Schlagwort-Archive: Gauting

Starnberger Merkur vom 10.10.2024

Bericht zu unserem Offenen Brief an die Gemeine Gauting in der Printausgabe des Starnberger Merkur

Sta Merkur 2024 10 10 Offener Brief Bueg
Starnberger Merkur vom 10.10.2024. ©Merkur

Kurzkommentar der Bürgerinitiative

Da kommen wir überraschend positiv zu Wort. Die „angebotene Zusammenarbeit“ wird gleich zu Beginn hervorgehoben, unsere berechtigten Rügen in Richtung Gemeinde und Gemeinderat werden dagegen nur im Hinblick auf die aktuellen Aussagen auf der letzten GR-Sitzung („skandalös“) zur Flugsicherung thematisiert. Da hätte man die Versäumnisse der Gemeinde natürlich noch viel klarer wiedergeben können. Immerhin wird am Ende das Grundsätzliche zur nicht funktionierenden Energiewende mit der Brechstange zumindest angesprochen.

Allerdings fehlt etwas Wesentliches, nämlich der Absatz zur Geheimniskrämerei der Gemeinde. Sie hat über eine lange Zeitspanne hinweg hinter dem Rücken der Bürger Fakten geschaffen. Das hätte man an dieser Stelle deutlich ansprechen müssen. Es sollte nämlich eine wichtige Lehre für die Gemeinde sein, künftig die Bürger frühzeitig in solch weitreichende Überlegungen einzubinden.


Querverweise:

Grafik Die Lehren aus dem gescheiterten Gautinger Windkraftprojekt
(Link auf den Offenen Brief an die Gemeinde)

Grafik Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024 – Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Grafik Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Die Lehren aus dem gescheiterten Gautinger Windkraftprojekt

Offener Brief der BUEG an die Gemeinde Gauting

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Gemeinderat,

das Ende September von der Projektgesellschaft verkündete Aus für die Gautinger Windkraftpläne schlägt bis heute hohe Wellen weit über die Gemeinde und den Landkreis hinaus. Viele Kommunalpolitiker sehen darin einen schweren Rückschlag für die Energiewende im Landkreis. Die Schuld daran trage die Flugsicherung, heißt es. Mit dem Finger zeigt man auch auf die Politik in München, die die Beseitigung der Hinderungsgründe nicht energisch genug vorangetrieben habe. Noch immer scheinen viele in der Ablehnung vor allem ein bürokratisches Problem zu sehen, weil die Luftsicherheitsbehörden nicht bereit waren, für die Belange des „Klimaschutzes“ von ihren hohen Sicherheitsstandards abzuweichen.

Wenn man indessen einen nüchternen Blick auf die Hintergründe wirft, stellt sich die Sache anders dar. Die Gautinger Windkraftpläne sind nicht an einer Behörde gescheitert, sondern an der Realität, an den Fakten. Am Ende waren die dem Projekt entgegenstehenden Sachgründe nicht mehr zu ignorieren. Ausschlaggebend war nun die Luftsicherheit, daneben gab und gibt es aber auch andere ernstzunehmende Gründe: den Wasser-, Arten- und Naturschutz sowie die Gautinger Schwach­windlage, die einen Betrieb und eine vordergründige Wirtschaftlichkeit wegen der absehbar geringen Stromerträge nur durch hohe Subventionen ermöglicht hätte.

Die Deutsche Flugsicherung konnte nicht anders entscheiden, weil die Sicherheit im Flugverkehr – wo immer auch Menschenleben auf dem Spiel stehen – nicht verhandelbar ist. Daher war die Ent­scheidung der Flugsicherheits­behörden vorhersehbar, sie war sogar zwingend. Luftsicher­heits­experten haben bereits 2012, als die Konzentrationsflächen festgelegt wurden, auf diese ernsthafte Problematik hingewiesen. Die Bedenken wurden in Gauting wider jede Vernunft mit sachfremden Argumenten zur Seite gewischt, weil man sich politisch auf die Windkraftpläne versteift hatte.

