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Auf Einladung von Zukunft Gauting: Intensive Debatte Pro und Contra Windkraft
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Auf Einladung von Zukunft Gauting: Intensive Debatte Pro und Contra Windkraft
Link auf die Online-Ausgabe der SZ:
Link auf den Bericht im Merkur.
Aus dem Leserbrief von Staatsminister a.D. Martin Zeil möchten wir die folgende Passage zitieren:
„Die Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Meinung zu den Windrädern in unseren Wäldern war bei der Mehrheit des Gautinger Gemeinderats offensichtlich zu übermächtig. Statt sich der klaren Meinung der Regierung von Oberbayern anzuschließen, wonach das Bürgerbegehren zulässig ist, musste eine mit (…) Steuergeld bezahlte gewundene Meinung einer Anwaltskanzlei herhalten, um der Gautinger Bürgerschaft ihrer Mitwirkung in dieser äußerst wichtigen Frage vorzuenthalten.“
Zweifellos hat die Gemeinde mit ihrer Ablehnung die Chance auf Partizipation und Einbindung der Bürger in dieser wichtigen Zukunftsentscheidung vertan. Als Bürgerinitiative werden wir natürlich dranbleiben und weiter für die Einbeziehung der Bürgerschaft kämpfen, wenn es sein muss, auch auf dem Rechtsweg.
Staatsminister a.D. Zeil hat in seinem Leserbrief noch etwas anderes bemerkt. Zitat: „So nebenbei kam heraus, dass die Gemeinde ohne große Öffentlichkeit angeblich schon Verträge mit Dritten abgeschlossen hat und gar nicht mehr Herrin des Verfahrens ist.“
Das Ergebnis dieser dieser Politik der Gemeinde am Bürger vorbei nennt sich „Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG“. Bei einer transparenten Vorgehensweise der Gemeinde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit hätte es zur Gründung besagter Bürgerwind GmbH zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht kommen dürfen.
Warum existiert die „Bürgerwind Bauting“? – Ganz einfach: Der Hauptanreiz für Investoren wird durch die hohen und über 20 Jahre garantierten staatlichen Subventionen gesetzt. In den Gautinger Schwachwindgebieten liegt die Windkraft-Standortgüte bei 60 % und darunter. Dafür werden Subventionen von bis zu 11,4 ct pro Kilowattstunde gezahlt.
Dazu muss man feststellen: Ohne Subventionen baut hier im Schwachwindgebiet niemand auch nur ein Windrad.
Im Lichte dessen kommt man um die folgende Erkenntnis nicht herum: Die Namensgebung Bürgerwind ist ein Euphemismus, der verschleiert, dass es hier um knallharte wirtschaftliche Interessen des Projektierers und das Abgreifen staatlicher Subventionen geht. Jede Aktiengesellschaft, die am freien Markt ihr Geld verdient und an der sich der Bürger gleichfalls (durch den Kauf von Anteilen, genannt Aktien) beteiligen kann, darf man mit gleichem Recht als Bürger xyz AG bezeichnen.
Mitnichten profitieren die Bürger, sie müssen vielmehr die Subventionen und die überhöhten Strompreise zahlen. Fast alle Bürger! Der Profit bleibt einigen Wenigen. Wenn 1000 Gautinger Bürger Anteile erwerben, dann heißt das im Umkehrschluss, dass 22.000 Gautinger anteilig für die Profite der 1000 aufkommen müssen.
Das Konzept der – finanziellen – Bürgerbeteiligung ist eine Nebelkerze. Weder wird damit das Problem der hohen Strompreise gelöst, noch kann so die Versorgungssicherheit für die Stromkunden erreicht werden.
Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:
Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren zur Windkraft für unzulässig – Initiatoren kündigen Klage an
Durchaus bemerkenswert:
Nach der nicht unmaßgeblichen Meinung der Regierung von Oberbayern, ist das Bürgerbegehren zulässig.
