Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG)
Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting hat Klage eingereicht gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Ablehnung des Bürgerbegehrens „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“. In nur drei Wochen hatten weit mehr als 2.200 Gautinger Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren unterschrieben. Dieses hatte der Gautinger Gemeinderat dann am 11. Juni 2024 nach kontroverser Diskussion mit 21 zu 7 Stimmen für unzulässig erklärt.
Aus Sicht der BUEG ist diese Entscheidung rechtswidrig. Die entscheidenden Voraussetzungen für die Zulässigkeit – Konkretheit, Bestimmtheit, Form und Quorum – sind erfüllt. Die erforderlichen Unterschriften wurden korrekt gesammelt, dokumentiert und der Gemeinde übergeben. Das notwendige Quorum wurde dabei um fast das Doppelte übererfüllt. Die Fragestellung ist verständlich und auf einen Gegenstand fokussiert, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt. Rechtswidrige Handlungen sind explizit ausgenommen. Auch die Regierung von Oberbayern hatte zuvor bereits die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Deshalb ist die Ablehnung durch die Gemeinde nicht nachvollziehbar, die ihre juristische Einschätzung einer privaten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte.
In der Begründung zu ihrer Entscheidung warf die Gemeinde der Bürgerinitiative vor, wesentliche Verträge und Verpflichtungen, die die Gemeinde bereits nicht-öffentlich abgeschlossen hätte, nicht in der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens berücksichtigt zu haben. Diese Vereinbarungen mit der Firma Sing hatte die Gemeinde aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen. Auch auf mehrfache mündliche und schriftliche Nachfragen war die Gemeinde nicht bereit, der Bürgerinitiative vor Start und Einreichung des Bürgerbegehrens Einsicht in den Inhalt dieser Verträge zu ermöglichen. Die Gemeinde hatte somit der Bürgerinitiative und damit auch den Bürgern wesentliche Informationen vorenthalten. Dadurch wurde eine zeitgerechte demokratische Einbeziehung der Bürger in diese Planungen verhindert. „Angesichts solcher gravierenden Eingriffe in unsere Umwelt, haben wir nun Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben, um die Gautinger Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung demokratisch zu beteiligen und per Bürgerentscheid nach ihrer Meinung zu fragen. Wir sind zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht unsere rechtliche Einschätzung sowie die der Regierung von Oberbayern bestätigen wird und es zum Bürgerentscheid kommt.“, teilt die BUEG mit.
Die Bürgerinitiative weist auch die immer wieder von der Gemeinde vorgebrachte Behauptung zurück, durch die im Jahr 2012 ausgewiesenen Konzentrationsflächen sei der Bau dieser Windindustrieanlagen nicht mehr zu verhindern, und es ginge nur noch darum, ob das die Firma Sing mit finanzieller Bürgerbeteiligung oder ein anderer Investor machen würde. Das ist nicht zutreffend, denn nach wie vor gibt es gravierende Einwände gegen den Bau dieser Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting. Es sind Gründe der Flugsicherheit, des Artenschutzes und auch der Höhenbegrenzung, die derzeit weder der Firma Sing noch einem anderen Investor den Bau von 255 m hohen Windkraftanlagen auf den Konzentrationsflächen der Gemeinde Gauting erlauben.
Die Bürgerinitiative dankt noch einmal allen Unterstützern des Bürgerbegehrens und verspricht Ihnen, Ihre berechtigten Interessen weiter aktiv zu vertreten.
Link auf den Pressebericht zum Thema im Starnberger Merkur vom 03./04.08.2024.