Unsere Bürgerinitiative BUEG hatte diesen Hinderungsgrund früh erkannt und entsprechende Nachfragen an das Bundesamt für Flugsicherung und das Luftamt Südbayern gestellt. Die erst auf anwaltlichen Druck hin zeitverzögert gewährte Akteneinsicht beim Landratsamt Starnberg ergab dann im Juni, dass fast alle beantragten Standorte für die Gautinger Windkraftanlagen aus Gründen der Flugsicherheit nicht genehmigungsfähig sind. Von dieser Nicht-Genehmigungsfähigkeit wussten die Gemeinde Gauting und der Projektbetreiber spätestens seit März 2024.

Anfang Juni hat die BUEG dazu eine Pressemitteilung mit dem Titel „Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit“ herausgegeben und die Öffentlichkeit darüber informiert. In der Antwort darauf wurde das seitens der Gemeinde und des Projektbetreibers Sing als Panikmache abgetan und abgewiegelt. Der Merkur berichtete darüber unter der reißerischen Überschrift „Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting“. – Die Entwicklung zeigt, dass die BUEG mit ihrer sachlichen Einschätzung richtig lag. Nun müssen sich die Gemeinde und der Projektbetreiber fragen lassen, warum sie trotz dieser offensichtlichen Hinderungsgründe so lange am Projekt festgehalten haben.

Wieviel Zeit und Kosten wären allen Beteiligten erspart geblieben, wenn die Planer diese Bedenken ernst genommen hätten? Auch der mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren verbundene große Aufwand wäre vermeidbar gewesen.

Auf der Gautinger Gemeinderatssitzung zum Thema vom 1. Oktober 2024 nannten einige der an­wesenden Gemeinderäte die Entscheidung der Flugsicherheit skandalös. Das ist eine unglaubliche Herabwürdigung einer Behörde, der Menschenleben anvertraut sind und die ihre Aufgabe im besten Sinne des Wortes ernst nimmt. Skandalös ist es indessen, für eine wetterwendische Stromerzeugung die Sicherheit im Flugverkehr zur Disposition stellen zu wollen. Und skandalös ist es auch, dass jene Gemeindevertreter immer wieder für ein Projekt votiert haben, dessen Scheitern sie bei einem Minimum an thematischer Einarbeitung und vernünftigem Ermessen selbst hätten absehen können.

Welche Lehren kann man daraus ziehen?

Bevor man über mehrere Jahre hinweg Ressourcen in das Projekt steckte, hätte man frühzeitig die Frage nach den möglichen kritischen Hinderungsgründen stellen müssen. Schon ein Blick in den Bayerischen Energieatlas zeigt, dass die Gautinger Konzentrationsflächen im Hinblick auf den Luftverkehr sehr fragwürdig sind. Das konnte jeder Laie und jeder Gemeinderat erkennen und hätte daher zuallererst geprüft werden müssen. Dabei tut es nichts zur Sache, dass der finale Bescheid der Luftsicherheitsbehörde nur auf der Basis konkreter Standorte erteilt wird.

Nach Start des Projekts ist die Gemeinde dem Investor Sing, der natürlich seine eigenen wirt­schaftlichen Interessen im Blick hatte, blindgläubig gefolgt und hat sich offenbar kein eigenes Urteil über die Realisierbarkeit mehr zugetraut. Hier hat der Gemeinderat versagt! Sing ist dabei nur ein kleines finanzielles Risiko eingegangen, denn seine Aufwendungen werden nach dem Scheitern nun zum Großteil vom Klima­ministerium – also dem Steuerzahler – ersetzt, sofern er das Vorliegen der BAFA-Förder­voraussetzungen nachweisen kann.