Leserbrief zum Thema von StM. a.D. Martin Zeil
Leserbrief zum Thema von Philipp Süssmann
Der Zeitungsbericht soll nicht unkommentiert bleiben:
Der Bericht ist in dem wenigen was gesagt wird einigermaßen objektiv, aber inhaltlich schwach. Es fehlt der wichtige Hinweis, dass die Gemeinde der BUEG Informationen bewusst vorenthalten hat.
Aus diesem Zeitungsartikel gewinnt der unbedarfte Leser kein klares Bild.
Und nun die Offenbarung, dass die Gemeinde bereits Verträge mit dem Projektierer abgeschlossen hat: mit 25-jähriger Laufzeit, bindend, ohne Kündigungsrecht (meist nennt man so etwas „Knebelvertrag“).
Im Bericht absolut keine Anmerkung zu den von der Gemeinde hinter dem Rücken der Öffentlichkeit bereits getroffenen bindenden Vereinbarungen. – Das ist ein ernstes Versäumnis im Artikel des Merkur.
In der Begründung der Unzulässigkeit wird u.a. bemängelt, die Existenz dieser Vereinbarungen habe die BUEG dem Bürger verschwiegen. Dabei verhält es sich genau andersherm: Die Gemeinde hat uns und der Öffentlichkeit diese Informationen vorenthalten, bewusst vorenthalten.
Summa summarum ist die Begründung der Gemeindeanwältin völlig unhaltbar. Kein Wort zum destruktiven Verhalten der Gemeinde im Hinblick auf die Zurückhaltung jeglicher Informationen zur Sache. Das ist die Offenbarung des „schlechten Gewissens“ und das versteckte Eingeständnis eines Fehlers.
Wenn man die Begründung der Anwältin aufmerksam liest und alle dort genannten Punkte in der Fragestellung berücksichtigt, dann würde allein die Fragestellung im Bürgerbegehren über mindestens eine ganze DIN A4 Seite gehen. Für die Begründung und die Unterschriften bliebe kein Platz mehr. Mit dieser Methode kann man jedes Bürgerbegehren verunmöglichen.
Die BUEG ist sich sicher, dass die Unzulässigkeitsfeststellung vor Gericht keinen Bestand haben wird:
1. Das Bürgerbegehren ist formal zulässig, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen (Konkretheit, Bestimmtheit, Form, Quorum) erfüllt sind.
2. Das Bürgerbegehren ist sachlich zulässig, weil es sich auf einen Gegenstand richtet, der in der Verfügungsgewalt der Gemeinde liegt.
Konkret zu 2: Die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens (im Hinblick auf den Bau der Anlagen) ist ein solcher Gegenstand. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck gemeindlicher Planungshoheit und damit um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Gegenstand ist hier gerade nicht die Erteilung der Baugenehmigung selbst (die dem Landkreis obliegt).
Im Übigen soll hier auch noch einmal hervorgehoben werden, dass nach der Einschätzung der Regierung von Oberbayern das Bürgerbegehren zulässig ist.
Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:
Neue Attacke der Windkraftgegner auf Gemeinde Gauting
Zum Vergleich hier der Link auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:
Gautinger Windkraftanlagen: Gemeinde verschweigt wesentliche Risiken der Flugsicherheit
Die Überschrift ist reißerisch und weder in der Tonlage noch dem Sinne nach so zutreffend. Es ist ja keine Attacke der Windkraftgegner – damit ist wohl die Bürgerinitiative gemeint, die indessen nur der Überbringer der Botschaft ist – sondern eine Attacke des Projektierers, also des Ingenieurbüros Sing. Und zwar ein Angriff auf Recht und Gesetz. Schließlich hat der Projektierer einen Antrag auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gestellt, der ganz klar gegen die geltenden Regeln der Luftverkehrssicherheit verstößt. Er versucht das schönzureden, indem er behauptet, es sei „normal“, dass zunächst einmal Anträge abgelehnt würden. Und im Übrigen gebe es ja eine Bundesratsinitiative, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Luftverkehrssicherheit gleichstellen wolle.
