durften bereits die ideologischen Befürworter dieser Energiewende im Gautinger Gemeinderat ihre Vorstellungen einer absolut utopischen Energieautarkie im Landkreis Starnberg vortragen, ebenso die finanziellen Nutznießer über den Bau der Windkraftanlagen informieren, sprich werben. Wir fordern deshalb vom Gemeinderat, auch uns kritischen Bürgern die Gelegenheit zur Darstellung unserer Argumente zu geben.

5. Wir planen weitere Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern dieser Energiewende. Ein wichtiges Thema werden die Wirtschaftlichkeit und Modelle der Bürgerbeteiligung sein, ein anderes die Sicherheit unserer Energieversorgung, aber auch Folgen für Flora, Fauna und die Gesundheit des Menschen. Sehr wichtig auch die Frage: welche Kraftwerke liefern zuverlässig Strom und Wärme, welche Kraftstoffe der Zukunft sind wann technologisch ausgereift und wirtschaftlich einsetzbar. Dabei geht es dann um Wasserstoff, die Speicherfrage, und neue Generationen von Kernkraftwerken, die inhärent sicherer sind oder sogar alten strahlenden Abfall sinnvoll wieder verwenden können, und natürlich die Kernfusion, die Sonne auf Erden. Zu diesen Veranstaltungen werden wir auch immer die Gemeinderäte und die Bürgermeisterin einladen.

6. Wir haben ein paar Informationen zusammengestellt, die für die Beurteilung dieser Windindustrieanlagen von Bedeutung sind. Auch unser Flyer mit den bestehenden Planungen unserer Nachbargemeinden ist dabei, von denen vor allem Buchendorf betroffen sein wird, aber auch die Gautinger Kolonie. Wir verteilen diese Unterlagen nach der Veranstaltung an alle Interessierten. Dort finden Sie auch die Email-Adresse, unter der Sie uns erreichen können: info@Umwelt-Energie-Gauting.de. Wir sind dabei, eine eigene Webseite aufzubauen, über die Sie dann einfacher mit uns kommunizieren können, und auf der wir Hintergrundinformationen und aktuelle Entwicklungen einstellen werden.

6. Nur der engagierte Widerstand Gautinger Bürger hat vor einigen Jahren verhindert, dass jetzt eine mehrspurige Autobahn nur wenige 100 Meter vom Bosco entfernt durch das Grubmühlerfeld rauscht, unserem wichtigen Naherholungsgebiet. Man muss sich nicht alle Planungen ortsfremder und erst recht nicht wirklichkeitsfremder Planer gefallen lassen.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir alles tun werden, um diese volkswirtschaftlich unsinnige und ökologisch desaströse Verschandelung unserer Heimat zu verhindern.

Dabei brauchen wir aber auch Ihre Unterstützung. Informieren Sie sich, machen Sie sich ein eigenes Bild, und verbreiten Sie das dann im Freundes- und Familienkreis. Unterstützen Sie uns bei Unterschriftenaktionen, eventuellem Bürgerbegehren, oder auch direkt durch Mitarbeit in unserer Bürgerinitiative. Wir wissen noch nicht alles, wir erarbeiten noch einige Themenbereiche, und da freuen wir uns über sachkundige Unterstützung. Aber so viel wissen wir bereits jetzt: diese forcierte Energiewende ist technologisch (noch) nicht machbar, nur zu horrende hohen Kosten umsetzbar und ist Gift für unsere lokales Klima und unsere Heimat. Wir werden unsere Wälder und unsere Natur vor diesen gigantischen Windindustrieanlagen beschützen. Seien Sie dabei an unserer Seite!

Gauting, den 8. November 2023

Für Umwelt-Energie Gauting

Bernhard Fliedner, Friedrich Huber, Anette Bäuerle, Beatrice Giehr

Kehrtwende des Bürgermeisters – Bürgerentscheid ist sehr wohl eine Option!

Der Kraillinger Bürgermeister Haux hat als Reaktion auf meinem am 14.11.23 abgedruckten Leserbrief „Zeit für demokratische Bürgerbeteiligung zu Windkraft“, in welchem ich an sein ursprüngliches Versprechen eines Ratsbegehrens erinnert hatte, dies zunächst geleugnet und eine Verwechslung mit der KIM-Erweiterung vermutet. Nachdem ihm nun aber nachgewiesen werden konnte, genau eine solche Bürgerbeteiligung 2021 im Gemeinderat angekündigt zu haben, meint er nun, dass dies keine Option mehr (!) sei.