Daneben war es weder sachdienlich noch unter demokratischen Gesichtspunkten akzeptabel, die Windkraftpläne so lange Zeit hinter dem Rücken der Bürger zu verfolgen und die Gautinger über die Sachzusammenhänge im Unklaren zu lassen. Diese Geheimniskrämerei wurde mehrfach angeprangert, von unserer Bürgerinitiative in mehreren Anfragen und einer Rechtsaufsichtsbeschwerde, aber auch z.B. in der Presse von StM a.D. Martin Zeil. Diese „Hinterzimmerpolitik“ hat dazu beigetragen, dass die kritischen Punkte nicht öffentlich diskutiert werden konnten. Letzten Endes wurde damit nichts gewonnen. Man hat das unvermeidliche Projektende so vielmehr hinausgezögert und viele Ressourcen verschwendet – Zeit und knappes Geld der Gemeinde, aber auch unserer Bürgerinitiative und der Bürger, die sich am Bürgerbegehren beteiligt haben.

Die entscheidende Lehre aber ist die, dass die Energieversorgung der Gemeinde Gauting und darüber hinaus auch des Landkreises nicht auf der Basis von Wunschdenken und moralisch aufgeladenen Argumenten („Klimaschutz“) sichergestellt werden kann. Eine Energiewende mit der Brechstange und gegen die physikalischen Realitäten kann nicht funktionieren. Denn weder die Versorgungssicherheit mit Strom noch die von Kommunalpolitikern vielbeschworene energetische Autarkie wären mit den Gautinger Windkraftanlagen möglich gewesen. Darüber hinaus hätte jedes einzelne dieser Windräder aufgrund der erforderlichen hohen Subventionen – denn ohne diese Subventionen baut niemand Windräder im Schwachwindgebiet – zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise beigetragen.

Das Scheitern der Gautinger Windkraftpläne ist eine Chance, in aller Offenheit und im Einvernehmen mit den Bürgern, technisch umsetzbare, umweltverträgliche, sicher funktionierende und bezahlbare Lösungsansätze strikt auf dem Boden der Tatsachen zu verfolgen.

Wir als Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting stehen bereit, im Dialog mit allen Beteiligten unseren Beitrag für die Erarbeitung konstruktiver Lösungsansätze zu leisten.

Ihre Bürgerinitiative
Umwelt-Energie-Gauting

Offener Brief Bueg Lehren Für Gauting 2024 10 08 Final
Offener Brief der BUEG an die Gemeinde Gauting vom 08.10.2024 zum Download

Querverveise:

Grafik Starnberger Merkur vom 10.10.2024
(Zeitungsartikel zum Offenen Brief)

Grafik Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Starnberger Merkur vom 24.09.2024 – Haux hofft weiter auf Windkraft

Grafik Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024 – Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting (Starnberger Merkur vom 08/09.06.2024)

Grafik Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Starnberger Merkur vom 24.09.2024

Der Kraillinger Bürgermeister Haux hofft weiter auf Windkraft

Printausgabe des Merkur vom 24.09.2024:

Starnberger Merkur 2024 09 24
Starnberger Merkur vom 24.09.2024. ©Merkur

Kommentar der Bürgerinitiative:

Den Kraillinger Bürgermeister Haux möchte man fragen, was eigentlich an der Aussage, dass die Flugsicherheit und Menschenleben wichtiger sind als eine unzuverlässige Stromversorgung, so schwer verständlich ist? Will er etwa den Sonderflughafen schließen lassen, um ungehindert Schwachwindstrom produzieren zu können? Man würde es ihm zutrauen.

Statt sich darüber zu freuen, dass der Steuerzahler für die nicht gebauten Kraillinger Windräder keine Subventionen berappen muss – es wären wohl 350.000 bis 520.000 € pro Jahr und Windrad angefallen – will er die Windräder nun mit einem fremden Investor voranbringen. Dabei war doch bisher gerade die regionale Bindung des Projektierers eines der Hauptargumente für die Windkraft im Würmtal.

Wird denn European Energy andere Voraussetzungen vorfinden als der ausgestiegene Windpark-Entwickler Sing? Nein, natürlich nicht. Die Hindernisgründe aufgrund der Flugsicherheit bestehen auch für das dänische Unternehmen. Haux gefällt sich offenbar in der Rolle des unbeirrbaren Windkraftretters. Diese Haltung ist wohl eher stur als rational.