Es ist etwa so, als würden Sie mitten im Wohngebiet den Bau eines Schweinemastbetriebs beantragen, obwohl Sie wissen, dass der dort nicht genehmigungsfähig ist. Sie hoffen aber, dass das den Behörden nicht auffällt. Und wenn doch, vertrauen Sie auf den Verband der Schweinezüchter, dem es gewiss gelingen wird, für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – weil Schweinefleisch gerade so stark nachgefragt wird. Der Zeitungsbericht darüber sollte eigentlich diese Schlagzeile tragen: «Schweinezüchter plant Mastbetrieb im Wohngebiet». Stattdessen lesen wir in der Zeitung «Neue Attacke der Gegner des Schweinemastbetriebs».
Fakt ist, dass der Projektierer im vollen Wissen der Flugsicherheitsbedenken den Antrag auf die Errichtung der Windkraftanlagen gestellt hat. Fakt ist auch, dass die Gemeinde davon gewusst hat. Auch wenn die Gemeinde selbst für den Antrag nicht verantwortlich zeichnet, so ist sie doch in den Vorgang involviert. Es hat schon ein „G’schmäckle“, wenn behördliche Stellen selbst mögliche Gesetzesübertretungen billigend in Kauf nehmen. Eigentlich hätte sie beim Projektierer darauf hinwirken müssen, dass die Anträge im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften gestellt werden. Von jedem Bürger wird genau dies erwartet, und wer sich nicht daranhält, dessen Anträge werden abgelehnt.
Weitere Richtigstellungen:
Hier der Link auf den betreffenden Artikel im Online-Portal „Unser Würmtal“:
Bürgerinitiative fordert Stopp der Windkraftplanungen
In diesem Redaktionsbeitrag des Online Portals werden eine Reihe von unrichtigen Behauptungen über die Bürgerinitiative getroffen und sachlich unzutreffende Vorwürfe erhoben, die an dieser Stelle korrigiert werden sollen.
Wir zitieren aus dem Artikel:
Die Bürgerinitiative (BUEG) stellt Kössinger und den gesamten Gautinger Gemeinderat als Lügner an den Pranger. Ebenso wird die Rolle des Regionalen Planungsverband München (RPV) bewusst falsch interpretiert. Durch dieses Verhalten bewegt sich die BUEG in die Richtung der Verschwörungstheoretiker am rechten Rand der Gesellschaft. Die Früchte dieser Haltung sind bereits erkennbar: In Gauting wurden Gemeinderäte und auch Seniorenbeiräte bereits in ihrem persönlichen Umfeld belästigt und angegriffen. Warum kann die BUEG nicht sachlich mit einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderats umgehen?
Das ist starker Tobak, den wir nicht unwidersprochen so stehenlassen können.
Es ist ein befremdlicher Artikel der Redaktion von „Unser Würmtal“, der vor Unwissen, Falschbehauptungen und tendenziösen Unterstellungen nur so strotzt. Zugegeben, die Zusammenhänge sind komplex, da kann man sich schonmal vertun. Es ist indessen das eine, sich offenbar keinen schlüssigen Reim auf die Dinge machen zu können, eine ganz andere Sache ist es, daraus an den Haaren herbeigezogene, völlig unhaltbare Vorwürfe in Richtung der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zu konstruieren. Der Autor selbst hängt offenbar Verschwörungstheorien nach, sonst würde er kaum auf seine absurden Aussagen verfallen. Darüber hinaus stellt der Autor – völlig ohne jeden Beleg – in den Raum, die Bürgerinitiative BUEG würde direkt oder indirekt Gemeinderäte und Seniorenbeiräte (sonderbar, warum denn bitte „Seniorenbeiräte“, was haben die mit Windkraft zu tun?) belästigen oder angreifen oder dafür verantwortlich sein.
Das ist eine infame Unterstellung, die wir aufs Schärfste zurückweisen.
Es ist offensichtlich, dass der ganze Artikel auf einem grundlegenden Unverständnis des Autors zu den relevanten Zusammenhängen beruht. Der Autor hätte im Vorfeld leicht mit uns Kontakt aufnehmen können, wir hätten ihm gerne weitergeholfen und seine Fragen geklärt.