Der Verweis auf die geänderten juristischen Voraussetzungen ist für mich nicht überzeugend, da der Landkreis Starnberg bereits 2012 Baurecht in den Konzentrationsflächen geschaffen hat. Hätten Privatinvestoren nicht schon seit 11 Jahren bauen können, ohne dass die Gemeinde dies hätte verhindern können? Dies ist aber nicht geschehen. Mir erschließt sich nicht, was sich an der Rolle der Gemeinde seit 2021 so geändert haben soll, dass Herr Haux nun sein Versprechen eines Ratsbegehrens bricht – auch zur Verwunderung von Gemeinderäten.

Wie bereits ausgeführt, geht es mir nicht um das Baurecht, aber die Gemeinden Krailling und Gauting sollten ihre Bürger fragen, ob sie den gewaltigen Landschaftseingriff durch Windindustrieanlagen auch noch aktiv vorantreiben sollen, sei es durch die Beauftragung der Planung, die Bereitstellung von Grundstücken oder gar eine finanzielle Beteiligung an der Betreibergesellschaft. Ein Bürgerentscheid wäre somit keineswegs gegenstandslos, auch wenn die Gemeinde ein Bauvorhaben eines Privatinvestors nicht verhindern kann.

Geradezu absurd ist die Aussage von Herrn Schober vom Gemeindetag, ein Ratsbegehren sei sinnlos, da sich die Stimmung grundsätzlich pro Windkraft geändert habe. Dem hat sich Herr Haux nun angeschlossen. Woher wollen sie denn das vor einem Bürgerentscheid wissen? In Wartenberg und Glonn hat sich neulich das Gegenteil gezeigt, da dort Windindustrieanlagen von den Bürgern abgelehnt wurden. Mir scheint es, dass die Bürgermeister Haux und Dr. Kössinger deshalb Angst vor einer Abstimmung haben. Jedenfalls halte ich an meiner – bei der Gautinger Informationsveranstaltung von vielen Teilnehmern unterstützten – Forderung nach einem Ratsbegehren fest, für Gauting und Krailling. Die Gemeinderäte können ein solches auch gegen den Willen der Bürgermeister auf den Weg bringen. Ansonsten wäre auch noch ein Bürgerbegehren möglich.

Marvin Haas, Pentenried

Intransparentes Vorgehen – Gemeinderat stellt Bürger vor vollendete Tatsachen

Leserbrief zum Artikel „Acht Windkraftanlagen für Gauting“ vom 10.11.2023

Das bei der Informationsveranstaltung am Mittwoch von Bürgermeisterin Dr. Kössinger bekanntgegebene Vorgehen der Gemeinde Gauting zur Errichtung von acht Windindustrieanlagen halte ich für intransparent und demokratisch fragwürdig.

Die Beratungen des Gemeinderats waren nichtöffentlich und auch der entsprechende Beschluss für die Planungen des Ingenieurs Sing wurde hinter verschlossenen Türen gefasst. Dies ist womöglich sogar wegen Verstoßes gegen Art. 52 der Bayerischen Gemeindeordnung rechtswidrig, da der kommunale Öffentlichkeitsgrundsatz zu den wesentlichen und tragenden Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts gehört und Ausdruck des Demokratieprinzips ist (BeckOK KommunalR Bayern/Jung GO Art. 52).

Es ist inakzeptabel, dass der Meinungsbildungsprozess des Gemeinderates der Öffentlichkeit vorenthalten wurde und diese nun vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Demokratisch fragwürdig ist auch, dass die Gemeinde bei dieser wichtigen Entscheidung kein Bürgervotum über ein Ratsbegehren einholen will, was etwa der Kraillinger Bürgermeister Haux versprochen hat. Unabhängig davon, wie man inhaltlich zur Windkraft steht, ist die Frage, ob um Gauting acht 255 Meter hohe Windindustrieanlagen mit erheblichen Eingriffen in den Wald errichtet werden, für die Öffentlichkeit sehr bedeutsam. Daher bin ich der Meinung, dass die Entscheidung über das Landschaftsbild, das unsere Heimat in den nächsten Jahrzehnten prägen wird, von allen Bürgern und nicht nur dem Gemeinderat getroffen werden sollte.

Auch wenn die Gemeinde nicht die Genehmigungsbehörde für Windräder ist, so sollten doch die Bürger darüber befinden, ob Gauting das Projekt auch noch – ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein – proaktiv vorantreiben soll, indem sie sich finanziell und mit eigenen Grundstücken beteiligt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hierzu kein Bürgerentscheid möglich sei. 

Nicht zuletzt sollten Informationsveranstaltungen mit neutralen Experten stattfinden, denn Herr Sing als Windkraft-Planer hat am Mittwoch selbst zugegeben, nicht neutral zu sein. Es wird höchste Zeit, dass die Gemeinde ihr Vorgehen überdenkt und eine demokratische Bürgerbeteiligung durchführt.

Marvin Haas, Pentenried