Unabhängig von dieser Starrköpfigkeit ist es mehr als befremdlich, wie der Merkur unsere Pressemitteilung (s. Kasten im obigen Beitrag; Original s. hier) verarbeitet. Da darf man mit Fug und Recht von Framing sprechen.

Zukunft Gauting hat in diesem Beitrag nichts verloren, und sie haben offenbar auch nichts zum Thema zu sagen, denn die Geothermie kommt nicht früher, weil die Windräder hier nicht gebaut werden können. Auch handelt es sich bei der Flugsicherheitsentscheidung gegen die Windräder mitnichten um ein bürokratisches Problem, wie Zukunft Gauting das hinzudrehen versucht. Es ist eine Entscheidung, die auf unabweisbaren sicherheitsrelevanten Sachgründen basiert. Im Zeitalter des politischen Moralismus ist das für viele offenbar nicht mehr nachvollziehbar. Es gibt aber offenkundig noch Experten, die sich von ihrer Expertise und ihrem Auftrag leiten lassen, statt das zu tun, was zur „Rettung der Welt“ angeblich „alternativlos“ ist.

Trotz der wenig sachkundigen Äußerungen von Zukunft Gauting wird unsere fundierte, urteilssichere und absolut zurückhaltende Stellungnahme im Kontrast dazu in subtiler Weise negativ konnotiert. Man sagt dazu heute „Framing“.

Beispiele: „Die einen jubilieren, die anderen stellen sich nachdenklich die Frage, wie es weitergeht“. Aus dem Text ergibt sich, dass wir als BUEG „jubilieren“, Zukunft Gauting aber „nachdenklich“ ist. Damit sind die Rollen bereits klar verteilt. Hier die etwas primitiven, unreflektierten Vertreter der Bürgerinitiative, dort die gedankenvollen, die besonnenen Vereinsmitglieder von Zukunft Gauting. – Nein, wir von der BUEG jubilieren nicht, wir freuen uns, weil das aus vielerlei Gründen untaugliche Projekt nicht realisiert wird. Zukunft Gauting sollte sich ebenfalls freuen. Und natürlich auch die Redakteure des Merkur.

Und es geht weiter im Text. Nachdem Teile aus unserer Stellungnahme immerhin zutreffend zitiert werden, wird das Ganze dann postwendend als rückwärtsgewandt geframt, denn es heißt im Anschluss: „Den Blick nach vorne richtet dagegen der Verein Zukunft Gauting“, womit die Rollenverteilung endgültig zementiert ist.

Wir sprechen als BUEG die Probleme klar an und helfen dabei, ein unsinniges Projekt zum Wohle aller zu verhindern, sind aber angeblich die Ewiggestrigen. Zukunft Gauting gibt lediglich Allgemeinplätze von sich, wird im Text aber als zukunftsgewandt dargestellt.

Da hätte man sich etwas mehr Neutralität und Objektivität gewünscht.


Querverweise:

Grafik Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024 – Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Grafik Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Ein guter Tag für Gauting und das Würmtal

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) begrüßt die Entscheidung der Bürgerwind Gauting und der Gemeinde, die Pläne für die Gautinger Windkraftanlagen nicht weiter zu verfolgen. „Heute ist ein guter Tag für Gauting und das ganze Würmtal. Wir freuen uns, dass sich bei der Gemeinde und auch beim Vorhabensträger selbst die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass sich die Gautinger Konzentrationsflächen aus Gründen der Flugsicherheit nicht für den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen eignen. Auch die Aussicht auf ein Bürgervotum gegen diese Windkraftanlagen scheint zur Entscheidung beigetragen zu haben. Neben der Flugsicherung sprechen aber auch andere gewichtige Argumente des Arten-, Trinkwasser-, Wald- und Landschaftsschutzes sowie die Gautinger Schwachwindlage mit den absehbar geringen Stromerträgen gegen diese Anlagen – alles Gründe, die wir als BUEG schon lange vertreten. Es ist auch in der Rückschau nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum die Gemeinde Gauting diese Bedenken nie ernst genommen und stattdessen einseitig auf die Versprechungen des Investors gesetzt hat“, so die BUEG.