Einige wenige Punkte aus dem Pamphlet wollen wir gesondert herausgreifen.
Richtig daran ist, dass die Frau Bürgermeisterin und der Gemeinderat auf der Ratssitzung vom 7.5.2024 durch Beschluss offen bekannt haben, dass die Gemeinde selbst Windkraftanlagen bauen WILL, während sie davor stets behauptet hatte, sie MÜSSE Windräder bauen, weil ansonsten fremde Investoren dies übernehmen würden. Wobei – und dies hat der Autor gleichfalls nicht recherchiert – die Gemeinde zu jeder Zeit fremde Investoren hätte verhindern können, wie z.B. schon Staatsminister a.D. Martin Zeil in seinem kürzlich erschienenen Leserbrief im Merkur ausgeführt hat.
Die Bürgerinitiative hat daraus den richtigen Schluss gezogen, dass die Bürgermeisterin und mit ihr der Gemeinderat die Bürger von Gauting lange Zeit hinters Licht geführt haben. Man nennt das auch Täuschung, oder auch so, wie der Autor es formuliert hat, wir als BUEG es uns aber höflicherweise versagt haben.
Die in der Pressemitteilung der BUEG verwendete Formulierung ist daher sachlich absolut zutreffend.
Da unterliegt der Autor einmal mehr einem Missverständnis. Unsere Interpretation der Rolle des RPV spiegelt unsere begründete Auffassung zu seiner Rolle im Hinblick auf Recht und Gesetz wider. Dazu gehört selbstverständlich die nötige Prüfung der öffentlichen Belange, als deren Sachwalter sich der RPV immerhin hervorgetan hat. Der RPV München wurde konstituiert als Gremium für die übergreifende Steuerung der Windenergie über die Landkreise hinweg. Nicht mehr, und nicht weniger. Die BUEG interpretiert die Rolle des RPV daher genau richtig.
Da fehlen einem die Worte. Ist dem Autor eigentlich gewahr, welch ungeheuerliche Behauptung er da formuliert? Ist ihm klar, was eine Verschwörungstheorie ist? Jedenfalls ist es nicht die zweifelsfrei belegte Richtigstellung einer falschen Erzählung, in diesem Falle des „unrichtigen Narrativs der Gemeinde“ (s. o.). Das ist das genaue Gegenteil einer Verschwörungstheorie. Man könnte das auch investigativen Journalismus nennen. Idealerweise hätte der Autor selbst die inkonsistente Erzählung des Gautinger Gemeinderats aufgedeckt und im Online Portal „Unser Würmtal“ angeprangert. Das ist leider nicht geschehen.
Im Abschnitt Gegenargumente (zur Errichtung von Windkraftanagen) stellt der Autor einmal mehr unter Beweis, dass er mit der Materie nicht vertraut ist. Windräder können in Brand geraten und Flügel können brechen, das sind indessen extrem seltene Ereignisse.
Real und sehr konkret ist allerdings das, was er als fiktive Gefahren abtut. Der Mikroplastikabrieb eines durchschnittlichen deutschen Windrads beläuft sich auf etwa 50 kg p.a. Bei den neuen und sehr viel größeren Windkraftanlagen mit Rotordurchmessern von 175 m und mehr muss man von 90 kg p. a. ausgehen. Ist das wenig oder viel? Immerhin kommen so für 20 Windräder – wie sie im Würmtal (Gauting, Krailling, Forstenrieder Park) geplant sind – über eine Betriebszeit von 20 Jahren 36 Tonnen zusammen. Das kann man für wenig halten, aber stellen Sie sich einmal die Empörung vor, wenn ein Kernkraftwerk (das so viel Strom produziert wie mehr als 1000 Windräder) in 20 Jahren 2000 Tonnen Mikroplastik in die Luft pusten würde.