Ergänzend weist die BUEG darauf hin, dass das Vorhaben in der Sache gescheitert ist und es weiß Gott nicht an der politischen Unterstützung mangelte. Ganz im Gegenteil. Die dem Projekt entgegenstehenden Sachgründe wurden regelmäßig wider jede Vernunft mit politischen Argumenten zur Seite gewischt.

Natürlich ist das kein „Schlag für die Energiewende“, wie Landrat Stefan Frey die Rückzugsentscheidung der Bürgerwind Gauting und der Gemeinde Gauting kommentiert, sondern vielmehr ein Sieg der Vernunft über die blindgläubige Umsetzung eines dysfunktionalen Plans. Denn weder die Versorgungssicherheit mit Strom noch die von Kommunalpolitikern vielbeschworene energetische Autarkie wären mit den Gautinger Windkraftanlagen möglich gewesen. Jedes einzelne dieser Windräder hätte zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise beigetragen.

Freuen darf sich der Steuerzahler: Für jedes der Gautinger Windräder wären rechnerisch Subventionen von 350.000 bis 520.000 € pro Jahr angefallen, ohne dass die Bürger deswegen auf eine sichere Stromversorgung oder moderate Preise hätten bauen können. In Summe wären somit für die geplanten 10 WKA über eine Betriebszeit von 20 Jahren 70 bis 100 Millionen Euro an Steuersubventionen aufgelaufen.

Die BUEG hatte bereits im Februar 2024 die offenkundigen Probleme mit der Flugsicherheit thematisiert und sich an das Luftamt Südbayern gewandt. Anfang Juni hat die BUEG dazu eine Pressemitteilung mit dem Titel „Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit“ herausgegeben und die Öffentlichkeit darüber informiert. In der Antwort darauf seitens der Gemeinde und des Projektbetreibers Sing wurde dies als Panikmache abgetan und abgewiegelt. Der Merkur berichtete darüber unter der Überschrift „Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting“. – Die Entwicklung zeigt, dass die BUEG mit ihrer sachlichen Einschätzung richtig lag.

Das ist ein guter Tag für die kritische Vernunft und eine gute Entscheidung für eine vernünftig zu Ende gedachte Energiewende, die versorgungssicher, bezahlbar und umweltschonend sein muss.

Pm Bueg 2024 09 22 2
Pressemitteilung vom 22.09.2024 zum Download

Grafik Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024 – Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Starnberger Merkur vom 24.09.2024 – Haux hofft weiter auf Windkraft

Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024

Zitat aus der Online-Ausgabe des Starnberger Merkur vom 20.09.2024:

Die Bürgerwind GmbH steigt aus dem Projekt der Gautinger Windkraftanlagen aus. Grund ist der negative Bescheid der Deutschen Flugsicherung und die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen.

Im Klartext: Die geplanten Windkraftanlagen in Gauting und Krailling werden nicht gebaut.

Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:

„Schlag für die Energiewende“: Pläne für Windkraftanlagen in Gauting eingestellt (merkur.de)

Printausgabe des Merkur vom 21./22.09.2024:

Starnberger Merkur 2024 09 21
„Aus für Gautinger Windkraft“. Bericht im Starnberger Merkur vom 21./22.09.2024. ©Merkur

Kurzkommentar der Bürgerinitiative:

Natürlich ist das kein „Schlag für die Energiewende“ sondern vielmehr ein Sieg der Vernunft über die blindgläubige Umsetzung eines dysfunktionalen Plans. Denn weder Versorgungssicherheit mit Strom noch die von Kommunalpolitikern vielbeschworene energetische Autarkie wären mit den Gautinger Windkraftanlagen möglich gewesen. Zudem wäre der Strom unterm Strich immer teurer geworden.

Freuen darf sich der Steuerzahler: Für die Gautinger Windräder wären mutmaßlich Subventionen von 350.000 bis 520.000 € pro Jahr angefallen – für jedes einzelne. In Summe wären somit für die geplanten 10 WKA über eine Betriebszeit von 20 Jahren 70 bis 100 Millionen Euro an Steuersubventionen aufgelaufen, ohne dass die Gautinger deswegen auf eine sichere Stromversorgung oder moderate Preise hätten bauen können.

Das ist ein guter Tag für die kritische Vernunft und damit letztlich auch ein guter Tag für eine vernünftig zu Ende gedachte Energiewendefür die Wende in der Energiewende.

Übrigens: Die BUEG hat bereits im Februar 2024 die offenkundigen Probleme mit der Flugsicherheit erkannt und sich an das Luftamt Südbayern gewandt. Anfang Juni hat die BUEG dazu eine Pressemitteilung herausgegeben (s. Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit) und die Öffentlichkeit darüber informiert. In der Antwort darauf seitens der Gemeinde und des Projektbetreibers Sing (s. Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting) wurde dies als Panikmache abgetan und abgewiegelt. – Die Entwicklung zeigt, dass wir mit unserer Einschätzung richtig lagen.


Querverweise:

Grafik Bürgerinitiative begrüßt Aus für Gautinger Windkraftpläne

Grafik Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit

Grafik Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting

Bürgerinitiative reicht Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München ein

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting hat Klage eingereicht gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Ablehnung des Bürgerbegehrens „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“.  In nur drei Wochen hatten weit mehr als 2.200 Gautinger Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren unterschrieben. Dieses hatte der Gautinger Gemeinderat dann am 11. Juni 2024 nach kontroverser Diskussion mit 21 zu 7 Stimmen für unzulässig erklärt.

Aus Sicht der BUEG ist diese Entscheidung rechtswidrig. Die entscheidenden Voraussetzungen für die Zulässigkeit – Konkretheit, Bestimmtheit, Form und Quorum – sind erfüllt. Die erforderlichen Unterschriften wurden korrekt gesammelt, dokumentiert und der Gemeinde übergeben. Das notwendige Quorum wurde dabei um fast das Doppelte übererfüllt. Die Fragestellung ist verständlich und auf einen Gegenstand fokussiert, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt. Rechtswidrige Handlungen sind explizit ausgenommen. Auch die Regierung von Oberbayern hatte zuvor bereits die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Deshalb ist die Ablehnung durch die Gemeinde nicht nachvollziehbar, die ihre juristische Einschätzung einer privaten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte.

In der Begründung zu ihrer Entscheidung warf die Gemeinde der Bürgerinitiative vor, wesentliche Verträge und Verpflichtungen, die die Gemeinde bereits nicht-öffentlich abgeschlossen hätte, nicht in der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens berücksichtigt zu haben. Diese Vereinbarungen mit der Firma Sing hatte die Gemeinde aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen. Auch auf mehrfache mündliche und schriftliche Nachfragen war die Gemeinde nicht bereit, der Bürgerinitiative vor Start und Einreichung des Bürgerbegehrens Einsicht in den Inhalt dieser Verträge zu ermöglichen. Die Gemeinde hatte somit der Bürgerinitiative und damit auch den Bürgern wesentliche Informationen vorenthalten. Dadurch wurde eine zeitgerechte demokratische Einbeziehung der Bürger in diese Planungen verhindert. „Angesichts solcher gravierenden Eingriffe in unsere Umwelt, haben wir nun Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben, um die Gautinger Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung demokratisch zu beteiligen und per Bürgerentscheid nach ihrer Meinung zu fragen. Wir sind zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht unsere rechtliche Einschätzung sowie die der Regierung von Oberbayern bestätigen wird und es zum Bürgerentscheid kommt.“, teilt die BUEG mit.