Natürlich sind Windräder nicht verantwortlich für das Insektensterben, das dürften eher die Pestizide sein. Aber selbstverständlich gibt es einen Effekt. Und was Infraschall angeht, so sollte der Autor einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass man Infraschall nicht hört, sondern spürt und dass Infraschall das subjektive Befinden beeinträchtigen kann. Und zwar insbesondere dann, wenn er lange andauernd wirkt. Die Menschen sind individuell in unterschiedlichem Maße empfindlich dafür, das muss man respektieren und sollte man nicht als lächerlich hinstellen. Ungeachtet dessen ist Infraschall auch für die BUEG kein zentrales Argument, sondern ein Aspekt unter vielen.
Die weiteren Ausführungen des Autors im Hinblick auf die Lösung des bayrischen „Energieproblems“ zeugen gleichfalls von wenig Sachkenntnis.
Der Bau von Windkraftanlagen im ausgewiesenen Schwachwindgebiet Würmtal macht ersichtlich keinen Sinn, selbst wenn man Windkraft grundsätzlich für eine sinnvolle ergänzende Technologie bei der Stromproduktion hält. Der Betrieb ist zweckmäßig und energetisch tauglich dort, wo der Wind halbwegs verlässlich und in nennenswerter Stärke weht, vor allem dann, wenn die hochvolatile, also schwankende Stromproduktion mittels geeigneter Speicher geglättet werden kann. Technologisch ist das im benötigten Umfang, Stand heute, nicht möglich und in absehbarer Zeit auch nicht bezahlbar.
Bei alledem nützt daher auch der Hinweis auf die Klimakrise nichts. Denn auch dem Klima helfen am Ende nur funktionierende Lösungen. Mit Blendwerk – nichts sonst sind Windräder in Schwachwindgebieten – das nur Rohstoffe und Kapital bindet aber ansonsten die Stromversorgung nicht sicherstellen kann, ist niemand gedient.
Was die Schlussbemerkung des Autors angeht (Zitat: „Für die BUEG in Gauting wird es höchste Zeit zu demokratischem Verhalten zurückzukehren und in einen sachlichen Dialog einzutreten …“), so kann man sich nur die Augen reiben. Man ist völlig konsterniert.
Es ist tatsächlich die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting, die permanent auf die Einhaltung der demokratischen Gepflogenheiten drängt und sie in beispielhafter Weise vorlebt. Es ist die BUEG, die vom Gautinger Gemeinderat Transparenz fordert, die die demokratische Beteiligung der Bürger am Prozess verlangt und die zum sachlichen Dialog auffordert. Es ist uns nicht aufgefallen, dass wir dabei vom Online Portal „Unser Würmtal“ unterstützt worden wären. Die BUEG hat mehrfach Akteneinsicht verlangt und bisher nicht bekommen. Die BUEG musste eine Rechtaufsichtsbeschwerde gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen bei der kommunalen Aufsichtsbehörde anstrengen. Es ist der Gautinger Gemeinderat, der stattdessen Geheimniskrämerei betreibt und einen undemokratischen Stil von Hinterzimmer-Politik pflegt. Das alles weiß der Autor. Oder er sollte es wissen und mit uns seine Stimme dagegen erheben. Und wenn er es nicht weiß, sollte er darüber schweigen.
Was dagegen macht der Autor des Online Portals „Unser Würmtal“? Er scheut sich nicht, diesen undemokratischen Politikstil der Gemeinde unverblümt zu goutieren. Wäre es denn nicht die vornehmste Aufgabe des Autors als Medienschaffendem und damit Vertreter der vierten Gewalt im Staate, solches Gebaren der Verwaltung offen anzuprangern, statt diejenigen, die sich als vorbildliche Demokraten zeigen, in unfairer Weise anzugehen und mit unzutreffenden Vorwürfen zu überziehen? (fih)
Hier der Link auf die Online-Ausgabe des Merkur:
2173 Unterschriften gegen Gautings Windkraft-Pläne
Pressemitteilung der Bürgerinitiative:
Erfolgreiches Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“
Der Weg für den Bürgerentscheid über die von der Gemeinde geplante Errichtung von 10 Windkraftanlagen rund um Gauting ist frei. Fast 2.200 Unterschriften hat die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting in nur drei Wochen dafür gesammelt und Donnerstagvormittag (16.05.2024) an die Gemeinde Gauting übergeben. Damit ist das für den Bürgerentscheid notwendige Quorum deutlich übererfüllt. Die Bürgerinitiative bedankt sich bei allen Unterstützern für dieses großartige Votum.