Die Bürgerinitiative weist auch die immer wieder von der Gemeinde vorgebrachte Behauptung zurück, durch die im Jahr 2012 ausgewiesenen Konzentrationsflächen sei der Bau dieser Windindustrieanlagen nicht mehr zu verhindern, und es ginge nur noch darum, ob das die Firma Sing mit finanzieller Bürgerbeteiligung oder ein anderer Investor machen würde. Das ist nicht zutreffend, denn nach wie vor gibt es gravierende Einwände gegen den Bau dieser Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting. Es sind Gründe der Flugsicherheit, des Artenschutzes und auch der Höhenbegrenzung, die derzeit weder der Firma Sing noch einem anderen Investor den Bau von 255 m hohen Windkraftanlagen auf den Konzentrationsflächen der Gemeinde Gauting erlauben.

Die Bürgerinitiative dankt noch einmal allen Unterstützern des Bürgerbegehrens und verspricht Ihnen, Ihre berechtigten Interessen weiter aktiv zu vertreten.

Pm Bueg 2024 08 01
Pressemitteilung vom 01.08.2024 zum Download

Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 03./04.08.2024.

Starnberger Merkur vom 13./14.07.2024

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting fordert eine offene Informationspolitik. Das ist die Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog.

Sta Merkur 2024 07 13
Starnberger Merkur vom 09.07.2024. © Münchner Merkur

Querverweise:

Grafik Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting

Grafik Der Offene Brief von ZukunftGauting an die BUEG

Grafik Pressebericht über den Offenen Brief von ZukunftGauting

Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting

Wie berichtet, hat uns ZukunftGauting einen Offenen Brief geschickt und uns aufgefordert, das Bürgerbegehren nicht weiter zu verfolgen (s. Querverweise unten). Darauf haben wir mit diesem Schreiben geantwortet:

Sehr geehrter Herr Albath, sehr geehrter Herr Proksch, sehr geehrter Herr Körner,

der Inhalt Ihres Offenen Briefes hat uns überrascht. Von einem Verein, der selbst einmal als Bürgerinitiative gestartet ist, hätten wir zuletzt den Ratschlag erwartet, wir sollten die Vertretung demokratischer Bürgerinteressen aufgeben, um der Polarisierung zwischen Befürwortern und Kritikern der Windkraftprojekte entgegenzuwirken und die vorgeblich „aufgeheizte“ Stimmung in Gauting zu befrieden.

Die von Ihnen als ZukunftGauting beobachtete Polarisierung in der Debatte geht mitnichten auf unsere Aktivitäten zurück, die sich zu 100 % im Rahmen eines rechtstaatlichen Vorgehens bewegen. Wir weisen daher jegliche Verantwortung für die Überschuss­reaktionen Einzelner mit dem gebotenen Nachdruck zurück.

Wir haben in der Sache die besseren Argumente auf unserer Seite und pflegen einen Stil des kritisch-rationalen Dialogs. Persönliche Drohungen gegen Windkraftbefürworter oder Sachbeschädigungen lehnen wir strikt ab!

Unterschiedliche Meinungen gehören zur Demokratie wie das Salz zur Suppe. Es ist nachgerade ein Kennzeichen der Demokratie, trotz bestehender Meinungsverschieden­heiten im Diskurs zu konsensfähigen Lösungen zu finden. Dazu gehört im Minimum, dass man sich gegenseitig zuhört und alle Seiten am Meinungsbildungsprozess beteiligt. Besonders dann, wenn Entscheidungen von großer Tragweite anstehen, ist es angebracht, die Bürger frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. Genau das ist in Gauting nicht geschehen. Angesichts dessen wundert uns Ihr Ansinnen ganz besonders, wir sollten die Sache auf sich beruhen lassen und sozusagen die Abläufe in der Gemeinde­verwaltung nicht weiter “erschweren“.

Der Kerngedanke unseres von der Gemeinde für nicht zulässig erklärten Bürgerbegehrens ist die Beteiligung der Bürger. Punkt. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des Bürgerentscheids zielt genau daraufhin ab: demokratische Teilhabe der Bürger am Entscheidungsprozess.

Wir können nicht vorhersagen, ob die Gautinger Bürgerschaft die unserer Ansicht nach in fast jeder Beziehung ungeeigneten Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen in Gauting ablehnen oder unterstützen wird. Anmerkung: Ungeeignet aus vielerlei Gründen, u.a. Schwachwind, keine Versorgungssicherheit, hohe Strompreise, fehlende Speicher, Unwirtschaftlichkeit, hohe Subventionen, Natureingriffe, Landschaftsbild, Flugsicherheit und andere immissions- und genehmigungsrechtliche Bedenken.

Wir wissen nicht, wie sich die Bürger mehrheitlich entscheiden werden. Dennoch stellen wir uns diesem demokratischen Votum. Es ist eigentlich eine Selbstverständlich­keit, dass sich auch die Gemeinde dem Urteil der Bürger beugt und ihm jedenfalls nicht aus dem Weg zu gehen versucht.

An dieser Stelle gestatten Sie uns bitte die Anmerkung, Herr Dr. Albath, dass Sie anlässlich der betreffenden Gemeinderatsitzung für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und damit doch auch für die Durchführung des Bürgerentscheids votiert haben.

Es ist eine Verdrehung der Tatsachen, uns als Bürgerinitiative eine Täuschung der Unterzeichner des Bürgerbegehrens anzulasten. Zur Laufzeit der Unterschriftensammlung hatten wir – ebenso wie die Gautinger Bürger – keine Detailkenntnis über den von der Gemeinde bereits weit vorangetriebenen und hinter dem Rücken der Bürger vertraglich geregelten Prozess zur Errichtung der Windkraft­anlagen. Wir hatten das Wissen deshalb nicht, weil die Gemeinde die entsprechenden Vereinbarungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen hatte und sie auf unsere mehrfache schriftliche Anfrage hin (dreimal im Laufe von 2023 und wiederholt auch im ersten Halbjahr 2024) nicht bereit war, uns Einsicht in die Vereinbarungen zu ermöglichen. Trotz anwaltlicher Forderung nach Akteneinsicht lehnt die Gemeinde dies bis heute ab.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Gemeinde hat den Bürgern und damit auch uns als Bürgerinitiative wesentliche Informationen über ihre Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen vorenthalten und tut dies noch immer.

Die von Ihnen als ZukunftGauting in den Raum gestellte Täuschung geht somit auf das Konto der Gemeinde und ist eine direkte Folge dieser auch von StM a.D. Martin Zeil bereits mehrfach beklagten Geheimniskrämerei. Es ist ein Unding, dass sich die Gemeinde fortgesetzt weigert, Akteneinsicht zu gewähren, obwohl wir einen Rechtsanspruch darauf haben. Die Gemeinde Gauting behandelt die Mitbürger und auch uns als Bürgerinitiative nicht wie mündige Staatsbürger.

Es stünde ZukunftGauting als einer bürgerlichen Interessenvertretung gut zu Gesicht, uns in der demokratischen Auseinandersetzung um eine offene und bürgernahe Informations­politik seitens der Gemeinde Gauting aktiv zu unterstützen.

Den ernsthaften und konstruktiven Dialog mit der Gemeinde haben wir mehrfach angeboten und er ist immer noch möglich. Allerdings setzt dieser Diskurs unabdingbar eine offene kommunale Informationspolitik voraus. An dieser Stelle ist also die Gemeinde am Zug.

Wenn die Gemeinde Gauting nichts dafür tut, dann bleibt uns als letzte Option tatsächlich nur der Rechtsweg.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting


Hier der Brief zum Download:

Bueg Antwort Auf Den Offenen Brief Von Zukunftgauting S1
Antwort auf den Offenen Brief von ZukunftGauting – Zum Öffnen klicken.

Querverweise:

Grafik Pressebericht über unsere Antwort an ZukunftGauting

Grafik Der Offene Brief von ZukunftGauting an die BUEG

Grafik Pressebericht über den Offenen Brief von ZukunftGauting