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist das überzeugende Ergebnis nicht nur ein klares Signal für den Schutz des Waldes und des Gautinger Landschaftsbildes. Es zeigt auch: Die Gautinger Bürgerinnen und Bürger sind nicht einverstanden mit der Art und Weise, wie die Gemeinde versucht hat, unter der Konstruktion eines sog. Bürgerwindprojekts wirtschaftliche Interessen durchzusetzen und eine Baugenehmigung zugunsten eines Unternehmers an der Öffentlichkeit vorbei durchzudrücken. Besonders pikant: Es handelt sich dabei um Flächen, die der Regionale Planungsverband München aus Gründen des Natur-, Wald,- und Artenschutzes wie auch der Flugsicherung explizit für nicht geeignet hält.
„Der Zuspruch unserer Mitbürger für unser Bürgerbegehren war und ist enorm. Er zeigt: Die Bürgerschaft will keine Abholzung in den Gautinger Wäldern für zehn wirtschaftlich und ökologisch nicht nachhaltige Windindustrieanlagen, jede fast so hoch wie der Münchner Olympiaturm. Dieser Ausverkauf der Heimat und ihrer Natur mit der Brechstange muss gestoppt werden. Was die Gemeinde bisher gemacht hat, ist das Gegenteil von Bürgerbeteiligung.
Wir fordern die Gemeinde auf, das Votum der Gautingerinnen und Gautinger sehr ernst zu nehmen und jetzt schnellstmöglich den demokratisch erforderlichen Bürgerentscheid zu organisieren. Ihre bisherige Politik, in nicht öffentlichen Sitzungen an den Bürgern vorbei Fakten zu schaffen, die die Natur und unsere Lebensqualität massiv beeinträchtigen, ist sofort einzustellen.“, so die BI abschließend. (fih)



Wir danken allen Unterstützern, die dieses großartige Ergebnis möglich gemacht haben von ganzem Herzen. Über 2000 Gautinger Bürgerinnen und Bürger haben unterschrieben. Viele haben uns ausdrücklich den Rücken gestärkt, uns Zuspruch gegeben und dem Vorhaben viel Erfolg gewünscht. Manche haben unsere Arbeit, die nicht nur Zeit und Energie, sondern auch Geld kostet, zusätzlich durch eine finanzielle Zuwendung unterstützt. Auch dafür vielen herzlichen Dank.
Möglich wurde das alles nur durch das großartige Engagement eines Teams von Gleichgesinnten, die schon in der Vorbereitung des Bürgerbegehrens teilweise über Monate hinweg und dann beim Betreiben der Informationsstände und Sammeln der Unterschriften ihre Freizeit für die gute Sache geopfert haben. Nicht zu vergessen die freiwilligen Helfer: sie haben uns beim Verteilen von Flyern und bei der zeitaufwendigen Tour durch die Straßen beim Sammeln der Unterschriften tatkräftig unterstützt. Ohne all diese Helfer wäre der Erfolg nicht möglich gewesen. Daher auch an das Team und den Helferkreis ein großes. ein sehr großes Dankeschön.



Zitat: „Gautings Gemeinderat kritisiert in seiner Stellungnahme zum Vorabentwurf den Regionalen Planungsverband massiv dafür, die Gautinger Flächen für die Windkraft nicht berücksichtigt zu haben. Dies untergrabe die kommunale Planungshoheit und widerspreche dem Ziel der Energiewende.“
Aufmacherbild ©Merkur
Kommentar der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG) zur Kritik der Gemeinde Gauting am Regionalen Planungsverband München (RPV München) und zum vorstehenden Bericht im Merkur.